Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2020 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und
Winterdienstgebühren 2020 ab 01.01.2020 sowie die in vollem Wortlaut
vorliegende 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.
Hiermit wird unter
der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1)
beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:
1.
Straßenreinigungsgebühren:
Straßenart |
Gebühr
2019 |
Gebühr
2020 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,33 Euro |
1,39 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,77 Euro |
1,85 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,59 Euro |
1,66 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend |
1,42 Euro |
1,48 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend |
1,24 Euro |
1,29 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
2.
Winterdienstgebühren:
Prioritätenstufe |
Gebühr
2019 |
Gebühr
2020 |
|
0 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0 |
1,87 Euro |
1,72 € |
1 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1 |
1,40 Euro |
1,29 € |
2 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2 |
0,93 Euro |
0,86 € |
3 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3 |
0,47 Euro |
0,43 € |
4 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4 |
0,00 Euro |
0,00 € |
Erläuterungen und Begründungen:
1. Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung
und den Winterdienst für das Jahr 2020:
Zur Straßenreinigungsgebühr:
In 2020 steigt die Straßenreinigungsgebühr um 0,08 Euro auf 1,85 Euro (+ 4,52%).
Für das Jahr 2020 steigt die Deponiegebühr je Tonne von netto 45,00 Euro auf 63,50 € netto (+ 41,11%).
Die gebührenrelevanten Kosten steigen im Vergleich zum Vorjahr um + 23.494 Euro (+ 5,02%). Den Hauptanteil bilden hier die Aufwendungen für die Kfz-Unterhaltung (+ 14.688 Euro = + 12,58%), insbesondere die der kleinen Kehrmaschine, die aus einem Mietvertrag heraus bereits als gebrauchtes Fahrzeug gekauft wurde, und stark reparaturanfällig ist. Neben den Reparaturkosten fallen dann für 2020 hier noch kalkulatorische Kosten (Abschreibungen und Zinsen) für die Planung der vorgezogenen Ersatzbeschaffung ins Gewicht.
Die gebührenrelevanten Personalkosten der Straßenreinigung steigen um + 6.841 Euro
(+ 1,88%).
Die Erlöse für die Straßenreinigung steigen um + 5.482 Euro + 8,10%).
Die umlagefähigen Gesamtfrontmeter steigen im Vergleich zum Vorjahr um + 500 Meter. Dies liegt hauptsächlich an Korrekturen bei den Veranlagungen.
Insgesamt steigt der Gebührenbedarf für die Straßenreinigung um + 18.012 Euro (+ 4,50%). Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtfrontmeter steigt die Gebühr um 0,08 Euro auf 1,85 Euro je Frontmeter (+ 4,52%).
Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
1,79 € |
1,82 € |
1,72 € |
1,76 € |
1,82 € |
1,84 € |
1,77 € |
1,85 € |
Zur
Winterdienstgebühr:
Die Winterdienstgebühr sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 0,07 Euro auf 0,86 Euro
(-7,53 %).
Aufgrund der geringeren Einsatzzeiten für den Winterdienst sinken die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr auf 68.132 Euro, da der Durchschnitt der letzten drei Jahre für die geplanten Einsatzstunden zugrunde gelegt wird.
Die Stadt Hilden beteiligt sich seit dem Winter 2011/2012 an der Einkaufsgemeinschaft für Streusalz. Insgesamt wurden 400 to Salz für die Jahre 2019 bis 2020 angemeldet. Die Abnahmemenge beträgt mindestens 80 % und maximal 120 % für den Gesamtzeitraum.
Die gebührenrelevanten Aufwendungen für Streusalz werden mit 12.536 Euro geplant.
Insgesamt sind die Aufwendungen für den Winterdienst inkl. Umlage Verwaltung und Kfz im Vergleich zum Vorjahr um -19.955 Euro auf 263.346 Euro (-7,04 %) gesunken.
Die umlagefähigen Gesamtfrontmeter steigen im Vergleich zum Vorjahr um + 500 Meter. Dies liegt hauptsächlich an Korrekturen bei den Veranlagungen.
Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf für den Winterdienst um -15.701 Euro. Unter Berücksichtigung der Winterdienst-Gesamtfrontmeter wird die Gebühr auf 0,86 Euro je Frontmeter festgelegt.
Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
1,26 € |
1,26 € |
1,26 € |
0,95 € |
0,95 € |
0,87 € |
0,93 € |
0,86 € |
2. 14. Nachtragsatzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
der Stadt Hilden vom 25.04.2008:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 14. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beigefügt.
In § 1 der 14. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Die vorgesehene Änderung der Straßen- und Wegeliste steht in Zusammenhang mit der Änderung der Verkehrsbedeutung, dem Ausbauzustand und Belangen der Verkehrssicherheit einzelner Straßen sowie der Zuordnung zu den Winterdienstklassen.
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120105 |
Straßenreinigung und
Winterdienst |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Ansätze im Entwurf enthalten |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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