Betreff
Anpassung der Vereinbarung über die Durchführung der Obdachlosenbetreuung und Sozialberatung durch die SPE Mühle e.V.
Vorlage
WP 14-20 SV 50/167/1
Aktenzeichen
III/50-No
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag durch den Antrag der SPD im Sozialausschuss am 21.11.2019:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach der bereits erfolgten Vorberatung im Sozialausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss folgendes:

 

Der Kontrakt mit dem mit den Aufgaben betrauten Verein SPE-Mühle e. V. wird zum 01.01.2020 bezüglich der Personalausstattung geändert. Dem Verein wird eine zusätzliche Stelle zugestanden.

Über weitere, durch die Gutachter empfohlenen, Anpassungen des Kontraktes wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.


Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen auf Grund des Antrags der SPD:

Ursprünglich wurden dem Sozialausschuss mit der SV 50/167 die Ausführung der Verwaltung und das INSO-Gutachten zur Kenntnis gegeben.

 

In der Sitzung des Sozialausschusses vom 21.11.2019 stellte die SPD den als Anlage zur Niederschrift abgedruckten Beschlussvorschlag.

In der Begründung der SPD heißt es: „Mit diesem Beschluss soll die veränderte Situation im Aufgabenbereich berücksichtigt und einem zu befürchtetem Abbau von Leistungen vorgebeugt werden.“

 

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dass der Rat darüber beschließen soll, ob der Kontrakt mit dem mit den Aufgaben betrauten Verein SPE-Mühle e. V. zum 01.01.2020 bezüglich der Personalausstattung geändert und ob dem Verein eine zusätzliche Stelle zugestanden werden soll.

 

Zuständigkeitshalber ist diese Entscheidung dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorzulegen.

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

Bisherige Erläuterungen und Begründungen zur SV 50/167:

 

Im Januar 2019 wurde das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O) damit beauftragt, ein Qualitätsentwicklungsprojekt im Auftrag der Stadt Hilden durchzuführen.

 

Ziel dieses Projektes war es, die Aufgaben der Stadt Hilden und der SPE Mühle in der Wohnungsnotfallhilfe, Obdachlosenbetreuung und Sozialberatung unter entsprechenden Qualitätsstandards darzustellen. Der Inhalt und die Ausprägung der tatsächlichen Aufgabenerledigung standen nicht in Frage. 

 

Der Prozess wurde notwendig, um die richtige Personalbemessung sowohl in der SPE Mühle e.V., als auch in der Stadt Hilden zu überprüfen. Zudem sollten die jeweiligen Aufgabezuschnitte transparent gemacht werden, um den Austausch in einer Lenkungsgruppe zu erleichtern und Zuständigkeitsfragen endgültig zu klären.

 

Die Schnittstellen zwischen der Stadt Hilden und der SPE Mühle sollten optimiert werden, ein Instrument zur Feststellung des Personal- und Finanzbedarfes zur Verfügung gestellt werden, um eine Vertragsanpassung herbeizuführen. Der Abschlussbericht wurde am 5.10.2019 eingereicht.

 

Es fanden innerhalb dieses Prozesses Datenerhebungen und –auswertungen sowie erhebliche Analysen statt, die auch zu einer Bereinigung der bisherigen Statistikdaten geführt haben.

Der bisherige Leistungskatalog mit den dazugehörigen Fallzahlen der Beratungen wird bei der SPE Mühle von insgesamt 10 Kernprozessen abgelöst. Das hat den Vorteil, dass Klienten in Teilaufgaben nicht mehr statistisch doppelt erfasst werden. Zudem beinhalten die definierten Kernprozesse alle Tätigkeitsmerkmale und Qualitätsanforderungen der Gesamtaufgabe, die künftig die Grundlage zur statistischen Erfassung bilden. Diese Kernprozesse sind im Qualitätshandbuch für die Wohnungsnotfallhilfe der SPE Mühle ausgewiesen.

 

Das Qualitätshandbuch für die Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Hilden ist deutlich weniger umfangreich, da diese Tätigkeit überwiegend durch den gesetzlichen Auftrag definiert ist.

Die sehr detaillierten Aufgabenbeschreibungen dokumentieren den immer schon angestrebten und auch erfüllten Qualitätsstandard beider Vertragspartner. Beide Qualitätshandbücher sollen jährlich hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

 

Der Bericht des Institutes INSO vom 05.10.2019 führt zu dem Ergebnis, das bei der SPE Mühle ein Personalbedarf von 6,1 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für Sozialarbeiter besteht und von 0,8 Vollzeitäquivalenten für die Verwaltung. Damit erhöht sich der Bedarf an Sozialarbeitern um 2,1 VZÄ, in der Verwaltung um 0,3 VZÄ.

Im Gegenzug sollen die Kosten für die Essens- und Wärmestube in Höhe von 25.660 Euro entfallen.

Im Ergebnis verändert sich der bisherige Zuschuss um 177.782 Euro und steigt damit von 428.230 € auf insgesamt 606.102 €.

 

Der bisherige Personalbedarf bei der Stadt Hilden bleibt mit 0,5 Vollzeitäquivalenten bestehen.

 

Sowohl bei der Stadt Hilden, wie auch bei der SPE Mühle, werden eine Dokumentation der Tätigkeiten im Hinblick auf die Kernprozesse notwendig. Bei der Stadt Hilden soll dieser Prozess mit der Planung und Umsetzung des Datenmanagementsystems betrachtet werden.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

100801

Hilfen für Wohnungslose

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

1008011000

531840

Zuschüsse SPE Mühle

429.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

1008011000

531840

Zuschüsse SPE Mühle

606.102

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.12.2019

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die ursprüngliche Kostenerhöhung war mit 178 T€, davon für 2,4 vollzeitverrechnete Stellen 152 T€, angesetzt. Ein möglicher Beschluss über die Finanzierung einer Planstelle ab 01.01.2020 ergäbe daraus abgeleitet eine Erhöhung des Zuschussbetrages von 63 T€.

 

Franke