Betreff
Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 20/129
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss die vorliegende Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hilden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach Maßgabe des § 109 GO NRW ist die Stadt Hilden zur Steuerung und Kontrolle ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen verpflichtet.

Um die Aufgaben der Steuerung und Kontrolle der Unternehmen erfüllen zu können, bedarf es eines der Stadt Hilden angemessenen Beteiligungsmanagements, welches die steuerungs- und überwachungsrelevanten Informationen aus den Gesellschaften erhält, auswertet und aufbereitet. Die Grundlage hierfür soll die beiliegende Beteiligungsrichtlinie (Anlage 1) sein. Sie soll dazu dienen, Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten festzulegen, den Informationsfluss und die Transparenz zu fördern sowie einen angemessenen kommunalpolitischen Einfluss der Stadt Hilden auf grundlegende Entscheidungen der Aufgabenerledigung in den Unternehmen sicherzustellen.

In der Beteiligungsrichtlinie werden die Aufgaben des Beteiligungsmanagements aufgezeigt und die Rahmenbedingungen sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure, insbesondere der Beteiligungen, geregelt.

In der beiliegenden Anlage 2 über die Beteiligungen der Stadt Hilden wurden die Beteiligungsunternehmen nach den ausgegliederten Aufgabenbereichen gemäß Gesellschaftsvertrag / Satzung dem Geschäftsverteilungsplan der Stadt Hilden zugeordnet. Die Stadt Hilden beabsichtigt, die der Bürgermeisterin oder einem Vertreter zugewiesenen Aufsichtsratsmandate und Mandate in den anderen Kontrollgremien nach der hier dargestellten Verteilung wahrzunehmen, um eine einheitliche Steuerung der verselbständigten und nicht verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erreichen.

Die vorliegende Beteiligungsrichtlinie soll zum 01.01.2020 in Kraft treten.

 

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin