Erläuterung zum Antrag:
Es lässt sich seit
geraumer Zeit im Kulturbereich ein kontinuierlicher Stellenabbau erkennen.
Umstrukturierungen sind bisher immer mit Einsparungen verbunden gewesen, die
dem kulturellen Leben in Hilden zunehmend empfindliche Einschnitte bescheren.
Wir wollen, dass die Politik und die Hildener Bürgerinnen und Bürger frühzeitig
gehört und miteinbezogen werden.
Antragstext:
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, das Strategiepapier Kultur weiter
fortzuschreiben, um den Kulturausschuss und den Rat der Stadt frühzeitig in die
weiteren Entwicklungen einzubeziehen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aufgrund der Veränderungen
der letzten Jahre wird das Strategiepapier überarbeitet. Eine Fertigstellung
ist für die Novembersitzung geplant. Aufgrund der noch ausstehenden
Haushaltsplanberatungen und der perspektivisch geringeren Mittel für den
Kulturbereich müssen bestehende Konzepte grundlegend überdacht und eine
Aufgabenkritik durchgeführt werden.
gez.
Birgit Alkenings
Klimarelevanz:
nicht absehbar
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen Franke |
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