Betreff
Auflistung über alle nach heutiger Planung zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte für den Haushalt 2010 ff., aufgrund Antrag Nr. 39 der CDU-Fraktion zum Haushalt 2007
Vorlage
WP 04-09 SV 68/051
Aktenzeichen
IV/68.03.02.07
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Auflistung der Verwaltung für den Haushalt 2010 ff. über alle nach heutiger Planung zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte wird zur Kenntnis genommen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

Auf Grund des Antrages Nr. 39 der CDU-Fraktion vom 08.03.07 zum Haushalt 2007, ergänzt um den Antrag des Herrn Horzella (dUH) vom 02.01.2008 und die aus der Beratung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 resultierenden Anregungen der SPD-Fraktion legt die Verwaltung hiermit der Forderung entsprechend im Vorfeld der Haushaltsplanung die jährlich fortzuschreibende und zu aktualisierende Auflistung über alle nach heutiger Planung zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte (hier für den Haushalt 2010 ff.) vor.

 

Die Beurteilungskriterien zu Bewertung des Zustandes und voraussichtlicher Lebensdauer setzen sich wie folgt zusammen:

 

voraussichtliche Lebensdauer

Die voraussichtliche Nutzungsdauer der von der Stadt eingesetzten Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte ergibt sich aus der für die Verwaltung verbindlichen, auf Hilden zugeschnittenen, NRW – Abschreibungstabelle.

 

Das in der beiliegenden Auflistung jeder Einheit zugeordnete Jahr entspricht dieser Vorgabe.

 

Zustandsbewertung

Die Kriterien für die Anmeldung von Ersatzbeschaffungen sind einzelfallbezogen. Die Prüfung einer Ersatzbeschaffung erfolgt grundsätzlich erst zum Ablauf der vorgegebenen Nutzungszeiträume, es sei denn, vor Ablauf der Nutzungsdauer haben sich die Einsatzanforderungen grundlegend geändert oder technische Problemlagen zwingen zu einer vorzeitigen Aussonderung.

Zum Ende der vorgegebenen Nutzungszeiträume und darauf folgend im Vorfeld der Mittelanforderungen, prüft die Verwaltung zudem jährlich den technischen Zustand, insbesondere der im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zur Ersatzbeschaffungen anstehenden Einheiten.

Hier wird die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung an Hand sachlicher Kriterien wie z. B. Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Umweltverträglichkeit geprüft.

Liegen sachliche Gründe vor, z. B. TÜV-Abnahme, bedenklicher Schadstoffausstoß, technische Mängel oder kommt die Verwaltung nach sachgemäßer Abwägung zu dem Schluss, dass Betriebs- und Verkehrssicherheit einer Einheit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand aufrecht erhalten werden können, so dass die Einheit absehbar ersetzt werden muss, erfolgt eine entsprechende Anmeldung von Haushaltsmitteln für eine Ersatzbeschaffung.

Die Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräten, deren technischer Zustand und Einsatzbedingungen auch nach Ablauf der voraussichtlichen Lebensdauer nach NKF eine Weiternutzung rechtfertigen, wird unter Anpassung des Mittelbedarfs fortgeschrieben.

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 wurde die Verwaltung durch Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zudem beauftragt, bei allen zur Beschaffung anstehenden Fahrzeugen auf eine CO2 –Minderung zu achten.

In die Vergabeentscheidungen fließen die durch die angebotenen Fahrzeuge erzielten Abgaswerte mit ein.

Zum Zeitpunkt der Mittelanforderung kann die Verwaltung jedoch noch keine konkreten Angaben zu den einzelnen Kenndaten des zu kaufenden Fahrzeuges geben, da zwischen verwaltungsinterner Mittelanforderung und endgültiger Vergabeentscheidung oft mehr als ein Jahr liegen.

Außerdem richtet die Verwaltung ihre Fahrzeug- und Gerätebeschaffung operativ nicht ausschließlich auf das Ziel aus, den Ausstoss von Kohlendioxid zu mindern.

Neben der wirksamen Minderung dieses für die Erderwärmung mit verantwortlichen Treibhausgases gilt es z. B. auch, die nicht minder umweltschädigenden Stickoxide (NOX) nachhaltig zu reduzieren.

 

Die Verwaltung hat daher die oben aufgeführten Ausführungen zu den zur Beschaffung anstehenden Fahrzeugen um die jeweilige Schadstoffklasse ergänzt, die bei der Einteilung der Feinstaubplakettenvergabe in den Umweltzonen Anwendung findet.

 

Für die einzelnen im nächsten Haushaltsjahr zur Anschaffung anstehenden Fahrzeuge/Arbeitsgeräte sind Zustandsbeschreibungen beigefügt.

Zustandsbeschreibungen für in der Finanzplanung vorgesehene Beschaffungen werden nicht gemacht, da deren Zustand abschließend frühestens zum vorgesehenen Beschaffungsjahr bewertet wird, so dass Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn machen.

 

Bei den für nächstes Jahr anstehenden (Ersatz-) Beschaffungen wurde bewusst auf die Angabe der Unterhaltungskosten des nicht repräsentativen Zeitraumes von 01 - 08/09 verzichtet, da nach Auffassung des Fachamtes gesicherte Jahresdaten der Jahre 2007 und 2008 mehr Aussagekraft besitzen.

 

Das Fachamt erlaubt sich aus fachlicher Sicht zudem den Hinweis, dass nach hiesiger Auffassung die Aussagekraft summierter Unterhaltungskosten ohnehin relativ ist.

Insbesondere bei den Fahrzeugen/Arbeitsgeräten, deren Ersatzbeschaffung kurzfristig, d. h. im kommenden Haushaltsjahr, vorgesehen ist, wurden in aktueller Vergangenheit bereits nur die Unterhaltungsmittel aufgewendet, die absolut notwendig waren, um Betrieb und Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und damit nicht die allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren.

Werterhaltende Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei den nächstes Jahr zur Ersatzbeschaffung anstehenden Fahrzeugen/Arbeitsgeräten in Abstimmung mit der Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen.

 

Angaben zur Laufleistung bei Ersatzbeschaffungen sind ebenfalls den Erläuterungen beigefügt. Auch hier erlaubt sich das Fachamt aus sachlicher und fachlicher Sicht darauf hinzuweisen, dass solch absolute Angaben keine qualifizierten Rückschlüsse auf die Auslastung eines Fahrzeuges zulassen.

Städtische Fahrzeuge werden nicht als Verteilerfahrzeuge für hoher Km-Laufleistung eingesetzt. Von daher werden bei der Beschaffung bewusst nur kleine Motorvarianten gefordert, die lediglich auf Stadtbetrieb und damit geringe km-Leistung ausgelegt sind.

Bei motorisierten Verkehrsteilnehmern darf aus eigener Erfahrung und aufgrund allgemeiner Berichterstattung als bekannt vorausgesetzt werden, dass Motoren, Antriebsstränge und Bremssysteme durch ausschließlichen Stadtbetrieb übermäßig stark belastet werden.

 

Die Laufleistung eines PKW ist nach Aussage der Fahrzeugindustrie im Stadtbetrieb mit Faktor 2, die eines LKW sogar mit Faktor 3 zu multiplizieren.

 

Arbeitsmaschinen können nicht nach km-Leistung bemessen werden. Hier zählen geleistete Betriebsstunden. 100 geleistete Betriebsstunden eines Rasenmähers entsprechen nach Aussage von Fachverbänden 15.000 km Laufleistung eines gängigen PKW unter Volllast.

 

Als gut ausgelastet gilt eine große Arbeitsmaschine (z.B. Radlader) bei jährlich 500 - 600 Betriebsstunden.

 

 

 

 

T h i e l e

Bürgermeister

 

 

 


Kombi/Transporter Schreinerei, ME – 6014:

 

Erstzulassung                                               10/96

Gesamt - km – Leistung bis 08/09                rd. 132.000

km – Leistung 2006 – 08/2009                      rd.   22.000

Schadstoffklasse 1                                        rote Plakette

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2007                                       4.987,28 €                              1.998,61 €

2008                                       2.665,86 €                              1.236,36 €

 

Der Transporter ist von zwei Voreigentümern über einen Zeitraum von drei Jahren genutzt worden, bevor die Stadt das Fahrzeug als Gebrauchtwagen erworben hat.

Die Schreinerei nutzt den VW-Kombi, um Material, Werkzeug und jedwede Art von Holzbauteilen zu transportieren. Außerdem ist eine komplette Bestuhlung vorhanden, so dass der Wagen sehr oft an Wochenenden z. B. von der Musikschule für die Teilnahme an Veranstaltungen ausgeliehen wird.

Der Transporter weist Schäden durch Unfälle und diverse Rempler auf. Karosserie und Chassis sind dadurch sichtbar in Mitleidenschaft gezogen.

An Karosserie und Chassis bildet sich in zunehmendem Maße Korrosion, so mussten Schweller und Längsträger bereits mehrmals geschweißt werden, um überhaupt die HU zu bestehen.

Schlechte Kompressionswerte weisen auf eine durch ständigen Betrieb im Stadtverkehr verursachte verminderte Motorleistung hin, der Motor verbraucht übermäßig Öl.

Die Inneneinrichtung ist stark verschlissen. Eine dem Stand der Technik entsprechende Ladungssicherung ist nicht möglich.

Messungen weisen auf einen nicht zu lokalisierenden Kriechstrom im Kabelbaum der Bordelektrik hin.

Die Werkstatt registriert einen zunehmenden Ausfall von Verschleißteilen wie Wischermotor, Wasserkühler, Wasserpumpe, Radlager, Antriebswelle, Achsmanschetten oder Spurstangen.

Mechanische Anbauteile wie Schalter, Pedalen, Fensterheber, Türschlösser sind gebrochen o. ausgeschlagen.

Da die Ersatzbeschaffung im folgenden Haushaltsjahr vorgesehen ist, wurden in aktueller Vergangenheit nur die Unterhaltungsmittel aufgewendet, die absolut notwendig waren, um Betrieb und Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und damit nicht die allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren.

Werterhaltende Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei diesem Fahrzeug in Abstimmung mit der Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht vertretbar erscheinen.

Die durch den Dieselmotor verursachten Feinstaubwerte sind so hoch, dass nur die Erteilung einer roten Feinstaubplakette in Frage kommt.


Schlauchwagen (SW 2000), ME - 2517:

 

Erstzulassung                                               07/93

Gesamt - km – Leistung bis 08/08                rd. 5.750

km – Leistung 2006 – 08/2008                      rd. 1.150

Schadstoffklasse 0                                        keine Plakette

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2007                                          728,02 €                              1.282,69 €

2008                                          873,77 €                              0.000,00 €

 

 

 

Der über 16 Jahre alte Schlauchwagen ist nur noch bedingt einsatzbereit. Die Zuverlässigkeit des Fahrzeuges ist durch den technischen Zustand stark eingeschränkt. Technische Komponenten sind veraltet und störanfällig. Die Beschaffung von Ersatzteilen für die veralte Feuerwehrtechnik gestaltet sich zunehmend schwierig und kostenaufwändig.

Die Laufleistung ist ohne Aussagekraft, da technisch nachweisbar erhöhter Verschleiß von Motor und Getriebe durch ausschließliche Nutzung im Stadtverkehr = permanente Kaltfahrt, hierdurch bedingt z.B. Ablagerung von Verbrennungsrückständen und damit Gefahr von irreparablen Motorschäden.

Zustand des Fahrzeuges alters- und einsatzbedingt.

Werterhaltende Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei diesem Fahrzeug in Abstimmung mit der Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht vertretbar erscheinen.

Die durch den Dieselmotor verursachten Feinstaubwerte sind so hoch, dass die Erteilung einer Feinstaubplakette nicht in Frage kommt.

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 wurde die Verwaltung ausdrücklich beauftragt, in geeigneter Weise Maßnahmen zu ergreifen, CO2 und die für die Erderwärmung mit verantwortlichen Treibhausgase (Stickoxide; NOX) nachhaltig zu deduzieren.


Einachsschlepper Agria Bison               neu

 

Erstzulassung:                                                          entfällt

Gesamt - km – Leistung bis 08/08                            entfällt

km – Leistung 2006 – 08/2008                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

 

aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich

 

 

 

Einachsschlepper sind motorbetriebene gelenkte Arbeitsmaschinen zur Bodenbearbeitung. Einachsschlepper haben nur eine Achse sowie einen Lenker für den Benutzer. Der Bediener geht der sich selbst antreibenden Maschine hinterher. Einachsschlepper werden häufig auch als Fräse bezeichnet, obwohl dies eigentlich nur eins der möglichen Anbaugeräte ist.

Die Grünflächenabteilung des Zentralen Bauhofes verrichtet viele verschiedene Arbeiten mit Einachsschleppern wegen der vielfältigen Möglichkeiten von Anbaugeräten. Als Anbaugeräte sind u. a. vorhanden Mulchmäher, Umkehrfräse, Balkenmäher, Wildkrautbürste, Erdhacke, Schneepflug und Kreißelegge.

 

Die Grünflächenabteilung benötigt eine PS-starke Ersatzeinheit zum Betrieb in den flächenmäßig zunehmenden Ausgleichsflächen. Weiterhin soll das Arbeitsgerät mit einer Kehrbürste für Reinigungsleistungen besonders im Rahmen der zu erbringenden Verkehrsicherungspflicht im Winter ausgestattet werden.


LKW – Containerabrollsystem, ME - 2093:

 

Erstzulassung                                               05/98

Gesamt - km – Leistung bis 08/08                rd. 95.000

km – Leistung 2006 – 08/2008                      rd. 16.000

Schadstoffklasse 1                                        rote Plakette

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2007                                       5.630,90 €                              3.072,49 €

2008                                       4.731,72 €                              3.437,67 €

 

 

 

Das Fahrzeug-System, bestehend aus LKW-Fahrgestell und Hakenlifter, wurde Ende der Neunziger Jahre bei der Stadt Hilden eingeführt und ersetzte die bis dahin gängigen Fahrzeuge mit Dreiseitenkipper.

Seit Einführung der Hakenlifter haben sich die Anforderungen an die Fahrzeuge aufgrund lfd. Fortentwicklung des Leistungsspektrums des Zentralen Bauhofes wie z. B. Einrichtung Wertstoffhof, Einführung Papierpresscontainer, Bauschuttannahme oder Umrüstung Streutechnik geändert.

Neuere Einheiten wurden daraufhin bereits mit einer höheren Nutzlast geordert. Obwohl die Bezirksregierung Düsseldorf für die jetzt auszusondernde Einheit eine bis 31.12.2010 befristete Auflastung auf 19,0 to erteilt hat, ist sie heute nur noch eingeschränkt einsetzbar. Der LKW ist zudem nicht mit den anderen Einheiten kompatibel, so dass er im Notfall (Ausfall einer Einheit im Winterdienst) nicht als Ersatz genutzt werden kann.

Die Laufleistung ist ohne Aussagekraft, da technisch nachweisbar erhöhter Verschleiß von Motor und Getriebe durch ausschließliche Nutzung im Stadtverkehr = permanente Kaltfahrt, hierdurch bedingt z.B. Ablagerung von Verbrennungsrückständen und damit Gefahr von irreparablen Motorschäden.

Zustand des Fahrzeuges alters- und einsatzbedingt.

Werterhaltende Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei diesem Fahrzeug in Abstimmung mit der Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht vertretbar erscheinen.

Die durch den Dieselmotor verursachten Feinstaubwerte sind so hoch, dass die Erteilung einer Feinstaubplakette nicht in Frage kommt.

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 wurde die Verwaltung ausdrücklich beauftragt, in geeigneter Weise Maßnahmen zu ergreifen, CO2 und die für die Erderwärmung mit verantwortlichen Treibhausgase (Stickoxide; NOX) nachhaltig zu deduzieren.


Ersatzbeschaffung für Epoke Aufsatzstreugerät

 

Kauf                                                                           02/91

Gesamt - km – Leistung bis 08/08                            entfällt

km – Leistung 2006 – 08/2008                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

 

aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich

 

 

 

Bei dem vorhandenen Gerät handelt es sich um einen Aufsatzstreuer mit einem Behältervolumen von 350 l. Das Anbaugerät wurde an die Stadt in 02/91 ausgeliefert. Streufunktion und Mengenregulierung erfolgen über Umrührwelle u. Auslegewalze. Eine aus Umweltschutzgründen wünschenswerte dem Stand der Technik entsprechende exakte Mengendosierung ist nur ungenau möglich.

Das Gerät ist trotz spezieller Beschichtung, ordnungsgemäßer Pflege und regelmäßiger Inspektion durch den ständigen Kontakt mit Streusalz sichtbar korrodiert.

Der ständige Salzkontakt hat nicht nur die Behälter zerfressen, sondern auch die Fördermechanik schwer geschädigt. Ein Einsatz über die Wintersaison 2010/2011 hinaus ist nur bei einem mäßigen Wintereinsatz bzw. mit entsprechendem Aufwand denkbar.

Erforderlich ist ein Ersatzgerät mit Beleuchtung nach StVZO sowie höhenverstell-barer Knickdeichsel mit Zugöse.


Ersatzbeschaffung für Schneepflug Kahlbacher

 

Kauf                                                                           1989

Gesamt - km – Leistung bis 08/08                            entfällt

km – Leistung 2006 – 08/2008                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

 

aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich

 

 

 

Der Kahlbacher Schneepflug Typ HES 250 ist mit Gummiverschleißschienen ausgestattet und ausgelegt für den Anbau an die Geräteplatte Gr. 5 des hier im Winterdienst eingesetzten Actros ME – 2247.

Die hydraulische Seitenumstellung des Schneepfluges ist nicht mehr voll funktionsfähig. Die Hydraulikleitungen sind porös, die –anschlüsse schließen nicht mehr öldicht.

Windleitschirm, Begrenzungsleuchten/Rückstrahler, Stützräder für die Ruhestellung sind alters- und einsatzbedingt verschlissen.

Ein Einsatz über die Wintersaison 2010/2011 hinaus ist nur bei einem mäßigen Wintereinsatz bzw. mit entsprechendem Aufwand denkbar.


Ersatzbeschaffung für Schneepflug Pietsch

 

Kauf                                                                           1989

Gesamt - km – Leistung bis 08/08                            entfällt

km – Leistung 2006 – 08/2008                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

 

aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich

 

 

 

Der Pietsch Federklappenschneepflug Typ FK 7 ist mit7 Federklappen und Gummiverschleißschienen ausgestattet und ausgelegt für den Anbau an die Geräteplatte Gr. 5 des hier im Winterdienst eingesetzten SK, ME – 2919.

Die hydraulische Seitenumstellung des Schneepfluges ist nicht mehr voll funktionsfähig. Die Hydraulikleitungen sind porös, die –anschlüsse schließen nicht mehr öldicht.

Windleitschirm, Begrenzungsleuchten/Rückstrahler, Stützräder für die Ruhestellung sind alters- und einsatzbedingt verschlissen.

Ein Einsatz über die Wintersaison 2010/2011 hinaus ist nur bei einem mäßigen Wintereinsatz bzw. mit entsprechendem Aufwand denkbar.


Budget Kfz.-Werkstatt Wirtschaftsgüter über 410 €

 

 

2010 – 2013:

Der Ansatz ist für

a)    die EB von unerwartet irreparablen vermögenswirksamen Gegenständen wie LKW Drehmomentschlüsseln, Grubenhebern, Schweiß-, Bohrgeräten, pneumatischen oder elektrisch betriebenen Werkstattausrüstungsteilen, Kontroll- und Funktionsprüfungsgeräte sowie

     b)    für die Ergänzung von größeren Einrichtungsgegenständen vorgesehen, die

aufgrund neuer arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben oder umweltgesetzlicher Vorschriften ohne Verzug ergänzt oder ersetzt werden müssen; hierzu zählen z. B. die nach der Begehung der Werkstatt durch den RRGUV vom 26. Juli 2005 im noch ausstehenden Abschlussbericht zu ersetzenden großen Gerätschaften wie die Batterieladestation.

 

In der Ansatzbildung nicht berücksichtigt sind die Aufwendungen, die sich in Folge der Organisationsuntersuchung aus der Zusammenlegung der Werkstätten ergeben werden. Welche baulichen Veränderungen und technische Zusatzausstattung erforderlich werden wird, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden, wird aber in Zusammenarbeit mit GUV, TÜV o. Dekra erfolgen.


Mini-Kompakt-Kehrmaschine                 neu

 

Erstzulassung:                                                          entfällt

Gesamt - km – Leistung bis 08/08                            entfällt

km – Leistung 2006 – 08/2008                                  entfällt

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2007                                       entfällt                                     entfällt

2008                                       entfällt                                     entfällt

 

 

Die Verwaltung ist stets bestrebt, die von ihr erbrachte Reinigungsleistung insbesondere in der als Aushängeschild geltenden Innenstadt zu verbessern.

Die nunmehr über Jahre in der Fußgängerzone gewonnenen praktischen Erfahrungen zeigen deutlich, dass der Einsatz eines dort fast ausschließlich tätigen Handreinigers nicht ausreicht, den für die Einkaufsmeile angestrebten Standard zu erreichen oder auch die hohen Erwartungen des Publikums zu erfüllen.

 

Durch den Einsatz einer Mini-Kompakt-Kehrmaschine verspricht sich die Verwaltung mehr Effizienz, da die mit dem Arbeitsgerät zu erzielende wesentlich größere Kehrleistung in der Fläche umgerechnet eine deutliche Erhöhung der Zahl der Reinigungsdurchgänge in der Fußgängerzone ergibt.