-hier: Unterlagen nach § 13 KomHVO
Geänderter Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Sanierung der Regenwasserkanäle einschl. Regenwasserbehandlung im
Marienenweg / in der Steinauer Str. gemäß der vorgelegten Planung.
2. Der Rat der Stadt Hilden berät nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss gemäß § 5 Abs.7 der
Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zur Sanierung
der Regenwasserkanäle einschl. Regenwasserbehandlung im Marienenweg / in der
Steinauer Str. mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.270.000,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
entsprechenden Haushaltsmittel in den Entwurf des Haus-haltsplanes 2020ff
aufzunehmen.
bisher bereitgestellt (Ansatz 2010-2018) =
60.000,00 € (Planungsvorbereit. +
Planung)
Ansatz
2019 =
20.000,00 € (Planung)
Planung 2020ff Ansatz 2020 = 350.000,00 € (Planung + Bauausführung)
VE 2020 = 840.000,00 €
Ansatz 2021 = 840.000,00 € (Bauausführung)
Gesamtkosten = 1.270.000,00
€
AEL = 50.000,00 €
Stand: 21.11.2019
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:
Die geänderte
Sitzungsvorlage ist aus 2 formalen Gründen notwendig:
- Durch einen Fehler des Tiefbau- und Grünflächenamtes in der
Softwareanwendung zur Sitzungsvorlagenerstellung wurde die Vorlage nicht
auf die Tagesordnung des eigentlich zuständigen Haupt- und
Finanzausschusses am 27.11. gesetzt. Es ist daher eine Beratung im Rat
erforderlich. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend geändert.
- In Punkt 2 des Beschlussvorschlages war ein Schreibfehler bezüglich
der Finanzmittel enthalten. Statt VE 2020 = 400.000€ muss es VE 2020 =
840.000€ heißen. Im weiteren Text der Vorlage sowie in den finanziellen
Auswirkungen waren schon in der SV 66/156 die richtigen Zahlen enthalten.
Diese Änderung stellt keine Kostenerhöhung dar (die Gesamtkosten ändern
sich nicht), sondern die Verwaltung wird über die VE
(Verpflichtungsermächtigung) befugt, in 2020 die Ausschreibung über das
Gesamtprojekt vorzunehmen. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend
geändert
Alle übrigen
Punkte und Unterlagen der SV 66/156 haben weiter Gültigkeit und sind dieser
Änderungsvorlage beigefügt.
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat am 20.11.2019 in seiner Zuständigkeit den Punkt
1 des Beschlussvorschlages beschlossen.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Stand: 07.10.2019
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Generalentwässerungsplan (GEP) und damit auch die entsprechende Netzanzeige nach
§ 58 Abs. 1 LWG für das gesamte Kanalnetz wurde im Jahre 2010 fertiggestellt und
von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Die darin enthaltenen
Sanierungsmaßnahmen sind in dem 2012 fortgeschriebenen Abwasserbeseitigungskonzept
(ABK) aufgenommen worden.
Sowohl der Generalentwässerungsplan
als auch das Abwasserbeseitigungskonzept sind vom Rat der Stadt Hilden mit den
Sitzungsvorlagen SV 66/037 (6.4.2011) u. SV 66/112 (4.7.2012) beschlossen worden.
Die Sanierung der
Regenwasserkanalisation Marienweg / Steinauer Straße ist Teil dieser Konzepte.
Darüber hinaus gibt es für die betr.
Einleitung (DE-09-H) in den Hoxbach derzeit eine gültige Ordnungsverfügung der
Unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreises
Mettmann. Danach ist diese Einleitung bis zum 31.12.2021 zu sanieren, d.h. die
erforderlichen Maßnahmen einer Regenwasserbehandlung umzusetzen. Die mit dieser
Planung vorgegebenen Termine sind mit der Unteren Wasserbehörde abgesprochen
und werden im Rahmen der Genehmigungsplanung, wenn erforderlich, angepasst.
Das im Einzugsgebiet der o.g.
Einleitungsstelle anfallende Regenwasser wird derzeit über ein Provisorium ungedrosselt
und unbehandelt über die bestehende Regenwasserkanalisation in den Hoxbach
eingeleitet. Der betr. Kanalbestand ist in Anlage
1 dargestellt.
Von der Sanierungsmaßnahme betroffen sind insgesamt
ca. 177 m RW-Kanäle mit Durchmessern DN 300 – DN 500 und mit Baujahren von 1962+1988
(siehe Anlage 2 – Auszug aus der
Kanaldatenbank). Die Sanierung erfolgt in offener Bauweise als Stauraumkanal u. Regenüberlaufbauwerk.
Im Zuge der Planung wurden auch die
Stadtwerke Hilden mit einbezogen. Auch von Seiten der Stadtwerke müssen Versorgungsleitungen,
die höhenmäßig im Wege liegen, während
der Kanal-sanierungsarbeiten erneuert oder umgelegt werden.
Bei der Planung mussten folgende
Randbedingungen beachtet werden:
- Im
Einzugsgebiet liegt die Gerresheimer Straße als Hauptverkehrsstraße.
- Die
Gewässergüte des Hoxbaches muss verbessert werden (Wasserrahmenrichtlinie).
- Beengte
Platzverhältnisse im Bereich der Einleitungsstelle Marienweg für die
Anordnung einer Regenwasserbehandlung.
Daraus ergaben sich folgende Restriktionen:
- Das
Regenwasser muss vor der Einleitung behandelt werden.
- Die bisher
eingeleitete Regenwassermenge muss reduziert werden.
- Im Bereich
der bisherigen Einleitungsstelle müssen auf Grund der beengten
Verhältnisse die größeren Bauwerke und Staukanäle untergebracht werden.
Die weiteren technischen Erläuterungen sind
dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen (Anlage 3).
Als Ergebnis der Planung wurde folgende
Lösung erarbeitet: (Einzugsgebietslageplan
Anlage 4.1 und Entwurfslageplan-Anlage 4.2)
- An die vorh.
Einleitungsstelle DE-09-H in den Hoxbach wird das gesamte Einzugsgebiet
Marienweg, Gerresheimer Str., Kosenberg angeschlossen.
- Die vorh.
Einleitungsstelle DE-09-H wird übernommen.
- Die
Regenwasserbehandlung erfolgt in Form eines nicht ständig gefüllten
Regenklärbeckens (Regenüberlaufbauwerk mit Staukanal) am Ende des
Marienweges.
- Die
Regenrückhaltung erfolgt durch den Bau und Betrieb eines Stauraumkanals im
Marienweg und Steinauer Straße.
Die Baukosten für die Sanierung der
Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 5):
vorbereit. Maßnahmen: 20.000,00
€
HOAI-Planung: 70.000,00 €
Regenwasserbehandlung und Kanalerneuerung 1.070.000,00 €
Örtl. Bauüberwachung (BÜ): 80.000,00
€
Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator (Sigeko) 30.000,00 €
Gesamtkosten: 1.270.000,00
€
Die Maßnahme soll baulich ab 2020
durchgeführt werden.
Nach den bereit gestellten Planungskosten
2010 - 2019 = 80.000,00
€
sollen die weiteren Kosten nach dem
Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt
werden:
(Ansatz 2010-2019 80.000,00 € Planungsvorbereitung und HOAI- Planung)
Ansatz 2020 10.000,00
€ anteil. Planung Leistungsphase 5-7
Ansatz 2020 340.000,00
€ Baukosten + anteil. BÜ u. Sigeko
Ansatz
2020 VE 840.000,00 €
Ansatz 2021
840.000,00
€ Baukosten + anteil. BÜ u. Sigeko
Gesamt 1.270.000,00 €
Von den bisher in den Vorjahren bis 2018 bereitgestellten
Mitteln (60.000,- €) wurden Haushaltreste in Höhe von 46.408,52 € nach 2019
übertragen.
Von den bis dahin verausgabten Mitteln wurden Leistungen für die Machbarkeitsstudie,
Entwurfsplanung, Bodengutachten und die Untersuchung von Sinkkasten- und
Grundstücksanschlüssen im Straßenbereich abgewickelt. Die übertragenen Reste
werden benötigt, um nach Beschlussfassung die weiteren Planungsphasen und
notwendigen Arbeiten beauftragen zu können.
In der Mehrjahrersfinanzplanung waren bisher
Baukosten in Höhe von 740.000,- € etatisiert. Diese wurden auf Grundlage einer
Kostenschätzung und einer bis dahin erarbeiteten Vorplanung ermittelt. Im
Rahmen der im Anschluss durchgeführten Entwurfsplanung und der durchgeführten Abstimmungsgesprächen
mit der Unteren Wasserbehörde und dem BRW musste zusätzliches Kanalstauvolumen
nachgewiesen werden, was eine Vergrößerung des Leistungsumfanges in der
Steinauer Straße zur Folge hatte. Dementsprechend wurde dann im weiteren
Verlauf der Entwurfsplanung eine Kostenberechnung durchgeführt, die dann mit
höheren Baukosten von 1.270.000,- €
abschloss.
Darin berücksicht wurden auch entsprechende
Preissteigerungen auf Grund der derzeitigen
Konjunkturlage.
Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen
beigefügt:
Anlage 1:
Kanalbestandsplan
Anlage 2: Auszug aus der Kanaldatenbank
Anlage 3: Erläuterungsbericht
Anlage 4.1: Einzugsgebietslageplan
Anlage 4.2: Entwurfslageplan
Anlage 5: Kostenberechnung
Anlage 6: Folgekostenermittlung
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I106600147 (alt) IO66250027 (neu) |
RWK-San. Marienweg / Steinauer Str. einschl. RKB |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2010 |
1103020210 / I106600147 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
15.000,00 |
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2011 |
1103020210 / I106600147 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
5.000,00 |
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2016 |
1103020210 / I106600147 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
30.000,00 |
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2018 |
1103020210 / I106600147 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
10.000,00 |
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2019 |
1103020210 / I106600147 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
20.000,00 |
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2020 |
1103020210 / I106600147 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
330.000,00 |
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2021 |
1103020210 / I106600147 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
300.000,00 |
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+ aktivierte Eigenleistung |
471100 |
RWK-San. einschl RKB |
24.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2010 |
1103020210 / IO66250027 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
15.000,00 |
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2011 |
1103020210 / IO66250027 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
5.000,00 |
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2016 |
1103020210 / IO66250027 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
30.000,00 |
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2018 |
1103020210 / IO66250027 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
10.000,00 |
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2019 |
1103020210 / IO66250027 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
20.000,00 |
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2020 |
1103020210 / IO66250027 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
350.000,00 |
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2020 VE |
1103020210 / IO66250027 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
840.000,00 |
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2021 |
1103020210 / IO66250027 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
840.000,00 |
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+aktivierte Eigenleistung |
471100 |
RWK-San. einschl RKB |
50.000,00 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen Franke |
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