Betreff
Ausbau des "Menzelweg"
Unterlagen gemäß § 10 GemHVO
Vorlage
WP 04-09 SV 66/001
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungssausschuss den Ausbau des Menzelwegs und stimmt den nach § 10 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von  457.000,- € zu.

 

Nach Bereitstellung der Planungskosten im Jahre 2003          =              8.000,- €

                                               soll der Restbetrag              =          449.000,- €

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips in 2005 veranschlagt werden.

 

Über die Aufnahme der Maßnahmen in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsberatung 2005 entschieden.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Für die Baumaßnahme Ausbau des Menzelwegs werden dieser Sitzungsvorlage entsprechend §10      GemHVO folgende Unterlagen beigefügt:

 

1.   Erläuterungsbericht mit Angaben über die zeitliche Abwicklung der Maßnahme,

2.   Ausbauplan von März 2004 (ohne Maßstab),

3.   Kostenberechnung, aus der Art der Ausführung und die Gesamtkosten der Maßnahme hervorgehen,

4.   Berechung der Folgekosten,

5.   Niederschrift über die Informationsveranstaltungen am 15.06.2000 und 28.6.2001

      6.  Auszug Protokoll STEA 6.2.2002

Die Planung wird bei Bedarf in der Sitzung erläutert.

 

 

 

1. Erläuterungsbericht

 

Der Menzelweg ist bis heute nicht vollständig entsprechend den technischen Richtlinien und Empfehlungen ausgebaut. In den 60er Jahren wurde der Abschnitt von der Straße Henkenheide bis etwa in Höhe des Hauses Nr.44 in Leichtbauweise hergestellt.

Die Ergebnisse von Untersuchungen des Baugrundes sowie des Straßenaufbaus haben gezeigt, dass es hier dringend eines endgültigen Ausbaus bedarf. Es bestehen  Straßenschäden in großem Umfange.

Der hintere Teil des Menzelwegs – von den Häusern Nr.44 bis Nr.68 – ist ebenfalls nur provisorisch befestigt.

Um die Verkehrssicherheit auf der Straße zu erhöhen und gleichzeitig den ruhenden Verkehr zu ordnen, ist der Ausbau des Menzelwegs bereits vor Jahren in den Haushaltsplan (Mehrjahresfinanzplanung) der Stadt aufgenommen worden. Weiterhin ist der Straßenausbau auch im Straßenbaurahmenprogramm 2005-2009 für 2005 enthalten. Dieses Programm wurde vom STEA in der Sitzung am 8.9.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen (SV IV-2-224).

 

Der Ausbauabschnitt zwischen der Straße Henkenheide und dem bereits fertig gestellten hinteren Teil des Menzelwegs beträgt ca. 325 m. Die durchschnittliche Querschnittsbreite im Ausbaubereich beträgt maximal ca. 11,0 m; die geringste Breite liegt entlang des Grundstücks Nr.60 bei etwa 4,0 m.

Der Menzelweg dient als Zufahrt für die angrenzenden bebauten Grundstücke. Er endet als Sackgasse, es gibt am östlichen Ende lediglich eine für Fußgänger und Radfahrer benutzbare Verbindung zur Walder Straße.

Daher wird der Menzelweg so gut wie ausschließlich von Anwohnern genutzt. Somit lässt sich auch das niedrige Verkehrsaufkommen von nur bis zu 250 Kfz/24 Stunden erklären.

 

In Anlehnung an die „Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen“ (EAE 85/95) der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen hat das Tiefbau- und Grünflächenamt nach Abwägung aller bekannten Nutzungsansprüche zunächst in einer 1. Planungsstufe 2 Vorentwürfe erarbeitet.

 

Seitens der Verwaltung wurden zunächst zwei Vorentwürfe - Variante A und B – erarbeitet. Die Kurzbeschreibungen wurden in der Beschlussvorlage „Ausbau des Menzelwegs – Entscheidung über die Entwurfsvariante´“ (SV IV-2-093 vom 8.1.02) bereits erläutert.

 

Diese Vorentwürfe waren in einer ersten Bürgerinformationsveranstaltung am 15.06.2000 den zahlreich erschienen Anwohnern/Anliegern vorgestellt worden.

Das Protokoll ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

 

 

Die Variante B wurde mehrheitlich abgelehnt. In einer 2. Planungsstufe brachte eine aus interessierten Anwohnern gebildete „Planzelle Menzelweg“ in den Folgemonaten ihre eigenen Planungsvorstellungen zu Papier .In einer Variante C sind diese 1:1 übernommen  worden. Seitens der Verwaltung wurde lediglich die notwendige „Befahrbarkeit“ planerisch korrigiert.

Variante A zeigt die Vorstellungen der Verwaltung auf, die dem verkehrstechnischen und auch straßen­gestalterischen Anspruch genügen. Aus diesem Grunde wurde nun in einer weiteren Planungsstufe die Variante A+ entwickelt.

 

In einer zweiten Bürgerinformationsveranstaltung am 28.06.2001 wurden diese Vorentwürfe den Anwohnern vorgestellt.

Die Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Variante A erhielt abschließend keinerlei Zuspruch; die Variante A+ vermerkte 6 Stimmen. Für die Variante C stimmte eine knappe Mehrheit der anwesenden Bürger.

 

Am 06.02.2002 wurde im Stadtentwicklungsausschuss endgültig über die Entwurfsvariante entschieden. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragte die Verwaltung, die §10 – Unterlagen GemHVO für den Ausbau des Menzelwegs auf Grundlage der Entwurfsvariante C vorzubereiten. Gleichzeitig sollte der vorhandene 4,00 m breite Abschnitt im östlichen Straßenbereich bis vor das Gebäude Menzelweg 60 verlängert und der Teil der öffentlichen Straßenfläche vor dem Gebäude Menzelweg 60 an die Grundstückseigentümer rückübertragen werden.

 

 

Sämtliche Änderungswünsche sind in den beiliegenden Entwurfsplan Variante C mit Stand vom März 2004 eingearbeitet worden.

 

Der westliche Menzelweg soll somit entsprechend dem Trennungsprinzip, d.h. Fahrverkehr nur auf einer baulich getrennten, asphaltierten Fahrbahn, als Tempo 30 Zone gestaltet werden. Auf beiden Straßenseiten soll der Gehweg in seiner derzeitigen Breite bestehen bleiben, er soll lediglich neu gepflastert werden. Auch der bereits vorhandene Parkstreifen auf der Südseite soll erhalten bleiben. Um dem Parkdruck gerecht zu werden, sollen auf der Nordseite weitere Parkplätze angeordnet werden. Um die Autofahrer auf die gewünschten 30 km/h herunterzubremsen, werden an verschiedenen Stellen andersfarbige Querbänder gepflastert sowie eine Aufpflasterung hergestellt.

Ab der Stichstraße zu den Hausnummer 46 und 48 soll der Menzelweg als Mischfläche ausgebaut und als „verkehrsberuhigter Bereich“ gekennzeichnet werden. Hierzu soll die gesamte Fläche gepflastert  werden. Bislang als Straße genutzten privaten Grundstücksflächen vor den Häusern Menzelweg 50 bis 56 sollen den Anwohnern zurückgegeben werden.

 

Die Kosten der gesamten Maßnahme betragen ca. 457.000,-€.

 

Mit dem Ausbau des Menzelwegs soll Mitte 2005 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt etwa 6 Monate.

 

Die Arbeiten werden unter Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs abgewickelt.

 

 

 

Durch die Neufassung des § 125 Abs. 2 BauGB bedarf die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, unabhängig davon, ob sie innerhalb eines qualifiziert überplanten oder unbeplanten Innen- oder Außenbereichs liegen, nicht mehr der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde, sondern der Gemeinde.

Diese hat nun, analog zur Novellierung des Bauleitverfahrens, die Aufgabe, die städtebaulichen Grundsätze – Anforderungen des § 1 Abs. 4-6 Bau GB – zu garantieren.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung entspricht die Planung des Menzelwegs nach einer intensiven Erörterung mit den Bürgern im Rahmen der Informationsveranstaltungen und den nachfolgenden Gesprächen den zuvor genannten Anforderungen. Die Entwicklung unterschiedlicher Entwurfvarianten, die Einbindung städtebaulicher Anforderungen und die Berücksichtigung von Anliegerforderungen in einem Gesamtabwägungsprozess führen zu der zur Beschlussfassung anstehenden Lösung.

 

 

 

 

G. Scheib

 


 



Berechnung der Folgekosten für städtische Investitionen

 

Maßnahme:

Ausbau des Menzelwegs

 

 

 

Gesamt €

 

Amt

1 Personalkosten

 

11

Berechnung (Summe 1)...............................................................................

 

 

 

2              Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

2.10         Gebäudeunterhaltung

Berechnung:.....................................................................................

2.11         Unterhaltung der zu den Gebäuden gehörenden Außenanlagen

Berechnung:.....................................................................................

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

2.12         Unterhaltung der Grün- und Parkanlagen, Sport und Spielplätze

Berechnung:.....................................................................................

2.13         Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken, Parkplätzen etc. und Tiefbauten der Abwasserbeseitigung

Berechnung:..3.450 qm x 0,77 _/qm

Bewirtschaftungskosten für bauliche Anlagen usw.

2.14         Wasser-, Strom- und Gasverbrauch

Berechnung: 12 Lampen x 4200 h x 0,075 kw/h x 0,18 _/kw

2.15         Öffentliche Abgaben

Berechnung:.....................................................................................

2.16         Gebäude-Versicherungen

Berechnung:.....................................................................................

2.17         Heizung

Berechnung:.....................................................................................

2.18         Reinigung

Berechnung:.....................................................................................

 

 

 

 

...........................................

 

...........................................

 

 

............................................

 

 

2.656,--

 

 

680,-

 

...........................................

 

.........................................

 

.........................................

 

.........................................

 

 

 

 

65

 

67

 

 

67

 

 

66

 

 

66

 

23

 

30

 

 

10

 

 

10

 

 

 

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

2.19         Nicht zum Geschäftsbedarf gehörende Verbrauchsmittel, die zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung in Betriebszweigen der Verwaltung, in Anstalten und Einrichtungen einschließlich ihrer Nebenbetriebe bestimmt sind, z.B. Lebens­mittel, Saat- und Pflanzgut

Berechnung:.....................................................................................

Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

2.20         Versicherungen z.B. Haftpflicht

Berechnung:.....................................................................................

2.21         Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer - Zahllast

Berechnung:.....................................................................................

Geschäftsausgaben

2.22         Bürobedarf

Berechnung:.....................................................................................

2.23         Post- und Fernmeldegebühren

Berechnung:.....................................................................................

 

 

 

 

 

 

...........................................

 

 

...........................................

 

...........................................

 

 

...........................................

 

...........................................

 

 

 

 

jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt

 

30

 

20

 

 

10

 

10

 

 

 

Summe 2

3.336,-

 

 

 

 

3              Schuldendienst

 

3.10         Bei Inanspruchnahme von Krediten

Gesamtausgabenbedarf...............................................................................

./. zweckgebundene Zuweisungen p.p. ........................................................

Kredite......................................................................................................

Zinsen

Berechnung:..... 458.000,-- x 5,0 %

Tilgung

Berechnung:  1 % von 458.000,--

3.11         Bei kostenrechnenden Einrichtungen kalkulatorische Kosten.......................

Gesamtausgabenbedarf...............................................................................

./. zweckgebundene Zuweisungen................................................................       

 

 

 

 

..................

..................

..................

 

22.900,-

 

4.580,-..................

..................

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20

 

 

20

 

verbleiben

 

27.480,-

 

 

 

 

 

Verzinsung des Anlagevermögens

Berechnung: ___ % von...............................................................................

Abschreibungen

Berechnung: ___ % von...............................................................................

 

 

 

 

..................

 

..................

 

 

 

Summe 3

 

 

 

27.480,-

 

 

 

4              Summe (4) der Folgekosten 2.10 - 3.11

 

 

 

30.816,--

 

 

 

 

 

5              Einnahmen

1 Gebühreneinnahmen (Benutzungsgebühren)............................................

2 Sonstige Einnahmen..................................................................................

 

 

 

 

 

..................

..................

 

jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt

 

Summe 5

 

 

 

 

 

 

 

6              Gegenüberstellung

1 Folgekosten (vergl. Gesamtsumme Ziffer 4)..............................................

2 Einnahmen (vergl. Gesamtsumme Ziffer 5)...............................................

 

 

 

 

..................

..................

 

 

 

Belastung der Stadt jährlich

 

 

 

30.816,-

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum:     06.10.04

IV/2 - 66.1

Unterschrift:

 

 

................................................................

(Frohn)

 

 



 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

 

 

Haushaltsstelle :

6310.286.9600

 

Bezeichnung :

Menzelweg – Straßenausbau

 

 

Kosten                                  457.000,- €

 

Folgekosten                30.816,- €

 

vorgesehen im

VmH

 

Haushaltsjahr:

2005

 

Mittel stehen zur Verfügung             

 

Finanzierung:         in 2003           8.000,- € für Planung

                     in 2005       449.000,- € für Straßenausbau

 

 

Sichtvermerk

Kämmerer