Unterlagen gemäß § 10 GemHVO
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
nach Vorberatung im Stadtentwicklungssausschuss den Ausbau des Menzelwegs und
stimmt den nach § 10 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten
Gesamtkosten in Höhe von 457.000,- € zu.
Nach Bereitstellung der Planungskosten im
Jahre 2003Â Â Â Â Â Â Â Â Â =Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
8.000,- €
                                              soll
der Restbetrag            =         449.000,-
€
nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des
Kassenwirksamkeitsprinzips in 2005 veranschlagt werden.
Über die Aufnahme der Maßnahmen in die
Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsberatung 2005 entschieden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Für die Baumaßnahme Ausbau des Menzelwegs werden dieser Sitzungsvorlage entsprechend
§10     GemHVO folgende Unterlagen
beigefügt:
1.
Erläuterungsbericht
mit Angaben über die zeitliche Abwicklung der Maßnahme,
2.
Ausbauplan
von März 2004 (ohne Maßstab),
3.
Kostenberechnung,
aus der Art der Ausführung und die Gesamtkosten der Maßnahme hervorgehen,
4.
Berechung
der Folgekosten,
5.
Niederschrift
über die Informationsveranstaltungen am 15.06.2000 und 28.6.2001
    6. Auszug
Protokoll STEA 6.2.2002
Die Planung wird bei Bedarf in der Sitzung
erläutert.
1.
Erläuterungsbericht
Der Menzelweg ist bis heute nicht vollständig
entsprechend den technischen Richtlinien und Empfehlungen ausgebaut. In den
60er Jahren wurde der Abschnitt von der Straße Henkenheide bis etwa in Höhe des
Hauses Nr.44 in Leichtbauweise hergestellt.
Die Ergebnisse von Untersuchungen des
Baugrundes sowie des Straßenaufbaus haben gezeigt, dass es hier dringend eines
endgültigen Ausbaus bedarf. Es bestehenÂ
Straßenschäden in großem Umfange.
Der hintere Teil des Menzelwegs – von den
Häusern Nr.44 bis Nr.68 – ist ebenfalls nur provisorisch befestigt.
Um die Verkehrssicherheit auf der Straße zu
erhöhen und gleichzeitig den ruhenden Verkehr zu ordnen, ist der Ausbau des
Menzelwegs bereits vor Jahren in den Haushaltsplan (Mehrjahresfinanzplanung)
der Stadt aufgenommen worden. Weiterhin ist der Straßenausbau auch im Straßenbaurahmenprogramm
2005-2009 für 2005 enthalten. Dieses Programm wurde vom STEA in der Sitzung am
8.9.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen (SV IV-2-224).
Der Ausbauabschnitt zwischen der Straße
Henkenheide und dem bereits fertig gestellten hinteren Teil des Menzelwegs beträgt
ca. 325 m. Die durchschnittliche Querschnittsbreite im Ausbaubereich beträgt
maximal ca. 11,0 m; die geringste Breite liegt entlang des Grundstücks Nr.60
bei etwa 4,0 m.
Der Menzelweg dient als Zufahrt für die
angrenzenden bebauten Grundstücke. Er endet als Sackgasse, es gibt am östlichen
Ende lediglich eine für Fußgänger und Radfahrer benutzbare Verbindung zur
Walder Straße.
Daher wird der Menzelweg so gut wie
ausschließlich von Anwohnern genutzt. Somit lässt sich auch das niedrige
Verkehrsaufkommen von nur bis zu 250 Kfz/24 Stunden erklären.
In Anlehnung an die „Empfehlungen für die
Anlage von Erschließungsstraßen“ (EAE 85/95) der Forschungsgesellschaft für das
Straßenwesen hat das Tiefbau- und Grünflächenamt nach Abwägung aller bekannten
Nutzungsansprüche zunächst in einer 1. Planungsstufe 2 Vorentwürfe erarbeitet.
Seitens der Verwaltung wurden zunächst zwei
Vorentwürfe - Variante A und B – erarbeitet. Die Kurzbeschreibungen wurden in
der Beschlussvorlage „Ausbau des Menzelwegs – Entscheidung über die Entwurfsvariante´“
(SV IV-2-093 vom 8.1.02) bereits erläutert.
Diese Vorentwürfe waren in einer ersten
Bürgerinformationsveranstaltung am 15.06.2000 den zahlreich erschienen
Anwohnern/Anliegern vorgestellt worden.
Das Protokoll ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Variante B wurde mehrheitlich abgelehnt. In
einer 2. Planungsstufe brachte eine aus interessierten Anwohnern gebildete
„Planzelle Menzelweg“ in den Folgemonaten ihre eigenen Planungsvorstellungen zu
Papier .In einer Variante C sind diese 1:1 übernommen worden. Seitens der Verwaltung wurde
lediglich die notwendige „Befahrbarkeit“ planerisch korrigiert.
Variante A zeigt die Vorstellungen der
Verwaltung auf, die dem verkehrstechnischen und auch straßenÂgestalterischen
Anspruch genügen. Aus diesem Grunde wurde nun in einer weiteren Planungsstufe die
Variante A+ entwickelt.
In einer zweiten
Bürgerinformationsveranstaltung am 28.06.2001 wurden diese Vorentwürfe den Anwohnern
vorgestellt.
Die Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Variante A erhielt abschließend keinerlei
Zuspruch; die Variante A+ vermerkte 6 Stimmen. Für die Variante C stimmte eine
knappe Mehrheit der anwesenden Bürger.
Am 06.02.2002 wurde im Stadtentwicklungsausschuss
endgültig über die Entwurfsvariante entschieden. Der Stadtentwicklungsausschuss
beauftragte die Verwaltung, die §10 – Unterlagen GemHVO für den Ausbau
des Menzelwegs auf Grundlage der Entwurfsvariante C vorzubereiten.
Gleichzeitig sollte der vorhandene 4,00 m breite Abschnitt im östlichen
Straßenbereich bis vor das Gebäude Menzelweg 60 verlängert und der Teil der
öffentlichen Straßenfläche vor dem Gebäude Menzelweg 60 an die
Grundstückseigentümer rückübertragen werden.
Sämtliche Änderungswünsche sind in den
beiliegenden Entwurfsplan Variante C mit Stand vom März 2004 eingearbeitet
worden.
Der westliche Menzelweg soll somit
entsprechend dem Trennungsprinzip, d.h. Fahrverkehr nur auf einer baulich
getrennten, asphaltierten Fahrbahn, als Tempo 30 Zone gestaltet werden. Auf
beiden Straßenseiten soll der Gehweg in seiner derzeitigen Breite bestehen
bleiben, er soll lediglich neu gepflastert werden. Auch der bereits vorhandene
Parkstreifen auf der Südseite soll erhalten bleiben. Um dem Parkdruck gerecht
zu werden, sollen auf der Nordseite weitere Parkplätze angeordnet werden. Um
die Autofahrer auf die gewünschten 30 km/h herunterzubremsen, werden an verschiedenen
Stellen andersfarbige Querbänder gepflastert sowie eine Aufpflasterung
hergestellt.
Ab der Stichstraße zu den Hausnummer 46 und
48 soll der Menzelweg als Mischfläche ausgebaut und als „verkehrsberuhigter
Bereich“ gekennzeichnet werden. Hierzu soll die gesamte Fläche gepflastert werden. Bislang als Straße genutzten privaten
Grundstücksflächen vor den Häusern Menzelweg 50 bis 56 sollen den Anwohnern
zurückgegeben werden.
Die Kosten der gesamten Maßnahme betragen ca.
457.000,-€.
Mit dem Ausbau des Menzelwegs soll Mitte 2005
begonnen werden. Die Bauzeit beträgt etwa 6 Monate.
Die Arbeiten werden unter Aufrechterhaltung
des Anliegerverkehrs abgewickelt.
Durch die Neufassung des § 125 Abs. 2 BauGB
bedarf die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, unabhängig davon,
ob sie innerhalb eines qualifiziert überplanten oder unbeplanten Innen- oder
Außenbereichs liegen, nicht mehr der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde,
sondern der Gemeinde.
Diese hat nun, analog zur Novellierung des
Bauleitverfahrens, die Aufgabe, die städtebaulichen Grundsätze – Anforderungen
des § 1 Abs. 4-6 Bau GB – zu garantieren.
Aus Sicht der Verwaltung entspricht die
Planung des Menzelwegs nach einer intensiven Erörterung mit den Bürgern im
Rahmen der Informationsveranstaltungen und den nachfolgenden Gesprächen den
zuvor genannten Anforderungen. Die Entwicklung unterschiedlicher Entwurfvarianten,
die Einbindung städtebaulicher Anforderungen und die Berücksichtigung von
Anliegerforderungen in einem Gesamtabwägungsprozess führen zu der zur
Beschlussfassung anstehenden Lösung.
G. Scheib
Maßnahme: Ausbau des Menzelwegs |
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Gesamt € |
Amt |
1 Personalkosten |
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11 |
Berechnung (Summe 1)............................................................................... |
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2             Sächlicher
Verwaltungs- und Betriebsaufwand Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen 2.10        Gebäudeunterhaltung Berechnung:..................................................................................... 2.11        Unterhaltung
der zu den Gebäuden gehörenden Außenanlagen Berechnung:..................................................................................... Unterhaltung des sonstigen
unbeweglichen Vermögens 2.12        Unterhaltung
der Grün- und Parkanlagen, Sport und Spielplätze Berechnung:..................................................................................... 2.13        Unterhaltung
von Straßen, Wegen, Brücken, Parkplätzen etc. und Tiefbauten der
Abwasserbeseitigung Berechnung:..3.450 qm x 0,77 _/qm Bewirtschaftungskosten für bauliche
Anlagen usw. 2.14Â Â Â Â Â Â Â Â Wasser-,
Strom- und Gasverbrauch Berechnung: 12 Lampen x 4200 h x 0,075
kw/h x 0,18 _/kw 2.15        Öffentliche
Abgaben Berechnung:..................................................................................... 2.16        Gebäude-Versicherungen Berechnung:..................................................................................... 2.17        Heizung Berechnung:..................................................................................... 2.18        Reinigung Berechnung:..................................................................................... |
........................................... ........................................... ............................................ 2.656,-- 680,- ........................................... ......................................... ......................................... ......................................... |
65 67 67 66 66 23 30 10 10 |
Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 2.19Â Â Â Â Â Â Â Â Nicht
zum Geschäftsbedarf gehörende Verbrauchsmittel, die zum Verzehr und Verbrauch
oder zur Verarbeitung in Betriebszweigen der Verwaltung, in Anstalten und
Einrichtungen einschließlich ihrer Nebenbetriebe bestimmt sind, z.B. LebensÂmittel,
Saat- und Pflanzgut Berechnung:..................................................................................... Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 2.20        Versicherungen z.B. Haftpflicht Berechnung:..................................................................................... 2.21        Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer,
Umsatzsteuer - Zahllast Berechnung:..................................................................................... Geschäftsausgaben 2.22        Bürobedarf Berechnung:..................................................................................... 2.23        Post- und Fernmeldegebühren Berechnung:..................................................................................... |
........................................... ........................................... ........................................... ........................................... ........................................... |
jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt 30 20 10 10 |
|
|
|
Summe 2 |
3.336,- |
|
3Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Schuldendienst 3.10Â Â Â Â Â Â Â Â Bei
Inanspruchnahme von Krediten Gesamtausgabenbedarf............................................................................... ./. zweckgebundene Zuweisungen p.p.
........................................................ Kredite...................................................................................................... Zinsen Berechnung:..... 458.000,-- x 5,0
% Tilgung Berechnung:Â 1 % von 458.000,-- 3.11Â Â Â Â Â Â Â Â Bei
kostenrechnenden Einrichtungen kalkulatorische Kosten....................... Gesamtausgabenbedarf............................................................................... ./. zweckgebundene Zuweisungen................................................................       |
.................. .................. .................. 22.900,- 4.580,-.................. .................. |
|
20 20 |
verbleiben |
27.480,- |
|
|
Verzinsung des Anlagevermögens Berechnung: ___ %
von...............................................................................
Abschreibungen Berechnung: ___ %
von............................................................................... |
|
.................. .................. |
|
Summe 3 |
|
27.480,- |
|
4Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Summe
(4) der Folgekosten 2.10 - 3.11 |
|
30.816,-- |
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5             Einnahmen 1 Gebühreneinnahmen (Benutzungsgebühren)............................................ 2 Sonstige Einnahmen.................................................................................. |
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.................. .................. |
jeweiliges Fachamt bzw. anforderndes Amt |
Summe 5 |
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6             Gegenüberstellung 1 Folgekosten (vergl. Gesamtsumme
Ziffer 4).............................................. 2 Einnahmen (vergl. Gesamtsumme
Ziffer 5)............................................... |
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.................. .................. |
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Belastung der
Stadt jährlich |
|
30.816,- |
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Datum: Â Â Â 06.10.04 IV/2 - 66.1 Unterschrift: ................................................................ (Frohn) |
Â
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Haushaltsstelle : 6310.286.9600 |
Bezeichnung : Menzelweg – Straßenausbau |
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Kosten                                457.000,- € Folgekosten               30.816,- € |
vorgesehen im VmH |
Haushaltsjahr: 2005 |
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Mittel stehen zur Verfügung             |
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Finanzierung:        in 2003         8.000,- € für Planung                     in
2005      449.000,- € für Straßenausbau |
Sichtvermerk Kämmerer |
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