Geänderter Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
a) die
Ausführungen der Verwaltung zum Fahrzeugverkehr in der Innenstadt zur Kenntnis
und beschließt
b) die Ladezeiten in der Fußgängerzone, beginnend
ab dem 01. Januar 2020, wie folgt zu erweitern:
Mo. bis Fr. alt: 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr neu: 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr
(Die
Ladezeiten von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr bleiben unverändert)
Sa. alt: 06.00
Uhr bis 09.00 Uhr neu: 06.00 Uhr bis
10.00 Uhr
c)
Ergänzung:
Es werden drei Ladezonen im Bereich
Klotzstraße (im Einmündungsbereich Mittelstraße), Warrington-Platz (vor dem
Zugang zur Fußgängerzone) und Bismarckstraße (nördlich und südlich der
Einmündung Kurt-Kappel-Straße) eingerichtet.
Die Standorte Mühlenstraße,
Robert-Gies-Straße, Gabelung und Heiligenstraße werden geprüft, ob sie für die
Einrichtung von Ladezonen geeignet sind.
Die Verwaltung erstellt 1 Jahr nach
Einrichtung der Ladezonen einen Erfahrungsbericht.
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner
Sitzung vom 20.11.2019 mehrheitlich die Erweiterung des Beschlussvorschlags der
Verwaltung um die Einrichtung von drei Ladezonen beschlossen.
Diese sollen entsprechend Ziffer 3 der
Erläuterungen und Begründungen im Bereich Klotzstraße (im Einmündungsbereich
Mittelstraße), Warrington-Platz (vor dem Zugang zur Fußgängerzone) und
Bismarckstraße (nördlich und südlich der Einmündung Kurt-Kappel-Straße)
eingerichtet werden.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die
Standorte Mühlenstraße, Robert-Gies-Straße, Gabelung und Heiligenstraße zu
prüfen, ob auch dort geeignete Flächen für die Einrichtung von Ladezonen vorhanden
sind.
Die Verwaltung wird nach Ablauf von einem
Jahr nach Einrichtung der Ladezonen einen Erfahrungsbericht vorlegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Auf Antrag der Fraktion Bürgeraktion wurde das Thema „Verkehrssituation
in der Hildener Fußgängerzone“ in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom
19.09.2018 behandelt. In der Sitzung selbst folgte dann noch ein weitergehender
Antrag der Fraktion Allianz für Hilden, u.a. mit dem Auftrag an die Verwaltung,
die Situation in anderen Städten abzufragen.
Dass die Verwaltung erst jetzt abschließend zu einer (immer noch
vorläufigen) Bewertung und auch ersten Beschlussempfehlung kommt, ist darin
begründet, dass sich das Thema insgesamt sehr komplex gestaltete, da
unterschiedliche Aspekte und auch Interessenlagen zu berücksichtigen waren und
daher eine intensive Betrachtung einer allzu „schnellen Lösung“ vorzuziehen
war.
Hierüber hat die Verwaltung auch den Rat der Stadt Hilden mit Schreiben
vom 20.03.2019 aufgrund einer Anfrage der Fraktion Bürgeraktion in Form einer
„Zwischenmitteilung“ informiert.
Im Zuge der Aufarbeitung des Themas hat die Verwaltung zunächst
1. antragsgemäß eine Abfrage bei anderen Städten
durchgeführt und die Ergebnisse hieraus ausgewertet,
2. gemeinsam mit der Stadtmarketing Hilden GmbH
am 04. April 2019 eine Informationsveranstaltung für den lokalen Einzelhandel
durchgeführt, deren Ziel es insbesondere war, die Bedürfnisse des Handels zu
erfassen;
3. wiederum unter Beteiligung der
Stadtmarketing Hilden GmbH am 22.05.2019 ein Gespräch zum Meinungsaustausch mit
den Paketzustelldiensten geführt.
4. Planungskosten für die zukünftige und dabei
technisch auf dem aktuellen Stand befindliche Abpollerung der Innenstadt in den
Haushalt eingestellt.
Die Ergebnisse aus den vorstehenden Ziffern haben letztlich maßgeblich
zur vorliegenden Beschlussvorlage geführt.
1. Umfrage bei anderen Städten
Das Ordnungsamt hat noch im Jahr 2018 eine Abfrage bei den Städten Düsseldorf,
Erkrath, Langenfeld, Monheim, Ratingen und Velbert durchgeführt.
Abgefragt wurden Angaben
- zur Länge der Fußgängerzone,
- zu den Ladezeiten,
- zu den Möglichkeiten rückwärtiger Anlieferungen,
- zur Anzahl der Genehmigungen außerhalb der Ladezeiten,
- zu den baulichen Anlagen (Poller),
- zu den Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr und Rettungsdienste.
Nicht beteiligt haben sich die Städte Düsseldorf und Monheim.
Es war zu erwarten, dass eine echte Vergleichbarkeit kaum herstellbar
sein würde; dies hat das Ergebnis der Abfrage auch bestätigt. Zu
unterschiedlich sind die örtlichen Gegebenheiten. Dennoch liefert das Ergebnis
auch Ansätze, die für Hilden diskutabel sind.
Nicht unwesentlich bei der Bewertung des Fahrzeugaufkommens in der
Fußgängerzone ist deren Länge, da
sich dies insbesondere auch auf die Anzahl der Einzelhandelsgeschäfte etc. und
der Gastronomiebetriebe auswirkt. Der Branchenmix ist in Hilden gut gelungen,
das gastronomische Angebot zudem ansprechend. Entsprechend attraktiv ist die
Fußgängerzone auch für die Bevölkerung, aber auch für viele auswärtige
Besucherinnen und Besucher.
Im Hinblick auf die Länge der Fußgängerzone liegt Hilden im Vergleich
weit vorn:
Hilden 2.200m
Ratingen 750m
Erkrath 790m (davon aber 280m in Hochdahl)
Velbert 625m
Langenfeld 500m
Es darf aufgrund der Länge der Hildener Fußgängerzone grundsätzlich
unterstellt werden, dass vergleichsweise mehr Fahrzeugverkehr als in den
Vergleichsstädten stattfindet, da auch mehr Wohn- und Geschäftsbebauung
vorliegt.
Ein weiterer interessanter Aspekt sind die Ladezeiten, die nicht nur den Bedarf des Handels und der Anwohner
(Stichwort: Amazon Prime) ausreichend berücksichtigen müssen, sondern dabei
durchaus als Steuerungsinstrument dienen.
Im Vergleich ergeben sich nachfolgende Ladezeiten in Stunden gesamt je
Woche:
Ratingen 42
Stunden
Erkrath 34
Stunden
Hilden 30,5
Stunden
Langenfeld 30
Stunden
Velbert 21
Stunden
Die Städte Erkrath, Ratingen und Hilden lassen den Lieferkehr morgens in
der Zeit von 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr zu, wobei dies in Erkrath und Ratingen
auch für den Samstag gilt (Hilden nur von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr).
In Langenfeld gelten Ladezeiten von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr und in
Ratingen gar nur von 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr.
Die abendlichen Ladezeiten in Hilden liegen montags bis freitags in der
Zeit von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr. In den Städten Erkrath und Langenfeld von
18.00 Uhr bis 20.00 Uhr (dies sogar samstags), in Ratingen gar von 18.00 Uhr
bis 21.00 Uhr. In Velbert existieren keine abendlichen Ladezeiten.
Die an der Umfrage beteiligten Städte sind auch gebeten worden, die
Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen
wie auch die Empfänger/Antragsgründe mitzuteilen.
Anhand der 2017er Daten ergab sich dabei folgendes Bild:
Hilden 114
Erkrath keine
Datenangabe
Langenfeld 4
Ratingen 200
Velbert 74
Die Stadt Erkrath teilte zwar keine konkreten Zahlen mit, gab aber an,
dass anlassbezogen Ausnahmen für Umzüge und Anwohner mit Stellplatz/Garage
zugelassen würden.
Die Stadt Langenfeld teilte mit, dass in 2017 nur 4
Ausnahmegenehmigungen erteilt worden sind, was aber auch daran liegt, dass es
sich in Langenfeld um die einzige Fußgängerzone im Rahmen der Abfrage handelt,
deren Wohn- und Geschäftsgebäude gänzlich rückwärtig angefahren werden können.
Bei allen anderen Städten ist dies nur teilweise möglich.
Dies ist insbesondere für die Hildener Innenstadt ein ganz wesentlicher
Aspekt für die bisherige Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. So sind
beispielsweise von den 115 in der Fußgängerzone befindlichen Ladenlokalen nur
30 (= 26%) rückwärtig, d.h. ohne die Notwendigkeit die Fußgängerzone befahren
zu müssen, anfahr- und/oder belieferbar.
Die Stadt Velbert teilte für 2017 mit, dass 74 Ausnahmegenehmigungen
erteilt worden sind. Diese werden überwiegend nur für den Anliegergebrauch
(Baustellentätigkeiten, Umzüge usw.) erteilt. Keine Ausnahmegenehmigungen
erhalten Geldtransporter, Paketdienste, Taxis u.ä.
Die Auswertung der Umfrage hat im Ergebnis jedenfalls ergeben, dass sich
das Ausmaß des Fahrzeugverkehrs außerhalb der Ladezeiten a) über den Umfang der
Ladezeiten selbst und b) über eine restriktivere Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen offenkundig steuern lässt.
2. Ausnahmetatbestände in Hilden
Es wurde dargestellt, dass die Anlieferungsmöglichkeiten in der Hildener
Fußgängerzone ohne Nutzung der Fußgängerzone selbst aus baulichen Gründen nur
sehr eingeschränkt möglich sind. Auch aus dieser Tatsache begründet sich der
Wunsch der Antragsteller auf Erhalt einer Ausnahmegenehmigung. Dies muss dabei
auch in engem Kontext zu den aktuellen Ladezeiten gesehen werden, die sich im
Umfrageergebnis im mittleren Bereich bewegen.
Bevor aber über beispielsweise großzügigere Ladezeiten oder gar eine
grundsätzliche restriktivere Handhabung bei der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen nachgedacht wird, ist es zunächst sinnvoll einen Blick
auf die Genehmigungsgründe und –empfänger zu werfen.
Taxis: Die Taxi-Zentrale Hilden e.V. erhält auf
Antrag für ihre Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone
außerhalb der Ladezeiten unter der Auflage, dass dies nur gestattet ist, wenn
der Fahrgast nicht in der Lage ist einen Taxistand oder Ort außerhalb der Fußgängerzone
aufzusuchen und/oder schwere Gegenstände transportiert werden müssen. Insbesondere
für ältere und/oder in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkte Menschen (z.B.
bei Arztbesuchen in der Fußgängerzone) ist diese Genehmigung dem Grunde nach
gedacht.
Leider ist aber auch immer wieder feststellbar, dass der eigentliche
Erlaubniszweck, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden (Stichwort:
„Abholung von Kneipenbesuchern“), überschritten wird. Dieses Verhalten hat sich
trotz diverser mit der Taxizentrale bereits in der Vergangenheit geführter
Gespräche nicht geändert.
Die Verwaltung prüft daher, ob die bisher erteilten Genehmigungen
zukünftig inhaltlich konkreter und möglicherweise auch uhrzeitlich (von…bis)
beschränkt erteilt werden.
Anliegerzwecke: Es steht für die
Verwaltung außer Frage, dass zu Zwecken von Umzügen, Reparatur- und
Erhaltungsmaßnahmen etc. auch weiterhin Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sind.
Dies allerdings nach Darlegung eines berechtigten Interesses und somit nach
entsprechender Prüfung im Einzelfall durch das Ordnungsamt.
Besondere Gründe: Auch sollte es
beispielsweise weiterhin im Einzelfall möglich sein, im Zusammenhang mit
samstäglichen Trauungen im Bürgerhaus mit einem Fahrzeug in die Fußgängerzone
einfahren zu dürfen. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt dann ebenfalls
weiter dem Ordnungsamt.
Geld- und Werttransporte: Die Geld- und
Werttransporter fallen, wie auch die Paketdienste, allein aufgrund ihrer Größe
am „unangenehmsten“ auf. Nach Bewertung durch die Verwaltung wäre es aber schon
aus Sicherheitsgründen bedenklich, hier zukünftig keine Ausnahmegenehmigungen
mehr zu erteilen.
Zustell- und Paketdienste: Die Fahrzeuge der
Paketdienste sind nicht nur gut sichtbar, sondern wirken oftmals (oder sind es
tatsächlich) behindernd auf die fußläufigen Passanten, insbesondere in den
engeren Bereichen der Fußgängerzone. Es ist mit Sicherheit von Vorteil für die
Anwohner aber auch den örtlichen Handel, dass diese Fahrzeuge mit
Ausnahmegenehmigung praktisch „den ganzen Tag“ einfahren können. Dies sind
Auswirkungen des zunehmenden Online-Handels incl. des
24-Stunden-Liefer-Versprechens vieler Anbieter (z.B. Amazon Prime). Auch der
Handel profitiert hiervon.
Durch die Ablehnung zukünftiger Jahresanträge der Paketdienste ließe
sich in jedem Fall ein spür- und sichtbarer Effekt erzielen. Nicht hiervon
betroffen sind jedoch die durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbürgten
Sonderrechte des Postunternehmens, z.B. zur Leerung von Briefkästen.
Hieran schließt sich jedoch die Fragestellung an: Wie wirkt sich dies
auf den örtlichen Einzelhandel aus?
Die Stadtmarketing Hilden GmbH hat sich hierzu wie folgt geäußert
(Auszug):
„…hinsichtlich des
Wunsches, den Lieferverkehr in der Innenstadt zu reduzieren habe ich zunächst
rund 20 Händler um Ihre Stellungnahme gebeten und mit weiteren persönliche
Gespräche geführt. Wie zu erwarten, war die Anzahl der Rückmeldungen
überschaubar und bei den erhaltenen Meinungsäußerungen ergibt sich kein
einheitliches Bild. Die Ursachen hierfür sind im Wesentlichen:
Ein geringer Teil
der Ladenlokale verfügt über eine Anliefermöglichkeit im rückwärtigen Bereich,
es gibt sehr unterschiedliche Lieferintervalle (von mehrmals täglich bis 1x pro
Woche), es gibt Belieferungen durch Speditionen , die i.d.R. zeitlich in den
zulässigen Morgen- und Abendstunden liegen und es gibt Händler (und
sonstige Unternehmen) die ganztägig von Paketdiensten beliefert werden und für
die diese Logistik auch „alternativlos“ (Zitat) ist. Allerdings ist auch bei
den Händlern der Wunsch vorhanden, den Kunden eine attraktive Innenstadt zu
bieten, in der der Fahrzeugverkehr auf ein Minimum reduziert ist.
Aus Stadtmarketing Sicht
ist eine ganztägige Belieferung durch Paketdienstfahrzeuge „bis direkt vor die
Tür“ nicht erforderlich, wenn man entsprechende Alternativen schafft. In großen
Einkaufszentren fährt der Paketdienst mit seinem Lieferfahrzeug auch nicht
durch die Ladenstraße sondern steuert eine Ladezone an und verlädt dort seine Pakete auf eine Sackkarre um
diese dann zu den Läden zu bringen.
Ähnliches sollte sich
auch in der Hildener Innenstadt gestalten lassen, in dem wir über den Innenstadtbereich
verteilt z.B. drei Ladezonen einrichten, die die Paketdienste ansteuern können
um von dort per Sackkarre die Geschäfte zu beliefern. Somit wäre eine
ganztägige Belieferung der Geschäfte weiterhin möglich und die Fußgängerzone
von Fahrzeugverkehr entlastet.“
3. Einrichtung von Ladezonen als Alternative
Die durch die Stadtmarketing Hilden GmbH aufgeworfene Thematik „Einrichtung
von Ladezonen“ wurde durch die Verwaltung auf Machbarkeit überprüft, um
den Paketdiensten (bei Wegfall der Ausnahmegenehmigungen) außerhalb der
Ladezeiten und außerhalb der Fußgängerzone alternative Haltemöglichkeiten zur
Verfügung zu stellen.
Nach Abstimmung durch Tiefbauamt (als Straßenverkehrsbehörde), Feuerwehr
und Ordnungsamt haben sich dabei drei mögliche Standorte ergeben:
1. Bismarckstraße (nördlich und südlich
der Einmündung Kurt-Kappel-Straße)
2. Warrington Platz (vor dem Zugang zur
Fußgängerzone)
3. Klotzstraße (im Einmündungsbereich
Mittelstraße)
4. Informationsveranstaltung für den Einzelhandel
Auf Einladung der Verwaltung fand am
04.04.2019 eine Informationsveranstaltung für den lokalen Innenstadthandel im
Bürgerhaus mit zwanzig Teilnehmern statt. Die Stadtmarketing Hilden GmbH war
ebenfalls geladen.
Ziel der Veranstaltung war es, die
Bedürfnisse des Einzelhandels zur Anlieferung von Waren etc. unter
Berücksichtigung der Zielsetzung „weniger Fahrzeugverkehr“ auseichend zu beachten.
Die anwesenden Vertreter des Handels äußerten
keine grundsätzlichen Bedenken zur möglichen Reduzierung der Waren- und
Paketlieferdienste außerhalb der Ladezeiten. Die vorgestellte Option der
Einrichtung von Ladezonen außerhalb der Fußgängerzone wurde letztlich
ergebnisneutral diskutiert. Zur weiteren Option „Ausweitung der Ladezeiten“
ergab sich unter den Anwesenden auch kein einheitliches Meinungsbild, noch
wurden gezielte Wünsche hierzu formuliert.
Einigkeit bestand allerdings darin, dass
Wert-/Geldtransporte und Apothekenzulieferdienste auch weiterhin außerhalb der
Ladezeiten möglich sein sollten.
5. Infogespräch mit den Zustelldiensten
Nach dem Austausch mit Vertretern des lokalen
Einzelhandels war es in jedem Fall auch angeraten, sich mit Vertretern der
diversen Zustelldienste auszutauschen und deren Befindlichkeiten zu erfahren
und in eine abschließende Entscheidung einfließen zu lassen.
Auf Einladung der Stadtmarketing Hilden GmbH
fand unter Beteiligung der Verwaltung am 22.05.2019 ein Meinungsaustausch mit
den Zustelldiensten DPD, GLS, UPS und Deutsche Post AG statt.
Dabei trafen die Vertreter der Zustelldienste
nachfolgende Kernaussagen, die auch per Mail übermittelt wurden:
Auszug aus der Mail der GLS:
„…Übereinstimmend mit allen anderen der
anwesenden KEP-Dienstleister (Kurier-,Express
und Postdienstleistungen) ,
sehen wir die mögliche Einrichtung von Ladezonen außerhalb der Mittelstr. als
wenig- bis gar nicht praktikabel.
Zum einen werden so Laufwege und damit der Zeitaufwand pro Zusteller
deutlich erhöht. Dies hätte zur Folge, dass weniger Pakete pro
Zusteller/Fahrzeug zugestellt werden können, was zur Folge hätte, dass mehr
Fahrzeuge und Zusteller benötigt werden würden.
…Zumal wir häufig die Erfahrung gesammelt haben, dass Ladezonen für
KEP-Dienstleister trotz Halteverbot für PKW, dennoch von Kunden des
Einzelhandels…genutzt werden.
Zum höheren Zeitaufwand für die Zustellung kommt noch der negative
Sicherheitsaspekt zum Tragen.
Die Wertigkeit der Sendungen hat im Gesamten deutlich zugenommen. Je
länger die Fahrzeuge ohne Aufsicht sind, desto signifikant höher ist die
Wahrscheinlichkeit des Einbruchs/Diebstahls. Erst recht wenn irgendwann die
Standpunkte und Dauer durch die Regelmäßigkeit bekannt sind.
Des Weiteren ist es nicht praktikabel, dass Zusteller für jeden Kunden
einzeln (für Großkunden ohnehin mehrmals) laufen. Hätte ein Zusteller z.B. 3
oder 4 Kunden gleichzeitig auf einer Sackkarre oder Transportwagen, wäre er
gezwungen das Transporthilfsmittel zu jedem Kunden mit ins Ladenlokal zu
fahren, da er es nicht unbeobachtet zurücklassen kann.
Ebenfalls übereinstimmend mit den Kollegen unserer Branche sehen wir die
Verschiebung der erlaubten Lieferzeiten in der Mittelstraße, von 6:00 Uhr bis
10:00 Uhr , auf 7:00 Uhr bis 11:00 Uhr als eine Ideallösung an, die auch allen
Händlern zu Gute kommt.
Diverse Groß- und Einzelhändler öffnen erst um 10:00 Uhr und sind auch
nicht deutlich vorher im Geschäft anzutreffen. Dies kollidiert also mit einer
erlaubten Lieferzeit bis 10:00 Uhr ohnehin schon.
Auch wir und sämtliche Zusteller sind stark daran interessiert die
Zustellungen und Belieferungen mit möglichst wenig Publikumsverkehr
durchzuführen. In allererster Linie um Gefährdungen zu vermeiden aber auch um
nicht unnötig Zeit zu verlieren. Die Verschiebung der erlaubten Lieferzeit um
eine Stunde nach hinten, dient definitiv nicht dem Zweck mehr Lieferverkehr zu
ermöglichen! Es geht ausschließlich darum den Groß-und Einzelhandel qualitativ
sauber und zeitlich effizient zu beliefern….
Ein weiteres, leider nicht änderbares Manko, der Mittelstr. liegt darin,
dass so gut wie keine Anlieferung von den Gebäuderückseiten oder über
Warenannahmen möglich sind, da sie schlichtweg nicht vorhanden sind. Es
bleibt somit nur die Zustellung über den Kundeneingang...“
Auszug aus der Mail der Deutschen Post DHL:
„…Die von Ihnen vorgeschlagenen Haltebuchten außerhalb der Innenstadt,
sind – wie schon im Termin gesagt – keine tragfähige Lösung. Bei der Menge an
Paketen für die Innenstadt, müsste jeder Zusteller viele Male zu Fuß mit seiner
Paketkarre zwischen Auto und dem nächsten Geschäft pendeln. Dies ist unternehmerisch
nicht effizient. Da es sich bei den Lieferungen für die Innenstadt häufig um
größere Pakete handelt, würde sich das Problem noch verschärfen. Die
körperliche Belastung für die Zusteller würde unnötig steigen, die Kunden
müssten länger auf die frische Ware warten und alle Zustelldienste wären
deutlich länger als bis dato in der Innenstadt präsent. Hinzu kommt das
Diebstahlrisiko bei Paketen die auf der Karre liegen und nicht in jedes
Ladengeschäft mitgenommen werden können.Die Verschiebung der Öffnungszeiten der
Innenstadt von derzeit 6-10 Uhr auf 8-12 Uhr könnte in der Tat eine gute
Kompromisslösung sein. Die Zeit von 6-8 Uhr ist für alle KEP-Dienste eine
tote Zeit, in der noch kein Zusteller im Zielgebiet sein kann. Für Sie
hätte diese Verschiebung den charmanten Vorteil, dass Sie die Öffnungszeiten
nicht erweitern sondern nur verschieben würden und im Gegenzug die
Sondergenehmigungen nicht mehr aushändigen müssten, da das Zustellzeitfenster
bis 12 Uhr ausreichend ist…
Zusammenfassend ist demnach festzuhalten, dass
- die Einrichtung von Ladezonen für die
Zustelldienste nach deren Angaben nicht praktikabel und wirtschaftlich nicht
sinnvoll ist;
- die bisherigen Lieferzeiten bis 10.00 Uhr
(samstags 09.00 Uhr) für die Zustelldienste aufgrund der oftmals späteren
Ladenöffnungszeiten in der Fußgängerzone nicht ausreichend sind, um den
Lieferservice zu gewähren;
- daher
für eine Ausweitung bis 11.00 Uhr bzw. 12.00 Uhr plädiert wird;
- und dies dazu führen würde, dass zukünftig
keine Jahres-Ausnahmegenehmigungen mehr benötigt würden und somit auch
keine Zustelldienste mehr außerhalb der Ladezeiten in die Fußgängerzone
einfahren dürften.
Im Übrigen waren für die Zustelldienste die
abendlichen Ladezeiten (Mo. – Fr. 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr) kein Thema, da zu
diesen Zeiten in aller Regel auch keine Zustellungen mehr erfolgen. Änderungswünsche
wurden hierzu nicht (auch nicht vom Handel) geäußert.
6.
Entscheidungsvorschlag zu den Ladezeiten
Das Argument der Zustelldienste, dass eine effiziente Belieferung,
insbesondere des Einzelhandels bis 10.00 Uhr kaum möglich ist, da die Öffnung
des Einzelhandels in aller Regel erst ab 09.00 Uhr oder gar 09.30 Uhr erfolgt,
ist nicht von gänzlich der Hand zu weisen. Somit macht für die Zustelldienste
auch ein grundsätzlicher Beginn der Ladezeiten ab 06.00 Uhr in aller Regel
wenig Sinn. Hieran muss aber nach Auffassung der Verwaltung nicht zwingend
etwas geändert werden. Ab 06.00 Uhr findet zwar nur wenig Fahrzeug- und dabei
vor allem Lieferverkehr statt, dennoch hat auch dies seine Berechtigung, z.B.
für Bäckereien.
Wenn es allerdings durch eine Ausweitung der Ladezeiten gelingen würde,
die Zustelldienste ab circa mittags nicht mehr in der Fußgängerzone zu haben,
würde sich dies mit Sicherheit positiv auf die Fußgängerzone und den ab den
Mittagsstunden zunehmenden Besucherverkehr auswirken. Bislang empfundene
Beeinträchtigungen, aber auch potentielle Gefährdungen durch den Lieferverkehr
der Zustelldienste außerhalb der Ladezeiten würden dann entfallen.
In diesem Zusammenhang ist somit auch zu berücksichtigen, wie sich eine
Ausweitung der Ladezeiten auf den Fußgängerverkehr und dessen Sicherheit
auswirken würde. Es gab in den letzten Jahren zwei repräsentative Erhebungen
zur Passantenfrequenz in der Hildener Fußgängerzone. Eine durch die
Stadtmarketing Hilden GmbH und letztmalig durch die IHK Düsseldorf im Jahr
2018.
Beide Erhebungen wurden u.a. jeweils an einem Samstag durchgeführt, dem
besucherstärksten Tag der Woche, u.a. mit dem Hildener Wochenmarkt. Beide
Erhebungen bieten verwertbare Aspekte, die den nachfolgenden
Entscheidungsvorschlag stützen.
Die IHK Düsseldorf führte die Erhebung in der Zeit von 11.00 bis 12.00
Uhr durch und ermittelte einen Passantenfrequenzwert von 3.486 in beide
Richtungen. Die Stadtmarketing Hilden GmbH ermittelte in einer früheren
Erhebung einen beinahe deckungsgleichen Wert von 3.543. Die IHK Düsseldorf
ermittelte darüber hinaus einen Vergleichswert an einem Donnerstag in der Zeit
von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Dieser betrug im Vergleich „nur“ 1.332. Hieraus
lässt sich somit die Berechtigung der Annahme weiter stützen, dass der Samstag
der besucherstärkste Tag der Woche ist.
Die Stadtmarketing Hilden GmbH hat in ihrer Erhebung aber auch weitere
Stunden-Zeiträume berücksichtigt:
10.00 Uhr bis 11.00 Uhr = 2.349
11.00 Uhr bis 12.00 Uhr = 3.543
12.00 Uhr bis 13.00 Uhr = 4.155
13.00 Uhr bis 14.00 Uhr = 3.987
Auf die Wochentage Montag bis Freitag bezogen, ist anzunehmen, dass a)
die Passantenfrequenz in der Summe je Tag geringer sein dürfte (jedenfalls
nicht höher) und b) der Anstieg der Werte ebenfalls spätestens ab 11.00 Uhr
erfolgt. Dies führt dann aber auch zu der Schlussfolgerung, dass eine
Ausweitung der Ladezeiten über 11.00 Uhr hinaus nicht empfohlen werden
kann.
Dies alles berücksichtigend schlägt daher die Verwaltung vor
a) den Zustelldiensten ab dem 01. Januar 2020 keine
Ausnahmegenehmigungen mehr zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der
Ladezeiten zu erteilen
und
b) die Ladezeiten in der Fußgängerzone, beginnend ab dem 01. Januar
2020, wie folgt zu erweitern:
Mo. bis Fr. alt: 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr neu: 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr
(Die
Ladezeiten von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr bleiben unverändert)
Grund: Eine Ausweitung auf 11.00
Uhr ist vor der Abwägung der Interessen des Handels und auch der Anwohner mit
den Aspekten der Sicherheit des Fußgängerverkehrs möglich und reduziert
insgesamt die Anzahl zukünftig zu erteilender Ausnahmegenehmigungen.
Sa. alt: 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr neu:
06.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Grund: Aufgrund
der recht hohen Erhebungszahlen ab 10.00 Uhr, sollte die Erweiterung der
Ladezeiten sich allein aus Sicherheitsgründen an diesem Zeitpunkt
orientieren.
Hierdurch würden sich die wöchentlichen Ladezeiten in der Hildener
Fußgängerzone von bisher insgesamt 30,5 Wochenstunden auf 36,5 Wochenstunden
erhöhen.
Sollte dies die Zustimmung finden, müsste die bestehende
Widmungsverfügung für den Bereich der Fußgängerzone noch durch gesonderten
Beschluss angepasst werden. Amt 61 legt hierzu eine SV für den
Stadtentwicklungsausschuss vor.
Darüber hinaus wird die Verwaltung (hier: Ordnungsamt) auch weiterhin
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten
für andere Zwecke (wie unter Ziffer 2 dargestellt) ausschließlich bei Nachweis
eines berechtigten Interesses im Einzelfall erteilen.
7. Poller und illegale Einfahrten
Um die Thematik „Fahrzeugverkehr in der Innenstadt“ aber abschließend zu
betrachten, reicht es nicht aus, nur über eine Reduzierung zu erteilender
Ausnahmegenehmigungen und einer Ausweitung der Ladezeiten nachzudenken. In
diesem Kontext muss auch über geeignete Absperrvorrichtungen zur Vermeidung
illegaler Einfahrten gesprochen werden.
In der Fußgängerzone befinden sich 8 elektrisch versenkbare
Polleranlagen. Diese sind äußerst störanfällig und fallen immer wieder über
längere Zeit aus. Der Wartungsdienst ist nicht zuverlässig, so dass bei
Störungen jeweils über längere Zeit die Zufahrt in die Fußgängerzone nicht blockiert
werden kann. Eine andere Wartungsfirma ist für diese Poller nicht verfügbar. Deshalb
ist im Haushalt 2019 die Planung des Ersatzneubaus und in 2020 der Bau den
neuen Polleranlagen vorgesehen.
Ein weiterer Grund hierfür sind die von ihrer Funktionalität „alten“
Poller am westlichen und östlichen Ende der Mittelstraße. Diese sind noch
pneumatikbetrieben und senken sich zwar zu Beginn der Ladezeiten elektronisch
gesteuert ab, müssen aber manuell wieder hochgefahren werden. Da dies aber nach
Beendigung der abendlichen Ladezeit um 20.00 Uhr regelmäßig nicht durch die
Verwaltung geleistet werden kann, ergeben sich hierdurch zwei offene
Einfahrtmöglichkeiten in die Fußgängerzone. Dies verschärft die durch illegale
Einfahrten vorhandene Problematik und führt zu weiteren Beschwerden, u.a. wegen
der Störung der Nachtruhe und stellt auch ein grundsätzliches Risiko für
Passanten dar.
Zurzeit werden die Unterlagen nach § 13 KomHVO (Entwurfsplanung und
Kostenberechnung) erarbeitet, die in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 20.11.2019 zur Beratung gestellt werden (siehe
SV 14-20 66/161)
Zur Planung der neuen Polleranlagen wurden folgende grundsätzlichen
Anforderungen gestellt:
·
Bei der
Polleranlage muss es sich um ein Standardmodell handeln, das von einem Anbieter
geliefert wird, der schon lange am Markt teilnimmt und die Aussicht besteht,
dass er weiterhin lange am Markt besteht, um eine möglichst lange
Ersatzteillieferung und Pflege zu gewährleisten.
·
Die
Polleranlagen sind über GSM-Module mit einer Zentrale zu vernetzen, die ständig
Auskunft über den jeweiligen Betriebszustand geben und eine zentrale Steuerung
ermöglichen kann.
·
Die
Technik und Betriebssteuerung der Polleranlagen haben so zu sein, dass das
System modular ergänzbar ist, um ggfs. später zusätzliche Polleranlagen
installieren zu können.
·
Die
Polleranlagen müssen über Chip-Karte (oder vergleichbare digitale Schlüssel)
und über Schlüssel einzeln auf Anforderung bedienbar sein und in der
Schließzeit nach Ein- oder Ausfahrt automatisch wieder hochfahren.
·
Die
Polleranlage muss automatisiert zu Beginn und Ende der festgesetzten morgend-
und abendlichen Ladezeit in der Fußgängerzone herunter- und herauffahren.
Im Falle einer Störung (z.B. Stromausfall) müssen die Poller automatisch
herunterfahren.
·
Gleichzeitg
mit der Polleranlage ist ein neues Schlüsselverwaltungssystem zu liefern, um
die Ausgabe von Schlüsseln und Chip-Karten zu verwalten und die Möglichkeit zu
haben, bei Verlust, die jeweilige Chip-Karte zu sperren.
Zur gänzlichen Vermeidung illegaler Einfahrten müssten aber zukünftig
sämtliche Zufahrtmöglichkeiten der Fußgängerzone abgepollert werden. Die
erfolgte Abfrage bei den anderen Städten hat ergeben, dass in Erkrath zwar eine
Polleranlage besteht, aber eben auch (wie in Hilden) freie Zufahrten vorhanden
sind, die a) den Vorteil haben, dass Rettungsdienst und Feuerwehr problemlos
einfahren können, aber b) eben auch für illegale Einfahrten Dritter genutzt
werden können. Die Stadt Velbert hat ihre Fußgängerzone gar nicht abgepollert;
selbst in Düsseldorf ist dies nicht der Fall.
Die Stadt Langenfeld hat ihre Fußgängerzone komplett mit elektronisch
gesteuerten Pollersystemen versehen. Zentral steuerbar ist diese Anlage
allerdings nur, da die Feuerwehr in Langenfeld nicht auf die Kreisleitstelle
aufgeschaltet ist, somit anders als Hilden eine eigene Einsatzzentrale vorhält.
Die Sicherstellung der zentralen Steuerung „rund um die Uhr“ ist aber
unabdingbare Voraussetzung für eine umfängliche elektronische Abpollerung der
Innenstadt.
Dies kann die Feuerwehr Hilden allerdings nicht leisten. In diesem
Zusammenhang ist daher auch die Frage an den Kreis Mettmann gerichtet worden,
ob diese Aufgabe nicht durch die Kreisleitstelle wahrgenommen werden könnten.
Eine abschließende Beantwortung dieser Frage stand zum Zeitpunkt der Erstellung
dieser Sitzungsvorlage noch aus.
Es stellt sich dann aber auch grundsätzlich die Frage, ob eine komplette
elektronische Abpollerung zwingend erforderlich und sinnvoll ist. Zum einen ist
dies auch eine Kostenfrage, da nicht nur acht, sondern dann zehn Polleranlagen
zu beschaffen wären. Zum anderen birgt eine ausschließlich elektronische Lösung
auch immer die Restgefahr technischen Versagens. Ein Rettungseinsatz der
erschwert werden würde, sollte die Anlage nicht bedienbar sein, könnte zu
erheblichen Folgen führen.
Alternativ wäre es daher auch denkbar, die beiden „Schlupflöcher“ zur
Innenstadt nur mittels einfacher Steckpfosten abzusperren. Dies wäre dann für
die Feuerwehr im Einsatzfall unproblematisch. Allerdings zeigen Erfahrungen im
Stadtgebiet, dass Steckpfosten nach dem Passieren durch Dritte oftmals nicht
wieder eingesetzt werden.
Es bleibt noch abzuwarten, welche Art von Absperrsystem aus technischer
aber auch finanzieller Sicht zukünftig (frühestens ab dem Jahr 2020) zum
Einsatz kommen wird. Spätestens nach Inbetriebnahme einer neuen Anlage sollte
die Anzahl illegaler Einfahrten jedoch spürbar zurückgehen oder ganz der
Vergangenheit angehören.
Die mit dieser Vorlage empfohlene Ausweitung der Ladezeiten und damit zu
erwartende Reduzierung zu erteilender Ausnahmegenehmigungen stellt jedenfalls
aus Sicht der Verwaltung einen ersten richtigen Schritt zu einer besseren
Steuerung des Fahrzeugverkehrs in der Hildener Fußgängerzone dar.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
020101 |
Ordnungsbeh. Angelegenh. |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan angemeldet: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020/2021 |
0201010020 |
431100 |
Sondernutzung |
135.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020/2021 |
02101010020 |
431100 |
Sondernutzung |
133.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
X |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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