Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2020 und 23. Nachtragssatzung vom ..... zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
Vorlage
WP 14-20 SV 68/059
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im  Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2020 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2020 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 23. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2019

Gebühren 2020

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.623,60 Euro

1.663,20 €

   770 l          

1.894,20 Euro

1.940,40 €

1.100 l          

2.706,00 Euro

2.772,00 €

     40 l   14-täglich

49,20 Euro

50,40 €

     60 l          

73,80 Euro

75,60 €

     80 l          

98,40 Euro

100,80 €

   120 l          

147,60 Euro

151,20 €

   140 l          

172,20 Euro

176,40 €

   240 l          

295,20 Euro

302,40 €

   660 l          

811,80 Euro

831,60 €

   770 l          

947,10 Euro

970,20 €

1.100 l          

1.353,00 Euro

1.386,00 €

Biotonnen

   120 l   14-täglich

12,00 Euro

12,00 Euro

   240 l   14-täglich

24,00 Euro

24,00 Euro

 

 

Sonstige Gebühr

Gebühren 2019

Gebühren 2020

Laubsack

1,00 Euro

1,00 Euro

Städt. Abfallsack

4,00 Euro

4,00 Euro

Kompost

3,50 Euro

3,50 Euro

Tonnentausch

5,00 Euro

5,00 Euro

Tonnentausch vor Ort

10,00 Euro

10,00 Euro

Rausziehen Container 4-wöchentlich (Altpapier)

69,03 Euro

69,03 Euro

Rausziehen Container 14-täglich

138,05 Euro

138,05 Euro

Rausziehen Container wöchentlich

276,10 Euro

276,10 Euro

Ab 3. Sperrmülltermin pro Jahr

20,00 Euro

20,00 Euro

Sperrmüllexpress

60,00 Euro

60,00 Euro

Abgabe Bauschutt (je 100 ltr.)

5,00 Euro

5,00 Euro

Abgabe Restmüll (je 100 ltr.)

5,00 Euro

5,00 Euro

Abgabe Altholz (je 100 ltr.)

3,00 Euro

3,00 Euro

Altreifen mit Felge - NEU

0,00 Euro

8,50 Euro

Altreifen ohne Felge - NEU

0,00 Euro

4,50 Euro

Sonderleerung Altpapiercontainer

8,82 Euro

9,41 Euro

Sonderleerung Restmülltonnen / gelbe Tonnen

1/26 der aktuellen Gebühr

1/26 der aktuellen Gebühr

 

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2020:

 

Abgesehen vom Jahr 2014 (1,36 Euro pro Liter), lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant bei 1,33 Euro. In 2017 sank die Gebühr auf 1,25 Euro pro Liter und in 2018 sogar weiter auf 1,21 Euro pro Liter. In 2019 stieg die Gebühr auf 1,23 Euro pro Liter. In 2020 müssen pro Liter Restmüll 1,26 € an Gebühr bezahlt werden.

Die Gebührenentwicklung der letzten zehn Jahre soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.

 

 

 

Die Tonnagen bei den Müllarten sind nahezu gleich geblieben.

Die Gewichtung des Altpapieranteils aus den Dualen Systemen Deutschland GmbH (DSD-Anteil) wird ab 2020 nicht rund 22%, sondern 31% betragen. Dementsprechend verändert sich der kommunale Anteil am Altpapier auf 69% statt bisher 78%. Die Erstattung für das Altpapier entfällt ab 2020, da die Erlöse aus dem Verkauf des DSD-Anteils ab 2020 direkt an den Kreis Mettmann fließen und nicht mehr an die Stadt.

 

 

1.1. Zur Gebühr für Biomüll:

 

Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben Veränderungen, die jedoch letzten Endes zu keiner Veränderung der Gebührenhöhe führen.

Die Personalkosten steigen um +7.071 Euro (+3,25 %).

Die Kfz-Aufwendungen steigen um +6.042 Euro (+4,61 %). Die Kompostierungsentgelte steigen lt. Mitteilung des Kreises Mettmann um 8,05 € pro Tonne (+ 7,69 %) aufgrund eines aktuellen Ausschreibungsergebnisses.

Insgesamt steigen die Gesamtkosten um +4.478 Euro (+2,80 %).

Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +17.000 Liter, was sich aber nicht auf die Gebühr auswirkt.

Die Biomüllgebühr verbleibt bei 0,10 Euro je Liter.


Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Gebühr pro Liter

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

 

 

1.2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

Abgesehen vom Jahr 2014 (1,36 Euro pro Liter), lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant bei 1,33 Euro. Nach einer Senkung in 2017 auf 1,25 Euro pro Liter, sank die Gebühr in 2018 auf 1,21 Euro pro Liter und stieg in 2019 um 0,02 Euro auf 1,23 Euro pro Liter an. Für das Jahr 2020 ist eine Gebührensteigerung um 0,03 € auf 1,26 € zu verzeichnen.

Die Aufwendungen für die Müllverbrennung sind bei Restmüll/ Sperrmüll um 7,00 € pro Tonne gestiegen (+ 5,18 %). Trotz gesunkener Tonnage um 100 Tonnen, liegt dennoch eine Aufwandserhöhung um 80.300,00 € vor (+ 4,41 %). Die Altholzverwertung kostet lt. Mitteilung des Kreises in 2020 statt bisher 28,88 € pro Tonne 97,60 €. Hier fällt bei gleichbleibender Tonnage eine Kostensteigerung von 68.723 Euro ins Gewicht (+ 227,95 %).

 

Die Erträge aus dem Verkauf des Altpapiers sinken im Vergleich zum Vorjahr um -100.000 Euro auf 0 Euro (-100 %). Hintergrund ist die Vereinnahmung der Erlöse beim Kreis Mettmann.

 

Da die Betriebskostenabrechnungen 2016 bis 2018 jeweils mit einem Überschuss abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2020 ein positives Ergebnis aus den Vorjahren von insgesamt 307.452 Euro eingerechnet. Dies sind 2,81 % weniger im Vergleich zum Vorjahr.

 

Das Gesamt-Restmüllvolumen steigt um +78.000 Liter.

 

Die für die Gebührenermittlung relevanten Aufwendungen sind insgesamt um 147.710 Euro gestiegen (+3,01 %).

 

Die relevanten Erlöse sind um insgesamt 144.524 Euro gesunken (-53,81 %). Hintergrund ist der Wegfall der Erstattung für den kommunalen Altpapieranteil.

 

Insgesamt steigt der Gebührenbedarf um 198.939 € Euro (+4,59 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamt-Restmüllvolumens steigt die Gebühr um 0,03 Euro auf 1,26 Euro pro Liter (+2,44 %).

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Gebühr pro Liter

1,33 Euro

1,33 Euro

1,25 Euro

1,21 Euro

1,23 Euro

1,26 Euro

 

 


1.3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Bei den sonstigen Gebühren besteht verwaltungsseitig keine Notwendigkeit, eine Änderung der Gebührenhöhe vorzunehmen.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühren für     

- einen städtischen Abfallsack

- einen städtischen Laubsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

- den Sperrmüllexpress

- die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr

- die Annahme von Restmüll / Mischmüll

- die Annahme von Altholz

- die Annahme von Bauschutt

 

Ab dem 01.01.2020 soll das Angebot auf dem Wertstoffhof erweitert werden um die Annahme von Altreifen. Hildener Bürgerinnen und Bürgern sollen so die Möglichkeit erhalten, Reifen bis Pkw-Größe mit oder ohne Felge abgeben zu können. Die Gebühren werden wie folgt geplant:

 

-      Reifen ohne Felge      4,50 Euro

-      Reifen auf Felge         8,50 Euro

 

 

 

2.  23. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 23. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 beigefügt.

 

In § 1 dieser 23. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 23. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110202

Abfallwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Die Ansätze sind im Entwurf enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke