Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet
1. auf Antrag der SPD in den
Zweckverband
VHS
als ordentliches Mitglied Hans-Jürgen
Weber
(anstelle von Dagmar
Hebestreit)
Zweckverband
VHS
als 2. stellv. stimmberechtigtes Mitglied
für Hans-Jürgen Weber Anne
Kathrin Stroth
(anstelle von Hans-Jürgen Weber)
Zweckverband
VHS
als 3. stellv. stimmberechtigtes Mitglied
für Hans-Jürgen Weber Hans-Werner
Schneller
(anstelle von Anne
Kathrin Stroth)
Zweckverband
VHS
als 3. stellv. stimmberechtigtes Mitglied
für Sandra Kollender Klaus
Dupke
(anstelle von Hans-Jürgen
Weber)
2. auf Vorschlag von Bürgermeisterin
Alkenings (mit Wirkung ab 01.01.2020) in den
Aufsichtsrat Grundstückgesellschaft
Stadtwerke Hilden GmbH
als ordentliches
Mitglied Beig.
Peter Stuhlträger
(anstelle von Herrn 1. Beig. N. Danscheidt)
Aufsichtsrat Infrastrukturentwicklungsgesellschaft
Hilden mbH
als ordentliches
Mitglied Beig.
Peter Stuhlträger
(anstelle von Herrn 1. Beig. N. Danscheidt)
Aufsichtsrat Wohnungsbaugesellschaft
Hilden mbH
als ordentliches
Mitglied Beig.
Peter Stuhlträger
(anstelle von Herrn 1. Beig. N. Danscheidt)
als
stellvertretendes Mitglied Kämmerin
Anja Franke
für Herrn Beig. P.
Stuhlträger
(anstelle von Frau Bürgermeisterin B. Alkenings)
Verbandsversammlung
Zweckverband Erholungsgebiet Unterbacher See
als ordentliches
Mitglied Beig.
Peter Stuhlträger
(anstelle von Frau Bürgermeisterin B. Alkenings)
als 1. stellv.
ordentliches Mitglied Bürgermeisterin
Birgit Alkenings
für Herrn Beig.
Peter Stuhlträger
(anstelle von Herrn Beig. P. Stuhlträger)
Verbandsversammlung
Zweckverband Erholungsgebiet Ittertal
als ordentliches
Mitglied Beig.
Peter Stuhlträger
(anstelle von Frau Bürgermeisterin B. Alkenings)
als 1. stellv.
ordentliches Mitglied Bürgermeisterin
Birgit Alkenings
für Herrn Beig.
Peter Stuhlträger
(anstelle von Herrn Beig. P. Stuhlträger)
3. auf Vorschlag der Katholischen jungen
Gemeinde (KjG) St. Konrad in den
Jugendhilfeausschuss
als stimmberechtigtes Mitglied gem. § 4, Abs.
2 b) Clemens Dietz
(anstelle von Marco Bischof)
4. auf Vorschlag des Kinderschutzbundes e.
V.- Ortsverband Hilden in den
Jugendhilfeausschuss
als stimmberechtigtes Mitglied gem. § 4,
Abs. 2 b) ________________
(anstelle von Claudia Schmitz-Moch)
Der Rat nimmt
folgendes zur Kenntnis:
Jugendhilfeausschuss hat
am 06.11.2019 gewählt
als stellv. Vorsitzende Sabine
Kittel
für Hans-Werner Schneller
(anstelle von Marion Buschmann)
Integrationsrat hat am 21.11.2019 gewählt und in den Integrationsrat berufen
als 2. stellv. Vorsitzender Martin
Falke
für Hamza El Halimi
(anstelle von Matthias Klima)
Der Stadtsportverband hat am 28.11.2019 per E-Mail benannt für den
Schul- und Sportausschuss
als beratendes Mitglied Hans-Jürgen
Weber
(anstelle von Susanne Brandenburg)
als stellv. beratendes Mitglied Michael
Rupp
für Hans-Jürgen Weber
(anstelle von Ulrich Haupt)
Erläuterungen und Begründungen:
Die beantragten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.
Zu 2.:
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW muss in unmittelbaren Beteiligungsgremien die Bürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter dazugehören, wenn mehr als ein Vertreter entsendet wird.
Sollte die in dieser Ratssitzung zur Beratung stehende SV 20/129 „Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hilden“ beschlossen werden, werden wegen der geänderten Zuständigkeiten die im Beschlussvorschlag genannten Umbesetzungen mit Wirkung zum 01.01.2020 vorgeschlagen.
Zu 3. und 4.:
Der Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Bildung und Zusammensetzung richtet sich nach §§ 69ff SGB VIII i. V. m § 3 AG KJHG und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden. Demnach gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und beratende Mitglieder einschließlich der Vorsitzenden/des Vorsitzenden an.
Stimmberechtigt sind 9 Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind sowie 6 Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind. Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat gewählt.
Der Kinderschutzbund e. V.- Ortsverband Hilden hat angekündigt, bis zur Sitzung des Rates ein neues stimmberechtigtes Mitglied gem. § 4, Abs. 2 b) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden (anstelle von Claudia Schmitz-Moch) vorzuschlagen.
Gem. § 58, Abs. I GO NRW i. V. m. § 40, Abs. II GO NRW stimmt die Bürgermeisterin nicht mit.
Gez. Birgit Alkenings