Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Antrag zu, ein Verfahren für einen
Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Grundstücke der heutigen
Stellplatzanlage (ehemalige Tankstelle) sowie des Garagenhofes an der Benrather
Straße / Bahnhofsallee einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, einen
entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Beratung zu stellen.
Die städtebaulichen
Ziele der Stadt Hilden, die mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 10C verfolgt
werden, sollen auf das neue Planverfahren übertragen und weiterentwickelt
werden.
Erläuterungen und
Begründung
Die Firma Tecklenburg beantragt, einen Bebauungsplan für einen Teil des Plangebietes des noch aufzustellenden Bebauungsplanes 10C im Bereich Benrather Straße / Bahnhofsallee aufzustellen.
Die Firma möchte lt. ihrem Antrag (siehe Anhang) das Areal an der Ecke Benrather Straße / Bahnhofsallee straßenseitig mit einem Mehrfamilienhaus (Geschosswohnungsbau mit ca. 60 Wohneinheiten) sowie einigen Reihenhäusern im Innenbereich bebauen. Der ruhende Verkehr im Quartier soll in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Der beigefügte städtebauliche Entwurf wurde durch das Architekturbüro Christof Gemeiner erstellt.
Laut den eigenen Angaben hat sich Tecklenburg intensiv mit dem Plangebiet und dem städtebaulichen Entwurf der Stadt Hilden für den Bebauungsplan Nr. 10C sowie mit dem abgeschlossenen Wettbewerbs-Verfahren EUROPAN beschäftigt.
Tecklenburg möchte die
Bebauung folgendermaßen gestalten:
- „Errichtung eines Neubaus (Geschosswohnungsbau)
- im 100% öffentlich-geförderten Mietwohnungsbau
- Straßenbegleitend III- bis IV-geschossig
- Innenhofbereich II-geschossig
- Mix aus Ein- bis Vierzimmerwohnungen sowie ergänzend Reihenhäuser
- Für den Single bis zur jungen Familie
- Optimale Ausnutzung der passiven Sonnenenergie
- durch richtige Zonierung der Einheiten
- Reduzierung der Wohnungsgrößen - höhere Flächeneffizienz
- vollumfassend begrünte Dächer
- Photovoltaik, auch in Verbindung mit Dachbegrünung
- überwiegend versickerungsfähige Außenfläche („atmende Stadt“)
- PKW-freier Innenbereich (Tiefgarage)
- Sicherstellung ausreichender Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
- Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an Stellplätzen mit vorbereitender Infrastruktur (hauseigene Tankstellen / Ladestationen) für Elektrofahrzeuge/ E-Bikes usw.
- Etablierung notwendiger Stellplätze (Kfz und Fahrrad) für Menschen mit Behinderungen“
Der Bebauungsplan soll als Angebots-Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB
aufgestellt werden und zur Sicherung der gemeinsamen städtebaulichen Ziele und
Zwecke ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB mit der Stadt Hilden
geschlossen werden. Tecklenburg ist bereit, die für die Aufstellung notwendigen
Planungskosten und Kosten für die erforderlichen Fachgutachten zu übernehmen. Zeitgleich
beantragt die Firma auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich
Kirchhofstraße 65-67 (inkl. der Grundstücke bis Kirchhofstraße 73). Die dort
angestrebten rund 40 Wohneinheiten sollen frei finanziert werden.
Die Tecklenburg-Projektentwicklungsgesellschaft GmbH Bauträger hat in Hilden in den letzten Jahren den Kastanienhof (Heiligenstraße 13, 15 und Am Kronengarten 2) und den Nordhof (Hochdahler Straße 115, 117 und Nordstraße 70) als Wohnbauprojekte entwickelt und abgeschlossen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ausgangssituation
Das Vorhabengebiet liegt im
Planungsgebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 10C. Dieses
Bebauungsplanverfahren hat zum Ziel, das veraltete Planungsrecht zu ersetzen
und in dem Bereich anstelle eines Kerngebietes ein Allgemeines Wohngebiet
auszuweisen. Zudem soll erreicht werden, dass der Blockrand zur Benrather
Straße und zur Bahnhofsallee hin weitgehend geschlossen wird, um eine
Lärmminderung für den Blockinnenraum zu bewirken. Auch eine möglichst umfassende
Entsiegelung im Blockinnenraum wird angestrebt.
Im Zuge der Bearbeitung wurde
im Auftrag der Stadt Hilden 2008 eine Schallimmissionsprognose erarbeitet. Zu
prüfen war die Geräuscheinwirkung auf das Plangebiet durch den Straßen- und
Schienenverkehr sowie die Situation durch gewerbliche Anlagen.
Dabei zeigte sich, dass für
die Entwicklung des Plangebietes hin zu einem Wohnquartier die Qualität eines
Allgemeinen Wohngebietes dann noch als erreicht betrachtet werden kann, wenn
durch eine Riegelbebauung parallel der Bahnhofsallee der Innenbereich des
Plangebietes nachhaltig vor der Geräuscheinwirkung von Straßen- und
Schienenverkehr abgeschirmt werden kann. Empfehlenswert ist dabei, dass bei der
Planung und Realisierung der zukünftigen Riegelbebauung Baulücken zwischen
Bestand und neuem Riegel vermieden werden.
Das Planverfahren ruht seit
einigen Jahren.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2018 auf
Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/170/1 „Antrag auf Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes … für den Bereich Poststraße“ auch über
den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 10C beraten. Die Verwaltung wurde von der
Mehrheit gebeten, parallel zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans für das Grundstück der ehemaligen Schreinerei möglichst den
Bebauungsplan Nr. 10C für das umgebende Plangebiet „voranzutreiben“. Daraufhin
hat der Rat in seiner Sitzung am 12.12.2018 auf Grundlage der Sitzungsvorlage
WP 14-20 SV 61/215 beschlossen, sich mit dem Projekt am EUROPAN15-Wettbewerb für
junge Architektinnen und Architekten bzw. junge Stadtplanerinnen und
Stadtplaner zu beteiligen. Die am 13.12.2019 prämierten Ergebnisse des
Wettbewerbs werden in einer anderen Sitzungsvorlage vorgestellt.
Beurteilung des Plankonzepts aus Sicht der Verwaltung
Die Firma Tecklenburg legt
nun für die Ecke Bahnhofsallee / Benrather Straße einen Entwurf vor, der viele
der bisherigen räumlichen Planungsvorstellungen im Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 10C berücksichtigt:
Der Blockrand soll in diesem
Bereich geschlossen und eine Erschließung über eine Durchfahrt in das
Blockinnere geführt werden. Der Geschosswohnungsbau soll durch einige (Reihen-)
Einfamilienhäuser ergänzt werden. So kann ein Mix an Wohnungen für verschiedene
Nutzergruppen erreicht werden. Es wird zudem eine stärkere Begrünung des
Blockinneren angestrebt und es soll zu 100% öffentlich-geförderter
Mietwohnungsbau verwirklicht werden.
An dieser Stelle verknüpft
der Antragsteller dieses eventuelle Bebauungsplanverfahren mit dem ebenfalls
beantragten Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke
Kirchhofstraße 65 - 73. Dort möchte er nur freifinanzierten Wohnungsbau
errichten.
Sollte der Rat bzw. der Stadtentwicklungsausschuss der Einleitung der Verfahren
zustimmen, sind vor diesem Hintergrund beide Verfahren parallel zu bearbeiten.
Die Verknüfung kann durch einen gemeinsamen städtebaulichen Vertrag, der
parallel zu den eventuellen Satzungsbeschlüssen zur Beratung gestellt werden
muss, abgesichert werden.
Hinweis: Anders als bei einem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan mit Durchführungsvertrags gemäß § 12 BauGB besteht für
städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB keine 1:1-Beziehung zu einem
Bebauungsplan. Es können auch die Umsetzung mehrerer städtebaulicher Projekte inkl.
der Absicherung der wohnungspolitischen Zielen in einem Vertrag abgesichert
werden (n:1-Beziehung).
Entgegen der Aussage, dass der Innenbereich Pkw-frei bleiben soll, wird auf dem Gestaltungsplan eine Kfz-Stellplatzanlage dargestellt. Die Freihaltung des Innenbereichs von Kraftfahrzeugen widerspricht außerdem der bisher in den städtischen Planungen vorgesehenen Erschließung weiterer Grundstücke im Blockinnenbereich.
Wenn auf Grundlage dieses Antrags das Bebauungsplanverfahren für die gesamte Fläche oder ein neues Bebauungsplanverfahren für eine Teilfläche weitergeführt werden soll, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Bei Umsetzung des konzipierten Bauvorhabens werden die heute vorhandenen Garagen sowie der von Ärzten im MediTower angemietete Besucherparkplatz entfallen. Um diesem Verlust entgegen zu treten, ist die Firma Tecklenburg bereit, eine ebenerdige Anlage mit ungefähr 15 Stellplätzen zu errichten, die wieder von den Ärzten angemietet werden könnte. Weiterhin ist die Firma Tecklenburg bereit, eine größere Tiefgarage zu bauen als für den Stellplatznachweis des Bauvorhabens notwendig ist. Voraussetzung hierfür ist, dass durch Mieteinnahmen, Verkäufe einzelner Stellplätze oder Investitionszuschüsse die dadurch resultierenden zusätzlichen Baukosten in angemessener Zeit refinanziert werden können.
- Zudem ist im Verfahren zu klären, ob die dargestellte Erschließung in den Blockinnenraum eine Weiterführung ermöglicht. Hierüber sollten nach den bisherigen Plankonzepten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10C weitere Grundstücke sowie die öffentliche Grünanlage im Innenbereich erschlossen werden. Diese müsste gleichfalls durch Müllfahrzeuge und Feuerwehr befahrbar sein.
Weiterhin ist zu klären, ob ein Angebotsbebauungsplan nur für eine Teilfläche aufgestellt werden kann oder ob der Rat bzw. seine Gremien, den Bebauungsplan 10C insgesamt weiterentwickelt sehen wollen.
Wenn nur die beantragte Teilfläche beplant werden soll, kann
dies die Realisation deutlich beschleunigen. Durch den Abschluss eines
städtebaulichen Vertrags kann gesichert werden, dass die Ziele und Zwecke der
Stadt berücksichtigt werden. Zudem kann hierdurch abgesichert werden, dass die
Finanzierung der Planung für diesen Bereich vom Vorhabenträger getragen wird.
Bei der Beratung dieses
Antrages ist zu berücksichtigen, wie mit den Ergebnissen des EUROPAN15-Wettbewerbs
umgegangen werden soll.
Wenn der
Stadtentwicklungsausschuss dem Antrag der Firma Tecklenburg entsprechen möchte,
ist auch vom Ausschuss festzulegen, ob die beigefügte Bebauungsstudie Grundlage
des aufzustellenden Bebauungsplans sein soll.
gez.
B. Alkenings