Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Kolping- und der Südstraße
Erläuterungen zum
Antrag:
Bereits im Zeitraum vom 10.2. bis 21.2.2017 wurden in der Südstraße Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, bei denen Geschwindigkeiten bis zu 71 km/h gemessen wurden.
In der ausgebauten Form sind die Südstraße wie auch die Kolpingstraße kurze und schmale Anliegerstraßen. Angesichts der im Einzelfall gemessenen Höchstgeschwindigkeit sehen wir hier ein hohes Unfallrisiko, besonders im Hinblick auf die Kindertagesstätten der AWO auf der Kolpingstraße und der Caritas auf der Heiligenstraße, zu deren Einzugsgebiet auch die Südstraße gehört.
Die Hildener FDP sieht Handlungsbedarf, um mit kleinen und kostengünstigen Maßnahmen die Gefahren der Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Kolping- und Südstraße schnellstmöglich zu minimieren.
Antragstext:
1. Die Verwaltung wird gebeten, den Geschwindigkeitsüberschreitungen
auf der Kolping- und Südstraße entgegenzutreten.
Die FDP fordert hier eine bessere Beschilderung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung
von 30km/h, sowie entsprechende Pigmentierungen auf den Fahrbahnen.
2. Die Kosten hierzu sind zu ermitteln und den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung vorzulegen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit Schreiben vom 11. Dezember 2019 hat die Fraktion der FDP Hilden beantragt, dass die Stadtverwaltung die entsprechenden Kosten für die Errichtung einer „besseren Beschilderung“ und das Aufbringen von Piktogrammen auf den Straßen „Kolpingstraße“ und „Südstraße“ ermittelt (siehe Anlage 1).
Ein ähnlich lautender Antrag (seinerzeit jedoch nur auf die Südstraße bezogen), wurde bereits zur Beratung in den Stadtentwicklungsausschuss am 20.09.2017 eingebracht.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt (siehe Anlage 2, Auszug aus der Niederschrift zur Sitzung des StEA am 20.09.2017 zur Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/090).
Die einzige, seit 2017 im Tiefbau- und Grünflächenamt dokumentierte Bürgerbeschwerde diesbezüglich ist datiert auf den Juli 2019 und benennt die Umleitung, die aufgrund der Kanalbaumaßnahme „Kirchhofstraße“ notwendig geworden war, als Hauptursache für die temporäre Zunahme des Verkehrs und vereinzelte Geschwindigkeitsübertretungen auf der Südstraße.
Nachdem diese Umleitung im Dezember wieder aufgehoben worden ist, sollten sich auch wieder die normalen Verkehrsstärken eingestellt haben.
Gemäß den der Stadtverwaltung vorliegenden Erkenntnissen (Unfallstatistiken, Bürgermeldungen, teilw. eigene Messdaten, etc.) und auch aufgrund dessen, dass sich die Kreispolizeibehörde Mettmann bisher nicht an die Stadtverwaltung Hilden bezüglich der Thematik Geschwindigkeitsübertretungen gewandt hat, sind die „Kolpingstraße“ und die „Südstraße“ als eher unauffällig zu bezeichnen, so dass hier weitere Beschilderungen und/oder Piktogramme nicht notwendig erscheinen. Beide Straßen sind entsprechend der verkehrsrechtlichen Regeln ausreichend beschildert.
Die Verwaltung hatte in der o.a. SV 66/090 aus 2017 zusammenfassend erläutert:
Aus Sicht der
Verwaltung kommt ggfls. die Aufbringung einer „30“ Markierung auf der Fahrbahn
in Betracht. Eine verkehrsrechtliche
Notwendigkeit gibt es allerdings nicht, da es ja schon eine, rein
verkehrsrechtlich betrachtet, hinreichende Beschilderung im Sinne der STVO gibt
und die Verkehrsverhältnisse ansonsten auch keine Änderungsnotwendigkeit
ergeben.
Zur ggfs. zusätzlichen Aufbringung einer Tempo-„30“ Markierung wurde ergänzend ausgeführt:
Da es sich um eine
tempobeschränkte Zone handelt, ist es grundsätzlich ausreichend, nur an den
Einfahrbereichen eine Markierung aufzubringen. Aufgrund der Gesamtlänge von ca.
230 Meter und der hohen Nachtgeschwindigkeiten erscheint es jedoch sinnvoll,
diese Markierung in etwa auf Höhe der Messstelle (vor Hausnummer 23) zu
wiederholen.
Negative Auswirkungen auf die Anwohner sind nicht zu erwarten und diese Maßnahme kann bei guter und trockener Witterung kurzfristig erfolgen.
(Zusatz: Auf der „Südstraße“ (von der „Klotzstraße“ / „Richrather Straße“ kommend) ist bereits ein „30“-Piktogramm aufgebracht und auf der „Kolpingstraße“ sind ebenfalls bereits zwei Piktogramme „Mutter-Kind“ (in Höhe der Hausnrn. 10 und 16) vorhanden.)
Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dem Antrag der FDP-Fraktion folgen, fallen voraussichtlich folgende (Material-)Kosten an, die auf Basis des Jahresvertrages für Markierungsarbeiten und der entsprechenden Preislisten von Schilderherstellern überschlägig ermittelt wurden:
- Die Kosten für den Austausch der vorhandenen, bzw. der Errichtung von 4 zusätzlichen Schildern belaufen sich auf ca. 240,- Euro (Brutto).
- Die Kosten für die Errichtung von 4 zusätzlichen Piktogrammen belaufen sich auf ca. 900,- Euro (Brutto).
Die Kosten müssten innerhalb des Unterhaltungsbudgets des Dezernates gedeckt werden.
gez.
Birgit Alkenings
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 Verkehrsflächen /
Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich bei
Beschluss des Antrags folgende Ansätze, die innerhalb des bestehenden Unterhaltungsbudgets
gedeckt werden müssen: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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