Betreff
Bericht über den Stand der Bauleitplan-Verfahren (Stand: Januar 2020)
Vorlage
WP 14-20 SV 61/269
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_BPlan
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.

 

Er beschließt, dass im Jahr 2020 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden sollen:

 

1.    52. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Hühnergraben/ Gerresheimer Straße

2.    Bebauungsplan Nr. 204A (VEP 22) für den Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Nordring/ Hühnergraben/ Gerresheimer Straße

3.    Bebauungsplan Nr. 138, 2. Änderung für den Bereich Krabbenburg/Breddert

4.    Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder Str. 8 [Teilfläche], 14 - 26 sowie Kirchhofstraße 15 und 17

5.    Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof/St. Konrad-Allee

 

sowie das noch aufzustellende Bauleitplanbverfahren

 

6.    Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße mit der ggfs. dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung hat den letzten Bericht über den Stand der Bauleitplan-Verfahren (mit Stand vom 08.01.2019) dem Stadtentwicklungsausschuss in dessen Sitzung am 30.01.2019 vorgelegt.

 

In Abweichung zum bis dahin üblichen Procedere wurde die Sitzungsvorlage (WP 14-20 SV 61/216 bzw. 61/216/1) auch dem Rat in der Sitzung am 03.04.2019 vorgelegt.

Hintergrund war, dass der Rat im März 2018 für das Jahr 2019 eine prioritäre Behandlung des Bebauungsplanes Nr. 139 beschlossen hatte (auf Antrag der SPD-Fraktion). Da der Stadtentwicklungsausschuss Anfang 2019 von diesem Votum abgewichen ist, musste der Widerspruch durch einen neuen Ratsbeschluss aufgelöst werden (eben in der o.g. Sitzung am 03.04.2019).

 

Ab dem Zeitpunkt lagen dann klare Vorbedingungen für die mit Vorrang zu bearbeitenden Verfahren vor.

 

Das Sachgebiet Stadtplanung musste aufgrund von langfristigem krankheitsbedingtem Ausfall sowie dem Wechsel einer Vollzeitkraft zur Stadt Gelsenkirchen weiter – wie schon in 2018 – mit ungünstigen Umständen zurechtkommen.

 

Dennoch wurden folgende Bebauungsplanverfahren abgeschlossen:

 

·        Bebauungsplan Nr. 10D für den Bereich südlich der Feldstraße

Planungsziel: Das Ziel der Bauleitplanung ist es, das Planungsrecht an das moderne Städtebaurecht anzupassen, das Nachverdichtungspotenzial zu definieren sowie gleichzeitig mögliche städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern

 

·        Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung für den Bereich Düsseldorfer Straße/Niedenstraße

Planungsziel: Ziel des Bebauungsplanes ist es, im Plangebiet eine gewerbliche Entwicklung zu ermöglichen. Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes soll die Bereitstellung neuer Gewerbeflächen verfolgt werden

 

·        Bebauungsplan Nr. 151, 1. vereinf. Änderung für den Bereich An den Linden/Kölner Straße/Ohligser Weg

Planungsziel: Mit der Bebauungsplan-Änderung soll zum einen die bestehende aufgelockerte städtebauliche Struktur entlang der Straße erhalten werden, zum anderen soll die Möglichkeit einer der Situation angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung in diesem historischen Quartier geschaffen werden.
Um den städtebaulichen Zusammenhang von Alt und Neu zu gewährleisten, soll der Bebauungsplan auch gestalterische Festlegungen enthalten

 

Im Laufe des Jahres 2019 wurde zudem ein Bauleitplanverfahren offiziell eingestellt:

 

·        Bebauungsplan Nr. 62A, 2. Änderung für den Bereich Oderstraße/Wohlauer Straße

Planungsziel: Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit voraussichtlich 14 Wohnungen

 

Weitere Verfahren, für die im Jahre 2019 entsprechende (Vor-) Arbeiten geleistet wurden, konnten aufgrund entgegenstehender Beschlüsse von Ausschuss und/oder Rat bzw. aufgrund fehlender Beschlüsse nicht begonnen oder weitergeführt werden, obwohl sie Bestandteil der Berichterstattung zum Stand der Bauleitplanverfahren in 2019 waren.

Zu diesen Verfahren gehören

·        der Bebauungsplan Nr. 139A für den Bereich der Hofstraße 150 plus Hintergelände und

·        der Bebauungsplan Nr. 261 für den Bereich der Grundstücke Kirchhofstraße 63-73 sowie

·        der Bebauungsplan Nr. 63A, 1. Änderung für den Bereich Grünewald/ Köbener Straße. Dieses Aufstellungsverfahren könnte grundsätzlich mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Es gibt aber derzeit keine Übereinstimmung zwischen der Stadt Hilden und dem Vorhabenträger über das Thema preisgedämpften Wohnraums.

 

Zwei Bebauungsplanverfahren wurden in 2019 neu begonnen:

 

·        Bebauungsplan Nr. 151, 1. vereinf. Änderung für den Bereich An den Linden/ Kölner Straße/ Ohligser Weg

·        Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof/St. Konrad-Allee

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit im Stadtplanungsbereich war die Ausarbeitung der Stellungnahmen der Stadt Hilden zur seitens der Bezirksregierung Düsseldorf betriebenen 1. Änderung des Regionalplanes (RPD 2018), die unter dem Titel „Mehr Wohnbauland am Rhein“ firmiert.

 

Unter Berücksichtigung der im September 2020 stattfinden Kommunalwahlen NRW werden seitens der Verwaltung für das Jahr 2020 folgende Bauleitplanverfahren vorgeschlagen, die vorrangig oder mit Priorität bearbeitet werden sollen:

 

+          52. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Hühnergraben/ Gerresheimer Straße

            (Planungsziel: Umwandlung einer Sonderbaufläche Freizeit/Tennis in Gewerbliche Baufläche)

            Arbeiten: Durchführung und Auswertung der Offenlage, Vorbereitung des FNP-Beschlusses, Genehmigungsverfahren)

+          Bebauungsplan Nr. 204A (VEP 22) für den Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Nordring/ Hühnergraben/ Gerresheimer Straße

            (Planungsziel: Umwandlung einer Sonderbaufläche Freizeit/Tennis in Gewerbliche Baufläche, Projekt „Hildener Tor“ der Fa. LogProject, Langenfeld)

            Arbeiten: Vorbereitung des Offenlagebeschlusses, Durchführung und Auswertung der Offenlage

+          Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof/St. Konrad-Allee

(Planungsziel:  die vorhandenen Grünflächen sollen erhalten und ein planerischer Ausgleich zwischen dem vorhandenen Verdichtungspotenzial und dem Erhalt der Grünflächen erreicht werden)

Arbeiten: Erstellung der Plangrundlagen, Ausarbeitung von Entwürfen, Vorbereitung und Durchführung der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

+          Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder Str. 8 [Teilfläche], 14 - 26 sowie Kirchhofstraße 15 und 17

(Planungsziel: a) qualifiziertes Planungsrecht für eine moderne Wohnbebauung im Plangebiet zu schaffen,

            b) durch den Bau einer Planstraße, eine zusätzliche Erschließung für die rückwärtigen Grundstücke des Sankt-Josefs-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) sowie zukünftige Erschließungsmöglichkeiten für die Grundstücke südlich und westlich des Plangebietes zu schaffen

c) durch die Plangebietsvergrößerung nach Süd-Westen hin, eine städtebaulich sinnvolle Ausnutzung der tiefgreifenden Grundstücke der Kirchhofstraße ermöglichen zu können.)

Arbeiten: Klärung von Grundsatzfragen hinsichtlich der Regenwasserversickerung und Entwässerungsplanung, Vorbereitung und Durchführung einer neuen Öffentlichkeitsbeteiligung

+          Bebauungsplan Nr. 138, 2. Änderung für den Bereich Krabbenburg/Breddert

(Planungsziel: Ziel der zweiten Änderung des Bebauungsplans 138 ist es, eine neue der Straße folgende Baukörperstellung auszuweisen, damit sich zukünftige Bauvorhaben harmonisch in die Umgebung einfügen. Neue Baukörper sollen sich nach Art – wie bisher: allgemeines Wohngebiet –, Maß und Gestaltung (z.B. Dachform) an der Umgebungsbebauung orientieren. Zudem soll der Grünstreifen entlang des Baches erhalten bleiben und geschützt werden)

Arbeiten: Durchführung von Offenlage und zweiter TöB-Beteiligung; Auswertung, Vorbereitung Satzungsbeschluss, Satzungsbeschluss

 

Im Jahr 2019 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss auch ein Antrag für die Einleitung eines Bauleitplan-Verfahrens (FNP-Änderung/Bebauungsplan 67C) für den Bereich Itterstraße/Neustraße (Gelände der Fa. Brüninghaus+Drissner) vorgelegt, der durch den Ausschuss positiv beschieden wurde. Ziel des beantragten Verfahrens: Umwandlung von Gewerbe- in Wohnbaufläche.

 

Diesem positiven Votum ist bisher kein konkreter Verfahrensschritt (z.B. Aufstellungsbeschluss) gefolgt, da die Grundstückseigentümer zunächst ein Investoren-Auswahlverfahren durchführen möchten.

Daher können zu diesem Verfahren noch keine weiteren Aussagen getroffen werden.

Sobald ein konkreter Antrag eingereicht wird, sollte das Aufstellungsverfahren dann ebenfalls mit Priorität bearbeitet werden. Der erste Schritt wäre die Einleitung des Verfahrens mit einem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67C und die ggfs. dazugehörige Flächennutzungsplan-Änderung.

 

Gleiches gilt für das Thema einer kommunalen Stellplatzsatzung.

 

Die Novelle der BauO NRW 2018, die zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist, sieht in § 48 vor, dass Stellplätze oder Garagen und Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen sind, wenn (bauliche) Anlagen errichtet werden, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist.

Zunächst ist festzustellen, dass in der neuen gesetzlichen Regelung leider die bisherige Forderung fehlt, dass die Stellplätze oder Garagen und Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück des Vorhabens herzustellen sind.

Auch wird in § 48 Abs. 3 die Möglichkeit zum Erlass einer kommunalen Stellplatzsatzung eröffnet.

Es wird in § 48 Abs. 2 festgelegt, dass das für Bauen zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung die Zahl der notwendigen Stellplätze regelt. Diese Rechtsverordnung ist bis zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage leider noch nicht veröffentlicht worden.

Ein Antrag der Fraktion Bürgeraktion, eine kommunale Stellplatzsatzung zu erlassen, wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.11.2018 vertagt, um zunächst die Rechtsverordnung abzuwarten und auf dieser Basis zu entscheiden, ob eine ergänzende kommunale Satzung erforderlich wird. Ein weiterer Zwischenbericht wurde durch die Verwaltung im Juni 2019 im STEA erstattet; die Rechtsverordnung seitens des Landes NRW liegt immer noch nicht vor.

Ebenfalls vertagt (STEA am 20.112019) wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne zur Ausstattung von Tiefgaragen mit Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, wiederum mit der Aussicht, diese Thematik in einer kommunalen Stellplatzsatzung zu regeln.

 

Wenn die Rechtsverordnung durch das Land im Jahr 2020 erlassen wird und sich daraus die Notwendigkeit ergeben sollte, für Hilden eine solche Satzung zu erstellen, würde das ebenfalls zu den mit Priorität zu bearbeitenden Projekten gehören.

 

Abschließend ein Hinweis auf mögliche Bebauungsplan-Verfahren, die man in der Prioritätenliste erwarten könnte, die aber dennoch nicht von der Verwaltung vorgeschlagen werden:

 

·        Bebauungsplan Nr. 139A (Hofstraße Nr. 150 inkl. Hinterland)
Die WGH soll hier, evtl. mit einem externen Partner, öffentlich geförderten Wohnungsbau entwickeln. Jedoch ist das Projekt noch nicht so weit fortgeschritten, dass es konkret absehbar, wann und wie es weitergeht.

·        Bebauungsplan Nr. 59C (für das Gelände der Theodor-Heuss-Schule):
Die Ausschreibung des Investorenauswahlverfahrens beginnt voraussichtlich im Februar 2020 und wird aus heutiger Sicht Ende des Jahres 2020 abgeschlossen sein. Erstanschließend, also in 2021, kann auf dieser Grundlage das notwendige Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.

·        Bebauungsplan Nr. 261 (für den Bereich Kirchhofstraße 65/67 und Hinterland):
Im Juni 2019 wurde ein entsprechender Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens durch den STEA abgelehnt. Nun liegt ein neuer Antrag vor, der in der Sitzung des STEAs am 29.01.2020 zur Beratung gestellt wird. Das Ergebnis der Beratung liegt bei Erstellung dieser Vorlage naturgemäß noch nicht vor.

·        Bebauungsplan Nr. 10C (für den Bereich Poststraße/Bahnhofsallee/Benrather Straße)
Der STEA hat sich in seiner Sitzung am 21.11.2019 zunächst dafür ausgesprochen, die Ergebnisse des EUROPAN15-Wettbewerbes abzuwarten. Diese werden jetzt in gleicher Sitzung vorgestellt. Weiterhin liegt nun ein neuer Antrag vor, für ein Teilgebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Antrag muss unter Berücksichtigung der EUROPAN15-Ergebnisse - voraussichtlich in der Sitzung des STEA am 29.01.2020 - beraten werden. Auch hier liegen die Beratungsergebnisse zur Erstellung der Sitzungsvorlage nicht vor.

 

 

 

Gez.

B. Alkenings