Betreff
Honorarerhöhung für Musikschullehrkräfte
Vorlage
WP 14-20 SV 41/104
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss Kultur und Heimatpflege nimmt den Vorschlag einer stufenweisen Erhöhung der Honorare für freiberuflich tätige Musikschullehrer*innen gemäß der beiliegenden Anlage zur Kenntnis.

 

Über eine mögliche Umsetzung wird zusammen mit den Haushaltsplanberatungen beraten.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Unterricht der Musikschule wird seit vielen Jahren in ausnahmslos allen Fachbereichen sowohl von festangestellten (ca. 64%) als auch von auf Honorarbasis tätigen  Lehrkräften (ca. 36%)  erteilt.

 

Die freiberuflich und entsprechend auf Honorarbasis tätigen Lehrkräfte erfüllen im direkten Zusammengang mit dem Unterricht im Wesentlichen dieselben Aufgaben und Verantwortlichkeiten wie die festangestellten Lehrkräfte. Für diese Leistung stellen sie der Musikschule ein vertraglich vereinbartes Honorar in Rechnung.

 

Im Gegensatz zu den angestellten Lehrkräften sind die freiberuflich tätigen Lehrkräfte nicht weisungsgebunden, und Tätigkeiten, die über den eigentlichen Unterricht hinausgehen, also bspw. die Teilnahme an Sitzungen und Konferenzen, die Beteiligung an Veranstaltungen und Auftritten der Musikschule, die Begleitung und  Betreuung von Schüler*innen bei Musikfreizeiten und Orchesterfahrten, die Durchführung von Sonderproben, Elternabenden u.ä.. sind grundsätzlich freiwillig und  werden ggf. gesondert vergütet.

 

Freiberufliche Lehrkräfte können Unterrichtsstunden verlegen oder sich zeitweise durch eine andere geeignete Lehrkraft vertreten lassen und sind nicht – wie die angestellten Lehrkräfte - an die Regelung gebunden, dass Urlaub nur in den Schulferien möglich ist. Allerdings sind sie gehalten, die Kontinuität der Unterrichtserteilung zu gewährleisten und die Schulleitung frühzeitig über geplante Abwesenheiten und/oder Stundenverlegungen zu informieren.

 

In der Musikschule Hilden sind ausschließlich Lehrkräfte tätig, die über entsprechende Studienabschlüsse oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen. Dies gilt auch für die freiberuflich tätigen Lehrkräfte.  Der TVöD sieht für Lehrkräfte mit entsprechenden Studienabschlüssen eine Bezahlung gemäß EG 9 a / b vor. Eine solche verbindliche Festlegung der Bezahlung gibt es im Bereich der Honorare nicht. Entsprechend groß sind die Unterschiede bei der Bezahlung von freiberuflich tätigen Lehrkräften an öffentlichen Musikschulen.

 

Spitzenreiter bei der Höhe der Honorare für studierte Musikschul-Lehrer*innen ist im Kreis Mettmann aktuell die Musikschule Mettmann mit einem Honorarsatz von 35 € pro Unterrichtsstunde á 45 Minuten.

 

In der Musikschule Hilden erhalten freiberuflich tätige Lehrkräfte mit dem notwendigen Studienabschluss aktuell ein Honorar von 23 € pro Unterrichtsstunde á 45 Minuten im Bereich des weiterführenden Unterrichtsbereichs („Kernbereich“).

Lediglich Unterricht, der im Rahmen des landesgeförderten Programms „JeKits – Jedem Kind  Instrumente Tanzen Singen““ erteilt wird, wird gemäß den Vorgaben der JeKits-Stiftung mit 32 € pro Unterrichtsstunde für den Unterricht mit einer Instrumentalgruppe bzw. 38 € für den Klassenunterricht im ersten JeKits-Jahr und für die JeKits-Orchester-Leitung vergütet.

Auch bei Projekten und Angeboten, die vollständig oder teilweise durch Zuschüsse, Spenden oder Erstattungen finanziert werden, wird ein Honorar von 32 € pro Unterrichtsstunde á 45 Minuten berechnet.

 

Zur rechtlich einwandfreien Abgrenzung zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden – wie vor 2 Jahren mit dem Personalamt vereinbart – mit einer freiberuflichen Lehrkraft grundsätzlich maximal 14 Unterrichtsstunden pro Woche (also weniger als 50 % des Stundenumfangs einer vollbeschäftigen TVöD-Lehrkraft) vertraglich vereinbart.

Freiberuflich tätige Lehrkräfte sind schon allein deshalb, insbesondere aber auch wegen des geringen Honorars gezwungen, an mehreren Musikschulen zu unterrichten, neben der Musikschultätigkeit Privatunterricht zu erteilen, künstlerisch tätig zu sein und/oderzusätzlich  anderen beruflichen Tätigkeiten nachzugehen.

Die Gewerkschaft Ver.di spricht in diesem Zusammenhang von prekären Beschäftigungsverhältnissen.

 

Die Vertreter der Honorarkräfte im Lehrerrat der Musikschule berichten von großer Unzufriedenheit  in den Reihe der freiberuflichen Kolleg*innen, nicht nur, weil sich ihnen in Hilden kaum Perspektiven bieten, mittel- bis langfristig in ein Angestelltenverhältnis zu kommen, sondern auch, weil der Honorarsatz für die Erteilung einer Unterrichtsstunde im Bereich der weiterführenden Unterrichtsbereiche („Kernbereich“) der Musikschule mittlerweile deutlich unter dem an anderen Musikschulen üblichen Honorarsätzen liegt.

 

Die Honorarsätze der Musikschule Hilden wurden 2015 nach über 15 Jahren erstmalig von 20,50 € auf zunächst 22 € und in einem zweiten Schritt 2019 auf 23 € erhöht. Sie liegen damit noch immer 32% unter dem aktuellen Honorarsatz der Musikschule Mettmann von 35 €.

 

Mit einer Erhöhung des Honorarsatzes könnte diesem Missverhältnis entgegengewirkt, die Zufriedenheit der über 30 freiberuflichen Lehrkräfte der Musikschule erhöht und damit nicht zuletzt auch ein Abwandern hoch qualifizierter und engagierter Lehrkräfte verhindert werden.

 

Mit der in der Anlage 1 detaillierten Darstellung wird ein Vorschlag unterbreitet. Über eine mögliche Umsetzung wird zusammen mit den Haushaltsplanberatungen beraten. Mehrkosten lassen sich nur über Einsparungen in anderen Bereichen und Gebührenerhöhungen finanzieren.

 

Bei der mittelfristigen Finanzplanung für die kommenden Jahre wurden entsprechende Kostensteigerungen im Bereich der Dienstleistungen unter Vorbehalt der Haushaltsberatungen bereits eingeplant, eine Gegenfinanzierung steht noch aus.

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

040501

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0405010010

529100

Sonst. Aufwendungen für Dienstleistungen

220.000

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

0405010010

529100

Sonst. Aufwendungen für Dienstleistungen

225.000

2021

0405010010

529100

Sonst. Aufwendungen für Dienstleistungen

233.000

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Maßnahme steht unter Vorbehalt der Haushaltsberatungen

 

Franke