Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in Anlage
beigefügte 20. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom
14.12.1990.
Hierdurch erhöht
sich das Marktstandsgeld ab dem 01. Januar 2020 von bislang 2,70 € auf 3,00 €
für jeden angefangenen Meter der zugewiesenen Standfläche je Martktag.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Grund für die
Gebührenerhöhung
Nachdem für das laufende Jahr 2019 eine Gebührenerhöhung nicht
erforderlich war, führt die Kalkulation der Marktstandsgebühren für das Jahr
2020 im Ergebnis zu einer Erhöhung von aktuell 2,70 € auf 3,00 € je laufenden
Meter Marktstand/Markttag, somit + 0,30 € (+ 11%).
Bereits mit den Sitzungsvorlagen WP 14-20 SV 32/006 aus dem Jahr 2015
sowie WP 14-20 SV 32/020 aus dem Jahr 2017 hat die Verwaltung ausführlich
darüber informiert, dass sich in den letzten Jahren die Anzahl fester
Marktbeschicker rückläufig entwickelt hat. Zumindest dieser Negavtiv-Trend hat
sich nicht weiter fortgesetzt. In den Jahren 2018 und 2019 blieb die Anzahl
fester Marktbeschicker in der Summe nahezu unverändert.
Hinzu kommt, dass sich im Jahr 2019 die Anzahl sog. „Fliegender
Händler“, somit der Anbieter, die „nur“ gelegentlich am Marktgeschehen
teilnehmen, spürbar erhöht hat. Hierdurch konnten im Ergebnis auch höhere
Erträge als kalkuliert vereinnahmt werden.
Der wesentliche Grund für die Erhöhung ist in diesem Fall nicht vordergründig
die sinkende Anzahl an Marktbeschickern und/oder eine deutliche Steigerung ansatzfähiger
Kosten, sondern, dass eine im Jahr 2015
entstandene Unterdeckung in Höhe von 5.581,42 € in den Gebührenhaushalt des
Jahres 2020 nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG) einbezogen wird.
2. Gebührenentwicklung
und Prognose
Die Gebührenentwicklung für die Hildener Wochenmärkte stellt sich seit
dem Jahr 2015 wie folgt dar:
Jahr 2015 = 2,04 €
Jahr 2016 = 2,50 €
Jahr 2017 = 2,50 €
Jahr 2018 = 2,70 €
Jahr 2019 = 2,70 €
Jahr 2020 = 3,00 € (Ergebnis der
Gebührenbedarfsberechnung)
Prognosen sind und bleiben schwierig, machen sich doch Kostenanstiege
(Personal- und Sachkosten) unmittelbar bemerkbar. So musste in 2017 die
unterirdische Stromversorgung auf dem Nove-Mesto-Platz aufgrund erheblicher Beschädigung
durch Nutzungsdauer und Witterung grunderneuert werden. Dies führte zu erhöhten
Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen. Die Kosten für die Marktreinigung
sind ebenfalls aufgrund von Personal- und Sachmitteleinsatz gestiegen. Allein
aus diesen Gründen können weitere Gebührenanstiege für die Zukunft nicht
ausgeschlossen werden.
Auch der Wegfall von weiteren Dauerbeschickern würde sich spürbar
auswirken. Kündigt beispielsweise ein Dauerbeschicker des Wochenmarktes, der
einen Marktstand von 10 m Länge hat und an 200 Markttagen im Jahr teilnimmt, so
führt dies auf Basis einer Gebühr von 3,00 € zu einer Ertragsminderung von
6.000 €/Jahr. Allein hierdurch würden die Gebühren für die verbleibenden Marktbeschicker
um ca. + 20 Cent ansteigen.
3. Auswirkungen der
Einbindung der Stadtmarketing Hilden GmbH
Im Laufe des Jahres 2017 hat die Stadtmarketing Hilden GmbH begonnen,
auf ihrer Homepage Werbung für die Hildener Märkte zu betreiben. Zielsetzung
war und ist es weiterhin, hierdurch neue Marktbeschicker für Hilden zu
gewinnen.
Zwar ist es noch nicht gelungen, eine Vielzahl neuer „fester“
Marktbeschicker dauerhaft zu binden, aber die Anzahl interessierter Beschicker,
die zumindest gelegentlich und dabei wiederkehrend ihre Waren anbieten möchten,
ist seitdem deutlich angestiegen. Die Tendenz der Zunahme „fliegender Händler“
lässt sich auch auf Märkten in anderen Städten beobachten und ist wohlmöglich
dem Trend des „Markt-Hoppings“ geschuldet, somit dem Anbieten der Ware auf
möglichst vielen Märkten in unterschiedlichen Städten an verschiedenen Tagen.
Aktuell ist festzuhalten, dass sich die noch im Jahr 2017 abzeichnende
Negativtendenz ansatzweise stoppen ließ und die Hildener Märkte offenbar für
neue Beschicker an Interesse gewonnen haben. Für die Zukunft wird aber die
Entwicklung bei den dauerhaften Beschickern weiterhin entscheidend dafür sein,
wie sich die Märkte in Hilden quantitativ und auch qualitativ darstellen.
In Vertretung
Gez. Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
020206 - Gebührenhaushalt mit Kostendeckung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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