Betreff
1. Nachtragssatzung vom ... zur Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen vom 14.12.2016
Vorlage
WP 14-20 SV 60/067
Aktenzeichen
IV/60.1-bei
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Neufestsetzung der Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen ab 01.01.2020 sowie die folgende 1. Nachtragssatzung vom … zur Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen vom 14.12.2016 mit folgenden Gebührenhöhen:

 

-      3,50 € je Monat bei monatlicher Nutzung und

-      40,00 € bei jährlicher Nutzung

 

 

1. Nachtragssatzung vom … zur Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen vom 14.12.2016

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208) und des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969 S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448) wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 11.12.2019  folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

Die Benutzungsgebühr je Fahrradabstellbox beträgt

 

a)     3,50 € je Monat bei monatlicher Nutzung und

b)     40,00 € bei jährlicher Nutzung.

 

 

§ 2

 

Diese 1. Nachtragssatzung vom … zur Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen vom 14.12.2016 tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden vom 30.10.2019 wurde beschlossen, die Benutzungsgebühr für die Nutzung der öffentlichen oberirdischen Fahrradabstellboxen auf 3,50 € je Monat bei monatlicher Nutzung und auf 40,00 € bei einer jährlichen Nutzung abzusenken. Um diesen Beschluss umsetzen zu können, ist der Erlass einer Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen vom 14.12.2016 notwendig.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

021001

Zentrale Bürgerdienste

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

ab 2020

0210013000

433900

Benutzungsgebühren

7.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

ab 2020

0210013000

433900

Benutzungsgebühren

3.500

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

 

Franke