Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 31.10.2019:
Öffnung des Geländers am Kunstrasenplatz auf dem Sportplatz Furtwängler Str.
Vorlage
WP 14-20 SV 66/164
Aktenzeichen
IV/66-3 Sport
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Eine Gefährdung von Kindern und Trainern muss verhindert werden. Daher ist es angezeigt, eine Öffnung des Geländers zu erreichen, um einen gefährlichen Transport von Toren künftig zu verhindern.

 


Antragstext:

 

Am Sportplatz Furtwänglerstraße fehlt eine Öffnung des Geländers am Kunstrasenplatz. Folglich müssen die Tore von Kindern und Trainern über das Geländer gehoben werden. Die SPD-Fraktion beantragt daher zu prüfen, wie eine Öffnung des Geländers erreicht werden kann.


Stellungnahme der Verwaltung:

Der Sportplatz an der Furtwängler Straße ist in seiner jetzigen Ausstattung (inkl. des damals neu errichteten Kunstrasenfeldes) seit dem Jahr 2001 in Betrieb. Hierzu gehören auch die umgebenden Barrieren sowie die darin eingefügten Zugangstore. Vor etlichen Jahren wurde auf dem Rasenplatz nach Vorgabe des Vereins ein zusätzliches Tor eingebaut, um den Transport von mobilen Fußballtoren auf das Spielfeld zu erleichtern.

In der Folge wurde im Jahr 2015 im Rahmen der Sportplatzbegehungen nochmals das Problem der nach Ansicht des Vereins nicht ausreichenden Zahl der Zugangstore angesprochen. Hierzu wollte der Verein der Sportverwaltung einen entsprechenden Plan mit den gewünschten zusätzlichen Standorten einreichen, was jedoch nicht erfolgt ist.

 

Bei der aktuellen Sportplatzbegehung 2019 wurde die Problematik nunmehr erneut angesprochen.
Richtig ist, dass auf der Sportanlage an der Furtwängler Straße die Zugangstore in den Barrieren z.T. so platziert sind, dass bei der Vielzahl der dort trainierenden Mannschaften und der Vielzahl der benötigten mobilen Fußballtore längere Transportwege erforderlich sind. Um dies zu umgehen, werden die Fußballtore deshalb mitunter auch über die Barriere gekippt.

 

Durch den Einbau von einem zusätzlichen Zugangstor (Doppelflügel) in den Barrieren könnten die Zugangswege erheblich verkürzt werden. Für die Lieferung und den Einbau ist mit Kosten in Höhe von 3.000,00 € zu rechnen.

 

Im Produkt 080102 - Bau und Betrieb von Sportaußenanlagen - stehen laut Entwurf des Haushaltsplans zunächst nur geringe Unterhaltungsaufwendungen in Höhe von rund 65.000 € zur Verfügung.

Die Unterhaltungsaufwendungen wurden aber je Dezernat zu einem Budget zusammengefasst. Das Gesamtbudget im Dezernat IV beträgt laut Entwurf des Haushaltplans für 2020 6.691.150 €. Es ist daher zunächst davon auszugehen, dass die Maßnahme aus diesem übergreifenden Unterhaltungsbudget finanziert werden kann. Je nach Entwicklung der Maßnahmenumsetzung und ungeplanter Unterhaltsmaßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Anlagen könnten sich ggf. im Laufe des Jahres Engpässe ergeben. Auf mögliche Engpässe sollte zu gegebener Zeit, z.B. mit zusätzlichen Mittelbereitstellungen, reagiert werden.

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

Klimarelevanz:

Mit Ausnahme der durch Produktion und den Transport verursachten Emissionen, entstehen durch den Einbau und Betrieb keine weiteren Umweltbelastungen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080102 Bau und Betrieb von Sportaussenanlagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich bei Beschluss des Antrags folgende Ansätze, die innerhalb des bestehenden Unterhaltungsbudgets gedeckt werden müssen

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke