Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 11.12.2019:
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Kolping- und der Südstraße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/169
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1262 / 1333 / Sm.
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Bereits im Zeitraum vom 10.2. bis 21.2.2017 wurden in der Südstraße Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, bei denen Geschwindigkeiten bis zu 71 km/h gemessen wurden.

In der ausgebauten Form sind die Südstraße wie auch die Kolpingstraße kurze und schmale Anliegerstraßen. Angesichts der im Einzelfall gemessenen Höchstgeschwindigkeit sehen wir hier ein hohes Unfallrisiko, besonders im Hinblick auf die Kindertagesstätten der AWO auf der Kolpingstraße und der Caritas auf der Heiligenstraße, zu deren Einzugsgebiet auch die Südstraße gehört.

Die Hildener FDP sieht Handlungsbedarf, um mit kleinen und kostengünstigen Maßnahmen die Gefahren der Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Kolping- und Südstraße schnellstmöglich zu minimieren.


Antragstext:

 

1.  Die Verwaltung wird gebeten, den Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Kolping- und Südstraße entgegenzutreten.
Die FDP fordert hier eine bessere Beschilderung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h, sowie entsprechende Pigmentierungen auf den Fahrbahnen.

 

2.  Die Kosten hierzu sind zu ermitteln und den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung vorzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit Schreiben vom 11. Dezember 2019 hat die Fraktion der FDP Hilden beantragt, dass die Stadtverwaltung die entsprechenden Kosten für die Errichtung einer „besseren Beschilderung“ und das Aufbringen von Piktogrammen auf den Straßen „Kolpingstraße“ und „Südstraße“ ermittelt (siehe Anlage 1).

Ein ähnlich lautender Antrag (seinerzeit jedoch nur auf die Südstraße bezogen), wurde bereits zur Beratung in den Stadtentwicklungsausschuss am 20.09.2017 eingebracht.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt (siehe Anlage 2, Auszug aus der Niederschrift zur Sitzung des StEA am 20.09.2017 zur Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/090).

 

Die einzige, seit 2017 im Tiefbau- und Grünflächenamt dokumentierte Bürgerbeschwerde diesbezüglich ist datiert auf den Juli 2019 und benennt die Umleitung, die aufgrund der Kanalbaumaßnahme „Kirchhofstraße“ notwendig geworden war, als Hauptursache für die temporäre Zunahme des Verkehrs und vereinzelte Geschwindigkeitsübertretungen auf der Südstraße.

Nachdem diese Umleitung im Dezember wieder aufgehoben worden ist, sollten sich auch wieder die normalen Verkehrsstärken eingestellt haben.

 

Gemäß den der Stadtverwaltung vorliegenden Erkenntnissen (Unfallstatistiken, Bürgermeldungen, teilw. eigene Messdaten, etc.) und auch aufgrund dessen, dass sich die Kreispolizeibehörde Mettmann bisher nicht an die Stadtverwaltung Hilden bezüglich der Thematik Geschwindigkeitsübertretungen gewandt hat, sind die „Kolpingstraße“ und die „Südstraße“ als eher unauffällig zu bezeichnen, so dass hier weitere Beschilderungen und/oder Piktogramme nicht notwendig erscheinen. Beide Straßen sind entsprechend der verkehrsrechtlichen Regeln ausreichend beschildert.

 

Die Verwaltung hatte in der o.a. SV 66/090 aus 2017 zusammenfassend erläutert:

Aus Sicht der Verwaltung kommt ggfls. die Aufbringung einer „30“ Markierung auf der Fahrbahn in Betracht.  Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit gibt es allerdings nicht, da es ja schon eine, rein verkehrsrechtlich betrachtet, hinreichende Beschilderung im Sinne der STVO gibt und die Verkehrsverhältnisse ansonsten auch keine Änderungsnotwendigkeit ergeben.

Zur ggfs. zusätzlichen Aufbringung einer Tempo-„30“ Markierung wurde ergänzend ausgeführt:

Da es sich um eine tempobeschränkte Zone handelt, ist es grundsätzlich ausreichend, nur an den Einfahrbereichen eine Markierung aufzubringen. Aufgrund der Gesamtlänge von ca. 230 Meter und der hohen Nachtgeschwindigkeiten erscheint es jedoch sinnvoll, diese Markierung in etwa auf Höhe der Messstelle (vor Hausnummer 23) zu wiederholen.

Negative Auswirkungen auf die Anwohner sind nicht zu erwarten und diese Maßnahme kann bei guter und trockener Witterung kurzfristig erfolgen.

 

(Zusatz: Auf der „Südstraße“ (von der „Klotzstraße“ / „Richrather Straße“ kommend) ist bereits ein „30“-Piktogramm aufgebracht und auf der „Kolpingstraße“ sind ebenfalls bereits zwei Piktogramme „Mutter-Kind“ (in Höhe der Hausnrn. 10 und 16) vorhanden.)

 

Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dem Antrag der FDP-Fraktion folgen, fallen voraussichtlich folgende (Material-)Kosten an, die auf Basis des Jahresvertrages für Markierungsarbeiten und der entsprechenden Preislisten von Schilderherstellern überschlägig ermittelt wurden:

-    Die Kosten für den Austausch der vorhandenen, bzw. der Errichtung von 4 zusätzlichen Schildern belaufen sich auf ca. 240,- Euro (Brutto).

-    Die Kosten für die Errichtung von 4 zusätzlichen Piktogrammen belaufen sich auf ca. 900,- Euro (Brutto).

Die Kosten müssten innerhalb des Unterhaltungsbudgets des Dezernates gedeckt werden.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

Klimarelevanz:

 

keine

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 Verkehrsflächen / Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich bei Beschluss des Antrags folgende Ansätze, die innerhalb des bestehenden Unterhaltungsbudgets gedeckt werden müssen:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke