Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Er beschließt, dass im Jahr 2020 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden sollen:
1.
52. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Hühnergraben/
Gerresheimer Straße
2.
Bebauungsplan Nr. 204A (VEP 22) für
den Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Nordring/ Hühnergraben/ Gerresheimer Straße
3. Bebauungsplan Nr. 138, 2. Änderung für den Bereich Krabbenburg/Breddert
4.
Bebauungsplan
Nr. 165A für den Bereich Walder Str. 8 [Teilfläche], 14 - 26 sowie
Kirchhofstraße 15 und 17
5. Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof/St. Konrad-Allee
sowie
das noch aufzustellende Bauleitplanbverfahren
6. Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße mit der ggfs. dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hat den letzten Bericht über den Stand der Bauleitplan-Verfahren (mit Stand vom 08.01.2019) dem Stadtentwicklungsausschuss in dessen Sitzung am 30.01.2019 vorgelegt.
In Abweichung zum bis dahin üblichen Procedere wurde die Sitzungsvorlage (WP 14-20 SV 61/216 bzw. 61/216/1) auch dem Rat in der Sitzung am 03.04.2019 vorgelegt.
Hintergrund war, dass der Rat im März 2018 für das Jahr 2019 eine prioritäre Behandlung des Bebauungsplanes Nr. 139 beschlossen hatte (auf Antrag der SPD-Fraktion). Da der Stadtentwicklungsausschuss Anfang 2019 von diesem Votum abgewichen ist, musste der Widerspruch durch einen neuen Ratsbeschluss aufgelöst werden (eben in der o.g. Sitzung am 03.04.2019).
Ab dem Zeitpunkt lagen dann klare Vorbedingungen für die mit Vorrang zu bearbeitenden Verfahren vor.
Das Sachgebiet Stadtplanung musste aufgrund von langfristigem krankheitsbedingtem Ausfall sowie dem Wechsel einer Vollzeitkraft zur Stadt Gelsenkirchen weiter – wie schon in 2018 – mit ungünstigen Umständen zurechtkommen.
Dennoch wurden folgende Bebauungsplanverfahren abgeschlossen:
· Bebauungsplan Nr. 10D für den Bereich südlich der Feldstraße
Planungsziel: Das
Ziel der Bauleitplanung ist es, das Planungsrecht an das moderne Städtebaurecht
anzupassen, das Nachverdichtungspotenzial zu definieren sowie gleichzeitig
mögliche städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern
·
Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung für den Bereich
Düsseldorfer Straße/Niedenstraße
Planungsziel: Ziel des Bebauungsplanes ist
es, im Plangebiet eine gewerbliche Entwicklung zu ermöglichen. Mit der
Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes soll die Bereitstellung neuer
Gewerbeflächen verfolgt werden
·
Bebauungsplan
Nr. 151, 1. vereinf. Änderung für den Bereich An den Linden/Kölner
Straße/Ohligser Weg
Planungsziel:
Mit der Bebauungsplan-Änderung
soll zum einen die bestehende aufgelockerte städtebauliche Struktur entlang der
Straße erhalten werden, zum anderen soll die Möglichkeit einer der Situation
angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung in diesem historischen Quartier
geschaffen werden.
Um den städtebaulichen Zusammenhang von Alt und Neu zu gewährleisten, soll der
Bebauungsplan auch gestalterische Festlegungen enthalten
Im
Laufe des Jahres 2019 wurde zudem ein Bauleitplanverfahren offiziell
eingestellt:
· Bebauungsplan Nr. 62A, 2. Änderung für den Bereich Oderstraße/Wohlauer Straße
Planungsziel: Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit voraussichtlich 14 Wohnungen
Weitere Verfahren, für die im Jahre 2019 entsprechende
(Vor-) Arbeiten geleistet wurden, konnten aufgrund entgegenstehender Beschlüsse
von Ausschuss und/oder Rat bzw. aufgrund fehlender Beschlüsse nicht begonnen
oder weitergeführt werden, obwohl sie Bestandteil der Berichterstattung zum
Stand der Bauleitplanverfahren in 2019 waren.
Zu diesen Verfahren gehören
·
der Bebauungsplan Nr. 139A für den
Bereich der Hofstraße 150 plus Hintergelände und
·
der Bebauungsplan Nr. 261 für den
Bereich der Grundstücke Kirchhofstraße 63-73 sowie
·
der Bebauungsplan Nr. 63A, 1.
Änderung für den Bereich Grünewald/ Köbener Straße. Dieses
Aufstellungsverfahren könnte grundsätzlich mit dem Satzungsbeschluss
abgeschlossen werden. Es gibt aber derzeit keine Übereinstimmung zwischen der
Stadt Hilden und dem Vorhabenträger über das Thema preisgedämpften Wohnraums.
Zwei Bebauungsplanverfahren wurden in 2019 neu begonnen:
·
Bebauungsplan Nr. 151, 1. vereinf.
Änderung für den Bereich An den Linden/ Kölner Straße/ Ohligser Weg
·
Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich
Gerhart-Hauptmann-Hof/St. Konrad-Allee
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit im
Stadtplanungsbereich war die Ausarbeitung der Stellungnahmen der Stadt Hilden
zur seitens der Bezirksregierung Düsseldorf betriebenen 1. Änderung des
Regionalplanes (RPD 2018), die unter dem Titel „Mehr Wohnbauland am Rhein“
firmiert.
Unter Berücksichtigung der im September 2020 stattfinden
Kommunalwahlen NRW werden seitens der Verwaltung für das Jahr 2020 folgende
Bauleitplanverfahren vorgeschlagen, die vorrangig
oder mit Priorität bearbeitet werden sollen:
+ 52. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Hühnergraben/ Gerresheimer Straße
(Planungsziel: Umwandlung einer
Sonderbaufläche Freizeit/Tennis in Gewerbliche Baufläche)
Arbeiten:
Durchführung und Auswertung der Offenlage, Vorbereitung des FNP-Beschlusses,
Genehmigungsverfahren)
+ Bebauungsplan Nr. 204A (VEP 22) für
den Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Nordring/ Hühnergraben/ Gerresheimer Straße
(Planungsziel: Umwandlung einer
Sonderbaufläche Freizeit/Tennis in Gewerbliche Baufläche, Projekt „Hildener
Tor“ der Fa. LogProject, Langenfeld)
Arbeiten:
Vorbereitung des Offenlagebeschlusses, Durchführung und Auswertung der
Offenlage
+ Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich
Gerhart-Hauptmann-Hof/St. Konrad-Allee
(Planungsziel: die
vorhandenen Grünflächen sollen erhalten und ein planerischer Ausgleich zwischen
dem vorhandenen Verdichtungspotenzial und dem Erhalt der Grünflächen erreicht
werden)
Arbeiten: Erstellung der
Plangrundlagen, Ausarbeitung von Entwürfen, Vorbereitung und Durchführung der
ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
+ Bebauungsplan
Nr. 165A für den Bereich Walder Str. 8 [Teilfläche], 14 - 26 sowie
Kirchhofstraße 15 und 17
(Planungsziel: a) qualifiziertes
Planungsrecht für eine moderne Wohnbebauung im Plangebiet zu schaffen,
b)
durch den Bau einer Planstraße, eine zusätzliche Erschließung für die
rückwärtigen Grundstücke des Sankt-Josefs-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) sowie
zukünftige Erschließungsmöglichkeiten für die Grundstücke südlich und westlich
des Plangebietes zu schaffen
c) durch die
Plangebietsvergrößerung nach Süd-Westen hin, eine städtebaulich sinnvolle
Ausnutzung der tiefgreifenden Grundstücke der Kirchhofstraße ermöglichen zu können.)
Arbeiten: Klärung von Grundsatzfragen hinsichtlich
der Regenwasserversickerung und Entwässerungsplanung, Vorbereitung und
Durchführung einer neuen Öffentlichkeitsbeteiligung
+ Bebauungsplan Nr. 138, 2. Änderung für den
Bereich Krabbenburg/Breddert
(Planungsziel: Ziel der zweiten Änderung des Bebauungsplans 138 ist es,
eine neue der Straße folgende Baukörperstellung auszuweisen, damit sich
zukünftige Bauvorhaben harmonisch in die Umgebung einfügen. Neue Baukörper
sollen sich nach Art – wie bisher: allgemeines Wohngebiet –, Maß und Gestaltung
(z.B. Dachform) an der Umgebungsbebauung orientieren. Zudem soll der
Grünstreifen entlang des Baches erhalten bleiben und geschützt werden)
Arbeiten: Durchführung von
Offenlage und zweiter TöB-Beteiligung; Auswertung, Vorbereitung Satzungsbeschluss,
Satzungsbeschluss
Im Jahr 2019 wurde
dem Stadtentwicklungsausschuss auch ein Antrag für die Einleitung eines
Bauleitplan-Verfahrens (FNP-Änderung/Bebauungsplan 67C) für den Bereich
Itterstraße/Neustraße (Gelände der Fa. Brüninghaus+Drissner) vorgelegt, der
durch den Ausschuss positiv beschieden wurde. Ziel des beantragten Verfahrens:
Umwandlung von Gewerbe- in Wohnbaufläche.
Diesem positiven
Votum ist bisher kein konkreter Verfahrensschritt (z.B. Aufstellungsbeschluss)
gefolgt, da die Grundstückseigentümer zunächst ein Investoren-Auswahlverfahren
durchführen möchten.
Daher können zu
diesem Verfahren noch keine weiteren Aussagen getroffen werden.
Sobald ein
konkreter Antrag eingereicht wird, sollte das Aufstellungsverfahren dann
ebenfalls mit Priorität bearbeitet werden. Der erste Schritt wäre die
Einleitung des Verfahrens mit einem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 67C und die ggfs. dazugehörige Flächennutzungsplan-Änderung.
Gleiches gilt für
das Thema einer kommunalen Stellplatzsatzung.
Die Novelle der BauO NRW 2018, die zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist,
sieht in § 48 vor, dass Stellplätze oder Garagen und Fahrradabstellplätze in
ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen
sind, wenn (bauliche) Anlagen errichtet werden, bei denen ein Zu- und
Abfahrtsverkehr zu erwarten ist.
Zunächst ist festzustellen, dass in der neuen gesetzlichen Regelung
leider die bisherige Forderung fehlt, dass die Stellplätze oder Garagen und
Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück des Vorhabens herzustellen sind.
Auch wird in § 48 Abs. 3 die Möglichkeit zum Erlass einer kommunalen
Stellplatzsatzung eröffnet.
Es wird in § 48 Abs. 2 festgelegt, dass das für Bauen zuständige
Ministerium durch Rechtsverordnung die Zahl der notwendigen Stellplätze regelt.
Diese Rechtsverordnung ist bis zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage leider
noch nicht veröffentlicht worden.
Ein Antrag der Fraktion Bürgeraktion, eine kommunale Stellplatzsatzung
zu erlassen, wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
21.11.2018 vertagt, um zunächst die Rechtsverordnung abzuwarten und auf dieser
Basis zu entscheiden, ob eine ergänzende kommunale Satzung erforderlich wird.
Ein weiterer Zwischenbericht wurde durch die Verwaltung im Juni 2019 im STEA
erstattet; die Rechtsverordnung seitens des Landes NRW liegt immer noch nicht
vor.
Ebenfalls vertagt (STEA am 20.112019) wurde ein Antrag der Fraktion
Bündnis90/Grüne zur Ausstattung von Tiefgaragen mit Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge,
wiederum mit der Aussicht, diese Thematik in einer kommunalen Stellplatzsatzung
zu regeln.
Wenn die Rechtsverordnung durch das Land im Jahr 2020 erlassen wird und
sich daraus die Notwendigkeit ergeben sollte, für Hilden eine solche Satzung zu
erstellen, würde das ebenfalls zu den mit Priorität zu bearbeitenden Projekten
gehören.
Abschließend ein Hinweis auf mögliche Bebauungsplan-Verfahren, die man
in der Prioritätenliste erwarten könnte, die aber dennoch nicht von der
Verwaltung vorgeschlagen werden:
·
Bebauungsplan Nr. 139A (Hofstraße Nr. 150 inkl.
Hinterland)
Die WGH soll hier, evtl. mit einem externen Partner, öffentlich geförderten
Wohnungsbau entwickeln. Jedoch ist das Projekt noch nicht so weit
fortgeschritten, dass es konkret absehbar, wann und wie es weitergeht.
·
Bebauungsplan Nr. 59C (für das Gelände der
Theodor-Heuss-Schule):
Die Ausschreibung des Investorenauswahlverfahrens beginnt voraussichtlich im
Februar 2020 und wird aus heutiger Sicht Ende des Jahres 2020 abgeschlossen
sein. Erstanschließend, also in 2021, kann auf dieser Grundlage das notwendige
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
·
Bebauungsplan Nr. 261 (für den Bereich
Kirchhofstraße 65/67 und Hinterland):
Im Juni 2019 wurde ein entsprechender Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens durch den STEA abgelehnt. Nun liegt ein
neuer Antrag vor, der in der Sitzung des STEAs am 29.01.2020 zur Beratung
gestellt wird. Das Ergebnis der Beratung liegt bei Erstellung dieser Vorlage
naturgemäß noch nicht vor.
·
Bebauungsplan Nr. 10C (für den Bereich
Poststraße/Bahnhofsallee/Benrather Straße)
Der STEA hat sich in seiner Sitzung am 21.11.2019 zunächst dafür ausgesprochen,
die Ergebnisse des EUROPAN15-Wettbewerbes abzuwarten. Diese werden jetzt in
gleicher Sitzung vorgestellt. Weiterhin liegt nun ein neuer Antrag vor, für ein
Teilgebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Antrag muss unter
Berücksichtigung der EUROPAN15-Ergebnisse - voraussichtlich in der Sitzung des
STEA am 29.01.2020 - beraten werden. Auch hier liegen die Beratungsergebnisse zur
Erstellung der Sitzungsvorlage nicht vor.
Gez.
B. Alkenings