Betreff
Erhebung von Marktstandsgeldern für die Hildener Wochenmärkte
Vorlage
WP 14-20 SV 32/032
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in Anlage beigefügte 20. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990.

 

Hierdurch erhöht sich das Marktstandsgeld ab dem 01. Januar 2020 von bislang 2,70 € auf 3,00 € für jeden angefangenen Meter der zugewiesenen Standfläche je Martktag.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

1. Grund für die Gebührenerhöhung

 

Nachdem für das laufende Jahr 2019 eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich war, führt die Kalkulation der Marktstandsgebühren für das Jahr 2020 im Ergebnis zu einer Erhöhung von aktuell 2,70 € auf 3,00 € je laufenden Meter Marktstand/Markttag, somit + 0,30 € (+ 11%).

 

Bereits mit den Sitzungsvorlagen WP 14-20 SV 32/006 aus dem Jahr 2015 sowie WP 14-20 SV 32/020 aus dem Jahr 2017 hat die Verwaltung ausführlich darüber informiert, dass sich in den letzten Jahren die Anzahl fester Marktbeschicker rückläufig entwickelt hat. Zumindest dieser Negavtiv-Trend hat sich nicht weiter fortgesetzt. In den Jahren 2018 und 2019 blieb die Anzahl fester Marktbeschicker in der Summe nahezu unverändert.

 

Hinzu kommt, dass sich im Jahr 2019 die Anzahl sog. „Fliegender Händler“, somit der Anbieter, die „nur“ gelegentlich am Marktgeschehen teilnehmen, spürbar erhöht hat. Hierdurch konnten im Ergebnis auch höhere Erträge als kalkuliert vereinnahmt werden.

 

Der wesentliche Grund für die Erhöhung ist in diesem Fall nicht vordergründig die sinkende Anzahl an Marktbeschickern und/oder eine deutliche Steigerung ansatzfähiger Kosten, sondern, dass  eine im Jahr 2015 entstandene Unterdeckung in Höhe von 5.581,42 € in den Gebührenhaushalt des Jahres 2020 nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) einbezogen wird.

 

 

2. Gebührenentwicklung und Prognose

 

Die Gebührenentwicklung für die Hildener Wochenmärkte stellt sich seit dem Jahr 2015 wie folgt dar:

 

Jahr 2015       =          2,04 €

Jahr 2016       =          2,50 €

Jahr 2017       =          2,50 €

Jahr 2018       =          2,70 €

Jahr 2019       =          2,70 €

Jahr 2020       =          3,00 € (Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung)

 

Prognosen sind und bleiben schwierig, machen sich doch Kostenanstiege (Personal- und Sachkosten) unmittelbar bemerkbar. So musste in 2017 die unterirdische Stromversorgung auf dem Nove-Mesto-Platz aufgrund erheblicher Beschädigung durch Nutzungsdauer und Witterung grunderneuert werden. Dies führte zu erhöhten Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen. Die Kosten für die Marktreinigung sind ebenfalls aufgrund von Personal- und Sachmitteleinsatz gestiegen. Allein aus diesen Gründen können weitere Gebührenanstiege für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

 

Auch der Wegfall von weiteren Dauerbeschickern würde sich spürbar auswirken. Kündigt beispielsweise ein Dauerbeschicker des Wochenmarktes, der einen Marktstand von 10 m Länge hat und an 200 Markttagen im Jahr teilnimmt, so führt dies auf Basis einer Gebühr von 3,00 € zu einer Ertragsminderung von 6.000 €/Jahr. Allein hierdurch würden die Gebühren für die verbleibenden Marktbeschicker um ca. + 20 Cent ansteigen.   

 

 

3. Auswirkungen der Einbindung der Stadtmarketing Hilden GmbH

 

Im Laufe des Jahres 2017 hat die Stadtmarketing Hilden GmbH begonnen, auf ihrer Homepage Werbung für die Hildener Märkte zu betreiben. Zielsetzung war und ist es weiterhin, hierdurch neue Marktbeschicker für Hilden zu gewinnen.

 

Zwar ist es noch nicht gelungen, eine Vielzahl neuer „fester“ Marktbeschicker dauerhaft zu binden, aber die Anzahl interessierter Beschicker, die zumindest gelegentlich und dabei wiederkehrend ihre Waren anbieten möchten, ist seitdem deutlich angestiegen. Die Tendenz der Zunahme „fliegender Händler“ lässt sich auch auf Märkten in anderen Städten beobachten und ist wohlmöglich dem Trend des „Markt-Hoppings“ geschuldet, somit dem Anbieten der Ware auf möglichst vielen Märkten in unterschiedlichen Städten an verschiedenen Tagen. Aktuell ist festzuhalten, dass sich die noch im Jahr 2017 abzeichnende Negativtendenz ansatzweise stoppen ließ und die Hildener Märkte offenbar für neue Beschicker an Interesse gewonnen haben. Für die Zukunft wird aber die Entwicklung bei den dauerhaften Beschickern weiterhin entscheidend dafür sein, wie sich die Märkte in Hilden quantitativ und auch qualitativ darstellen.

 

 

In Vertretung

Gez. Danscheidt

1. Beigeordneter

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

020206 - Gebührenhaushalt mit Kostendeckung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen

Franke