Beschlussvorschlag:
Der
Integrationsrat beschließt nach der Wahl folgendes Mitglied als 2.
Stellvertretenden Vorsitzenden in den Integrationsrat zu berufen:
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Ausscheiden
des Mitgliedes Matthias Klima ab dem 06.06.2019
und Niederlegung seines Amtes als 2. stellvertretender Vorsitzender ist
die Neuwahl einer 2. Stellvertretung
möglich.
Als nachgerücktes
Ersatzmitglied im Integrationsrat fungiert ab dem 18.06.19 Herr Martin Falke.
Für Herrn
Schifano, Mitglied bis 07.06.2019, ist Frau Tatjana Michel ab dem 24.06.2019 in
den Integrationsrat eingetreten.
Das Verfahren zur Wahl der Stellvertreter ergibt sich aus §8 Absatz 2
der Geschäftsordnung des Integrationsrates, in dem es heißt: „Die
Stellvertreter/innen werden in einem getrennten Wahlgang gewählt. Gewählt sind
die vorgeschlagenen Personen, die die meisten der abgegebenen Stimmen erreicht
haben. Die Reihenfolge der Stellvertreter/innen richtet sich nach der Anzahl
der jeweils für die Personenabgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet
das Los.“
In der Sitzung können Vorschläge für die 2. Stellvertretung
gemacht werden. Die Wahl kann gemäß §50 Absatz 2 der Gemeindeordnung erfolgen:
§ 50 (2) GO
„Wahlen
werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht,
durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht
niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen,
welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl
statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich
vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
gez.
Birgit
Alkenings