Betreff
Aufstellung von seniorengerechten Sitzgelegenheiten am Bolzplatz Kosenberg
Hier: Anregung nach §24 GO NRW
Vorlage
WP 14-20 SV 66/162
Aktenzeichen
IV/66-Hen
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Die Stadt hat in der Giesenheide vor Jahren das Gelände renaturiert und viele neue Bäume angepflanzt.

 

Wenn man vom Kosenberg in die Giesenheide kommt, ist dort ein Fußballfeld angelegt worden. Vor diesem Fußballfeld und gegenüber des Weges, der sich kurz darauf mit einem anderen Weg kreuzt, liegen mehrere Baumstämme, die damals wohl als Sitzgelegenheit gedacht waren oder/und einfach nur den Charakter eines Naturschutzgebietes darstellen sollten.

 

Leider sind im Laufe der Zeit diese Stämme immer mehr marode geworden und vollkommen verrottet, sodass dort jetzt Sitzgelegenheiten fehlen. Aber gerade an dieser Stelle bzw. an der Wegkreuzung treffen sich viele Spaziergänger, vor allem auch mit Hunden. Insoweit wäre in diesem Bereich die Aufstellung von einer oder mehreren Sitzgelegenheiten sinnvoll. Auch die Benutzer des Fußballfeldes könnten davon profitieren.

 

Ich würde mich freuen, wenn meine Anregung aufgegriffen und auch umgesetzt würde.


Antragstext:

 

…gemäß § 24 GO rege ich an, dass die maroden Baumstämme an dem angelegten Fußballfeld in der Giesenheide und die gegenüber des Weges entfernt und gegen eine oder mehrere seniorengerechte Sitzgelegenheiten ausgetauscht werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit beigefügtem Schreiben regt die Antragstellerin an, im Grünstreifen neben dem Bolzplatz Kosenberg eine oder mehrere seniorengerechte Sitzgelegenheiten aufzustellen. Sie begründet den Bedarf unter Hinweis auf die dort vorhandenen zahlreichen Spaziergänger, für die die dort ausliegenden und z.T. bereits zersetzten Baumstämme keine angemessene Sitzmöglichkeit darstellen.

 

Zu dieser Anregung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die neben dem Bolzplatz befindlichen Baumstämme wurden im Jahre 2011 dort ausgelegt, da immer wieder Fahrzeugspuren in der Rasenfläche zu verzeichnen waren und die Rasenfläche mit hohem Aufwand wiederhergestellt werden musste. Die Nutzung der Stammstücke als Sitzgelegenheit war seinerzeit somit nicht der Anlass für deren Auslegung, wiewohl die Stämme hierfür natürlich selbstverständlich ebenfalls genutzt werden konnten.

Über die Inanspruchnahme der Baumstämme als Sitzgelegenheit und einen möglichen Bedarf an „echten“ Sitzmöglichkeiten in diesem Bereich, lagen der Verwaltung bislang keine Erkenntnisse vor.

Offensichtlich stellt sich die Situation vor Ort so dar, dass das vorhandene Wegenetz gerne für Spaziergänge genutzt wird. Insofern kann es einen Bedarf für eine Sitzgelegenheit geben. In direkter Umgebung sind keine weiteren Bänke als Sitzgelegenheit vorhanden. Wenn die Aufstellung einer Sitzbank (z.B. an der Wegkreuzung) gewünscht wird, so ist für die Lieferung und Aufstellung einer Sitzbank, wie sie üblicherweise im Außenbereich installiert wird, mit Kosten in Höhe von 1.100€ zu rechnen. In diesem Fall sollte gleichzeitig auch die Aufstellung eines Abfallbehälters erfolgen, um einer Verschmutzung am Standort vorzubeugen. Für die Lieferung und Aufstellung eines Abfallbehälters entstehen weitere Kosten in Höhe von 300€. (Gesamtkosten 1.400€). Die Leerung des Abfallbehälters verursacht dauerhaft Kosten von   200€/Jahr.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2020/21 sind keine diesbezüglichen Mittel in den (bereits reduzierten) Unterhaltungsbudgets eingeplant. Wenn im Rahmen der Haushaltsplanberatung keine Erhöhung der Budgets durch politischen Beschluss erfolgt, werden (eine Beschlussfassung im Sinne der Antragstellung unterstellend) voraussichtlich andere Unterhaltungsmaßnahmen entfallen müssen.

 

Klimarelevanz

Keine Auswirkungen

 

 

Verfahrensablauf

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der UKS in dieser Angelegenheit (Schaffung von Grünanlagen) entscheidungsbefugt.

Die Entscheidung durch den Ausschuss ist dem Haupt- und Finanzausschuss mitzuteilen. Der HFA kann - wenn er anderer Auffassung ist - die Angelegenheit zur erneuten Beratung an den Fachausschuss zurückverweisen. Die dann vom Fachausschuss getroffene Entscheidung ist aber endgültig. (§ 9 Hauptsatzung)

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende zusätzlichen Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

1301010010

545007

Aufwendungen für Festwerte Grünflächen

Ansatzer-höhung um

1.400

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke