Betreff
RW-Kanalsanierung / RW-Behandlung Marienweg / Steinauer Str.
-hier: Unterlagen nach § 13 KomHVO
Vorlage
WP 14-20 SV 66/156/1
Aktenzeichen
IV/66-dr
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Geänderter Beschlussvorschlag:

 

 

1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Sanierung der Regenwasserkanäle einschl. Regenwasserbehandlung im Marienenweg / in der Steinauer Str. gemäß der vorgelegten Planung.

 

2. Der Rat der Stadt Hilden berät nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss gemäß § 5 Abs.7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zur Sanierung der Regenwasserkanäle einschl. Regenwasserbehandlung im Marienenweg / in der Steinauer Str. mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von  1.270.000,00 €.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Entwurf des Haus-haltsplanes 2020ff aufzunehmen.

                       

bisher bereitgestellt    (Ansatz 2010-2018)   =            60.000,00 €   (Planungsvorbereit. + Planung)

                                    Ansatz 2019               =            20.000,00 €   (Planung)

Planung 2020ff           Ansatz 2020               =          350.000,00 €  (Planung + Bauausführung)

VE 2020                      =          840.000,00 €

Ansatz 2021               =          840.000,00 €  (Bauausführung)

                                   

Gesamtkosten                                               =        1.270.000,00 €

                                   

AEL                                                                =          50.000,00 €

 

 

 


Stand: 21.11.2019

Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:

 

Die geänderte Sitzungsvorlage ist aus 2 formalen Gründen notwendig:

 

  1. Durch einen Fehler des Tiefbau- und Grünflächenamtes in der Softwareanwendung zur Sitzungsvorlagenerstellung wurde die Vorlage nicht auf die Tagesordnung des eigentlich zuständigen Haupt- und Finanzausschusses am 27.11. gesetzt. Es ist daher eine Beratung im Rat erforderlich. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend geändert.
  2. In Punkt 2 des Beschlussvorschlages war ein Schreibfehler bezüglich der Finanzmittel enthalten. Statt VE 2020 = 400.000€ muss es VE 2020 = 840.000€ heißen. Im weiteren Text der Vorlage sowie in den finanziellen Auswirkungen waren schon in der SV 66/156 die richtigen Zahlen enthalten. Diese Änderung stellt keine Kostenerhöhung dar (die Gesamtkosten ändern sich nicht), sondern die Verwaltung wird über die VE (Verpflichtungsermächtigung) befugt, in 2020 die Ausschreibung über das Gesamtprojekt vorzunehmen. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend geändert

 

Alle übrigen Punkte und Unterlagen der SV 66/156 haben weiter Gültigkeit und sind dieser Änderungsvorlage beigefügt.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 20.11.2019 in seiner Zuständigkeit den Punkt 1 des Beschlussvorschlages beschlossen.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

Stand: 07.10.2019

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Generalentwässerungsplan (GEP) und damit auch die entsprechende Netzanzeige nach § 58 Abs. 1 LWG für das gesamte Kanalnetz wurde im Jahre 2010 fertiggestellt und von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Die darin enthaltenen Sanierungsmaßnahmen sind in dem 2012 fortgeschriebenen Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufgenommen worden.

 

Sowohl der Generalentwässerungsplan als auch das Abwasserbeseitigungskonzept sind vom Rat der Stadt Hilden mit den Sitzungsvorlagen SV 66/037 (6.4.2011) u. SV 66/112 (4.7.2012) beschlossen worden.

Die Sanierung der Regenwasserkanalisation Marienweg / Steinauer Straße ist Teil dieser Konzepte.

Darüber hinaus gibt es für die betr. Einleitung (DE-09-H) in den Hoxbach derzeit eine gültige Ordnungsverfügung der Unteren Wasserbehörde (UWB)  des Kreises Mettmann. Danach ist diese Einleitung bis zum 31.12.2021 zu sanieren, d.h. die erforderlichen Maßnahmen einer Regenwasserbehandlung umzusetzen. Die mit dieser Planung vorgegebenen Termine sind mit der Unteren Wasserbehörde abgesprochen und werden im Rahmen der Genehmigungsplanung, wenn erforderlich, angepasst.

 

Das im Einzugsgebiet der o.g. Einleitungsstelle anfallende Regenwasser wird derzeit über ein Provisorium ungedrosselt und unbehandelt über die bestehende Regenwasserkanalisation in den Hoxbach eingeleitet. Der betr. Kanalbestand ist in Anlage 1 dargestellt.

Von der Sanierungsmaßnahme betroffen sind insgesamt ca. 177 m RW-Kanäle mit Durchmessern DN 300 – DN 500 und mit Baujahren von 1962+1988 (siehe Anlage 2 – Auszug aus der Kanaldatenbank). Die Sanierung erfolgt in offener Bauweise als Stauraumkanal  u. Regenüberlaufbauwerk.

 

Im Zuge der Planung wurden auch die Stadtwerke Hilden mit einbezogen. Auch von Seiten der Stadtwerke müssen Versorgungsleitungen, die höhenmäßig im Wege liegen, während  der Kanal-sanierungsarbeiten erneuert oder umgelegt werden.

 

 

Bei der Planung mussten folgende Randbedingungen beachtet werden:

  • Im Einzugsgebiet liegt die Gerresheimer Straße als Hauptverkehrsstraße.
  • Die Gewässergüte des Hoxbaches muss verbessert werden (Wasserrahmenrichtlinie).
  • Beengte Platzverhältnisse im Bereich der Einleitungsstelle Marienweg für die Anordnung einer Regenwasserbehandlung.

 

Daraus ergaben sich folgende Restriktionen:

  • Das Regenwasser muss vor der Einleitung behandelt werden.
  • Die bisher eingeleitete Regenwassermenge muss reduziert werden.
  • Im Bereich der bisherigen Einleitungsstelle müssen auf Grund der beengten Verhältnisse die größeren Bauwerke und Staukanäle untergebracht werden.

 

Die weiteren technischen Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen (Anlage 3).

 

 

 

 

Als Ergebnis der Planung wurde folgende Lösung erarbeitet: (Einzugsgebietslageplan Anlage 4.1 und Entwurfslageplan-Anlage 4.2)

  • An die vorh. Einleitungsstelle DE-09-H in den Hoxbach wird das gesamte Einzugsgebiet Marienweg, Gerresheimer Str., Kosenberg angeschlossen.
  • Die vorh. Einleitungsstelle DE-09-H wird übernommen.
  • Die Regenwasserbehandlung erfolgt in Form eines nicht ständig gefüllten Regenklärbeckens (Regenüberlaufbauwerk mit Staukanal) am Ende des Marienweges.
  • Die Regenrückhaltung erfolgt durch den Bau und Betrieb eines Stauraumkanals im Marienweg und Steinauer Straße. 

 

 

 

Die Baukosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 5):

 

vorbereit. Maßnahmen:                                                             20.000,00 €

HOAI-Planung:                                                                           70.000,00 €

Regenwasserbehandlung und Kanalerneuerung                 1.070.000,00 €

Örtl. Bauüberwachung (BÜ):                                                                 80.000,00 €

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sigeko)        30.000,00 €

Gesamtkosten:                                                                      1.270.000,00 €

 

 

Die Maßnahme soll baulich ab 2020 durchgeführt  werden.

 

Nach den bereit gestellten Planungskosten 2010 - 2019    =      80.000,00 €

 

sollen die weiteren Kosten nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:

 

(Ansatz 2010-2019                  80.000,00 €  Planungsvorbereitung und HOAI- Planung)

Ansatz 2020                    10.000,00 €  anteil. Planung  Leistungsphase 5-7

Ansatz 2020                 340.000,00 €  Baukosten + anteil. BÜ u. Sigeko

Ansatz 2020 VE            840.000,00 €

Ansatz 2021                 840.000,00 €  Baukosten + anteil. BÜ u. Sigeko

Gesamt                       1.270.000,00 €

 

Von den bisher in den Vorjahren bis 2018 bereitgestellten Mitteln (60.000,- €) wurden Haushaltreste in Höhe von 46.408,52 € nach 2019 übertragen.

Von den bis dahin verausgabten Mitteln  wurden Leistungen für die Machbarkeitsstudie, Entwurfsplanung, Bodengutachten und die Untersuchung von Sinkkasten- und Grundstücksanschlüssen im Straßenbereich abgewickelt. Die übertragenen Reste werden benötigt, um nach Beschlussfassung die weiteren Planungsphasen und notwendigen Arbeiten beauftragen zu können.

 

In der Mehrjahrersfinanzplanung waren bisher Baukosten in Höhe von 740.000,- € etatisiert. Diese wurden auf Grundlage einer Kostenschätzung und einer bis dahin erarbeiteten Vorplanung ermittelt. Im Rahmen der im Anschluss durchgeführten Entwurfsplanung und der durchgeführten Abstimmungsgesprächen mit der Unteren Wasserbehörde und dem BRW musste zusätzliches Kanalstauvolumen nachgewiesen werden, was eine Vergrößerung des Leistungsumfanges in der Steinauer Straße zur Folge hatte. Dementsprechend wurde dann im weiteren Verlauf der Entwurfsplanung eine Kostenberechnung durchgeführt, die dann mit höheren Baukosten von 1.270.000,- €   abschloss.

Darin berücksicht wurden auch entsprechende Preissteigerungen auf Grund der derzeitigen

Konjunkturlage.

 

 

 

 

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:              Kanalbestandsplan

Anlage 2:              Auszug aus der Kanaldatenbank

Anlage 3:              Erläuterungsbericht

Anlage 4.1:           Einzugsgebietslageplan

Anlage 4.2:           Entwurfslageplan

Anlage 5:              Kostenberechnung

Anlage 6:              Folgekostenermittlung

           

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I106600147 (alt)

IO66250027 (neu)

RWK-San. Marienweg / Steinauer Str. einschl. RKB

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

 

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2010

1103020210 / I106600147

785200

RWK-San. einschl RKB

15.000,00

2011

1103020210 / I106600147

785200

RWK-San. einschl RKB

  5.000,00

 

2016

1103020210 / I106600147

785200

RWK-San. einschl RKB

30.000,00

 

2018

1103020210 / I106600147

785200

RWK-San. einschl RKB

10.000,00

 

2019

1103020210 / I106600147

785200

RWK-San. einschl RKB

20.000,00

 

2020

1103020210 / I106600147

785200

RWK-San. einschl RKB

330.000,00

 

2021

1103020210 / I106600147

785200

RWK-San. einschl RKB

300.000,00

 

+ aktivierte Eigenleistung

471100

RWK-San. einschl RKB

24.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

 

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

2010

1103020210 / IO66250027

785200

RWK-San. einschl RKB

15.000,00

 

2011

1103020210 / IO66250027

785200

RWK-San. einschl RKB

  5.000,00

 

2016

1103020210 / IO66250027

785200

RWK-San. einschl RKB

30.000,00

 

2018

1103020210 / IO66250027

785200

RWK-San. einschl RKB

10.000,00

 

2019

1103020210 / IO66250027

785200

RWK-San. einschl RKB

20.000,00

 

2020

1103020210 / IO66250027

785200

RWK-San. einschl RKB

350.000,00

 

2020 VE

1103020210 / IO66250027

785200

RWK-San. einschl RKB

840.000,00

 

2021

1103020210 / IO66250027

785200

RWK-San. einschl RKB

840.000,00

 

 

 

 

 

 

 

+aktivierte Eigenleistung

471100

RWK-San. einschl RKB

50.000,00

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

 

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

gesehen

Franke