Betreff
Anhörung gem. § 71 Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vor Berufung eines Leiters des Amtes für Jugend, Schule und Sport
Vorlage
WP 14-20 SV III/012
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Herr Ulrich Brakemeier ist seit 01.08.2017 Leiter des Amtes für Jugend, Schule und Sport. Dieser hat zu Beginn des Jahres 2019 mitgeteilt, ab 01.07.2019 in Altersteilzeit zu gehen und nur noch in Teilzeitbeschäftigung tätig zu sein. Entsprechend war eine halbe Stelle als gleichberechtigte Amtsleitung zu besetzten. Nach interner Ausschreibung ist diese halbe Stelle mit Frau Anja Voß besetzt worden.

 

Nach der im Ausschuss vorgestellten Umstrukturierung des Amtes für Jugend, Schule und Sport (SV WP 14-20 SV III/007) war Frau Voß stellvertretende Amtsleitung und hat die Phase der Neuausrichtung des Amtes aktiv mitgestaltet. Aus Sicht der Verwaltung ist die Umstrukturierung gelungen, die gewünschten Effekte sind eingetreten.

 

Aufgrund der Teilzeitbeschäftigung von Herrn Brakemeier im Rahmen seiner Altersteilzeit wurde folgende organisatorische Veränderung vorgenommen, indem sich das Amt 51 in zwei Geschäftsbereiche mit zwei gleichrangigen Amtsleitungen aufteilt.

 

Geschäftsbereich 1 unter Leitung von Ulrich Brakemeier:

SG 51.1 Kinderbetreuung und Schulverwaltung

SG 51.2 Jugendförderung und OGS

 

Geschäftsbereich 2 unter Leitung von Anja Voß:

SG 51.3 Sozialer Dienst

SG 51.4 Psychologische Beratungsstelle

SG 51.5 Verwaltung

Sportbüro

 

Frau Voß erfüllt alle Voraussetzungen nach § 72 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), wonach eine besondere persönliche Eignung und eine entsprechende fachliche Qualifikation gefordert werden.

 

 

gez.

 

Birgit Alkenings