Optimierung des Verkehrsflusses durch Schaffung neuer Kreisverkehre
Erläuterungen zum
Antrag:
In den letzten Jahren wird immer deutlicher, dass es in vielen Teilen des Stadtgebietes, bedingt durch das stark erhöhte Verkehrsaufkommen, immer wieder zu langen Staus kommt.
Der Ausbau von Kreisverkehren hat sich an vielen Stellen im Land bewährt, sowohl im Kreisgebiet, als auch in Hilden selbst. Unsere Gemeinde soll frei von Stau werden, dazu gehören viele Maßnahmen auf den Prüfstand.
Auch im Hinblick auf den verstärkten CO2-Ausstoß bei andauerndem Stop-and-go-Verkehr und den daraus resultierenden Auswirkungen auf das Klima halten wir die Prüfung möglicher Kreisverkehre an mindestens den oben aufgelisteten Kreuzungen für unumgänglich.
Antragstext:
1. Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses an den Kreuzungen gemäß folgender Auflistung zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Kreisverkehre, und für die kommenden 10 Jahre einen sogenannten Masterplan aufzustellen.
Kreuzungen:
- Gerresheimer Straße — Kosenberg — Grünewald
- Gerresheimer Straße — Heerstraße
- Hochdahler Straße — Mozartstraße
- Walderstraße — Grünstraße — Oststraße
- Walderstraße — Am Heidekrug — Lievenstraße
- Walderstraße — Rethelweg — Henkenheide
- Düsseldorfer Straße — Neustraße — Bahnhofsallee
- Düsseldorfer Straße — Liebigstraße
- Düsseldorfer Straße — Niedenstraße
- Ellerstraße — Heerstraße — Fabriciusstraße
- Ellerstraße — Körnerstraße - lmmermannstraße
- Richrather Straße — Kölner Straße
- Richrather Straße — Lehmkuhler Weg
- Lindenstraße — Kölner Straße — Ohligser Weg
Die Überprüfung weiterer Standorte wird der Verwaltung anheimgestellt.
2. Die Kosten hierzu sind zu ermitteln und in einer mittelfristigen Finanzplanung des Investitionshaushalts darzustellen. Die Ergebnisse sollten in einer der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zur Beratung vorgelegt werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der Sitzung des Rates am 11.12.2019 hat die FDP-Fraktion den beigefügten Antrag zur Optimierung des Verkehrsflusses in Hilden durch den Bau neuer Kreisverkehre gestellt.
Allgemeine
Erläuterungen
Zur fachlichen Einführung in das Thema Kreisverkehre sollen
zunächst folgende Hinweise aus dem Fachregelwerk der Forschungsgesellschaft
Straßen- und Verkehrswesen „Merkblatt
für die Anlage von Kreisverkehren“ zitiert werden:
Kreisverkehre sind
bei Beachtung der entwurfstechnischen Regelwerke sichere Straßenverkehrsanlagen
für alle Verkehrsteilnehmer. Für Fußgänger und Kraftfahrer ist bei
einstreifiger Verkehrsführung die Sicherheit besonders groß.
Unfälle mit
Personenschaden treten an Kreisverkehren selten auf.
Gesamtverkehrsstärken
(Summe des zuführenden Verkehrs in allen Knotenpunktzufahrten) bis zu
15 000 Kfz/24 h können von Kreisverkehren problemlos und mit geringen
Wartezeiten abgewickelt werden. Bei größeren Verkehrsstärken ist die
Verkehrsqualität zu überprüfen und ein Leistungsfähigkeitsnachweis für die
Kreiszu- und -ausfahrten zu führen.
Für die Anlage von
Kreisverkehren ist in der Regel weniger Fläche zu versiegeln als für gleich
leistungsfähige plangleiche Kreuzungen mit Abbiegefahrstreifen. Untersuchungen
an durchgeführten Umbauten zeigen, dass im Knotenpunktbereich bis zu 30 %
an versiegelter Fläche eingespart werden können. Allerdings ist der
Flächenbedarf im unmittelbaren Knotenpunktbereich in der Regel größer als bei
vergleichbaren plangleichen Knotenpunkten. Dies gilt vor allem dann, wenn zur Erhöhung
der Leistungsfähigkeit Bypässe angeordnet werden müssen.
Kreisverkehre führen
insbesondere in Zeiten schwacher Verkehrsbelastungen, beispielsweise bei Nacht,
zu günstigen Lärmemissionen. Ursache dafür sind die geringeren
Geschwindigkeiten, die gleichmäßigere Fahrweise sowie die geringeren
Wartezeiten und die vermiedenen Haltevorgänge. Auch der Kraftstoffverbrauch und
damit die Schadstoffemissionen sind dadurch günstig.
Daraus könnte man schließen, dass Kreisverkehre, sofern die verkehrlichen und platzmäßigen Erfordernisse gegeben sind, die Verkehrsanlage der Wahl auch unter CO2-Gesichtspunkten sind.
Bezüglich der Umweltentlastung durch Kreisverkehre zeigt jedoch ein neuerer Bericht der Forschungsgesellschaft Straßen- und Verkehrswesen „Wirkung von Maßnahmen zur Umweltentlastung, Teil 2 Kreisverkehre“ ein etwas differenzierteres Bild.
Vielfach ist die
Meinung verbreitet, dass sich der Kfz-Verkehr über einen Kreisverkehr im
Vergleich zu einer Kreuzung mit oder ohne Lichtsignalanlage nicht nur flüssiger,
sondern auch mit geringeren Lärm- und Schadstoffemissionen sowie geringerem
Treibstoffverbrauch abwickeln lässt. Tatsächlich liegen dazu aber nur
vereinzelte Untersuchungsergebnisse vor und diese meist nur als
Modellsimulationen.
Aus den Vorher-/Nachher-Emissionsmessungen
einer Schweizer Untersuchung können folgende Erkenntnisse gewonnen werden:
– Ist an diesen Knotenpunkten
der Anteil der Verkehrsbelastung der Nebenarme im Vergleich zu den Hauptarmen
deutlich geringer (Faktor fünf bis zehn), führt dies auf Basis der
durchgeführten Messungen bei einem Umbau zu einem Kreisverkehr bezüglich
Schadstoffemissionen zu einer negativen Gesamtbilanz.
– Der Ersatz einer Kreuzung mit Lichtsignalanlage
(LSA) durch einen Kreisverkehr zeigt bezüglich Treibstoffverbrauch und
Schadstoffwirkungen positive Ergebnisse, weniger ausgeprägt ist dies bei
verkehrsabhängig gesteuerten Lichtsignalanlagen.
– Bei den in den
Knotenpunktbereichen im Allgemeinen geringen Geschwindigkeiten wird vom Motor
nur eine geringe Leistung verlangt und die Messfahrten ergaben generell sehr
geringe Emissionen. Die festgestellten Unterschiede vor und nach dem Umbau zu
einem Kreisverkehr waren bei den meisten Versuchsanordnungen kleiner als 10 %.
Untersuchungen aus
den USA zu Kreisverkehren, die mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sind,
kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen: Der Umbau einer Kreuzung mit LSA in
Ames (Iowa) zu einem Kreisverkehr führte zu weniger Emissionen, je nach
Schadstoff waren die Emissionen bei der Kreuzung mit LSA um 21 bis 28 % höher
als die für den Kreisverkehr. Dagegen kommen zwei andere Untersuchungen zu dem
Ergebnis, dass keine der verschiedenen Arten der Lichtsignalsteuerung durchweg
niedrigere Emissionen (CO2 und HC) liefert und dass die Emissionen
in hohem Maße vom Fahrverhalten abhängen.
Das Fazit der Studie
lautet, dass Kreisverkehre hinsichtlich der Emissionen nicht unbedingt größere
Vorteile aufweisen als andere Knotenpunkttypen.
Platzbedarf und
Kosten
Zum Einsatz kommen würden sogenannte „kleine Kreisverkehre“. Hierbei handelt es sich um einspurige Lösungen mit einem Außendurchmesser von mindestens 26m (ohne Radwegspur). Hinzuzurechnen sind mindestens 2x2,5m für den Bürgersteig, so dass sich ein Gesamtaußendurchmesser von mindestens 31 m ergibt. Die Gesamtumbaufläche mit Anpassung der Zu- und Abfahrten wird mindestens auf ca. 1.000 m² geschätzt.
Nach derzeitigen Baupreisen werden grob geschätzt die voraussichtlichen Umbaukosten je Kreisverkehr zwischen 300.000 € und 400.000 € liegen. Nicht darin enthalten sind Kosten für etwaige Leitungsverlegungen oder besondere Provisorien. Die Kostenangabe soll und kann auch nur einen ersten Orientierungsrahmen darstellen.
Die Umbaukosten zu Kreisverkehren wären von der Stadt Hilden zu tragen - unabhängig davon, ob es sich um städtische, Bundes- oder Landesstraßen handelt.
Einschätzung zu den
beantragten Kreisverkehren
Nachfolgend wird zu den vom Antragsteller benannten Knotenpunkten kurz dargestellt, ob die Randbedingungen für einen Umbau zum Kreisverkehr generell gegeben sind:
- Gerresheimer Straße — Kosenberg — Grünewald
Die verkehrlichen und platzmäßigen Randbedingungen sind gegeben. Hier hat allerdings der STEA am 20.1.2016 die Erneuerung der Lichtzeichenanlage statt den Bau eines Kreisverkehrs beschlossen. Die Lichtzeichenanlage wurde zwischenzeitlich erneuert. Der Umbau zum Kreisverkehr würde eine Sonderabschreibung auslösen.
2.
Gerresheimer Straße — Heerstraße
Die platzmäßigen Voraussetzungen für einen Kreisverkehr sind nicht gegeben.
3. Hochdahler Straße — Mozartstraße
Die platzmäßigen Voraussetzungen sind gegeben. Die Verkehrsmenge liegt über 15.000Kfz/24h. Es ist ein Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit nötig.
4. Walderstraße — Grünstraße — Oststraße
Die platzmäßigen Voraussetzungen für einen Kreisverkehr sind nicht gegeben. Die Verkehrsmenge liegt außerdem deutlich über der Einsatzgrenze eines einspurigen Kreisverkehrs. Außerdem handelt es sich um eine Landesstraße. Hier ist die Stadt nicht Straßenbaulastträger.
5. Walderstraße — Am Heidekrug — Lievenstraße
Die platzmäßigen Voraussetzungen für einen Kreisverkehr sind nicht gegeben. Die Verkehrsmenge liegt außerdem deutlich über der Einsatzgrenze eines einspurigen Kreisverkehrs. Außerdem handelt es sich um eine Landesstraße. Hier ist die Stadt nicht Straßenbaulastträger.
6. Walderstraße — Rethelweg — Henkenheide
Die platzmäßigen Voraussetzungen für einen Kreisverkehr sind nicht gegeben. Die Verkehrsmenge liegt außerdem deutlich über der Einsatzgrenze eines einspurigen Kreisverkehrs. Außerdem handelt es sich um eine Landesstraße. Hier ist die Stadt nicht Straßenbaulastträger.
7. Düsseldorfer Straße — Neustraße — Bahnhofsallee
Die platzmäßigen Voraussetzungen für einen Kreisverkehr sind nicht gegeben. Die Verkehrsmenge liegt außerdem deutlich über der Einsatzgrenze eines einspurigen Kreisverkehrs. Außerdem handelt es sich um eine Bundesstraße. Hier ist die Stadt nicht Straßenbaulastträger.
8. Düsseldorfer Straße — Liebigstraße
Eine Kreisverkehrslösung wurde hier schon einmal geprüft. Sie ist wegen der Verkehrsmengen nicht realisierbar. Sie wurde auch vom Landesbetrieb Straßen NRW abgelehnt. Außerdem handelt es sich um eine Bundesstraße. Hier ist die Stadt nicht Straßenbaulastträger.
9. Düsseldorfer Straße — Niedenstraße
Die platzmäßigen Voraussetzungen könnten gegeben sein. Die Verkehrsmenge liegt deutlich über der Einsatzgrenze eines einspurigen Kreisverkehrs. Es ist ein Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit nötig. Außerdem handelt es sich um eine Bundesstraße. Hier ist die Stadt nicht Straßenbaulastträger.
10. Ellerstraße — Heerstraße — Fabriciusstraße
Die platzmäßigen Voraussetzungen könnten gegeben sein. Die Verkehrsmenge liegt deutlich über der Einsatzgrenze eines einspurigen Kreisverkehrs. Es ist ein Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit nötig. Außerdem handelt es sich um eine Landesstraße. Hier ist die Stadt nicht Straßenbaulastträger.
11. Ellerstraße — Körnerstraße - lmmermannstraße
Die platzmäßigen Voraussetzungen könnten gegeben sein. Die Verkehrsmenge liegt deutlich über der Einsatzgrenze eines einspurigen Kreisverkehrs. Es ist ein Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit nötig. Außerdem handelt es sich um eine Landesstraße. Hier ist die Stadt nicht Straßenbaulastträger.
12. Richrather Straße — Kölner Straße
Die platzmäßigen Voraussetzungen für einen Kreisverkehr sind nicht gegeben. Außerdem handelt es sich um eine Landesstraße. Hier ist die Stadt nicht Straßenbaulastträger.
13. Richrather Straße — Lehmkuhler Weg
Die platzmäßigen Voraussetzungen für einen Kreisverkehr sind nicht gegeben. Außerdem handelt es sich um eine Landesstraße. Hier ist die Stadt nicht Straßenbaulastträger.
14. Lindenstraße — Kölner Straße — Ohligser Weg
Die platzmäßigen Voraussetzungen sind gegeben. Die Verkehrsmenge liegt über 15.000Kfz/24h. Es ist ein Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit nötig.
gez.
Birgit Alkenings
Klimarelevanz:
Die Umbauarbeiten zur Herstellung der Kreisverkehre werden bei der heutigen Struktur der Industrieproduktion immer zu CO2-Emmissionen führen. Ob der Betrieb der Kreisverkehre zu CO2-Verringerungen führen, ist derzeit wegen fehlender Datengrundlagen als offen zu bezeichnen.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 Verkehrsflächen
und Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage gäben sich bei
einem Beschluss des Antrags folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Hinweis |
Betrag € |
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2022ff |
1201010010 |
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Für Kreisverkehre auf Bundes-
und Landesstraßen |
Derzeit nicht
kalkulierbar |
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2022ff |
1201010010 |
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Für Kreisverkehre auf städt. Straßen |
Derzeit nicht kalkulierbar |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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