Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2020 und
beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2020
sowie die
in vollem Wortlaut vorliegende 23. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen
und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2019 |
Gebühren
2020 |
Restmülltonnen |
||
660 l wöchentlich |
1.623,60 Euro |
1.663,20 € |
770 l “ |
1.894,20 Euro |
1.940,40 € |
1.100 l “ |
2.706,00 Euro |
2.772,00 € |
40 l 14-täglich |
49,20 Euro |
50,40 € |
60 l “ |
73,80 Euro |
75,60 € |
80 l “ |
98,40 Euro |
100,80 € |
120 l “ |
147,60 Euro |
151,20 € |
140 l “ |
172,20 Euro |
176,40 € |
240 l “ |
295,20 Euro |
302,40 € |
660 l “ |
811,80 Euro |
831,60 € |
770 l “ |
947,10 Euro |
970,20 € |
1.100 l “ |
1.353,00 Euro |
1.386,00 € |
Biotonnen |
||
120 l 14-täglich |
12,00 Euro |
12,00 Euro |
240 l 14-täglich |
24,00 Euro |
24,00 Euro |
Sonstige Gebühr |
Gebühren 2019 |
Gebühren 2020 |
Laubsack |
1,00 Euro |
1,00 Euro |
Städt.
Abfallsack |
4,00 Euro |
4,00 Euro |
Kompost |
3,50 Euro |
3,50 Euro |
Tonnentausch |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
Tonnentausch vor
Ort |
10,00 Euro |
10,00 Euro |
Rausziehen
Container 4-wöchentlich (Altpapier) |
69,03 Euro |
69,03 Euro |
Rausziehen
Container 14-täglich |
138,05 Euro |
138,05 Euro |
Rausziehen
Container wöchentlich |
276,10 Euro |
276,10 Euro |
Ab 3. Sperrmülltermin
pro Jahr |
20,00 Euro |
20,00 Euro |
Sperrmüllexpress |
60,00 Euro |
60,00 Euro |
Abgabe Bauschutt
(je 100 ltr.) |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
Abgabe Restmüll
(je 100 ltr.) |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
Abgabe Altholz
(je 100 ltr.) |
3,00 Euro |
3,00 Euro |
Altreifen mit
Felge - NEU |
0,00 Euro |
8,50 Euro |
Altreifen ohne
Felge - NEU |
0,00 Euro |
4,50 Euro |
Sonderleerung
Altpapiercontainer |
8,82 Euro |
9,41 Euro |
Sonderleerung
Restmülltonnen / gelbe Tonnen |
1/26 der aktuellen Gebühr |
1/26 der aktuellen Gebühr |
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2020:
Abgesehen vom Jahr
2014 (1,36 Euro pro Liter), lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant
bei 1,33 Euro. In 2017 sank die Gebühr auf 1,25 Euro pro Liter und in 2018 sogar
weiter auf 1,21 Euro pro Liter. In 2019 stieg die Gebühr auf 1,23 Euro pro Liter.
In 2020 müssen pro Liter Restmüll 1,26 € an Gebühr bezahlt werden.
Die
Gebührenentwicklung der letzten zehn Jahre soll mit Hilfe eines Diagramms
dargestellt werden.
Die Tonnagen bei den Müllarten sind nahezu gleich geblieben.
Die Gewichtung des Altpapieranteils aus den Dualen Systemen Deutschland GmbH (DSD-Anteil) wird ab 2020 nicht rund 22%, sondern 31% betragen. Dementsprechend verändert sich der kommunale Anteil am Altpapier auf 69% statt bisher 78%. Die Erstattung für das Altpapier entfällt ab 2020, da die Erlöse aus dem Verkauf des DSD-Anteils ab 2020 direkt an den Kreis Mettmann fließen und nicht mehr an die Stadt.
1.1. Zur Gebühr für
Biomüll:
Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben Veränderungen, die jedoch
letzten Endes zu keiner Veränderung der Gebührenhöhe führen.
Die Personalkosten steigen um +7.071 Euro (+3,25 %).
Die Kfz-Aufwendungen steigen um +6.042 Euro (+4,61 %). Die Kompostierungsentgelte
steigen lt. Mitteilung des Kreises Mettmann um 8,05 € pro Tonne (+ 7,69 %)
aufgrund eines aktuellen Ausschreibungsergebnisses.
Insgesamt steigen die Gesamtkosten um +4.478 Euro (+2,80 %).
Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +17.000 Liter, was sich
aber nicht auf die Gebühr auswirkt.
Die Biomüllgebühr verbleibt bei 0,10 Euro je Liter.
Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den
letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Gebühr pro Liter |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
1.2. Zur Gebühr für Restmüll:
Abgesehen vom Jahr 2014 (1,36 Euro pro
Liter), lag die Restmüllgebühr pro Liter seit 2010 konstant bei 1,33 Euro. Nach
einer Senkung in 2017 auf 1,25 Euro pro Liter, sank die Gebühr in 2018 auf 1,21
Euro pro Liter und stieg in 2019 um 0,02 Euro auf 1,23 Euro pro Liter an. Für
das Jahr 2020 ist eine Gebührensteigerung um 0,03 € auf 1,26 € zu verzeichnen.
Die Aufwendungen für die Müllverbrennung sind
bei Restmüll/ Sperrmüll um 7,00 € pro Tonne gestiegen (+ 5,18 %). Trotz
gesunkener Tonnage um 100 Tonnen, liegt dennoch eine Aufwandserhöhung um
80.300,00 € vor (+ 4,41 %). Die Altholzverwertung kostet lt. Mitteilung des
Kreises in 2020 statt bisher 28,88 € pro Tonne 97,60 €. Hier fällt bei
gleichbleibender Tonnage eine Kostensteigerung von 68.723 Euro ins Gewicht (+
227,95 %).
Die Erträge aus
dem Verkauf des Altpapiers sinken im Vergleich zum Vorjahr um -100.000 Euro auf
0 Euro (-100 %). Hintergrund ist die Vereinnahmung der Erlöse beim Kreis
Mettmann.
Da die
Betriebskostenabrechnungen 2016 bis 2018 jeweils mit einem Überschuss
abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2020 ein positives
Ergebnis aus den Vorjahren von insgesamt 307.452 Euro eingerechnet. Dies sind
2,81 % weniger im Vergleich zum Vorjahr.
Das
Gesamt-Restmüllvolumen steigt um +78.000 Liter.
Die für die
Gebührenermittlung relevanten Aufwendungen sind insgesamt um 147.710 Euro gestiegen
(+3,01 %).
Die relevanten Erlöse
sind um insgesamt 144.524 Euro gesunken (-53,81 %). Hintergrund ist der Wegfall
der Erstattung für den kommunalen Altpapieranteil.
Insgesamt steigt
der Gebührenbedarf um 198.939 € Euro (+4,59 %). Unter Berücksichtigung der
Entwicklung des Gesamt-Restmüllvolumens steigt die Gebühr um 0,03 Euro auf 1,26
Euro pro Liter (+2,44 %).
Die Entwicklung der Restmüllgebühr in
den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Gebühr pro Liter |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1,25 Euro |
1,21 Euro |
1,23 Euro |
1,26 Euro |
1.3. Zu den sonstigen Gebühren
Bei den sonstigen Gebühren besteht
verwaltungsseitig keine Notwendigkeit, eine Änderung der Gebührenhöhe vorzunehmen.
Im Einzelnen sind dies die Gebühren für
- einen städtischen Abfallsack
- einen städtischen Laubsack
- den Tonnentausch
- den Tonnentausch vor Ort
- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern
- den Sperrmüllexpress
- die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr
- die Annahme von Restmüll / Mischmüll
- die Annahme von Altholz
- die Annahme von Bauschutt
Ab dem 01.01.2020 soll das Angebot auf dem
Wertstoffhof erweitert werden um die Annahme von Altreifen. Hildener
Bürgerinnen und Bürgern sollen so die Möglichkeit erhalten, Reifen bis
Pkw-Größe mit oder ohne Felge abgeben zu können. Die Gebühren werden wie folgt
geplant:
-
Reifen
ohne Felge 4,50 Euro
-
Reifen
auf Felge 8,50 Euro
2. 23.
Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der
Stadt Hilden vom 14.12.1995:
Dieser
Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 23. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
beigefügt.
In § 1 dieser 23.
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund
dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 23. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit
vorstehender Maßgabe zu beschließen.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110202 |
Abfallwirtschaft |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Ansätze sind im Entwurf enthalten. |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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