Betreff
Verkehrstechnik Polleranlagen Hier: Unterlagen §13 Abs.1 KomHVO
Vorlage
WP 14-20 SV 66/161
Aktenzeichen
IV / 66 / VTPA / TN
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Erneuerung der Polleranlagen in der Fußgängerzone gemäß der vorgelegten Planung.

2.  Der Haupt- und Finanzausschuss berät nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss gemäß § 5 Abs.7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zur Erneuerung der Polleranlagen in der Fußgängerzone mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 452.210€ brutto (plus 11.000€ aktiv. Eigenleistung).

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Entwurf des Haus-haltsplanes 2020ff aufzunehmen.

 

     Gesamtkosten:

     In 2019 bereitgestellt           25.000 €   (Planungskosten)

     Davon beauftragt                 10.000 €

     Plus                                        1.000 €   (aktiv. Eigenleistung)

 

     In 2020 zu veranschlagen 442.210 €   (Bau- und Ingenieurkosten, inklusiv 15.000€ in 2019 nicht verausgabter und 2020 neu zu veranschlagender Mittel)

                                                  10.000 €   (aktiv. Eigenleistung)


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die versenkbaren Polleranlagen in der Fußgängerzone stellen seit einigen Jahren aus der Sicht der Verkehrslenkung ein Problem dar. Durch vermehrte Ausfälle von einzelnen Pollern und auch ganzen Polleranlagen kann der Lieferverkehr und der Motorisierte Individualverkehr (MIV) außerhalb der festgelegten Lieferzeiten (Mo-Fr 6-10 Uhr und 18.30-20 Uhr sowie Sa 6-9 Uhr) nicht im gewünschten Maße aus der Fußgängerzone herausgehalten werden; auch wenn dies straßenverkehrsrechtlich über die Beschilderungen eindeutig geregelt ist. Außerdem beklagen sich Anwohner mit Stellplätzen in der Innenstadt über nicht funktionierende Poller, obwohl sie eine Zugangsberechtigung für das legale Befahren außerhalb der Lieferzeiten besitzen. Des Weiteren werden die technischen Probleme der Polleranlagen nur mit erheblicher Zeitverzögerung durch die beauftragte Wartungsfirma behoben.

 


Aus diesen Gründen ist es notwendig, dass die 8 Polleranlagen rund um die Hildener Fußgängerzone erneuert werden. In Abbildung 1 sind die Polleranlagen markiert.

Abbildung 1: Luftbild der Standorte der einzelnen Polleranlagen

 
 

 


Im Einzelnen handelt es um folgende Zufahrten:

1.    Mittelstraße West       Bj. 1987

2.    Nove-Mesto-Platz      Bj. 2006

3.    Marktstraße                Bj. 2008

4.    Bismarckstraße          Bj. 2003

5.    Heiligenstraße            Bj. 2010

6.    Mittelstraße Ost          Bj. 1987

7.    Warrington-Platz         Bj. 2005

8.    Schulstraße                Bj. 2009

 


Im Rahmen der Absicherung der Hildener Fußgängerzone sollen die o.g. vorhandenen Polleranlagen durch neue versenkbare Poller ersetzt werden. Dabei soll einerseits das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten verhindert, andererseits dem örtlichen/überörtlichen Rettungsdienst und der Feuerwehr im Notfall ein ungehinderter Zugang zur Fußgängerzone gewährt werden.

Im Rahmen einer Ausschreibung wurden die Anforderungen an die Polleranlagen festgehalten und mit der Feuerwehr/Rettungsdienst, Stadtreinigung sowie Ordnungsamt abgestimmt.

Diese Kriterien sind:

-      Bei der Polleranlage muss es sich um ein Standardmodell eines Verkehrspollers handeln, das von einem Anbieter geliefert wird, der schon lange am Markt teilnimmt und die Aussicht besteht, dass er weiterhin lange am Markt besteht, um eine möglichst lange und einfache Ersatzteillieferung und Pflege zu gewährleisten.

-      Die Polleranlagen haben so zu sein, dass das System mit gleicher Technik und Betriebssteuerung modular ergänzbar ist, um ggfs. später zusätzliche Polleranlagen installieren zu können.

-      Die Polleranlagen sind über GSM-Module mit einer Zentrale zu vernetzen, die ständig Auskunft über den jeweiligen Betriebszustand (z.B. bei Störungen) geben und eine zentrale Steuerung ermöglichen kann.

-      Zugangsberechtigung: Die aktuellen Karten sollen ggfls. durch Chips bzw. andere Codekarten ersetzt werden. Hierzu soll ein Schlüsselverwaltungssystem integriert werden, womit die Ausgabe der Chips verwaltet werden soll und an die berechtigten Personen nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust wird der alte Chip gelöscht und ein neuer aktiviert.

-      Bauliche Änderung der Polleranlagen: Aufgrund der Schleppkurven der eingesetzten Fahrzeuge ist eine bauliche Veränderung der Polleranlagen nicht notwendig.

-      Zeiten: Die Polleranlagen müssen automatisiert zu Beginn und Ende der festgesetzten morgend- und abendlichen Ladezeit in der Fußgängerzone herunter- und herauffahren.

-      Die Polleranlagen müssen über Chip-Karte und Schlüsselsystem einzeln auf Anforderung bedienbar sein und in der Schließzeit nach Ein- oder Ausfahrt automatisch wieder hochfahren.

-      Beleuchtung der Poller/Aktustik: Leuchten sollen nicht an die Poller angebracht werden, ggfls. aber Reflektoren. Kein akustisches Signal beim Ausfahren der Poller

-      Art der Poller: Edelstahl ist bevorzugt

-      Anzahl der Poller: Zunächst ist davon ausgegangen worden, dass die Innenstadt nicht vollständig abgepollert wird (8 Zufahrten). Jedoch ist nicht auszuschließen, dass eine vollständige Abpollerung beschlossen wird.

-      Störungen der Poller: In solchen Fällen sollen die Anlagen automatisch heruntergefahren werden (z.B. bei einem Stromausfall).

 

Der Entwurf des Ingenieurbüros sieht vor, die Standorte nicht zu ändern. Die aktuell bestehenden Standorte der Polleranlagen bleiben bestehen. Weitere Projektinformationen sind den Anlagen zu entnehmen. Hinweis: Die Kostenabweichung zwischen der Angabe zur Haushaltsanmeldung und den jetzt vorgelegten Unterlagen erklärt sich aus den verschiedenen Konkretisierungständen der Planung. Zur Haushaltsanmeldung konnten nur Schätzungen aus der früheren Herstellung der jetzigen Poller herangezogen werden. Diese haben aber insbesondere noch keine zentrale Steuerung. Insbesondere dazu liegt erst mit dem jetzigen Planungsstand eine belastbare Kostenzahl vor. Aus diesen Kosten erklärt sich auch der wesentliche Unterschied.

 

Gez.
Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66250020 (I661900213)

Erneuerung Polleranlagen Fußgängerzone

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

1201010010

785200

 

25.000,00

2019

1201010010

471100

 

1.000,00

2020

1201010010

785200

 

320.000,00

2020

1201010010

471100

 

10.000,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

1201010010

785200

 

442.210,00

2020

1201010010

471100

 

10.000,00

2020

1201010010

547140

Verlust aus Abgang bestehender Poller

68.108,78

2020

1201010010

454510

Auflösung Sonderposten aus Abgang

25.307,74

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke