Betreff
Benennung von einem Mitglied und einer Vertretung für die Teilnahme an der Arbeitsgruppe Inklusion
Vorlage
WP 14-20 SV 50/169
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat entsendet ein Mitglied und eine Vertretung zu der Arbeitsgruppe Inklusion unter Federführung des Amtes für Soziales, Integration und Wohnen der Stadt Hilden.

 

Als Mitglieder der Arbeitsgruppe werden folgende Integrationsratsmitglieder benannt:


Erläuterungen und Begründungen:

 

In den vergangenen Jahren wurde regelmäßig eine Veranstaltung zu dem Thema Inklusion, sei es für Fachpublikum oder Bürger und Bürgerinnen der Stadt Hilden, angeboten.

 

Inklusion ist kein neues Thema, da die UN-Behindertenrechtskonvention(UN-BRK) bereits im Jahr 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. In dem Vorwort der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, wird das Leitbild treffend beschrieben: „Das Leitbild der Behindertenrechtskonvention ist „Inklusion“. Es geht also nicht darum, dass sich der oder die Einzelne anpassen muss, um teilhaben und selbst gestalten zu können. Es geht darum, dass sich unsere Gesellschaft öffnet, dass Vielfalt unser selbstverständliches Leitbild wird. Es geht um eine tolerante Gesellschaft, in der alle mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Voraussetzungen wertvoll sind.“

 

Wichtig ist hierbei die Bewusstseinsbildung für die Ziele der Inklusion, die mit den durchgeführten Veranstaltungen unterstützt werden sollte. Da es sich aber bei dem Begriff „Inklusion“ um einen sehr abstrakten Begriff handelt, konnte die Zielgruppe nicht ausreichend erreicht werden. Die Stadt Hilden hat den Weg zu einer inklusiven Stadt beschritten und möchte ihn mit allen wesentlichen Netzwerkpartnern ausbauen sowie weiter entwickeln.

 

Neben der Bewusstseinsbildung ist auch ein einheitliches Verständnis von Inklusion unerlässlich, dass den Bürgern und Bürgerinnen verständlich gemacht werden soll.

 

Wichtig ist hierbei, dass die Zielgruppe der UN-BRK nicht ausschließlich Menschen mit Behinderungen im eigentlichen Sinn betrifft. Gemeint sind alle Menschen, die auf eine Barriere stoßen oder ein Handicap aufweisen. Das kann z.B. eine Mutter mit Kinderwagen sein, die eine Treppenstufe überwinden muss. Migranten und Migrantinnen sind ebenso eine wesentliche Zielgruppe und daher ist die Teilnahme der Integrationsratsmitglieder an der Gestaltung der Stadt Hilden auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt sehr wesentlich.

 

Sowohl der Behindertenbeirat, wie auch der Seniorenbeirat, haben die Gründung einer Arbeitsgruppe begrüßt, daneben sollen noch wesentliche Netzwerkpartner in die Arbeitsgruppe eingebunden werden.

 

Wann die Arbeitsgruppe jeweils tagen wird und in welchem Turnus wird voraussichtlich in der ersten Sitzung gemeinsam abgestimmt. Ebenso werden gemeinsame Zielsetzungen erarbeitet, die im Jahr 2020 in einem ersten gemeinsamen Inklusionstag unter der Federführung der Stadt Hilden einmünden sollen. Dazu ist eine aktive Mitgestaltung erforderlich.

 

 

gez.

Birgit Alkenings