Betreff
Beschlusskontrolle der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses
Stand Mai 2019
Vorlage
WP 14-20 SV 01/144
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den nachfolgenden Sachstand zur Beschlusskontrolle seines eigenen Gremiums zur Kenntnis:

 

 

Sitzungsvorlage

aus Haupt- und Finanzausschuss-sitzung am

Beschluss/ Auftrag

Umsetzungsstand

SV 10/078 Antrag der CDU-Fraktion: Einsatz von E-Scootern

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welchen Bereichen der Stadtverwaltung der Einsatz

von E-Scootern die Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren reduzieren könnte.

 

Zwischenstand Apr. 2020:

Die Umfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Einsatz von E-Scootern hatte zu einem eher negativen Ergebnis geführt. Auch aus den umliegenden Städten liegen bisher keine verwertbaren Ergebnisse vor. Die Verwaltung hat die weitere Bearbeitung deshalb zunächst zurückgestellt und wird im Sommer nochmals eine Abfrage zu evtl. inzwischen vorliegenden Erfahrungen anderer Städte durchführen.

 

Stand Oktober 2019:

Aufgrund des Beschlusses im Haupt-und Finanzausschuss vom 26.06.2019 wurde eine Mitarbeiterbefragung zu möglichen Einsatzbereichen, dem Nutzungsinteresse und der Praktikabilität von E-Scootern in der Stadtverwaltung Hilden durchgeführt. Zudem wurden Informationen aus der Presse, vom Umweltbundesamt und lokalen Anbietern gesammelt. Die Auswertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

 

SV 20/110 Antrag der SPD-Fraktion zur Haushaltsplanberatung 2019 - Erhöhung der Kapitaleinlage für die Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH

 

am 20.03.2019

Beschluss: „Die Stadt Hilden stellt der WGH 20% des Erlöses aus dem Grundstückverkauf des Albert-Schweitzer-Geländes zur Weiterentwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Hilden als Kapitaleinlage zur Verfügung. Ein Haushaltsvermerkes 06 (Freigabe durch den Fachausschuss) soll in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen werden.“

Es wurde der Wunsch geäußert, dass sich die Fälligkeit an den jeweils konkreten Einzelmaßnahmen orientieren soll.

Bürgermeisterin Alkenings sagte zu, dass der Finanzbedarf projektbezogen dargestellt werde.

 

Zwischenstand Apr. 2020:

Der Finanzierungsbedarf der WGH für das Bauvorhaben wird nach den Kriterien „Eigenanteil öffentliche Wohnungsbauförderung“ und „Eigenkapitalquote

Finanzmarkt“ durch das Beteiligungsmanagement bewertet. Der Haushaltsbeschluss sieht keine

Ausschüttung der WGH aus Gewinnen in Vorjahren vor, so dass sich die Liquiditätssituation 2020 besser darstellt, als zum Jahresbeginn geplant.

Die Auszahlungsermächtigung wurde nach 2020 übertragen. Es wird eine Sitzungsvorlage für die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 20.05.2020 erstellt.

 

Zwischenstand Okt. 2019:

Es wird für den kommenden HuF eine Sitzungsvorlage SV 20/123 zu dieser thematik erstell.

 

Der HV 6 wurde in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen.

 

Hinsichtlich Fälligkeit und Finanzbedarf wird es -voraussichtlich noch im Jahr 2019- eine Sitzungsvorlage geben.

SV 66/010/1 § 24 GO NRW: Anlegung eines barrierefreien Gehweges auf der westlichen Seite der Schwanenstraße

Im Rahmen der Behandlung des Antrages wurde folgendes von der Verwaltung zugesagt: "Stattdessen soll im Zuge der Planung zur Erneuerung der Brücke Schwanenstraße (diese ist für 2016 vorgesehen) Kontakt mit dem vorgenannten Arbeitskreis aufgenommen werden und gemeinsam mit diesem eine für alle Seiten tragfähige Lösung (erschütterungsarm zu begehen, kontrastreich, kostenverträglich, städtebaulich ansprechend) erarbeitet werden."

 

Zwischenstand Apr. 2020:

Ein erstes Konzept zur

Barrierefreiheit liegt bereits bei der Denkmalbehörde vor. Aus der Stellungnahme der Behörde ergaben sich noch ein paar kleine Anpassungen. Des Weiteren soll noch ein Bemusterungstermin für die Auswahl der richtigen Steine erfolgen. Dieser Termin muss noch abgestimmt werden. Anschließend kann die Konzeptphase abgeschlossen werden.

 

Zwischenstand Okt. 2019:

es gibt keinen neuen Sachstand, da die Brückenplanung noch nicht abgeschlossen ist. Dies wird sich auch noch bis in das Jahr 2020 hinziehen.

 

Zwischenstand Juni 2019:

Der Ingenieurauftrag für die Erneuerungsplanung des Itterdurchlasses in der Schwanenstraße

wurde im November 2017 erteilt. In diesem Zusammenhang wird die Leitsystemplanung erstellt. Der erstellte Vorentwurf wurde mit dem Behindertenbeirat besprochen. Die Ergebnisse werden zusammen mit der Planung zur Erneuerung der Itterbrücke vorgestellt, da ein technischer Zusammenhang besteht. Ein genauer Termin kann derzeit noch nicht benannt werden, da die Brückenplanung wegen der sehr schwierigen örtlichen Verhältnisse noch nicht abgeschlossen werden kann.

SV 60/063/

Antrag BA Abschaffung der Gebühren für Fahrradboxen

 

Endstand Apr. 2020:

In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden vom 30.10.2019 wurde beschlossen, die Benutzungsgebühr für die Nutzung der öffentlichen oberirdischen Fahrradabstellboxen nicht komplett abzuschaffen, sondern auf 3,50 € je Monat bei monatlicher Nutzung und auf 40,00 € bei einer jährlichen Nutzung abzusenken. Die hierzu notwendige Satzungsänderung trat am 01.01.2020 in Kraft.

 

Verkehrstechnik Polleranlagen Hier:

Unterlagen §13 Abs.1 KomHVOVerkehrstechnik Polleranlagen Hier:

Unterlagen §13 Abs.1 KomHVO

Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich angenommen.

 

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Als Ergänzung zum Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich beschlossen.

 

Die bestehenden offenen Zufahrten (Bereich Warrington-Platz/Axlerhof und Am Rathaus/Mühlenstraße) werden nicht verschlossen.

 

 

Zwischenstand Apr. 2020:

Ende März wurden die finalen Angebote für die Ausschreibung zu dem u.g. Thema Leistungsphasen 4-8 entgegengenommen. Diese werden zurzeit evaluiert und der beste Anbieter nach abschließender Prüfung beauftragt. Dies ist für die erste Aprilwoche geplant.

Anschließend soll die Umsetzung des Baus der Polleranlagen zwischen Amt 66 und dem Ingenieurbüro geplant und begonnen werden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erhält von der Verwaltung halbjährlich einen Sachstandsbericht über die Umsetzung politisch initiierter Beschlüsse.

 

Erfasst werden alle abschließend im Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse, die einen Handlungsauftrag an die Verwaltung enthalten und

 

è auf Grund von Anträgen der Fraktionen gefasst wurden oder

è auf Initiative des Gremiums ergänzt oder geändert wurden.

 

gez.

Birgit Alkenings