Beschlussvorschlag:
Die
Auflistung der Verwaltung für den Haushalt 2010 ff. über alle nach heutiger
Planung zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
und Großgeräte wird zur Kenntnis genommen.
Erläuterungen und Begründungen:
Auf Grund des Antrages Nr. 39 der CDU-Fraktion vom
08.03.07 zum Haushalt 2007, ergänzt um den Antrag des Herrn Horzella (dUH) vom 02.01.2008 und die aus der Beratung in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 resultierenden Anregungen der
SPD-Fraktion legt die Verwaltung hiermit der Forderung entsprechend im
Vorfeld der Haushaltsplanung die jährlich
fortzuschreibende und zu aktualisierende Auflistung über alle nach heutiger
Planung zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
und Großgeräte (hier für den Haushalt 2010 ff.) vor.
Die Beurteilungskriterien zu Bewertung des
Zustandes und voraussichtlicher Lebensdauer setzen sich wie folgt zusammen:
voraussichtliche
Lebensdauer
Die voraussichtliche Nutzungsdauer der von der
Stadt eingesetzten Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte
ergibt sich aus der für die Verwaltung verbindlichen, auf Hilden
zugeschnittenen, NRW – Abschreibungstabelle.
Das in der beiliegenden Auflistung jeder Einheit
zugeordnete Jahr entspricht dieser Vorgabe.
Zustandsbewertung
Die Kriterien für die
Anmeldung von Ersatzbeschaffungen sind einzelfallbezogen. Die Prüfung einer
Ersatzbeschaffung erfolgt grundsätzlich erst zum Ablauf der vorgegebenen
Nutzungszeiträume, es sei denn, vor Ablauf der Nutzungsdauer haben sich die
Einsatzanforderungen grundlegend geändert oder technische Problemlagen zwingen
zu einer vorzeitigen Aussonderung.
Zum Ende der vorgegebenen Nutzungszeiträume und
darauf folgend im Vorfeld der Mittelanforderungen, prüft die Verwaltung zudem
jährlich den technischen Zustand, insbesondere der im Zeitraum der
mittelfristigen Finanzplanung zur Ersatzbeschaffungen anstehenden Einheiten.
Hier wird die Notwendigkeit
einer Ersatzbeschaffung an Hand sachlicher Kriterien wie z. B. Notwendigkeit,
Wirtschaftlichkeit oder Umweltverträglichkeit geprüft.
Liegen sachliche Gründe
vor, z. B. TÜV-Abnahme, bedenklicher Schadstoffausstoß, technische Mängel oder
kommt die Verwaltung nach sachgemäßer Abwägung zu dem Schluss, dass Betriebs-
und Verkehrssicherheit einer Einheit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
aufrecht erhalten werden können, so dass die Einheit absehbar ersetzt werden
muss, erfolgt eine entsprechende Anmeldung von Haushaltsmitteln für eine Ersatzbeschaffung.
Die Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und
Großgeräten, deren technischer Zustand und Einsatzbedingungen auch nach Ablauf
der voraussichtlichen Lebensdauer nach NKF eine Weiternutzung rechtfertigen,
wird unter Anpassung des Mittelbedarfs fortgeschrieben.
In
der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 wurde die Verwaltung
durch Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zudem beauftragt, bei allen zur
Beschaffung anstehenden Fahrzeugen auf eine CO2 –Minderung zu
achten.
In
die Vergabeentscheidungen fließen die durch die angebotenen Fahrzeuge erzielten
Abgaswerte mit ein.
Zum
Zeitpunkt der Mittelanforderung kann die Verwaltung jedoch noch keine konkreten
Angaben zu den einzelnen Kenndaten des zu kaufenden Fahrzeuges geben, da zwischen
verwaltungsinterner Mittelanforderung und endgültiger Vergabeentscheidung oft
mehr als ein Jahr liegen.
Außerdem
richtet die Verwaltung ihre Fahrzeug- und Gerätebeschaffung operativ nicht ausschließlich
auf das Ziel aus, den Ausstoss von Kohlendioxid zu mindern.
Neben
der wirksamen Minderung dieses für die Erderwärmung mit verantwortlichen
Treibhausgases gilt es z. B. auch, die nicht minder umweltschädigenden
Stickoxide (NOX) nachhaltig zu
reduzieren.
Die
Verwaltung hat daher die oben aufgeführten Ausführungen zu den zur Beschaffung
anstehenden Fahrzeugen um die jeweilige Schadstoffklasse ergänzt, die bei der
Einteilung der Feinstaubplakettenvergabe in den Umweltzonen Anwendung findet.
Für die einzelnen im
nächsten Haushaltsjahr zur Anschaffung anstehenden Fahrzeuge/Arbeitsgeräte sind
Zustandsbeschreibungen beigefügt.
Zustandsbeschreibungen für
in der Finanzplanung vorgesehene Beschaffungen werden nicht gemacht, da deren
Zustand abschließend frühestens zum vorgesehenen
Beschaffungsjahr bewertet wird, so dass Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt keinen
Sinn machen.
Bei den für nächstes Jahr
anstehenden (Ersatz-) Beschaffungen wurde bewusst auf die Angabe der
Unterhaltungskosten des nicht repräsentativen Zeitraumes von 01 - 08/09 verzichtet,
da nach Auffassung des Fachamtes gesicherte Jahresdaten der Jahre 2007 und 2008
mehr Aussagekraft besitzen.
Das Fachamt erlaubt sich
aus fachlicher Sicht zudem den Hinweis, dass nach hiesiger Auffassung die
Aussagekraft summierter Unterhaltungskosten ohnehin relativ ist.
Insbesondere bei den
Fahrzeugen/Arbeitsgeräten, deren Ersatzbeschaffung kurzfristig, d. h. im
kommenden Haushaltsjahr, vorgesehen ist, wurden in aktueller Vergangenheit
bereits nur die Unterhaltungsmittel aufgewendet, die absolut notwendig waren,
um Betrieb und Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und damit nicht die
allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren.
Werterhaltende
Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei den nächstes Jahr zur Ersatzbeschaffung
anstehenden Fahrzeugen/Arbeitsgeräten in Abstimmung mit der Werkstatt
aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen.
Angaben zur Laufleistung
bei Ersatzbeschaffungen sind ebenfalls den Erläuterungen beigefügt. Auch hier
erlaubt sich das Fachamt aus sachlicher und fachlicher Sicht darauf hinzuweisen,
dass solch absolute Angaben keine qualifizierten Rückschlüsse auf die
Auslastung eines Fahrzeuges zulassen.
Städtische Fahrzeuge werden
nicht als Verteilerfahrzeuge für hoher Km-Laufleistung eingesetzt. Von daher
werden bei der Beschaffung bewusst nur kleine Motorvarianten gefordert, die lediglich
auf Stadtbetrieb und damit geringe km-Leistung ausgelegt sind.
Bei motorisierten
Verkehrsteilnehmern darf aus eigener Erfahrung und aufgrund allgemeiner
Berichterstattung als bekannt vorausgesetzt werden, dass Motoren, Antriebsstränge
und Bremssysteme durch ausschließlichen Stadtbetrieb übermäßig stark belastet
werden.
Die Laufleistung eines PKW
ist nach Aussage der Fahrzeugindustrie im Stadtbetrieb mit Faktor 2, die eines
LKW sogar mit Faktor 3 zu multiplizieren.
Arbeitsmaschinen können
nicht nach km-Leistung bemessen werden. Hier zählen geleistete Betriebsstunden.
100 geleistete Betriebsstunden eines Rasenmähers entsprechen nach Aussage von
Fachverbänden 15.000 km Laufleistung eines gängigen PKW unter Volllast.
Als
gut ausgelastet gilt eine große Arbeitsmaschine (z.B. Radlader) bei jährlich
500 - 600 Betriebsstunden.
T
h i e l e
Bürgermeister
Kombi/Transporter
Schreinerei, ME – 6014:
Erstzulassung 10/96
Gesamt - km –
Leistung bis 08/09 rd. 132.000
km – Leistung 2006
– 08/2009 rd. 22.000
Schadstoffklasse 1 rote
Plakette
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2007 4.987,28
€ 1.998,61 €
2008 2.665,86
€ 1.236,36 €
Der Transporter ist
von zwei Voreigentümern über einen Zeitraum von drei Jahren genutzt worden,
bevor die Stadt das Fahrzeug als Gebrauchtwagen erworben hat.
Die Schreinerei
nutzt den VW-Kombi, um Material, Werkzeug und jedwede Art von Holzbauteilen zu
transportieren. Außerdem ist eine komplette Bestuhlung vorhanden, so dass der
Wagen sehr oft an Wochenenden z. B. von der Musikschule für die Teilnahme an
Veranstaltungen ausgeliehen wird.
Der Transporter weist
Schäden durch Unfälle und diverse Rempler auf. Karosserie und Chassis sind
dadurch sichtbar in Mitleidenschaft gezogen.
An Karosserie und
Chassis bildet sich in zunehmendem Maße Korrosion, so mussten Schweller und
Längsträger bereits mehrmals geschweißt werden, um überhaupt die HU zu
bestehen.
Schlechte
Kompressionswerte weisen auf eine durch ständigen Betrieb im Stadtverkehr verursachte
verminderte Motorleistung hin, der Motor verbraucht übermäßig Öl.
Die
Inneneinrichtung ist stark verschlissen. Eine dem Stand der Technik
entsprechende Ladungssicherung ist nicht möglich.
Messungen weisen
auf einen nicht zu lokalisierenden Kriechstrom im Kabelbaum der Bordelektrik
hin.
Die Werkstatt
registriert einen zunehmenden Ausfall von Verschleißteilen wie Wischermotor,
Wasserkühler, Wasserpumpe, Radlager, Antriebswelle, Achsmanschetten oder
Spurstangen.
Mechanische
Anbauteile wie Schalter, Pedalen, Fensterheber, Türschlösser sind gebrochen o.
ausgeschlagen.
Da die
Ersatzbeschaffung im folgenden Haushaltsjahr vorgesehen ist, wurden in
aktueller Vergangenheit nur die Unterhaltungsmittel aufgewendet, die absolut
notwendig waren, um Betrieb und Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und
damit nicht die allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren.
Werterhaltende
Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei diesem Fahrzeug in Abstimmung mit der
Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht vertretbar
erscheinen.
Die durch den
Dieselmotor verursachten Feinstaubwerte sind so hoch, dass nur die Erteilung
einer roten Feinstaubplakette in Frage kommt.
Schlauchwagen (SW 2000), ME - 2517:
Erstzulassung 07/93
Gesamt - km –
Leistung bis 08/08 rd. 5.750
km – Leistung 2006
– 08/2008 rd. 1.150
Schadstoffklasse 0 keine
Plakette
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2007 728,02 € 1.282,69
€
2008 873,77 € 0.000,00
€
Der über 16 Jahre
alte Schlauchwagen ist nur noch bedingt einsatzbereit. Die Zuverlässigkeit des
Fahrzeuges ist durch den technischen Zustand stark eingeschränkt. Technische
Komponenten sind veraltet und störanfällig. Die Beschaffung von Ersatzteilen
für die veralte Feuerwehrtechnik gestaltet sich zunehmend schwierig und
kostenaufwändig.
Die Laufleistung ist ohne Aussagekraft, da technisch nachweisbar
erhöhter Verschleiß von Motor und Getriebe durch ausschließliche Nutzung im
Stadtverkehr = permanente Kaltfahrt, hierdurch bedingt z.B. Ablagerung von
Verbrennungsrückständen und damit Gefahr von irreparablen Motorschäden.
Zustand des
Fahrzeuges alters- und einsatzbedingt.
Werterhaltende
Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei diesem Fahrzeug in Abstimmung mit der
Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht vertretbar
erscheinen.
Die durch den
Dieselmotor verursachten Feinstaubwerte sind so hoch, dass die Erteilung einer
Feinstaubplakette nicht in Frage kommt.
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 wurde die Verwaltung ausdrücklich
beauftragt, in geeigneter Weise Maßnahmen zu ergreifen, CO2 und die
für die Erderwärmung mit verantwortlichen Treibhausgase (Stickoxide; NOX) nachhaltig zu
deduzieren.
Einachsschlepper
Agria Bison neu
Erstzulassung: entfällt
Gesamt - km – Leistung
bis 08/08 entfällt
km – Leistung 2006
– 08/2008 entfällt
Schadstoffklasse entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu eine
Aussage ab 2004 nicht mehr möglich
Einachsschlepper sind motorbetriebene
gelenkte Arbeitsmaschinen zur Bodenbearbeitung. Einachsschlepper haben nur eine
Achse sowie einen Lenker für den Benutzer. Der Bediener geht der sich selbst
antreibenden Maschine hinterher. Einachsschlepper werden häufig auch als Fräse bezeichnet,
obwohl dies eigentlich nur eins der möglichen Anbaugeräte ist.
Die Grünflächenabteilung des Zentralen
Bauhofes verrichtet viele verschiedene Arbeiten mit Einachsschleppern wegen der
vielfältigen Möglichkeiten von Anbaugeräten. Als Anbaugeräte sind u. a.
vorhanden Mulchmäher, Umkehrfräse, Balkenmäher, Wildkrautbürste, Erdhacke,
Schneepflug und Kreißelegge.
Die Grünflächenabteilung benötigt eine PS-starke Ersatzeinheit zum
Betrieb in den flächenmäßig zunehmenden Ausgleichsflächen. Weiterhin soll das
Arbeitsgerät mit einer Kehrbürste für Reinigungsleistungen besonders im Rahmen
der zu erbringenden Verkehrsicherungspflicht im Winter ausgestattet werden.
LKW – Containerabrollsystem, ME - 2093:
Erstzulassung 05/98
Gesamt - km –
Leistung bis 08/08 rd. 95.000
km – Leistung 2006
– 08/2008 rd. 16.000
Schadstoffklasse 1 rote
Plakette
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2007 5.630,90
€ 3.072,49 €
2008 4.731,72
€ 3.437,67 €
Das Fahrzeug-System, bestehend aus
LKW-Fahrgestell und Hakenlifter, wurde Ende der Neunziger Jahre bei der Stadt
Hilden eingeführt und ersetzte die bis dahin gängigen Fahrzeuge mit
Dreiseitenkipper.
Seit Einführung der Hakenlifter haben sich
die Anforderungen an die Fahrzeuge aufgrund lfd. Fortentwicklung des
Leistungsspektrums des Zentralen Bauhofes wie z. B. Einrichtung Wertstoffhof,
Einführung Papierpresscontainer, Bauschuttannahme oder Umrüstung Streutechnik
geändert.
Neuere Einheiten wurden daraufhin bereits
mit einer höheren Nutzlast geordert. Obwohl die Bezirksregierung Düsseldorf für
die jetzt auszusondernde Einheit eine bis 31.12.2010 befristete Auflastung auf
19,0 to erteilt hat, ist sie heute nur noch eingeschränkt einsetzbar. Der LKW
ist zudem nicht mit den anderen Einheiten kompatibel, so dass er im Notfall
(Ausfall einer Einheit im Winterdienst) nicht als Ersatz genutzt werden kann.
Die Laufleistung ist ohne Aussagekraft, da technisch nachweisbar
erhöhter Verschleiß von Motor und Getriebe durch ausschließliche Nutzung im
Stadtverkehr = permanente Kaltfahrt, hierdurch bedingt z.B. Ablagerung von
Verbrennungsrückständen und damit Gefahr von irreparablen Motorschäden.
Zustand des
Fahrzeuges alters- und einsatzbedingt.
Werterhaltende
Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei diesem Fahrzeug in Abstimmung mit der
Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht vertretbar
erscheinen.
Die durch den
Dieselmotor verursachten Feinstaubwerte sind so hoch, dass die Erteilung einer
Feinstaubplakette nicht in Frage kommt.
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 wurde die Verwaltung ausdrücklich
beauftragt, in geeigneter Weise Maßnahmen zu ergreifen, CO2 und die
für die Erderwärmung mit verantwortlichen Treibhausgase (Stickoxide; NOX) nachhaltig zu
deduzieren.
Ersatzbeschaffung
für Epoke Aufsatzstreugerät
Kauf 02/91
Gesamt - km –
Leistung bis 08/08 entfällt
km – Leistung 2006
– 08/2008 entfällt
Schadstoffklasse entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu
eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich
Bei dem vorhandenen Gerät handelt es sich um
einen Aufsatzstreuer mit einem Behältervolumen von 350 l. Das Anbaugerät wurde
an die Stadt in 02/91 ausgeliefert. Streufunktion und Mengenregulierung
erfolgen über Umrührwelle u. Auslegewalze. Eine aus Umweltschutzgründen wünschenswerte
dem Stand der Technik entsprechende exakte Mengendosierung ist nur ungenau
möglich.
Das Gerät ist trotz spezieller Beschichtung,
ordnungsgemäßer Pflege und regelmäßiger Inspektion durch den ständigen Kontakt
mit Streusalz sichtbar korrodiert.
Der ständige Salzkontakt hat nicht nur die
Behälter zerfressen, sondern auch die Fördermechanik schwer geschädigt. Ein
Einsatz über die Wintersaison 2010/2011 hinaus ist nur bei einem mäßigen
Wintereinsatz bzw. mit entsprechendem Aufwand denkbar.
Erforderlich ist
ein Ersatzgerät mit Beleuchtung nach StVZO sowie höhenverstell-barer Knickdeichsel
mit Zugöse.
Ersatzbeschaffung
für Schneepflug Kahlbacher
Kauf 1989
Gesamt - km –
Leistung bis 08/08 entfällt
km – Leistung 2006
– 08/2008 entfällt
Schadstoffklasse entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu
eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich
Der Kahlbacher
Schneepflug Typ HES 250 ist mit Gummiverschleißschienen ausgestattet und
ausgelegt für den Anbau an die Geräteplatte Gr. 5 des hier im Winterdienst
eingesetzten Actros ME – 2247.
Die hydraulische
Seitenumstellung des Schneepfluges ist nicht mehr voll funktionsfähig. Die Hydraulikleitungen
sind porös, die –anschlüsse schließen nicht mehr öldicht.
Windleitschirm, Begrenzungsleuchten/Rückstrahler,
Stützräder für die Ruhestellung sind alters- und einsatzbedingt verschlissen.
Ein Einsatz über die Wintersaison 2010/2011
hinaus ist nur bei einem mäßigen Wintereinsatz bzw. mit entsprechendem Aufwand
denkbar.
Ersatzbeschaffung
für Schneepflug Pietsch
Kauf 1989
Gesamt - km – Leistung
bis 08/08 entfällt
km – Leistung 2006
– 08/2008 entfällt
Schadstoffklasse entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu
eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich
Der Pietsch
Federklappenschneepflug Typ FK 7 ist mit7 Federklappen und Gummiverschleißschienen
ausgestattet und ausgelegt für den Anbau an die Geräteplatte Gr. 5 des hier im
Winterdienst eingesetzten SK, ME – 2919.
Die hydraulische
Seitenumstellung des Schneepfluges ist nicht mehr voll funktionsfähig. Die Hydraulikleitungen
sind porös, die –anschlüsse schließen nicht mehr öldicht.
Windleitschirm,
Begrenzungsleuchten/Rückstrahler, Stützräder für die Ruhestellung sind alters-
und einsatzbedingt verschlissen.
Ein Einsatz über die Wintersaison 2010/2011
hinaus ist nur bei einem mäßigen Wintereinsatz bzw. mit entsprechendem Aufwand
denkbar.
Budget Kfz.-Werkstatt Wirtschaftsgüter über
410 €
2010 – 2013:
Der Ansatz ist für
a) die
EB von unerwartet irreparablen vermögenswirksamen Gegenständen wie LKW Drehmomentschlüsseln,
Grubenhebern, Schweiß-, Bohrgeräten, pneumatischen oder elektrisch betriebenen
Werkstattausrüstungsteilen, Kontroll- und Funktionsprüfungsgeräte sowie
b) für
die Ergänzung von größeren Einrichtungsgegenständen vorgesehen, die
aufgrund neuer arbeitsschutzrechtlicher
Vorgaben oder umweltgesetzlicher Vorschriften ohne Verzug ergänzt oder ersetzt
werden müssen; hierzu zählen z. B. die nach der Begehung der Werkstatt durch
den RRGUV vom 26. Juli 2005 im noch ausstehenden Abschlussbericht zu
ersetzenden großen Gerätschaften wie die Batterieladestation.
In der Ansatzbildung nicht berücksichtigt sind die Aufwendungen, die
sich in Folge der Organisationsuntersuchung aus der Zusammenlegung der
Werkstätten ergeben werden. Welche baulichen Veränderungen und technische
Zusatzausstattung erforderlich werden wird, kann derzeit noch nicht
eingeschätzt werden, wird aber in Zusammenarbeit mit GUV, TÜV o. Dekra
erfolgen.
Mini-Kompakt-Kehrmaschine neu
Erstzulassung: entfällt
Gesamt - km –
Leistung bis 08/08 entfällt
km – Leistung 2006
– 08/2008 entfällt
Schadstoffklasse entfällt
Die
Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:
Jahr Fahrzeugkosten Werkstattkosten
2007 entfällt entfällt
2008 entfällt entfällt
Die Verwaltung ist stets bestrebt, die von ihr erbrachte
Reinigungsleistung insbesondere in der als Aushängeschild geltenden Innenstadt
zu verbessern.
Die nunmehr über Jahre in der Fußgängerzone gewonnenen praktischen
Erfahrungen zeigen deutlich, dass der Einsatz eines dort fast ausschließlich
tätigen Handreinigers nicht ausreicht, den für die Einkaufsmeile angestrebten
Standard zu erreichen oder auch die hohen Erwartungen des Publikums zu
erfüllen.
Durch den Einsatz einer Mini-Kompakt-Kehrmaschine verspricht sich die Verwaltung mehr Effizienz, da die mit dem Arbeitsgerät zu erzielende wesentlich größere Kehrleistung in der Fläche umgerechnet eine deutliche Erhöhung der Zahl der Reinigungsdurchgänge in der Fußgängerzone ergibt.