Betreff
Abfallwirtschaftliche Daten aus dem Jahr 2018
Vorlage
WP 14-20 SV 68/055
Aktenzeichen
IV/68
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den

abfallwirtschaftlichen Daten der Stadt Hilden aus dem Jahr 2018

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden 2018

 

Anlage A      Abfall- und Wertstoffmengen in Hilden 1984 bis 2018

Anlage B      Abfallzusammensetzung  2018 und Leistungsdaten

Anlage C      Entwicklung des Behälterbestandes und des Müll-Liter-Volumens seit 1990

Anlage D      Entwicklung der Entsorgungskosten und Abfallgebühren seit 1994

Anlage E      Entwicklung der Abfallmengen auf den Hildener Wertstoffhof

Anlage F      Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren im Kreis Mettmann (BdStNW)

 

Abfallbilanz 2018

 

Nachdem die Gesamtabfallmenge im  Vorjahr um 123 to gestiegen ist, fiel die Abfallmenge im Jahr 2018 wieder um 510 to.

 

Im Vergleich zum Vorjahr wurden  384 to  Wertstoffe und  126 to  Abfälle zur Beseitigung

weniger eingesammelt.

 

Die Mengenentwicklung zum Vorjahr beträgt im Einzelnen:

Restmüll

-     87 to

Sperrmüll

-     39 to

Altmetall

+    11 to

Altholz

-     14 to

Bioabfälle    

-     90 to

Grünabfälle (Private Haushalte)

-       5 to

Grünabfälle (Städt. Anlagen)

-     27 to

Altpapier      

-   190 to

Altglas

-       8 to

Verpackungen

-      23 to

Altkleider

+      4 to

Elektoaltgeräte

-     42 to

Schadstoffe

+      1 to

SUMME

-  510 to

 

Die Menge an Abfällen zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) sinkt in den letzten Jahren

tendenziell leicht.

 

Entwicklung der Haus- und Sperrmüllmengen in kg pro Einwohner seit 2009

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

233

235

234

239

236

234

237

249

245

252

 

Diese abfall- und umweltpolitisch positive Entwicklung liegt nach Auskunft des Kreises Mettmann auch über das Kreisgebiet hinaus im Trend, obwohl keine eindeutigen Faktoren herzuleiten sind.

 

Die Stadt Hilden liegt trotz Ihrer großstädtischen Einwohnerdichte von über 2.000 E/km² bei den gemischten Siedlungsabfällen mit 233 kg je Einwohner und Jahr und einer Verwertungsquote von 52 % im Normalbereich der Siedlungsstruktur bei städt. Regionen mit 1.000 – 2.000 E./km².

In Bezug auf Siedlungsräume mit über 2.000 E./km² hat Hilden eine überdurchschnittliche Verwertungsquote.

 

Die Bioabfallmenge aus Biotonnen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken.  Da in den Biotonnen auch viele Grünabfälle gesammelt werden, sind Schwankungen bei der Bioabfallmenge durch klimatische Faktoren immer möglich. 

 

Entwicklung der Bio- und Grünabfallmengen in kg pro Einwohner seit 2011

 

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

Bioabfälle Biotonnen

63

65

67

67

73

67

71

Grünabfälle Haushalte

8

9

9

8

10

9

10

Grünabfälle Anlagen

18

18

18

20

20

16

20

SUMME

89

92

94

95

103

92

101

 

Die Sammelquote bei den Bio- und Grünabfällen liegt in Hilden mit ca. 90 kg je Einwohner und Jahr leicht unter dem Landesdurchschnitt von ca. 112 kg je Einwohner,  da der Anschlussgrad an die Bioabfallsammlung im Geschosswohnungsbau noch relativ gering ist.

Dies ist allerdings ein typischer Wert für dicht besiedelte Städte mit einem hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern. In Hilden werden ca. 55 % des Restmüllvolumens über Großraumcontainer größer 660 Liter eingesammelt.

 

Die Kompostierungs- und Vermarktungsgesellschaft Stadt Düsseldorf und Kreis Mettmann mbH (KDM) hat im letzten Jahr geprüft, ob eine Vergärungsstufe in den Anlagenkreislauf einbezogen werden kann.  Leider sieht sich die KDM mittelfristig nicht in der Lage, einen solchen Schritt zu gehen, wodurch auf absehbare Zeit wertvolle organische Bestandteile (gekochte Speiseabfälle, Brot- und Milchprodukte usw.) der Biotonne bzw. der Verwertung nicht zugeführt werden können.

 

Die Erfassung der sonstigen Wertstoffe befindet sich seit einigen Jahren auf einem stabilen Niveau.  Negativ ist leider der Rückgang der Altpapiermenge zu beurteilen. Gerade die Altpapiersammlung trägt zu wichtigen Einnahmen im Gebührenhaushalt bei.  Der Rückgang der Altpapiermengen liegt u. a. daran, dass der Absatz von Printmedien in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgeht. Gleichzeitig ist der PPK-Verpackungsanteil durch den Versandhandel in den letzten Jahren drastisch angestiegen.

 

Entwicklung der Wertstoffsammelmengen (ohne Bioabfall) in kg pro Einwohner seit 2012

 

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

Altpapier

73

76

75

78

80

82

85

Altglas

22

23

22

24

24

24

24

Leichtverpackungen

36

37

36

35

35

34

34

Altholz

16

16

15

13

14

15

14

Altmetall

4

3

3

3

2

2

2

Altkleider

5

5

5

5

5

5

5

Elektroaltgeräte

4

5

5

5

5

4

4

SUMME

160

165

161

163

165

166

167

 

Die Verpackungssammlung (gelbe Tonnen + Säcke) in Hilden wurde zum Jahr 2020 von der Duales System Deutschland GmbH neu ausgeschrieben. Es zeichnet sich ab, dass die AWISTA-LOGISTIK GmbH aus Düsseldorf weiterhin mit der Glas- und LVP-Sammlung beauftragt wird.  

 

 

Der Hildener Wertstoffhof wird mit seinen verschiedenen Angeboten weiterhin sehr positiv

angenommen.  Auf dem Zentralen Bauhof können von Mo. – Sa.  8 – 12 Uhr sowie am Do. von 14 – 18 Uhr diverse Wertstoffe kostenlos angeliefert werden. Für die Entsorgung von Kleinmengen Restmüll und Baumischabfällen sowie die Abgabe von Kompost und Streugut muss eine geringe Gebühr entrichtet werden.

 

2018 wurden 725 Bauschuttanlieferungen berechnet. Das Angebot gilt für kleinere Mengen

(100 l = 5 € Gebühr) z.B. alte Fliesen, alte WC-Becken oder geringe Mengen an Renovierungsbauschutt. Größere Mengen müssen nach wie vor privat entsorgt werden.

 

Seit Januar 2009 nimmt der Bauhof auch Rest- und Mischmüll zum Satzungspreis von 5 € je

100 Liter zu den Wertstoffannahmezeiten an. Neben der Möglichkeit die kostenpflichtigen städt. Restmüllsäcke (80 Liter = 4 €) neben der Restmülltonne bereitzustellen, wird so auch die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Restabfälle (Reste von Festen, Aufräumaktionen, Renovierungen usw.) auf dem Bauhof entsorgen zu können. Dieses Angebot wurde im letzten Jahr  4.420 mal in Anspruch genommen.

 

Im Sinne der Mülltrennung und Wirtschaftlichkeit, wird ab 2017 auch auf dem Wertstoffhof Altholz getrennt vom Restmüll gesammelt. Da die Entsorgung von Altholz günstiger als das Verbrennungsentgelt für Restmüll ist, wird die Gebühr für Altholz je angefangene 100 ltr. auf 3 € festgesetzt. 2018 wurden 789 Anlieferungen berechnet.

 

Daneben wurden 993 Kompostsäcke (je 3,50 €) verkauft. Damit werden in Hilden weitaus die meisten Kompostsäcke im Kreisgebiet abgegeben. Der Kompostverkauf in den kreisangehörigen

Städten ist äußerst positiv zu bewerten, weil sich der Bioabfallkreislauf so erst richtig schließt. Der Kompost ist streng kontrolliert und zertifiziert. Übrigens können Bürgerinnen und Bürger des Kreises auf der Deponie Langenfeld-Immigrath losen Kompost (mit Behältern und Schüppe) auch kostenlos abholen.

 

Auch das Angebot  "Sperrgutexpress"  wurde 2018 mit 227 Aufträgen sehr gut angenommen.  Innerhalb von 2 bis 4 Arbeitstagen kann auf diese Weise bei Termindruck und Notfällen Sperrgut abgeholt werden.

 

Nicht immer reicht die Biotonne aus, um die plötzlich anfallenden Laubmengen im Herbst aufnehmen zu können.  Daher bietet die Stadt als zusätzliches Angebot, neben der Biotonne und der kostenlosen Grünabfallannahme, den Laubsack aus reißfestem Papier für 1 € / Stck. an.

2018 wurden 774 Laubsäcke verkauft.

 

Die Gebührenentwicklung in Hilden ist in den letzten Jahren sehr positiv zu beurteilen. Eine 120 Liter Restmülltonne kostete im Jahr 2018 weniger als im Jahr 1998.  Zum Jahr 2020 hat der Kreis Mettmann das Verbrennungsentgelt allerdings erhöht, so dass sich auch in der Stadt Hilden eine moderate Gebührenerhöhung ergeben könnte.

 

 

Aktueller Sachstand zum neuen Verpackungsgesetz:

 

Die Verpackungsentsorgung in Deutschland kommt nicht zur Ruhe und wird wohl auch in den nächsten Jahren im Focus der Umweltpolitik stehen.  Ein richtungsweisendes Wertstoffgesetz konnte leider nicht verabschiedet werden.  Der Ende Juli 2016 vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf sah an Stelle eines Wertstoffgesetzes nur die Verabschiedung eines neuen Verpackungsgesetzes vor, da zwischen den Ländern und Kommunen auf der einen Seite und der privaten Entsorgungswirtschaft sowie der Bundesregierung auf der anderen Seite keine Einigung hergestellt werden konnte.

 

Im Mai 2017 wurde das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen beschlossen. Das Gesetz regelt erneut nur das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG). Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in weiten Teilen in Kraft. Aktuell gilt noch die Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1998, die seither mehrfach geändert wurde und den Kommunen keine wesentliche Einflussnahme auf die Verpackungssammlung der Dualen Systeme ermöglicht.

 

Das Verpackungsgesetz schafft hier eine neue Grundlage für die künftige Zusammenarbeit zwischen den derzeit zehn Dualen Systemen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei der Erfassung von Verpackungen aus privaten Haushaltungen. Nach § 22 des Verpackungsgesetzes ist die Sammlung der Systembetreiber auf die vorhandenen Erfassungsstrukturen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in deren Gebiet sie eingerichtet wird, abzustimmen.

 

Die neuen Vorgaben zur Abstimmung nach VerpackG sind bei allen zukünftigen Abstimmungsvereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden oder ab diesem Zeitpunkt gelten sollen, zu beachten. Dazu zählen insbesondere die Rahmenvorgaben für Leichtverpackungen (LVP), angemessene Entgelte für die Mitbenutzung von Wertstoffhöfen, angemessene Entgelte für die Mitbenutzung der Erfassungssysteme für Papier, Pappe, Karton (PPK) der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Regelungen zur Vollstreckungsunterwerfung.

 

Wesentlicher Punkt bei der Abstimmungsvereinbarung ab dem 2019 sind aus Sicht der Stadt Hilden die zukünftigen Regelungen zur Papiersammlung, da diese bislang nicht Bestandteil solcher Vereinbarungen waren. In der Vergangenheit musste die Stadt Hilden nahezu jährlich die Konditionen mit 10 Dualen Systembetreibern aushandeln.

 

Bei der Erfassung von PPK-Verpackungen ergeben sich keine Änderungen an dem derzeitigen Erfassungssystem. Die Kombination aus Blauer Tonne / Container und Wertstoffhof ist akzeptiert. Der vierwöchentliche Abfuhrrhythmus der Blauen Tonne stellt einen guten Kompromiss zwischen Service und Kosteneffizienz dar. Zukünftig kann die Stadt Hilden die Mitbenutzung ihrer Altpapiersammlung von den Dualen Systemen gegen Zahlung eines auskömmlichen Entgeltes, das die Höhe des Volumenanteils des Verpackungsmaterials berücksichtigt, verlangen. Die Ermittlung des Entgeltes muss dabei nach den in § 9 Bundesgebührengesetzes festgelegten Gebührenbemessungsgrundsätzen erfolgen.

 

Bei der Vermarktung von PPK-Verpackungen sieht das VerpackG aber nun vor, dass die mitbenutzenden Systeme, statt einer gemeinsamen Vermarktung auch die Herausgabe ihres Verpackungsanteils am Sammelgemisch verlangen können. Da üblicherweise die zu erzielenden Erlöse der aus Pappen und Kartonagen bestehenden Verpackungen niedriger sind, als die für Altpapier in Form von Zeitungen und anderen Printmedien, müssten die mitbenutzenden Systeme bei der Herausgabe eine Ausgleichszahlung für den höheren Marktwert des Nichtverpackungsanteils im herausgegebenen Gemisch leisten. Ebenfalls sind dann die Kosten der Übergabe zu tragen.

 

Bei der Vielzahl der zu klärenden Regelungen in Bezug auf die PPK-Verwertung z. B.

 

·                Verhandlung zwischen Systembetreibern mit 10 ka-Städten oder dem Kreis ME;

·                Festlegung der Masse- und Volumenanteile der PPK-Verpackungen am gesamten Altpapieranteil;

·                Herausgabe oder gemeinsame Verwertung mit Erlösbeteiligung der Systeme;

·                Verhandlung über einheitliche Ausgleichszahlungen für die verschiedenen Papiersorten;

·                Einigung auf gemeinsame Übergabestellen bei Herausgabeforderung der Dualen Systeme;

·                Finanzierung der Übergabestellen durch die Dualen Systeme;

 

wird derzeit mit dem Kreis Mettmann über eine gemeinsame Verwertung sowohl des kommunalen Papieranteils als auch der Verpackungspapiere verhandelt. Ziel ist, dem Vertreter der Dualen Systeme einen kompetenten Verhandlungsführer gegenüberzustellen, der in der Lage ist, die o. g. Punkte einheitlich und wirtschaftlich zu regeln.

 

Die weiteren Regelungen zur Ausgestaltung der Leistungserbringung z. B. bei gelber Tonne und Glascontainern entsprechen im Wesentlichen den bereits heute geltenden Systemvorgaben. Die Abstimmungsvereinbarungen und die Systemvorgaben stellen eine wichtige Grundlage für die Ausschreibung der Sammelleistungen durch die Dualen Systeme dar.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin