Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss und der Integrationsrat nehmen die Ausführungen der Verwaltung
zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung
des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen
Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht
diese ausführliche Berichterstattung sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen
zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat
sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative
Entscheidungsfindung.
Unterbringung:
Aktuelle
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Im Jahr 2019 haben sich die Asylzahlen im
Zeitraum Januar bis August wie folgt entwickelt:
Im bisherigen Berichtsjahr 2019 wurden
98.428 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des
Vorjahres wurden 111.685 Erstanträge gestellt; dies bedeutet einen Rückgang der
Erstantragszahlen um 11,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Folgeanträge
im Berichtsjahr 2019 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 0,7 %
auf 15.737 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 114.165 Asylanträge
im Januar bis August 2019 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (127.525 Asylanträge)
bedeutet dies einen Rückgang um 10,5 %. (Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des
BAMF, August 2019).
Im August 2019 lag die Gesamtzahl der Erstanträge bei 11.076. Die zehn
zugangsstärksten Herkunftsländer nach Erstanträgen für den Zeitraum August 2019
sind:
|
TOP 10 Staatsangehörigkeiten |
Anzahl |
% |
1. |
Syrien |
2.799 |
25,3 % |
2. |
Türkei |
1.251 |
11,3 % |
3. |
Irak |
1.129 |
10,2 % |
4. |
Afghanistan |
866 |
7,8 % |
5. |
Iran Islam. Rep |
717 |
6,5 % |
6. |
Nigeria |
442 |
4,0 % |
7. |
Somalia |
307 |
2,8 % |
8. |
Ungeklärt |
307 |
2,8 % |
9. |
Eritrea |
283 |
2,6 % |
10. |
Russische
Föderation |
271 |
2,4 % |
|
Sonstige |
2.704 |
24,4 % |
Ergebnis |
|
11.076 |
100 % |
Das heißt, die Anzahl der Asylbewerber ist
im Verlauf der vergangenen Jahre seit 2015 stetig zurückgegangen.
Im Rahmen der Asylverfahren, über die das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im August 2019 entschied,
erhielten 5670 Personen ein Bleiberecht was einer Gesamtschutzquote für alle
Staatsangehörigkeiten von 37,7 % entspricht.
Situation in Hilden
Die Unterbringungssituation in Hilden ist nach wie vor als stabil zu
bezeichnen, die bislang geschaffenen Unterbringungseinheiten sind ausreichend.
Sollte der weitere Zuzug von Flüchtlingen im bisherigen Trend verbleiben, ist
die Unterbringung der Menschen voraussichtlich über das Jahr 2020 hinaus
gesichert.
Die Wohnraumsituation in Hilden ist weiterhin sehr angespannt. Nach wie
vor steht anerkannten Flüchtlingen kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum
zur Verfügung. Da anerkannte Flüchtlinge nach Erhalt eines
Schutzstatus mit einer
Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer
von drei Jahren ausgestattet sind, bleiben sie überwiegend entsprechend in den
städtischen Unterkünften wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht,
bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Dennoch gelingt es
Einzelnen, auch Familien, sich immer wieder mit Wohnraum zu versorgen. Mit
Beendigung der Wohnsitzauflage können die anerkannten Schutzberechtigten, die
zugewiesene Gemeinde verlassen.
Mit Stand 25.09.2019 sind in Hilden 506 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen untergebracht. Der starke
Rückgang gegenüber dem letzten Berichtszeitraum erklärt sich durch zahlreiche
Auszüge, indem Menschen privaten Wohnraum fanden, freiwillig ausreisten oder
durch Abschiebungen außer Landes gebracht wurden. Von diesen 506 Personen sind
347 im Leistungsbezug des AsylbLG. Im Monat August bezog die Stadt Hilden für
183 Personen aus dieser Gruppe vom Land NRW Zuschüsse nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).
Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft
sich auf 122 Menschen.
In Hilden sieht die Verteilung in den Unterkünften nach Nationalitäten
mit Stand 25.09.2019 wie folgt aus:
|
TOP 10 Staatsangehörigkeiten |
Anzahl |
% |
1. |
Syrien |
66 |
13,04 |
2. |
Irak |
57 |
11,26 |
3. |
Afghanistan |
36 |
7,11 |
4. |
Eritrea |
31 |
6,13 |
5. |
Iran |
29 |
5,73 |
6. |
Nigeria |
29 |
5,73 |
7. |
Guinea |
28 |
5,53 |
8. |
Aserbaidschan |
22 |
4,35 |
9. |
Russland |
19 |
3,75 |
10. |
Türkei |
19 |
3,75 |
|
Sonstige |
170 |
33,62 |
506 |
100 % |
||
Es gibt zwei verschiedene Aufnahmeverpflichtungen für die Stadt Hilden
mit unterschiedlichen Zielgruppen. Für die Zuweisung dieser Menschen ist die
Bezirksregierung Arnsberg zuständig, die die Aufnahmeverpflichtung täglich
aktuellen Entwicklungen anpasst. Diese beiden Personengruppen unterteilen sich
nach Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren und nach Personen, die bereits
über eine Anerkennung verfügen und verpflichtet sind, sich im Anschluss für
drei Jahre in Hilden aufzuhalten (§12a Aufenthaltsgesetz). Darüber hinaus
werden Asylbewerber in Unterkünften der Stadt Hilden untergebracht, deren
Asylverfahren abgeschlossen ist, die sich aber aus verschiedenen Gründen noch
in Hilden aufhalten, z.B. wegen eines Abschiebungsverbotes. Sie verfügen über
eine Aufenthaltserlaubnis.
Die folgende Tabelle (Statistik der Bezirksregierung Arnsberg)
vermittelt einen Überblick.
Stand 22.9.2019 |
Bewohner im Asylverfahren |
Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach
§12a Aufenthaltsgesetz |
Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden |
200 |
390 |
Weitere Aufnahmeverpflichtung |
9 |
149 |
Erfüllungsquote der Bezirksregierung |
95,89* |
72,31* |
Gesamtzahl aufzunehmender Personen |
209 |
539 |
*Die Quoten werden nicht gegeneinander aufgerechnet.
Hilden werden zurzeit monatlich 1-3 Flüchtlinge zugewiesen.
Wie auch in der
letzten Sitzungsvorlage dargestellt, ist die Anzahl anerkannter Asylbewerber
mit Wohnsitzauflage von 321 (Stand: Mai 2019) auf 390 (Stand: September 2019)
Personen gestiegen (+ 21,5 %). Ebenso steigt die Anzahl derer, deren Asylantrag
abgelehnt wurde, die aber aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln oder
Abschiebeverboten, nicht ausreisen. Im letzteren Fall endet die Berechtigung auf Erstattungen der Stadt Hilden durch das Land NRW nach
dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) mit Ablauf von drei Monaten
nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht bzw. der Entscheidung.
Ca. 350 Personen
befinden sich in einem noch laufenden Asylverfahren oder das Verfahren wurde
ohne Anerkennung als Asylberechtigter abgeschlossen, sie erhalten aber noch Leistungen
nach dem AsylbLG. Somit ergibt sich eine Anzahl von 167 Leistungsberechtigten,
deren Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt und Krankenhilfe vollständig von
der Stadt Hilden zu tragen sind und vom Land nicht erstattet werden.
Insbesondere die Kosten für Krankenhilfe können erhebliche Summen erreichen.
Werden alle
Personengruppen zusammengefasst, halten sich in Hilden derzeit ca. 740 Personen
(150 zzgl. der Personen, die über die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen
wurden, s.o.) auf, wovon 506 derzeit in städtischen Unterkünften leben.
Demzufolge haben ca. 235 Personen (+ 6,8 %) eine anderweitige Unterkunft
gefunden und sind damit der gesellschaftlichen Integration näher gekommen.
Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird weiterhin eine
ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der
- Zuweisungen von
Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung
- Zuweisungen der Menschen mit
Wohnsitzauflage
- Entwicklung der
Quotenerfüllung bei den Zuweisungen
- Entwicklung der Zu-/Abnahme
der Flüchtlinge, die aus der FLüAG Berechtigung herausgefallen sind
- Gesamtentwicklung der
Asylbewerberzahlen
leisten.
Ob der Trend des weiteren Rückgangs der Asylerstanträge anhält, was
zwar prognostiziert wird, ist von den künftigen internationalen politischen
Entwicklungen abhängig.
Die Bundeskanzlerin hat während des Libyen-Treffens im
September 2019 akzentuiert, dass sich
die dortige Lage in den vergangenen Monaten verschärfte. Aus einer
Destabilisierung der Sicherheitslage in Afrika könnten neue Flüchtlingsströme
resultieren. Einer Entwicklung wie in Syrien, wo seit Jahren ebenfalls ein
Bürgerkrieg herrscht, sei daher entgegenzuwirken (Quelle: https://www.welt.de).
Gleichzeitig gilt es die neuesten Entwicklungen durch die militärische
Offensive der Türkei im Norden Syriens im Hinblick auf die Entwicklung der
Asylbewerberzahlen zu beobachten.
Das BAMF hat in der kürzeren Vergangenheit zudem einen Anstieg
türkischer Asylbewerber festgestellt.
Die Anzahl der Personen, mit der in Hilden im Rahmen des
Familiennachzugs zu rechnen ist, wird weiterhin mit ca. 20 Personen angenommen.
Von Januar bis September 2019 wurden der Stadt Hilden zehn Personen Rahmen des
Familiennachzugs zugewiesen.
Integration
Die Unterbringung der Flüchtlinge in Hilden ist eng mit Hilfestellungen
zur Integration durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verbunden. Im
Mittelpunkt stehen für neu zugewiesene Personen zunächst formale Dinge, wie das
Erläutern der Hausordnung, die Anmeldung im Bürgerbüro und die Begleitung bei
der Anmeldung von Kindern zur Schule – außerdem auch die Vermittlung und
Weiterleitung zu anderen Behörden oder Diensten wie dem Jobcenter, dem Ausländeramt
und auch zu Sprachkursträgern. Ebenso ist in vielen Fällen die zügige
Weiterleitung zu Ärzten, Spezialkliniken oder Pflegediensten erforderlich. Die
Regelung der wichtigen grundsätzlichen Dinge in der neuen Heimat wird auch als
„formale Integration“ bezeichnet.
Erst danach schließen sich weitere Schritte zur „sozialen Integration“
an, die die sozialpädagogischen Fachkräfte der Abteilung „Besondere soziale
Dienste“ begleitend unterstützen.
Dabei werden Maßnahmen und Projekte aus eigener Hand, aber auch in
Abstimmung mit zahlreichen Kooperationspartnern angeboten. Ferienangebote für
Kinder werden z.B. auch in eigener Regie durchgeführt. Auf die Angebote von
Sportvereinen und die Stadtbücherei wird hingewiesen, die im Januar 2019
begonnene Kooperation mit dem Kinderschutzbund wird aufgrund der bisherigen
Nachfrage weiter geführt. Das Café Mima (Migration und Mama) bietet einmal im Monat
die Möglichkeit für junge Mütter, die in den Hildener Unterkünften leben, sich
zwanglos in geschütztem Rahmen mit anderen Frauen in gleicher Situation
auszutauschen. Das Café wird von einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes,
einer Kinderkrankenschwester und einer städtischen Sozialarbeiterin betreut und
begleitet.
Der Integrationsrat, Parteien und Bürgervereine suchen die Kooperation
mit der Abteilung „Besondere soziale Dienste“, um Kindern zu Festen wie Ostern
oder St. Martin eine Freude zu machen.
Sofern es möglich ist, wird bei allen Angeboten und Kooperationen Wert
darauf gelegt, dass keine parallele Angebotsstruktur geschaffen wird, sondern
die Menschen in die bestehende Strukturen und den „Alltag der Stadt“ integriert
werden.
Auch die Kirchen und die Moscheegemeinden beteiligen sich an der
Integration der Flüchtlinge. Die katholische und die evangelische Kirche
betreiben Cafés, wo Flüchtlinge Kontakte knüpfen können und Rat erhalten. Die
Moscheegemeinden haben ihre Türen für Flüchtlinge geöffnet – im Ramadan sind
die Flüchtlinge dort eingeladen, das Fasten zu brechen.
Im Herbst 2018 hatten sehr engagierte Anwohner ein Nachbarschaftsfest
an den Übergangsheimen Brahmsweg / Silcherstraße organisiert. Dieses war auf
eine sehr große und gute Resonanz gestoßen, weshalb es naheliegend war, eine
solche Veranstaltung nun in der Nähe eines anderen Übergangsheimes aufgrund der
Initiative der Verwaltung durchzuführen.
Am 08. September 2019 fand daher auf dem Grundstück des Übergangsheimes
Schalbruch und dem benachbarten Spielplatz ein Nachbarschaftsfest statt.
Zahlreiche Organisationen konnten zuvor als Kooperationspartner gewonnen
werden: Die benachbarte Kindertagesstätte und die Grundschule, das
Nachbarschaftszentrum St. Marien der katholischen Kirche, der Jugendtreff Area
51, die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V., der
Abenteuerspielplatz und der Verein „Hilfe für Afrika e.V.“ Auch der
Bürgerverein Hilden-Nord e.V. konnte seine Aktivitäten bekannt machen. An
dieser Stelle sei allen Helferinnen und Helfern, sei es ehrenamtlich oder
hauptberuflich, für ihren Beitrag zu einem gelungenen Fest gedankt.
Die Resonanz aus der Nachbarschaft war unerwartet und erfreulich groß,
ebenso wie die Initiative und die Motivation der Bewohnerinnen und Bewohner der
Unterkünfte, das Fest mitzugestalten.
Das ehrenamtliche Engagement Hildener Bürger und Bürgerinnen besteht
weiter fort. Neben den Personen, die sich in den Kirchen engagieren, gibt es 10
sehr engagierte Integrationslotsen und -lotsinnen, die (auch spontan) angefragt
werden können, um Flüchtlingen bei den unterschiedlichsten Angelegenheiten zur
Seite zu stehen. Ende September fand eine Besprechung mit den
Integrationslotsen und -lotsinnen statt, wobei Erfahrungen und Ideen
ausgetauscht wurden. Ein solcher Austausch ist nun regelmäßig geplant.
Unterstützt wird dieses ehrenamtliche Engagement auch durch das Förderprogramm
„KOMM-AN NRW“ des Landes, welches die finanzielle Förderung der Integration von
Flüchtlingen in den Kommunen unterstützen soll. Dadurch wurde es möglich, den
Integrationslotsen und -lotsinnen eine Aufwandsentschädigung für ihr Engagement
zukommen zu lassen. Außerdem wurden aus dieser Förderlinie Angebote zur
Freizeitgestaltung ermöglicht. So fanden u.a. Ausflüge zu Museen und Zoos
statt, die von den Integrationslotsen und -lotsinnen begleitet wurden. Für 2020
sind weitere Aktionen geplant.
Darüber hinaus, wird über dieses Programm ermöglicht, Begegnungsräume
auszugestalten. Der erste Versuch wird unter Einbeziehung der Bewohner der
Herderstrasse gestartet, damit durch das Aufgreifen von deren Ideen bei der
Gestaltung eine höhere Akzeptanz zur Nutzung erzielt werden kann.
Zwei bereits bestehende Kooperationen wurden zuletzt weiter ausgebaut,
indem die jeweiligen Kooperationspartner ihre Beratung nun in den
Räumlichkeiten an der Herderstraße anbieten, also in unmittelbarer Nähe zur
Verwaltung und einer Unterkunft für Flüchtlinge. Der Jugendmigrationsdienst
(JMD), der bislang in Langenfeld zu erreichen war, bietet nun seine
Beratungspalette in Hilden an. Im Mittelpunkt des Beratungsangebotes stehen
Bildung, Spracherwerb und Zeugnisanerkennung für Menschen zwischen 12 und 27
Jahren.
Eine weitere Kooperation im gleichen Gebäude befindet sich in Planung:
Das Projekt „Zukunft aktiv gestalten“ (ZAG), dessen Federführung beim
Jugendamt angesiedelt ist, beabsichtigt, insbesondere neuzugewanderte junge
Frauen bei ihrer beruflichen und schulischen Orientierung zu unterstützen. Ein
gemeinsamer Austausch mit allen Kooperationspartnern ist geplant.
Außerdem berät hier nun auch die Leiterin Arbeitsmarktintegration des
Integrationsfonds Hilden-Haan.
„Der IFH begleitet ausgewählte Kandidaten in der Phase des
Spracherwerbs und hilft seit 2015 mit seinen Kontakten, erfolgreiche Kandidaten
an lokale Arbeitgeber zu vermitteln“ – so lautet die Selbstbeschreibung des
Angebotes der Organisation. Der Integrationsfond Hilden-Haan ist eine
Initiative der Firma Qiagen und der Rotary Stiftung Hilden-Haan (RSHH) in
Kooperation mit der Volkshochschule Hilden-Haan. Die seit 2015 erfolgreichen
Bemühungen zur beruflichen Integration der Flüchtlinge werden u. A. auch von
der Stadt Hilden unterstützt.
Die zahlenmäßige Stagnation der zugewiesenen Flüchtlinge ermöglicht es,
sich intensiver um die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner in den Unterkünften
zu kümmern, und somit deren Integration zu verbessern.
Die Wohnungsmarktlage ist zwar weiterhin angespannt aber die
gleichzeitig sehr moderate Auslastung der städtischen Unterkünfte ermöglicht es
momentan, die Wohnsituation der Bewohnerinnen und Bewohner zu entzerren. Dies
bedeutet einen Zugewinn an Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner,
der sich auch positiv auf die Beziehungen der Menschen untereinander auswirkt
und das Verhältnis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt verbessert.
Zusammen mit dem Jugendamt wird derzeit sondiert, wie man die Wohnsituation
von Familien und übrigen Bewohnern verbessern kann. Weiteres Ziel dieses
Prozesses ist die Optimierung der Inanspruchnahme von Beratungs- und anderen
Dienstleistungen.
Der Kreis Mettmann hat einen Antrag im Rahmen des Projektes
„Teilhabemanagement im Rahmen von Ausbildung und Arbeit- Gemeinsam klappt’s“
gestellt, der es der Stadt Hilden ermöglicht, mit einer halben Stelle die
Integration von geduldeten Flüchtlingen zu verbessern. Sobald dieses Projekt
bewilligt wird, ist der Einsatz einer Mitarbeiterin des Amtes möglich.
Die Integrationsbemühungen und die sozialarbeiterische Betreuung der Bewohner
der Unterkünfte verlaufen nicht immer reibungslos. So war in den vergangenen
Monaten insbesondere bei Männern in mehreren Fällen eine Verringerung der
Toleranzgrenze im Umgang mit Mitbewohnern und gegenüber den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Verwaltung festzustellen. Bedrohliches und aggressives
Auftreten führten zu einer häufigeren Inanspruchnahme der Polizei, um die Sicherheit
zu gewährleisten. Eine entsprechende psychische Disposition, eine Herabsetzung der monatlichen Leistungen aufgrund
der Weigerung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren mitzuwirken und eine
geringe Bleibeperspektive konnten insgesamt als Gründe für derart auffälliges
Verhalten beobachtet werden.
gez.
Birgit Alkenings