Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2020 und 14. Nachtragssatzung vom ... zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Hilden vom 25.04.2008
Vorlage
WP 14-20 SV 68/058
Aktenzeichen
IV/68.05.06/01/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2020 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren 2020 ab 01.01.2020 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.

Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1) beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

1. Straßenreinigungsgebühren:

 

Straßenart

Gebühr 2019

Gebühr 2020

0

Fußgängerzonen

1,33 Euro

1,39 Euro

1

Anliegerstraßen

1,77 Euro

1,85 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,59 Euro

1,66 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,42 Euro

1,48 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,24 Euro

1,29 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

 

2. Winterdienstgebühren:

 

Prioritätenstufe

Gebühr 2019

Gebühr 2020

0

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0

1,87 Euro

1,72 €

1

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1

1,40 Euro

1,29 €

2

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2

0,93 Euro

0,86 €

3

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3

0,47 Euro

0,43 €

4

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4

0,00 Euro

0,00 €

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.   Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2020:

Zur Straßenreinigungsgebühr:

 

In 2020 steigt die Straßenreinigungsgebühr um 0,08 Euro auf 1,85 Euro (+ 4,52%).

Für das Jahr 2020 steigt die Deponiegebühr je Tonne von netto 45,00 Euro auf 63,50 € netto (+ 41,11%).

Die gebührenrelevanten Kosten steigen im Vergleich zum Vorjahr um + 23.494 Euro (+ 5,02%). Den Hauptanteil bilden hier die Aufwendungen für die Kfz-Unterhaltung (+ 14.688 Euro = + 12,58%), insbesondere die der kleinen Kehrmaschine, die aus einem Mietvertrag heraus bereits als gebrauchtes Fahrzeug gekauft wurde, und stark reparaturanfällig ist. Neben den Reparaturkosten fallen dann für 2020 hier noch kalkulatorische Kosten (Abschreibungen und Zinsen) für die Planung der vorgezogenen Ersatzbeschaffung ins Gewicht.

Die gebührenrelevanten Personalkosten der Straßenreinigung steigen um + 6.841 Euro

(+ 1,88%).

 

Die Erlöse für die Straßenreinigung steigen um + 5.482 Euro + 8,10%).

Die umlagefähigen Gesamtfrontmeter steigen im Vergleich zum Vorjahr um + 500 Meter. Dies liegt hauptsächlich an Korrekturen bei den Veranlagungen.

Insgesamt steigt der Gebührenbedarf für die Straßenreinigung um + 18.012 Euro (+ 4,50%). Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtfrontmeter steigt die Gebühr um 0,08 Euro auf 1,85 Euro je Frontmeter (+ 4,52%).

Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,79 €

1,82 €

1,72 €

1,76 €

1,82 €

1,84 €

1,77 €

1,85 €

 

 

Zur Winterdienstgebühr:

 

Die Winterdienstgebühr sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 0,07 Euro auf 0,86 Euro

(-7,53 %).

Aufgrund der geringeren Einsatzzeiten für den Winterdienst sinken die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr auf 68.132 Euro, da der Durchschnitt der letzten drei Jahre für die geplanten Einsatzstunden zugrunde gelegt wird.

Die Stadt Hilden beteiligt sich seit dem Winter 2011/2012 an der Einkaufsgemeinschaft für Streusalz. Insgesamt wurden 400 to Salz für die Jahre 2019 bis 2020 angemeldet. Die Abnahmemenge beträgt mindestens 80 % und maximal 120 % für den Gesamtzeitraum.

Die gebührenrelevanten Aufwendungen für Streusalz werden mit 12.536 Euro geplant.

Insgesamt sind die Aufwendungen für den Winterdienst inkl. Umlage Verwaltung und Kfz im Vergleich zum Vorjahr um -19.955 Euro auf 263.346 Euro (-7,04 %) gesunken.

Die umlagefähigen Gesamtfrontmeter steigen im Vergleich zum Vorjahr um + 500 Meter. Dies liegt hauptsächlich an Korrekturen bei den Veranlagungen.

Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf für den Winterdienst um -15.701 Euro. Unter Berücksichtigung der Winterdienst-Gesamtfrontmeter wird die Gebühr auf 0,86 Euro je Frontmeter festgelegt.

 

Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,26 €

1,26 €

1,26 €

0,95 €

0,95 €

0,87 €

0,93 €

0,86 €

 

 

2.  14. Nachtragsatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 14. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensat­zung beigefügt.

In § 1 der 14. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Die vorgesehene Änderung der Straßen- und Wegeliste steht in Zusammenhang mit der Änderung der Verkehrsbedeutung, dem Ausbauzustand und Belangen der Verkehrssicherheit einzelner Straßen sowie der Zuordnung zu den Winterdienstklassen.

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

Gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120105

Straßenreinigung und Winterdienst

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Ansätze im Entwurf enthalten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke