Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 für die Friedhöfe der Stadt Hilden und 27. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 68/057
Aktenzeichen
IV/68.05.06/04-2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2020 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 27. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

I. Gebührenbedarfsberechnung 2020

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.

 

Die Einzelansätze sind in der GBB erläutert.

 

 

1. Personalkosten

 

Es wurden die vom Amt für Personalservice gemeldeten Personalkosten eingerechnet, sowie die notwendigen Fortbildungskosten. Hier ist zur letzten Gebührenbedarfsberechnung für 2018 ein Anstieg von 2,33 % zu verzeichnen.

Die Personalkosten werden wie in den Vorjahren anhand kalkulierter Arbeitsstunden für einzelne Tätigkeiten verteilt. Die kalkulierten Arbeitsstunden für 2020 ergeben sich aus einer Durchschnittsberechnung von Arbeitsstunden der Jahre 2016 bis 31.08.2019.

 

 

2. Ergebnisse aus Vorjahren

 

Aus den Betriebsabschlüssen der Vorjahre ist für das Jahr 2020 eine anteilige Überdeckung von insgesamt 187.262,- € zu berücksichtigen. Aufgrund gestiegener Beerdigungszahlen in den letzten Jahren waren die Gebühreneinnahmen entsprechend gestiegen.

 

 

 

II. Änderung der Gebührensatzung

 

1.         Gebührensätze

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 27. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser SV beschließt und festsetzt.

 

 

 

gez. i. V. Danscheidt

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130601

Bestattungswesen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die ermittelten Erträge werden in die Haushaltsplanung 2020 aufgenommen.

 

Gez. Franke