Betreff
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereinen
- Neufassung -
Vorlage
WP 04-09 SV 51/438
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport die Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse an Sportvereine in der als Anlage beigefügten neuen Fassung. Die Neufassung tritt ab dem 01.01.2010 in Kraft.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die derzeit gültigen Zuschussrichtlinien zur finanziellen Unterstützung der Sportvereine stammen aus dem Jahr 1977 und sind in den 80er und 90er Jahren geändert und ergänzt worden. Der frühere Sportausschuss, zuletzt der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales in seiner Sitzung am 11.06.2001, legte im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses und auf der Grundlage der Zuständigkeitsverordnung des Rates die Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel fest. Im Jahr 2004 kam der Beschluss des Rates dazu, der am 23.06.2004 die Grundsätze für die Verwendung der vom Land Nordrhein-Westfalen neu geschaffenen Sportpauschale bestimmte. Danach werden die Mittel der Sportpauschale je zu 50% für städtische Maßnahmen einerseits sowie für Vereinsmaßnahmen andererseits verwendet. In einem Jahr nicht ausgeschöpfte Mittel für Vereinsmaßnahmen werden einer Rücklage zur Verwendung in den Folgejahren zugeführt.

 

Für die Gewährung von Zuschüssen aufgrund der Richtlinien werden im Haushalt der Stadt seit vielen Jahren unverändert Mittel in Höhe von 82.000 € bereitgestellt. Dazu kommen die Mittel aus der Sportpauschale, die pro Jahr ca. 75.000 € betragen. Der Stadtsportverband erhält zudem die Kosten zur Finanzierung einer 400-€-Kraft für die Geschäftsstelle. Die nunmehr seit vielen Jahren bestehenden und mehrfach geänderten Richtlinien und Grundsatzbeschlüsse verlangen eine Überarbeitung, damit eine Anpassung an die Entwicklung, aber auch eine Vereinfachung und Modernisierung  der Zuschussverfahren gelingt. Darum hatte auch der Stadtsportverband gebeten. Alle bisherigen Richtlinien, Grundsatzbeschlüsse und Regelungen wurden in einer Richtlinie zusammengefasst und gebündelt. Die bisherigen Erfahrungen von Verwaltung und Stadtsportverband wurden berücksichtigt. Der Stadtsportverband hat mit beigefügtem Schreiben dieser Neufassung zugestimmt. Damit werden vor allem die Zuschussmittel für die Vereine mit jugendlichen Mitgliedern erhöht, aber auch die Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und angemieteter Sportstätten der Kostenentwicklung angepasst und angehoben. Der bisherige Zuschussbedarf würde von bisher 88.000 € auf 98.000 € steigen. Zur Finanzierung wird vorgeschlagen, die Verteilung der Mittel der Sportpauschale zu verändern. Bislang werden diese Mittel je zu 50% für städtische Maßnahmen einerseits sowie Vereinsmaßnahmen andererseits verwendet. Künftig soll die Verteilung in einem Verhältnis von 60% für städtische Maßnahmen und 40% für Vereinsmaßnahmen erfolgen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auch eine solche Aufteilung ausreichend wäre, die Vorhaben der Vereine genügend bezuschussen zu können. Statt jährlich 75.000 € würden für Vereinsvorhaben künftig 60.000 € aus der Sportpauschale zur Verfügung stehen.

 

Die Zuständigkeiten für die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse sollen in Fortführung der bisherigen Praxis erfolgen.

 

 

 

Horst Thiele



 

Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

080201

Bezeichnung

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

Im Entwurf 2010

enthalten.

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

0802010010

531800

98.000,- €

 

0802010010

531880

60.000,- €

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gez. Klausgrete