Betreff
Einführung von flächendeckendem WLAN in der Hildener Fußgängerzone
Vorlage
WP 14-20 SV 10/084
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Arbeitsschritte des Jugendparlaments

 

1. Besuch bei den Stadtwerken und Kontakt zu Freifunk

 

Um Informationen zu bekommen haben wir zu Beginn unseres Projektes die Stadtwerke besucht und ein Gespräch mit dem Geschäftsführer Hans Ulrich Schneider gehabt.

 

Zudem hat Freifunk Kontakt zum Jugendparlament aufgenommen und uns ebenfalls

Informationen zur Verfügung gestellt.

 

Beide Anbieter sind der Meinung, dass sich freies flächendeckendes WLAN mittelfristig in

Hilden umsetzen lässt. Bei den Finanzierungsansätzen und dem Ausbaustand gibt es

jedoch Unterschiede. Laut Stadtwerke sind die technischen Voraussetzungen in Form

von Glasfaserkabeln und Backbones bereits an vielen Stellen vorhanden. Nicht geklärt ist

die Finanzierung des weiteren Ausbaus und der Gerätewartung.

 

Freifunk sieht bei der Finanzierung die Möglichkeit, beim Land NRW Fördergelder zu

beantragen. Mit den Geldern möchte das Land digitales bürgerschaftliches Engagement

unterstützen. Die Gelder können für technische Komponenten und Installationsarbeiten

durch Fachfirmen eingesetzt werden.

 

Wir als Jugendparlament würden die Zusammenarbeit mit dem Anbieter Freifunk

bevorzugen, weil Freifunk nicht kommerziell arbeitet und z.B. auch Medienangebote für

Jugendliche macht.

 

2. Blitzumfrage an den weiterführenden Schulen in Hilden

 

In den ersten beiden Aprilwochen waren wir an allen weiterführenden Schulen in Hilden

unterwegs und haben eine Blitzumfrage zum Thema „freies WLAN in der Innenstadt"

durchgeführt. Die Umfrage hatte drei Punkte:

 

1.    Die Schüler*innen konnten ihre Unterschrift für ein freies flächendeckendes WLAN in der Hildener City in eine Liste eintragen.

2.    Sie konnten Orte im Stadtgebiet auf ein Plakat schreiben, an denen freies WLAN für Jugendliche besonders wichtig wäre.

3.    Auf einem zweiten Plakat konnten sie Gründe aufzählen, warum WLAN wichtig ist und wofür sie als Jugendliche WLAN nutzen.

 

Insgesamt haben wir 476 Unterschriften von Jugendlichen ab Klasse 8 gesammelt, die ein

flächendeckendes freies WLAN in der Innenstadt gut finden. Außerdem haben die Jugendlichen viele Orte außerhalb der Innenstadt genannt, die wir als „Hotspots an jugendrelevanten Orten" in unseren Antrag aufgenommen haben.

 

Ich selber war bei der Umfrage an der Theresienschule dabei. Dort ertönte nach einer kurzen Lautsprecherdurchsage Applaus aus allen Klassen. Die Begeisterung war kaum zu leugnen. Alles in allem empfand ich die Umfrage an meiner Schule als sehr erfolgreich. Auch von den Mädchen wurde sie gut aufgenommen und von einigen aus meiner Klasse wurde ich auf diese Umfrage angesprochen. Es scheint viele interessiert zu haben, was ich persönlich als einen riesen Erfolg ansehe.

 

3. WLAN-Testlauf durch die Fußgängerzone

 

Am 11. April 2019 sind 5 Jugendliche aus dem Arbeitskreis Digital mit jeweils unterschiedlichen Smartphones durch die Fußgängerzone gegangen und haben die Qualität des freien WLANs überprüft. Wir starteten unseren Lauf am Fritz-Gressard-Platz und endeten an der Gabelung. Dabei haben wir herausgefunden, dass es nur an fünf verschiedenen Orten freies WLAN gibt, das wirklich funktioniert. Von den 5 verschiedenen Orten waren vier Anbieter Geschäfte oder Unternehmen. Der andere Ort war der Alte Markt.

 

Auf unserem Weg mussten wir uns immer wieder neu einwählen und die 5 Anbieter sind viel zu wenig um ein flächendeckendes freies WLAN zu schaffen. Außerdem haben wir festgestellt, dass es manchmal freies WLAN gibt, das es aber so schwach ist, dass es nicht funktioniert. Dazu gehören der Ellen-Wiederhold-Platz und der Nové-Mêsto-Platz. Gesehen haben wir auch, dass viele Cafés und Geschäften freies WLAN anbieten. Auch dazu muss man sich einwählen und natürlich muss man im Café, oder in der Eisdiele etwas kaufen,  sonst darf man sich da nicht hinsetzen. Jugendliche, die nicht so viel Taschengeld haben, haben davon nichts. Natürlich gibt es Jugendliche, die Datenflatrates nutzen. Doch leider hat nicht jeder eine Flatrate oder wenn, dann eine mit wenig GB und schwacher Surfgeschwindigkeit, weshalb freies WLAN notwendig ist.

 


Antragstext:

 

Auf Antrag des Jugendparlaments beschließt der Jugendhilfeausschuss die zeitnahe

Einführung von flächendeckendem freien WLAN im Bereich der Hildener Fußgängerzone

und die Einrichtung von WLAN Hotspots an jugendrelevanten Orten in Hilden. Die

Verwaltung wird dazu beauftragt Verhandlungen mit den Stadtwerken und mit Freifunk zu

führen. Eine Berichterstattung an den Ausschuss und das Jugendparlament erfolgt im

nächsten JHA am 6.11.19.

 

Folgende Straßen und Plätze in der Innenstadt sind dem Jugendparlament dabei besonders

wichtig:

 

-       die gesamte Mittelstraße

-       nördlich der Mittelstraße alle Querstraßen bis zur ltter + Nové-Mêsto-Platz

-       südlich der Mittelstraße alle Querstraßen bis zur Linie Robert-Gies-Straße, der gesamte Warrington-Platz, Am Kronengarten

 

Folgende jugendrelevanten Orte sind dem Jugendparlament besonders wichtig:

 

-       Bushaltestellen an Schulen, besonders am evangelischen Schulzentrum, am Krankenhaus und an der Forstbachstraße

-       Bushaltestellen an der Gabelung, am Fritz-Gressard-Platz, am Lindenplatz

-       beide Hildener S-Bahnhöfe

-       der Hildener Stadtpark, besonders der Bereich in dem die Jugendlounge gebaut wird

-       das Holterhöfchen

-       das Waldbad

 

Begründung:

 

Der Zugang zum Internet ist heute ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens.

Drahtlose lokale Netzwerke sind ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer modernen Stadt.

Kostenfreie Bereiche und Hotspots sorgen dafür, dass auch Nutzer*innen mit geringen finanziellen Mitteln der Zugang ermöglicht wird und sichert so die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben. Es erweitert Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten und ist eine wichtige Informationsquelle für viele Bereiche.

Jugendliche nutzen das Internet heute täglich und in vielfältiger Form. Im Freizeitbereich zum streamen von Musik und Spielen, Social Media zum Kontakt halten zu Freunden und Eltern, zur Navigation und Information über Bus und Bahnverbindungen und zur Organisation von schulischen Angelegenheiten und vielem mehr.

 

Das Jugendparlament hält daher freies WLAN in den oben genannten Bereichen für ein Qualitätsmerkmal einer jugendfreundlichen Stadt Hilden.

 





Stellungnahme der Verwaltung:

 

Grundsätzlich ist der Wunsch nach einem flächendeckenden WLAN in der Fußgängerzone und weiteren jugendrelevanten Orten nachvollziehbar. Die große Unterstützung durch die Hildener Schülerschaft ist durch die 476 Unterschriften belegt. Die Ergebnisse der durch die Antragsteller durchgeführten Begehung der Fußgängerzone sind ebenfalls nachvollziehbar.

 

Die Bereitstellung eines flächendeckenden WLANs in der Fußgängerzone und weiteren Orten ist bisher nicht an dem entsprechenden Willen gescheitert, sondern wie im Antrag beschrieben, an der Finanzierung des Ausbaus, der laufenden Wartung und des Betriebes. Hierfür stehen der Stadtverwaltung bisher weder personelle noch finanzielle Ressourcen zur Verfügung.

 

Ein möglicher Betreiber für ein WLAN-Projekt könnten die Stadtwerke Hilden sein, die zurzeit in mehreren Stadtgebieten eine Glasfaserinfrastruktur aufbauen. Nach Rücksprache mit den Stadtwerken haben diese bereits eine erste Prüfung der notwendigen WLAN- Ausleuchtung in der Fußgängerzone durchführen lassen, um die optimalen Standorte für die notwendigen WLAN Access Points zu finden. Eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise ist hier aber noch nicht getroffen worden, so dass Aussagen zur Realisierbarkeit, der notwendigen Zeitachse und der anfallenden Kosten noch nicht möglich sind. Auch die Stadtwerke Hilden können ein WLAN-Angebot nicht kostenfrei zur Verfügung stellen, so dass die Finanzierung noch zu klären wäre. Dabei würden auch die Stadtwerke einen externen Betreiber beteiligen und sich als Einstieg auf den Kernbereich der Fußgängerzone beschränken.

 

Technisch müssen die Access Points kabelgebunden mit Strom und ausreichend schnellem Internet versorgt sein, was das eigentliche Problem darstellt. Um den öffentlichen Raum in der Fußgängerzone und den weiteren jugendrelevanten Orten mit flächendeckendem Empfang zu versehen, sind in der Regel Access Points außen an Gebäuden oder z.B. an Laternenmasten notwendig. Hierfür ist die Zustimmung der Gebäudeeigentümer erforderlich, die Masten müssten an ein Glasfasernetz angeschlossen und dauerhaft mit Strom versorgt werden.

 

Für ein flächendeckendes WLAN an den genannten Orten müsste daher nach Auffassung der Verwaltung ein Betreibermodell gefunden werden, welches sowohl die entsprechenden Ressourcen (Outdoor Access Points) als auch die kabelgebundene Anbindung mit schnellem Internet (Glasfaser) bereitstellt. Hierbei müssten insbesondere die Übernahme der Investitions- und laufenden Betriebskosten geklärt werden. Inwieweit die Kosten dafür über Fördermittel gedeckt werden könnten, wäre zu klären. Insgesamt ist hier jedoch mit erheblichen Kosten zu rechnen, die deutlich im 6-stelligen Bereich liegen werden. Belastbare Aussagen sind mangels konkreter Daten zurzeit leider weder für die Stadtwerke noch für die Verwaltung möglich.

 

Inwieweit eine WLAN-Versorgung mit den Ansätzen der Freifunk-Initiative umgesetzt werden kann, wäre durch den lokalen Freifunk-Verein zu klären. Das Förderprogramm des Landes NRW unterstützt Freifunkvereine nach eigener Aussage im Jahr 2019 mit insgesamt 300.000 Euro. Gefördert werden hier in der Regel Freifunkvereine, die sowohl als Antragsteller als auch als Zuwendungsempfänger auftreten. Die Stadt Hilden könnte hier nur unterstützend tätig werden.

 

Angesichts der zurzeit noch nicht möglichen Aussagen zu einem konkreten Konzept und den damit verbundenen Kosten empfiehlt die Verwaltung, den Antrag zunächst zurückzustellen und das Ergebnis der Untersuchungen durch die Stadtwerke Hilden GmbH abzuwarten. Erst dann können Leistungen und Kosten eines möglichen WLAN-Projektes beschrieben werden.

 

Unabhängig davon hat der Jugendhilfeausschuss keine Entscheidungsbefugnis.  Mangels konkreter Regelung in der Zuständigkeitsordnung kann allein der Rat über den Antrag entscheiden („Allzuständigkeit des Rates- § 41 GO NRW). Eine Entscheidung des Jugendhilfeausschusses müsste daher beanstandet werden.

Dem entsprechend schlägt die Verwaltung im Hinblick auf die oben gemachten Ausführungen vor, nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse den Antrag zur Vorberatung dem Haupt- und Finanzausschuss (wegen der finanziellen Auswirkungen) und anschließend dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.  Dem Jugendhilfeausschuss kann parallel hierzu das die Beratungsvorlage zur Kenntnis gegeben werden.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

                


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke