Öffnung des Geländers am Kunstrasenplatz auf dem Sportplatz Furtwängler Str.
Erläuterungen zum
Antrag:
Eine Gefährdung von Kindern und Trainern muss verhindert
werden. Daher ist es angezeigt, eine Öffnung des Geländers zu erreichen, um einen
gefährlichen Transport von Toren künftig zu verhindern.
Antragstext:
Am Sportplatz Furtwänglerstraße fehlt eine Öffnung des Geländers am Kunstrasenplatz. Folglich müssen die Tore von Kindern und Trainern über das Geländer gehoben werden. Die SPD-Fraktion beantragt daher zu prüfen, wie eine Öffnung des Geländers erreicht werden kann.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Sportplatz an der Furtwängler Straße ist in seiner jetzigen Ausstattung (inkl. des damals neu errichteten Kunstrasenfeldes) seit dem Jahr 2001 in Betrieb. Hierzu gehören auch die umgebenden Barrieren sowie die darin eingefügten Zugangstore. Vor etlichen Jahren wurde auf dem Rasenplatz nach Vorgabe des Vereins ein zusätzliches Tor eingebaut, um den Transport von mobilen Fußballtoren auf das Spielfeld zu erleichtern.
In der Folge wurde im Jahr 2015 im Rahmen der Sportplatzbegehungen nochmals das Problem der nach Ansicht des Vereins nicht ausreichenden Zahl der Zugangstore angesprochen. Hierzu wollte der Verein der Sportverwaltung einen entsprechenden Plan mit den gewünschten zusätzlichen Standorten einreichen, was jedoch nicht erfolgt ist.
Bei der aktuellen Sportplatzbegehung 2019 wurde die
Problematik nunmehr erneut angesprochen.
Richtig ist, dass auf der Sportanlage an der Furtwängler Straße die Zugangstore
in den Barrieren z.T. so platziert sind, dass bei der Vielzahl der dort
trainierenden Mannschaften und der Vielzahl der benötigten mobilen Fußballtore
längere Transportwege erforderlich sind. Um dies zu umgehen, werden die
Fußballtore deshalb mitunter auch über die Barriere gekippt.
Durch den Einbau von einem zusätzlichen Zugangstor (Doppelflügel) in den Barrieren könnten die Zugangswege erheblich verkürzt werden. Für die Lieferung und den Einbau ist mit Kosten in Höhe von 3.000,00 € zu rechnen.
Im Produkt 080102 - Bau und Betrieb von Sportaußenanlagen - stehen laut Entwurf des Haushaltsplans zunächst nur geringe Unterhaltungsaufwendungen in Höhe von rund 65.000 € zur Verfügung.
Die Unterhaltungsaufwendungen wurden aber je Dezernat zu einem Budget zusammengefasst. Das Gesamtbudget im Dezernat IV beträgt laut Entwurf des Haushaltplans für 2020 6.691.150 €. Es ist daher zunächst davon auszugehen, dass die Maßnahme aus diesem übergreifenden Unterhaltungsbudget finanziert werden kann. Je nach Entwicklung der Maßnahmenumsetzung und ungeplanter Unterhaltsmaßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Anlagen könnten sich ggf. im Laufe des Jahres Engpässe ergeben. Auf mögliche Engpässe sollte zu gegebener Zeit, z.B. mit zusätzlichen Mittelbereitstellungen, reagiert werden.
gez.
Birgit Alkenings
Klimarelevanz:
Mit Ausnahme der durch Produktion und den Transport verursachten Emissionen, entstehen durch den Einbau und Betrieb keine weiteren Umweltbelastungen.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080102 Bau und Betrieb
von Sportaussenanlagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich bei
Beschluss des Antrags folgende Ansätze, die innerhalb des bestehenden
Unterhaltungsbudgets gedeckt werden müssen (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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