Betreff
Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Vorlage
WP 14-20 SV 50/166
Aktenzeichen
III/50.02/wo
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss und der Integrationsrat nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht diese ausführliche Berichterstattung sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.

 

 

Unterbringung:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

Im Jahr 2019 haben sich die Asylzahlen im Zeitraum Januar bis August wie folgt entwickelt:

 

Im bisherigen Berichtsjahr 2019 wurden 98.428 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 111.685 Erstanträge gestellt; dies bedeutet einen Rückgang der Erstantragszahlen um 11,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2019 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 0,7 % auf 15.737 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 114.165 Asylanträge im Januar bis August 2019 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (127.525 Asylanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 10,5 %. (Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF, August 2019).

 

Im August 2019 lag die Gesamtzahl der Erstanträge bei 11.076. Die zehn zugangsstärksten Herkunftsländer nach Erstanträgen für den Zeitraum August 2019 sind:

 

 

 

TOP 10 Staatsangehörigkeiten

Anzahl

%

1.

Syrien

2.799

 25,3 %

2.

Türkei

1.251

 11,3 %

3.

Irak

1.129

 10,2 %

4.

Afghanistan

866

  7,8 %

5.

Iran Islam. Rep

717

6,5 %

6.

Nigeria

442

 4,0 %

7.

Somalia

307

2,8 %

8.

Ungeklärt

307

2,8 %

9.

Eritrea

283

 2,6 %

10.

Russische Föderation

271

 2,4 %

 

Sonstige

2.704

24,4 %

Ergebnis

 

11.076

  100 %

 

Das heißt, die Anzahl der Asylbewerber ist im Verlauf der vergangenen Jahre seit 2015 stetig zurückgegangen.

 

Im Rahmen der Asylverfahren, über die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im August 2019 entschied, erhielten 5670 Personen ein Bleiberecht was einer Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten von 37,7 % entspricht.

 

Situation in Hilden

 

Die Unterbringungssituation in Hilden ist nach wie vor als stabil zu bezeichnen, die bislang geschaffenen Unterbringungseinheiten sind ausreichend. Sollte der weitere Zuzug von Flüchtlingen im bisherigen Trend verbleiben, ist die Unterbringung der Menschen voraussichtlich über das Jahr 2020 hinaus gesichert.

 

Die Wohnraumsituation in Hilden ist weiterhin sehr angespannt. Nach wie vor steht anerkannten Flüchtlingen kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Da anerkannte Flüchtlinge nach Erhalt eines Schutzstatus mit einer Wohnsitzauflage für Hilden für die  Dauer von drei Jahren ausgestattet sind, bleiben sie überwiegend entsprechend in den städtischen Unterkünften wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Dennoch gelingt es Einzelnen, auch Familien, sich immer wieder mit Wohnraum zu versorgen. Mit Beendigung der Wohnsitzauflage können die anerkannten Schutzberechtigten, die zugewiesene Gemeinde verlassen.

 

Mit Stand 25.09.2019 sind in Hilden 506 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen untergebracht. Der starke Rückgang gegenüber dem letzten Berichtszeitraum erklärt sich durch zahlreiche Auszüge, indem Menschen privaten Wohnraum fanden, freiwillig ausreisten oder durch Abschiebungen außer Landes gebracht wurden. Von diesen 506 Personen sind 347 im Leistungsbezug des AsylbLG. Im Monat August bezog die Stadt Hilden für 183 Personen aus dieser Gruppe vom Land NRW Zuschüsse nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).

 

Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft sich auf 122 Menschen.

 

In Hilden sieht die Verteilung in den Unterkünften nach Nationalitäten mit Stand 25.09.2019 wie folgt aus:

 

 

TOP 10 Staatsangehörigkeiten

Anzahl

%

1.

Syrien

66

13,04

2.

Irak

57

11,26

3.

Afghanistan

36

7,11

4.

Eritrea

31

6,13

5.

Iran

29

5,73

6.

Nigeria

29

5,73

7.

Guinea

28

5,53

8.

Aserbaidschan

22

4,35

9.

Russland

19

3,75

10.

Türkei

19

3,75

 

Sonstige

170

33,62

506

100 %

 

Es gibt zwei verschiedene Aufnahmeverpflichtungen für die Stadt Hilden mit unterschiedlichen Zielgruppen. Für die Zuweisung dieser Menschen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, die die Aufnahmeverpflichtung täglich aktuellen Entwicklungen anpasst. Diese beiden Personengruppen unterteilen sich nach Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren und nach Personen, die bereits über eine Anerkennung verfügen und verpflichtet sind, sich im Anschluss für drei Jahre in Hilden aufzuhalten (§12a Aufenthaltsgesetz). Darüber hinaus werden Asylbewerber in Unterkünften der Stadt Hilden untergebracht, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, die sich aber aus verschiedenen Gründen noch in Hilden aufhalten, z.B. wegen eines Abschiebungsverbotes. Sie verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis.

 

 

Die folgende Tabelle (Statistik der Bezirksregierung Arnsberg) vermittelt einen Überblick.

 

Stand 22.9.2019

Bewohner im Asylverfahren

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

200

390

Weitere Aufnahmeverpflichtung

9

 149

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

95,89*

72,31*

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

209

539

 

*Die Quoten werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

 

Hilden werden zurzeit monatlich 1-3 Flüchtlinge zugewiesen.

 

Wie auch in der letzten Sitzungsvorlage dargestellt, ist die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage von 321 (Stand: Mai 2019) auf 390 (Stand: September 2019) Personen gestiegen (+ 21,5 %). Ebenso steigt die Anzahl derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln oder Abschiebeverboten, nicht ausreisen. Im letzteren Fall endet die Berechtigung auf Erstattungen der Stadt Hilden durch das Land NRW nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) mit Ablauf von drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht bzw. der Entscheidung.

 

Ca. 350 Personen befinden sich in einem noch laufenden Asylverfahren oder das Verfahren wurde ohne Anerkennung als Asylberechtigter abgeschlossen, sie erhalten aber noch Leistungen nach dem AsylbLG. Somit ergibt sich eine Anzahl von 167 Leistungsberechtigten, deren Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt und Krankenhilfe vollständig von der Stadt Hilden zu tragen sind und vom Land nicht erstattet werden. Insbesondere die Kosten für Krankenhilfe können erhebliche Summen erreichen.

 

Werden alle Personengruppen zusammengefasst, halten sich in Hilden derzeit ca. 740 Personen (150 zzgl. der Personen, die über die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen wurden, s.o.) auf, wovon 506 derzeit in städtischen Unterkünften leben. Demzufolge haben ca. 235 Personen (+ 6,8 %) eine anderweitige Unterkunft gefunden und sind damit der gesellschaftlichen Integration näher gekommen.

 

Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird weiterhin eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der

 

-      Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung

-      Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage

-      Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen

-      Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlinge, die aus der FLüAG Berechtigung herausgefallen sind

-      Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen

leisten.

 

Ob der Trend des weiteren Rückgangs der Asylerstanträge anhält, was zwar prognostiziert wird, ist von den künftigen internationalen politischen Entwicklungen abhängig.

Die Bundeskanzlerin hat während des Libyen-Treffens im September 2019 akzentuiert, dass sich die dortige Lage in den vergangenen Monaten verschärfte. Aus einer Destabilisierung der Sicherheitslage in Afrika könnten neue Flüchtlingsströme resultieren. Einer Entwicklung wie in Syrien, wo seit Jahren ebenfalls ein Bürgerkrieg herrscht, sei daher entgegenzuwirken (Quelle: https://www.welt.de).

Gleichzeitig gilt es die neuesten Entwicklungen durch die militärische Offensive der Türkei im Norden Syriens im Hinblick auf die Entwicklung der Asylbewerberzahlen zu beobachten.

Das BAMF hat in der kürzeren Vergangenheit zudem einen Anstieg türkischer Asylbewerber festgestellt. 

 

Die Anzahl der Personen, mit der in Hilden im Rahmen des Familiennachzugs zu rechnen ist, wird weiterhin mit ca. 20 Personen angenommen. Von Januar bis September 2019 wurden der Stadt Hilden zehn Personen Rahmen des Familiennachzugs zugewiesen.

 

Integration

 

Die Unterbringung der Flüchtlinge in Hilden ist eng mit Hilfestellungen zur Integration durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verbunden. Im Mittelpunkt stehen für neu zugewiesene Personen zunächst formale Dinge, wie das Erläutern der Hausordnung, die Anmeldung im Bürgerbüro und die Begleitung bei der Anmeldung von Kindern zur Schule – außerdem auch die Vermittlung und Weiterleitung zu anderen Behörden oder Diensten wie dem Jobcenter, dem Ausländeramt und auch zu Sprachkursträgern. Ebenso ist in vielen Fällen die zügige Weiterleitung zu Ärzten, Spezialkliniken oder Pflegediensten erforderlich. Die Regelung der wichtigen grundsätzlichen Dinge in der neuen Heimat wird auch als „formale Integration“ bezeichnet.

 

Erst danach schließen sich weitere Schritte zur „sozialen Integration“ an, die die sozialpädagogischen Fachkräfte der Abteilung „Besondere soziale Dienste“ begleitend unterstützen.

Dabei werden Maßnahmen und Projekte aus eigener Hand, aber auch in Abstimmung mit zahlreichen Kooperationspartnern angeboten. Ferienangebote für Kinder werden z.B. auch in eigener Regie durchgeführt. Auf die Angebote von Sportvereinen und die Stadtbücherei wird hingewiesen, die im Januar 2019 begonnene Kooperation mit dem Kinderschutzbund wird aufgrund der bisherigen Nachfrage weiter geführt. Das Café Mima (Migration und Mama) bietet einmal im Monat die Möglichkeit für junge Mütter, die in den Hildener Unterkünften leben, sich zwanglos in geschütztem Rahmen mit anderen Frauen in gleicher Situation auszutauschen. Das Café wird von einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes, einer Kinderkrankenschwester und einer städtischen Sozialarbeiterin betreut und begleitet.

 

Der Integrationsrat, Parteien und Bürgervereine suchen die Kooperation mit der Abteilung „Besondere soziale Dienste“, um Kindern zu Festen wie Ostern oder St. Martin eine Freude zu machen.

 

Sofern es möglich ist, wird bei allen Angeboten und Kooperationen Wert darauf gelegt, dass keine parallele Angebotsstruktur geschaffen wird, sondern die Menschen in die bestehende Strukturen und den „Alltag der Stadt“ integriert werden.

 

Auch die Kirchen und die Moscheegemeinden beteiligen sich an der Integration der Flüchtlinge. Die katholische und die evangelische Kirche betreiben Cafés, wo Flüchtlinge Kontakte knüpfen können und Rat erhalten. Die Moscheegemeinden haben ihre Türen für Flüchtlinge geöffnet – im Ramadan sind die Flüchtlinge dort eingeladen, das Fasten zu brechen.

 

Im Herbst 2018 hatten sehr engagierte Anwohner ein Nachbarschaftsfest an den Übergangsheimen Brahmsweg / Silcherstraße organisiert. Dieses war auf eine sehr große und gute Resonanz gestoßen, weshalb es naheliegend war, eine solche Veranstaltung nun in der Nähe eines anderen Übergangsheimes aufgrund der Initiative der Verwaltung durchzuführen.

 

Am 08. September 2019 fand daher auf dem Grundstück des Übergangsheimes Schalbruch und dem benachbarten Spielplatz ein Nachbarschaftsfest statt. Zahlreiche Organisationen konnten zuvor als Kooperationspartner gewonnen werden: Die benachbarte Kindertagesstätte und die Grundschule, das Nachbarschaftszentrum St. Marien der katholischen Kirche, der Jugendtreff Area 51, die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V., der Abenteuerspielplatz und der Verein „Hilfe für Afrika e.V.“ Auch der Bürgerverein Hilden-Nord e.V. konnte seine Aktivitäten bekannt machen. An dieser Stelle sei allen Helferinnen und Helfern, sei es ehrenamtlich oder hauptberuflich, für ihren Beitrag zu einem gelungenen Fest gedankt.

Die Resonanz aus der Nachbarschaft war unerwartet und erfreulich groß, ebenso wie die Initiative und die Motivation der Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte, das Fest mitzugestalten.

 

Das ehrenamtliche Engagement Hildener Bürger und Bürgerinnen besteht weiter fort. Neben den Personen, die sich in den Kirchen engagieren, gibt es 10 sehr engagierte Integrationslotsen und -lotsinnen, die (auch spontan) angefragt werden können, um Flüchtlingen bei den unterschiedlichsten Angelegenheiten zur Seite zu stehen. Ende September fand eine Besprechung mit den Integrationslotsen und -lotsinnen statt, wobei Erfahrungen und Ideen ausgetauscht wurden. Ein solcher Austausch ist nun regelmäßig geplant.

 

Unterstützt wird dieses ehrenamtliche Engagement auch durch das Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ des Landes, welches die finanzielle Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen unterstützen soll. Dadurch wurde es möglich, den Integrationslotsen und -lotsinnen eine Aufwandsentschädigung für ihr Engagement zukommen zu lassen. Außerdem wurden aus dieser Förderlinie Angebote zur Freizeitgestaltung ermöglicht. So fanden u.a. Ausflüge zu Museen und Zoos statt, die von den Integrationslotsen und -lotsinnen begleitet wurden. Für 2020 sind weitere Aktionen geplant.

Darüber hinaus, wird über dieses Programm ermöglicht, Begegnungsräume auszugestalten. Der erste Versuch wird unter Einbeziehung der Bewohner der Herderstrasse gestartet, damit durch das Aufgreifen von deren Ideen bei der Gestaltung eine höhere Akzeptanz zur Nutzung erzielt werden kann.

 

Zwei bereits bestehende Kooperationen wurden zuletzt weiter ausgebaut, indem die jeweiligen Kooperationspartner ihre Beratung nun in den Räumlichkeiten an der Herderstraße anbieten, also in unmittelbarer Nähe zur Verwaltung und einer Unterkunft für Flüchtlinge. Der Jugendmigrationsdienst (JMD), der bislang in Langenfeld zu erreichen war, bietet nun seine Beratungspalette in Hilden an. Im Mittelpunkt des Beratungsangebotes stehen Bildung, Spracherwerb und Zeugnisanerkennung für Menschen zwischen 12 und 27 Jahren.

 

Eine weitere Kooperation im gleichen Gebäude befindet sich in Planung:

Das Projekt „Zukunft aktiv gestalten“ (ZAG), dessen Federführung beim Jugendamt angesiedelt ist, beabsichtigt, insbesondere neuzugewanderte junge Frauen bei ihrer beruflichen und schulischen Orientierung zu unterstützen. Ein gemeinsamer Austausch mit allen Kooperationspartnern ist geplant.

 

Außerdem berät hier nun auch die Leiterin Arbeitsmarktintegration des Integrationsfonds Hilden-Haan. 

„Der IFH begleitet ausgewählte Kandidaten in der Phase des Spracherwerbs und hilft seit 2015 mit seinen Kontakten, erfolgreiche Kandidaten an lokale Arbeitgeber zu vermitteln“ – so lautet die Selbstbeschreibung des Angebotes der Organisation. Der Integrationsfond Hilden-Haan ist eine Initiative der Firma Qiagen und der Rotary Stiftung Hilden-Haan (RSHH) in Kooperation mit der Volkshochschule Hilden-Haan. Die seit 2015 erfolgreichen Bemühungen zur beruflichen Integration der Flüchtlinge werden u. A. auch von der Stadt Hilden unterstützt.

 

Die zahlenmäßige Stagnation der zugewiesenen Flüchtlinge ermöglicht es, sich intensiver um die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner in den Unterkünften zu kümmern, und somit deren Integration zu verbessern.

 

Die Wohnungsmarktlage ist zwar weiterhin angespannt aber die gleichzeitig sehr moderate Auslastung der städtischen Unterkünfte ermöglicht es momentan, die Wohnsituation der Bewohnerinnen und Bewohner zu entzerren. Dies bedeutet einen Zugewinn an Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner, der sich auch positiv auf die Beziehungen der Menschen untereinander auswirkt und das Verhältnis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt verbessert.

Zusammen mit dem Jugendamt wird derzeit sondiert, wie man die Wohnsituation von Familien und übrigen Bewohnern verbessern kann. Weiteres Ziel dieses Prozesses ist die Optimierung der Inanspruchnahme von Beratungs- und anderen Dienstleistungen.

 

Der Kreis Mettmann hat einen Antrag im Rahmen des Projektes „Teilhabemanagement im Rahmen von Ausbildung und Arbeit- Gemeinsam klappt’s“ gestellt, der es der Stadt Hilden ermöglicht, mit einer halben Stelle die Integration von geduldeten Flüchtlingen zu verbessern. Sobald dieses Projekt bewilligt wird, ist der Einsatz einer Mitarbeiterin des Amtes möglich.

 

Die Integrationsbemühungen und die sozialarbeiterische Betreuung der Bewohner der Unterkünfte verlaufen nicht immer reibungslos. So war in den vergangenen Monaten insbesondere bei Männern in mehreren Fällen eine Verringerung der Toleranzgrenze im Umgang mit Mitbewohnern und gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung festzustellen. Bedrohliches und aggressives Auftreten führten zu einer häufigeren Inanspruchnahme der Polizei, um die Sicherheit zu gewährleisten. Eine entsprechende psychische Disposition,  eine Herabsetzung der monatlichen Leistungen aufgrund der Weigerung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren mitzuwirken und eine geringe Bleibeperspektive konnten insgesamt als Gründe für derart auffälliges Verhalten beobachtet werden.

 

 

gez.

Birgit Alkenings