Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt, nach Vorberatung durch den Sozialausschuss und den Haupt-
und Finanzausschuss, die Anpassung der Vereinbarung über die Durchführung der
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung einschließlich Präventionsarbeit in
Hilden zwischen der Stadt Hilden und dem SKFM e.V. vom 6.8.2013 entsprechend
der beigefügten Anlage ab dem 01.01.2020.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Kreis Mettmann hat den SKFM Hilden jährlich mit einem Betrag in Höhe von 52.709,40 Euro für die Beratung des Personenkreises der Erwerbsfähigen nach dem 2. Sozialgesetzbuch bezuschusst. Dieser Zuschuss wurde jährlich auf den Zuschuss der Stadt Hilden angerechnet. Seit dem 01.07.2018 hat der Kreis Mettmann eine Personalkostenanpassung vorgenommen und den Zuschuss um 5797,60 Euro auf insgesamt 58.507,00 Euro jährlich erhöht. Mit Schreiben vom 24.01.2019 hat der SKFM darum gebeten, die Erhöhung des Zuschusses nicht auf den Zuschuss der Stadt Hilden anzurechnen. Begründet wird diese Bitte mit dem Hinweis auf tarifliche Besitzstandswahrung, da erhebliche Gehaltssteigerungen zu berücksichtigen waren, die in der Vergangenheit mit der vertraglich gewährleisteten Indexanpassung nicht abgegolten wurden.
Seit dem 01.01.2014 hat es Tarifsteigerungen in Höhe von insgesamt 17,31 % Punkten gegeben, die mit der einmaligen Indexanpassung um 5,1 % im Dezember 2016 nicht aufgefangen werden konnten. Zudem sind vertraglich 2,13 Vollzeitstellen vorzuhalten, die auch keine Kürzung der Personalkosten/-kapazitäten erlauben.
Gleichzeitig wurde seit dem 01.01.2014 die Präventionsarbeit mit 20.000 Euro für einem wöchentlichen Stundenumfang von 15 Wochenstunden bezuschusst. Allein die Personalkosten der Mitarbeiterin sind in der Zwischenzeit auf 25.000 Euro gestiegen. Zudem muss der SKFM aus Eigenmitteln 0,25 Stellen für eine Verwaltungskraft vorhalten.
Um die enorme Beratungsnachfrage zu decken, wurde zusätzlich außerhalb der vertraglich vereinbarten Vollzeitäquivalente eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin eingestellt. Insgesamt leistet der SKFM einen wesentlich höheren finanziellen Aufwand, als die um 5.797,60 Euro vorgesehene indirekte Zuschusserhöhung.
Aufgrund der sehr plausibel dargestellten und deutlich erhöhten Kostenstruktur sollte der Vertrag dahingehend angepasst werden, dass die Anrechnung des Kreiszuschusses in Höhe von 52.709 Euro weiterhin erfolgt. Des Weiteren ist aufzunehmen, dass bei einer erneuten Zuschussanpassung durch den Kreis Mettmann auch über eine mögliche Anrechnung des Erhöhungsbetrages zu verhandeln ist.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050301 |
Hilfe zum Lebensunterhalt |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
050301 3000 |
531800 |
Zuschüsse |
87.500 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
050301 3000 |
531800 |
Zuschüsse |
84.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.12.2019 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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