Betreff
Eingabe des Herrn Dietrich Ernst nach § 24 GO NRW zur Niederschrift des Sozialausschusses vom 20.02.2019
Vorlage
WP 14-20 SV III/013
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

So sehr kurze Ergebnisprotokolle zu begrüßen sind, kann die Niederschrift in diesem Punkt die

basalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation nicht erfüllen. Andernfalls könnte auf die Dokumentation von Einwohnerfragen auch gänzlich verzichtet werden.


Antragstext:

 

Sehr geehrte Damen und Herren als Mitglieder im Sozialausschuss der Stadt Hilden,

 

im Rahmen der Einwohnerfrage habe ich am 20. Februar 2019 in der öffentlichen Sozialausschuss-Sitzung der Stadt Hilden ausreichend laut und verständlich unter Nennung meines Namens und meiner Meldeanschrift vorgetragen:

 

„Einwohnerfrage/Bürgerfrage zur Personalangelegenheit Michaela Neisser:

Sind alle Möglichkeiten guter Führung, zum Beispiel moderierte Mediationsgespräche unter aktiver

Mitwirkung der Leiterin des Amtes für Soziales und Integration, genutzt worden, um die Gründe des Konfliktes zu erkennen und konstruktive Lösungen zu finden?"

 

In meiner E-Mail vom Tag nach der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Hilden habe ich den

Wortlaut meiner Einwohnerfrage u. a. an Herrn Sönke Eichner, Beigeordneter Dezernat III und an

Herrn Hans-Werner Schneller, Vorsitzender des Sozialausschusses und Jugendhilfeausschusses

übermittelt, damit diese in der Niederschrift zur Sitzung korrekt dokumentiert werden kann.

 

In der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung wurde abweichend zum Wortlaut der

Frage festgehalten: „Zur Einwohnerfragestunde gab es einen Wortbeitrag. Es handelte sich um eine personelle Nachfrage, die in der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses nicht zu beantworten gewesen war."

 

So sehr kurze Ergebnisprotokolle zu begrüßen sind, kann die Niederschrift in diesem Punkt die

basalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation nicht erfüllen. Andernfalls könnte auf die Dokumentation von Einwohnerfragen auch gänzlich verzichtet werden.

 

Mit Schreiben per E-Mail vom 25. April 2019 an Herrn Dezernenten Eichner habe ich höflich um

Korrektur der genannten Niederschrift zum Punkt der Einwohnerfrage im Sinne einer Aufforderung

gebeten. Am 10. Mai 2019 habe ich wiederum per E-Mail nach dem Stand der Dinge gefragt und am gleichen Tag vom Sekretariat des Herrn Eichner mitgeteilt bekommen, dass die Angelegenheit

geprüft und man sich wieder melden würde. Seit dem 25. April 2019 sind nun vier Wochen

ergebnislos vergangen.

 

Um dennoch zu einem Ergebnis zu kommen, beschwere ich mich nach § 24 GO NRW bei den

Mitgliedern des Sozialausschusses der Stadt Hilden über die nicht zulässige Form der Dokumentation meiner Einwohnerfrage vom 20. Februar 2019 in der öffentlichen Sozialausschuss-Sitzung der Stadt Hilden und bitte das Gremium höflich im Sinne einer Aufforderung um Änderung der reklamierten Niederschrift mit dem Wortlaut meiner Einwohnerfrage sowie anschließender Veröffentlichung.

Die Mitglieder des Sozialausschusses der Stadt Hilden wollen in ihrer Sitzung am 6. Juni 2019 über meine begründete Beschwerde beraten und entscheiden.

Soweit aus terminlichen und/oder organisatorischen Gründen diese Beschwerde zum Treffen des

Sozialausschusses der Stadt Hilden am 6. Juni 2019 nicht vorgelegt werden kann, möge der Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 26. Juni 2019 dazu entscheiden.

 

Mögliche Fragen werde ich gern beantworten und verweise auf vorliegende Kontaktdaten.

 

Ich bitte um Eingangsbestätigung meiner Beschwerde und um Nachricht über das Ergebnis der

Beratungen.

 

Vielen Dank.

 

gez.

Dietrich Ernst


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der in Hilden wohnhafte Bürger Herr Dietrich Ernst reklamiert die Niederschrift zum Tagesord-nungspunkt „Einwohnerfragestunde“ der Sitzung des Sozialausschusses am 20.02.2019 nach § 24 GO NRW.

 

Herr Ernst hatte in der besagten Sitzung eine Frage gestellt und empfindet die Niederschrift in diesem Punkt als ohne Sinnzusammenhang. Er bittet daher um die Aufführung seiner Frage zur Personalangelegenheit Michaela Neisser „Sind alle Möglichkeiten guter Führung, zum Beispiel moderierte Mediationsgespräche unter aktiver Mitwirkung der Leiterin des Amtes für Soziales und Integration, genutzt worden, um die Gründe des Konfliktes zu erkennen und konstruktive Lösungen zu finden?“

 

Die Frage wurde in die Niederschrift der 17. Sitzung des Sozialausschusses vom 20. Februar 2019 nicht im vollen Wortlaut übernommen, weil Herrn Ernst direkt nach der Fragestellung signalisiert wurde, dass es sich um eine Personalangelegenheit und damit um ein nicht-öffentliches Thema handelt. Zwischenzeitlich wurde seitens der Verwaltung rechtlich geklärt, dass die Frage aufgenommen werden muss. Die Aufnahme des kompletten Wortlautes der von Herrn Ernst gestellten Frage in der Einwohnerfragestunde dient u. a. dazu, nachvollziehen zu können, dass es sich um eine Personalangelegenheit handelt und der Umgang mit der Einwohnerfrage formal korrekt war.

 

Die vom Vorsitzenden und der Schriftführung unterzeichnete Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde i.S. der §§ 415,417 und 418 ZPO. Diese Urkunde begründet somit den vollen Beweis des beurkundeten Vorganges (§ 415 ZPO), ihres Inhalts (§ 417 ZPO) und der darin bezeugten Tatsachen (§ 418 ZPO). Sie kann nachträglich nicht geändert werden, auch nicht durch den Beschluss des Ausschusses. Ist der Ausschuss der Auffassung, dass die Niederschrift die gefassten Beschlüsse nicht richtig wiedergibt oder sonst Ungenauigkeiten enthält, so kann er dies nur durch einen – ebenfalls zu protokollierenden- Beschluss feststellen (so kommentieren Held/Becker u.a. zu § 52 GO, Dezember 2014).

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:

 

Beschlussvorschlag

Der Beschwerde gem. § 24 GO NW wird stattgegeben. Der Sozialausschuss stellt fest, dass die Protokollierung der 17. Sitzung des Sozialausschusses vom 20. Februar 2019 folgenden Beschluss nicht richtig oder unvollständig wiedergibt:

 

 

Einwohnerfragestunde

 

Hier wurde protokolliert:

 

„Zur Einwohnerfragestunde gab es einen Wortbeitrag. Es handelte sich um eine personelle Nachfrage, die in der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses nicht zu beantworten gewesen war.“

 

Tatsächlich hatte Herr Dietrich Ernst im kompletten Wortlaut folgendes zur Personalangelegenheit Michaela Neisser gefragt:

Sind alle Möglichkeiten guter Führung, zum Beispiel moderierte Mediationsgespräche unter aktiver Mitwirkung der Leiterin des Amtes für Soziales und Integration, genutzt worden, um die Gründe des Konfliktes zu erkennen und konstruktive Lösungen zu finden?“

 

gez.

Birgit Alkenings