Betreff
Wahl eines 2. Stellvertreters / einer 2. Stellvertreterin für den Vorsitz im Integrationsrat
Vorlage
WP 14-20 SV 50/171
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat beschließt nach der Wahl folgendes Mitglied als 2. Stellvertretenden Vorsitzenden in den Integrationsrat zu berufen:

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Ausscheiden des Mitgliedes Matthias Klima ab dem 06.06.2019  und Niederlegung seines Amtes als 2. stellvertretender Vorsitzender ist die Neuwahl  einer 2. Stellvertretung möglich.

 

Als nachgerücktes Ersatzmitglied im Integrationsrat fungiert ab dem 18.06.19 Herr Martin Falke.

 

Für Herrn Schifano, Mitglied bis 07.06.2019, ist Frau Tatjana Michel ab dem 24.06.2019 in den Integrationsrat eingetreten.

 

Das Verfahren zur Wahl der Stellvertreter ergibt sich aus §8 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Integrationsrates, in dem es heißt: „Die Stellvertreter/innen werden in einem getrennten Wahlgang gewählt. Gewählt sind die vorgeschlagenen Personen, die die meisten der abgegebenen Stimmen erreicht haben. Die Reihenfolge der Stellvertreter/innen richtet sich nach der Anzahl der jeweils für die Personenabgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“

 

In der Sitzung können Vorschläge für die 2. Stellvertretung gemacht werden. Die Wahl kann gemäß §50 Absatz 2 der Gemeindeordnung erfolgen:

 

 § 50 (2) GO

„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings