Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den
abfallwirtschaftlichen
Daten der Stadt Hilden aus dem Jahr 2018
Erläuterungen und Begründungen:
Abfallwirtschaftliche
Daten der Stadt Hilden 2018
Anlage
A Abfall- und Wertstoffmengen in
Hilden 1984 bis 2018
Anlage
B Abfallzusammensetzung 2018 und Leistungsdaten
Anlage
C Entwicklung des Behälterbestandes
und des Müll-Liter-Volumens seit 1990
Anlage
D Entwicklung der Entsorgungskosten
und Abfallgebühren seit 1994
Anlage
E Entwicklung der Abfallmengen auf
den Hildener Wertstoffhof
Anlage
F Vergleich der Abfall- und
Abwassergebühren im Kreis Mettmann (BdStNW)
Abfallbilanz 2018
Nachdem die
Gesamtabfallmenge im Vorjahr um 123 to
gestiegen ist, fiel die Abfallmenge im Jahr 2018 wieder um 510 to.
Im Vergleich zum
Vorjahr wurden 384 to Wertstoffe und 126 to
Abfälle zur Beseitigung
weniger
eingesammelt.
Die Mengenentwicklung zum Vorjahr beträgt im
Einzelnen: |
|
Restmüll |
- 87 to |
Sperrmüll |
- 39 to |
Altmetall |
+ 11 to |
Altholz |
- 14 to |
Bioabfälle |
- 90 to |
Grünabfälle (Private Haushalte) |
- 5 to |
Grünabfälle (Städt. Anlagen) |
- 27 to |
Altpapier |
- 190 to |
Altglas |
- 8 to |
Verpackungen |
-
23 to |
Altkleider |
+ 4 to |
Elektoaltgeräte |
- 42 to |
Schadstoffe |
+ 1 to |
SUMME |
- 510 to |
Die Menge an
Abfällen zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) sinkt in den letzten Jahren
tendenziell
leicht.
Entwicklung der Haus- und Sperrmüllmengen in kg
pro Einwohner seit 2009 |
|||||||||
2018 |
2017 |
2016 |
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
2010 |
2009 |
233 |
235 |
234 |
239 |
236 |
234 |
237 |
249 |
245 |
252 |
Diese abfall- und
umweltpolitisch positive Entwicklung liegt nach Auskunft des Kreises Mettmann
auch über das Kreisgebiet hinaus im Trend, obwohl keine eindeutigen Faktoren
herzuleiten sind.
Die Stadt Hilden
liegt trotz Ihrer großstädtischen Einwohnerdichte von über 2.000 E/km² bei den
gemischten Siedlungsabfällen mit 233 kg je Einwohner und Jahr und einer
Verwertungsquote von 52 % im Normalbereich der Siedlungsstruktur bei städt.
Regionen mit 1.000 – 2.000 E./km².
In Bezug auf
Siedlungsräume mit über 2.000 E./km² hat Hilden eine überdurchschnittliche Verwertungsquote.
Die Bioabfallmenge aus Biotonnen ist
in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken.
Da in den Biotonnen auch viele Grünabfälle gesammelt werden, sind
Schwankungen bei der Bioabfallmenge durch klimatische Faktoren immer
möglich.
Entwicklung der Bio- und Grünabfallmengen in kg
pro Einwohner seit 2011 |
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|
2018 |
2017 |
2016 |
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
Bioabfälle
Biotonnen |
63 |
65 |
67 |
67 |
73 |
67 |
71 |
Grünabfälle
Haushalte |
8 |
9 |
9 |
8 |
10 |
9 |
10 |
Grünabfälle
Anlagen |
18 |
18 |
18 |
20 |
20 |
16 |
20 |
SUMME |
89 |
92 |
94 |
95 |
103 |
92 |
101 |
Die Sammelquote
bei den Bio- und Grünabfällen liegt in Hilden mit ca. 90 kg je Einwohner und
Jahr leicht unter dem Landesdurchschnitt von ca. 112 kg je Einwohner, da der Anschlussgrad an die Bioabfallsammlung
im Geschosswohnungsbau noch relativ gering ist.
Dies ist
allerdings ein typischer Wert für dicht besiedelte Städte mit einem hohen
Anteil an Mehrfamilienhäusern. In Hilden werden ca. 55 % des Restmüllvolumens
über Großraumcontainer größer 660 Liter eingesammelt.
Die
Kompostierungs- und Vermarktungsgesellschaft Stadt Düsseldorf und Kreis
Mettmann mbH (KDM) hat im letzten Jahr geprüft, ob eine Vergärungsstufe in den
Anlagenkreislauf einbezogen werden kann.
Leider sieht sich die KDM mittelfristig nicht in der Lage, einen solchen
Schritt zu gehen, wodurch auf absehbare Zeit wertvolle organische Bestandteile
(gekochte Speiseabfälle, Brot- und Milchprodukte usw.) der Biotonne bzw. der
Verwertung nicht zugeführt werden können.
Die Erfassung der sonstigen Wertstoffe befindet sich
seit einigen Jahren auf einem stabilen Niveau.
Negativ ist leider der Rückgang der Altpapiermenge zu beurteilen. Gerade
die Altpapiersammlung trägt zu wichtigen Einnahmen im Gebührenhaushalt
bei. Der Rückgang der Altpapiermengen
liegt u. a. daran, dass der Absatz von Printmedien in den letzten Jahren kontinuierlich
zurückgeht. Gleichzeitig ist der PPK-Verpackungsanteil durch den Versandhandel
in den letzten Jahren drastisch angestiegen.
Entwicklung der Wertstoffsammelmengen (ohne Bioabfall) in kg pro
Einwohner seit 2012 |
|||||||
|
2018 |
2017 |
2016 |
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
Altpapier |
73 |
76 |
75 |
78 |
80 |
82 |
85 |
Altglas |
22 |
23 |
22 |
24 |
24 |
24 |
24 |
Leichtverpackungen |
36 |
37 |
36 |
35 |
35 |
34 |
34 |
Altholz |
16 |
16 |
15 |
13 |
14 |
15 |
14 |
Altmetall |
4 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
2 |
Altkleider |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
Elektroaltgeräte |
4 |
5 |
5 |
5 |
5 |
4 |
4 |
SUMME |
160 |
165 |
161 |
163 |
165 |
166 |
167 |
Die Verpackungssammlung (gelbe Tonnen +
Säcke) in Hilden wurde zum Jahr 2020 von der Duales System Deutschland GmbH neu
ausgeschrieben. Es zeichnet sich ab, dass die AWISTA-LOGISTIK GmbH aus
Düsseldorf weiterhin mit der Glas- und LVP-Sammlung beauftragt wird.
Der Hildener Wertstoffhof wird mit seinen
verschiedenen Angeboten weiterhin sehr positiv
angenommen. Auf dem Zentralen Bauhof können von Mo. –
Sa. 8 – 12 Uhr sowie am Do. von 14 – 18
Uhr diverse Wertstoffe kostenlos angeliefert werden. Für die Entsorgung von
Kleinmengen Restmüll und Baumischabfällen sowie die Abgabe von Kompost und
Streugut muss eine geringe Gebühr entrichtet werden.
2018 wurden 725
Bauschuttanlieferungen berechnet. Das Angebot gilt für kleinere Mengen
(100 l = 5 €
Gebühr) z.B. alte Fliesen, alte WC-Becken oder geringe Mengen an Renovierungsbauschutt.
Größere Mengen müssen nach wie vor privat entsorgt werden.
Seit Januar 2009
nimmt der Bauhof auch Rest- und Mischmüll zum Satzungspreis von 5 € je
100 Liter zu den
Wertstoffannahmezeiten an. Neben der Möglichkeit die kostenpflichtigen städt.
Restmüllsäcke (80 Liter = 4 €) neben der Restmülltonne bereitzustellen, wird so
auch die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Restabfälle (Reste von Festen,
Aufräumaktionen, Renovierungen usw.) auf dem Bauhof entsorgen zu können. Dieses
Angebot wurde im letzten Jahr 4.420 mal
in Anspruch genommen.
Im Sinne der Mülltrennung und Wirtschaftlichkeit, wird ab 2017 auch auf
dem Wertstoffhof Altholz getrennt vom Restmüll gesammelt. Da die Entsorgung von
Altholz günstiger als das Verbrennungsentgelt für Restmüll ist, wird die Gebühr
für Altholz je angefangene 100 ltr. auf 3 € festgesetzt. 2018 wurden 789
Anlieferungen berechnet.
Daneben wurden 993
Kompostsäcke (je 3,50 €) verkauft. Damit werden in Hilden weitaus die meisten
Kompostsäcke im Kreisgebiet abgegeben. Der Kompostverkauf in den
kreisangehörigen
Städten ist
äußerst positiv zu bewerten, weil sich der Bioabfallkreislauf so erst richtig
schließt. Der Kompost ist streng kontrolliert und zertifiziert. Übrigens können
Bürgerinnen und Bürger des Kreises auf der Deponie Langenfeld-Immigrath losen
Kompost (mit Behältern und Schüppe) auch kostenlos abholen.
Auch das
Angebot "Sperrgutexpress" wurde 2018 mit 227 Aufträgen sehr gut
angenommen. Innerhalb von 2 bis 4
Arbeitstagen kann auf diese Weise bei Termindruck und Notfällen Sperrgut
abgeholt werden.
Nicht immer reicht
die Biotonne aus, um die plötzlich anfallenden Laubmengen im Herbst aufnehmen
zu können. Daher bietet die Stadt als
zusätzliches Angebot, neben der Biotonne und der kostenlosen Grünabfallannahme,
den Laubsack aus reißfestem Papier für 1 € / Stck. an.
2018 wurden 774
Laubsäcke verkauft.
Die
Gebührenentwicklung in Hilden ist in den letzten Jahren sehr positiv zu
beurteilen. Eine 120 Liter Restmülltonne kostete im Jahr 2018 weniger als im
Jahr 1998. Zum Jahr 2020 hat der Kreis
Mettmann das Verbrennungsentgelt allerdings erhöht, so dass sich auch in der
Stadt Hilden eine moderate Gebührenerhöhung ergeben könnte.
Aktueller Sachstand zum neuen Verpackungsgesetz:
Die Verpackungsentsorgung in Deutschland
kommt nicht zur Ruhe und wird wohl auch in den nächsten Jahren im Focus der
Umweltpolitik stehen. Ein
richtungsweisendes Wertstoffgesetz konnte leider nicht verabschiedet werden. Der Ende Juli 2016 vom
Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf sah an Stelle eines
Wertstoffgesetzes nur die Verabschiedung eines neuen Verpackungsgesetzes vor,
da zwischen den Ländern und Kommunen auf der einen Seite und der privaten
Entsorgungswirtschaft sowie der Bundesregierung auf der anderen Seite keine Einigung
hergestellt werden konnte.
Im Mai 2017 wurde
das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von
wertstoffhaltigen Abfällen beschlossen. Das Gesetz regelt erneut nur das
Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen
(Verpackungsgesetz - VerpackG). Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in weiten
Teilen in Kraft. Aktuell gilt noch die Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1998,
die seither mehrfach geändert wurde und den Kommunen keine wesentliche Einflussnahme
auf die Verpackungssammlung der Dualen Systeme ermöglicht.
Das
Verpackungsgesetz schafft hier eine neue Grundlage für die künftige
Zusammenarbeit zwischen den derzeit zehn Dualen Systemen und den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei der Erfassung von Verpackungen
aus privaten Haushaltungen. Nach § 22 des Verpackungsgesetzes ist die Sammlung
der Systembetreiber auf die vorhandenen Erfassungsstrukturen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in deren Gebiet sie eingerichtet
wird, abzustimmen.
Die neuen Vorgaben
zur Abstimmung nach VerpackG sind bei allen zukünftigen Abstimmungsvereinbarungen,
die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden oder ab diesem Zeitpunkt gelten
sollen, zu beachten. Dazu zählen insbesondere die Rahmenvorgaben für
Leichtverpackungen (LVP), angemessene Entgelte für die Mitbenutzung von
Wertstoffhöfen, angemessene Entgelte für die Mitbenutzung der Erfassungssysteme
für Papier, Pappe, Karton (PPK) der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
sowie Regelungen zur Vollstreckungsunterwerfung.
Wesentlicher Punkt
bei der Abstimmungsvereinbarung ab dem 2019 sind aus Sicht der Stadt Hilden die
zukünftigen Regelungen zur Papiersammlung, da diese bislang nicht Bestandteil
solcher Vereinbarungen waren. In der Vergangenheit musste die Stadt Hilden
nahezu jährlich die Konditionen mit 10 Dualen Systembetreibern aushandeln.
Bei der Erfassung
von PPK-Verpackungen ergeben sich keine Änderungen an dem derzeitigen
Erfassungssystem. Die Kombination aus Blauer Tonne / Container und Wertstoffhof
ist akzeptiert. Der vierwöchentliche Abfuhrrhythmus der Blauen Tonne stellt
einen guten Kompromiss zwischen Service und Kosteneffizienz dar. Zukünftig kann
die Stadt Hilden die Mitbenutzung ihrer Altpapiersammlung von den Dualen
Systemen gegen Zahlung eines auskömmlichen Entgeltes, das die Höhe des
Volumenanteils des Verpackungsmaterials berücksichtigt, verlangen. Die Ermittlung
des Entgeltes muss dabei nach den in § 9 Bundesgebührengesetzes festgelegten Gebührenbemessungsgrundsätzen
erfolgen.
Bei der
Vermarktung von PPK-Verpackungen sieht das VerpackG aber nun vor, dass die
mitbenutzenden Systeme, statt einer gemeinsamen Vermarktung auch die Herausgabe
ihres Verpackungsanteils am Sammelgemisch verlangen können. Da üblicherweise
die zu erzielenden Erlöse der aus Pappen und Kartonagen bestehenden
Verpackungen niedriger sind, als die für Altpapier in Form von Zeitungen und
anderen Printmedien, müssten die mitbenutzenden Systeme bei der Herausgabe eine
Ausgleichszahlung für den höheren Marktwert des Nichtverpackungsanteils im
herausgegebenen Gemisch leisten. Ebenfalls sind dann die Kosten der Übergabe zu
tragen.
Bei der Vielzahl
der zu klärenden Regelungen in Bezug auf die PPK-Verwertung z. B.
·
Verhandlung zwischen Systembetreibern mit 10 ka-Städten oder dem Kreis
ME;
·
Festlegung der Masse- und Volumenanteile der PPK-Verpackungen am
gesamten Altpapieranteil;
·
Herausgabe oder gemeinsame Verwertung mit Erlösbeteiligung der Systeme;
·
Verhandlung über einheitliche Ausgleichszahlungen für die verschiedenen
Papiersorten;
·
Einigung auf gemeinsame Übergabestellen bei Herausgabeforderung der
Dualen Systeme;
·
Finanzierung der Übergabestellen durch die Dualen Systeme;
wird derzeit mit
dem Kreis Mettmann über eine gemeinsame Verwertung sowohl des kommunalen
Papieranteils als auch der Verpackungspapiere verhandelt. Ziel ist, dem
Vertreter der Dualen Systeme einen kompetenten Verhandlungsführer
gegenüberzustellen, der in der Lage ist, die o. g. Punkte einheitlich und
wirtschaftlich zu regeln.
Die weiteren
Regelungen zur Ausgestaltung der Leistungserbringung z. B. bei gelber Tonne und
Glascontainern entsprechen im Wesentlichen den bereits heute geltenden
Systemvorgaben. Die Abstimmungsvereinbarungen und die Systemvorgaben stellen
eine wichtige Grundlage für die Ausschreibung der Sammelleistungen durch die
Dualen Systeme dar.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin