Betreff
Anpassung der Vereinbarung über die Durchführung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung einschließlich Präventionsarbeit in Hilden zwischen der Stadt Hilden und dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.V., Hilden vom 6.8.2013, gültig ab 1.1.2014
Vorlage
WP 14-20 SV 50/163
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung durch den Sozialausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss, die Anpassung der Vereinbarung über die Durchführung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung einschließlich Präventionsarbeit in Hilden zwischen der Stadt Hilden und dem SKFM e.V. vom 6.8.2013 entsprechend der beigefügten Anlage ab dem 01.01.2020.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Kreis Mettmann hat den SKFM Hilden jährlich mit einem Betrag in Höhe von 52.709,40 Euro für die Beratung des Personenkreises der Erwerbsfähigen nach dem 2. Sozialgesetzbuch bezuschusst. Dieser Zuschuss wurde jährlich auf den Zuschuss der Stadt Hilden angerechnet. Seit dem 01.07.2018 hat der Kreis Mettmann eine Personalkostenanpassung vorgenommen und den Zuschuss um 5797,60 Euro auf insgesamt 58.507,00 Euro jährlich erhöht. Mit Schreiben vom 24.01.2019 hat der SKFM darum gebeten, die Erhöhung des Zuschusses nicht auf den Zuschuss der Stadt Hilden anzurechnen. Begründet wird diese Bitte mit dem Hinweis auf tarifliche Besitzstandswahrung, da erhebliche Gehaltssteigerungen zu berücksichtigen waren, die in der Vergangenheit mit der vertraglich gewährleisteten Indexanpassung nicht abgegolten wurden.

 

Seit dem 01.01.2014 hat es Tarifsteigerungen in Höhe von insgesamt 17,31 % Punkten gegeben, die mit der einmaligen Indexanpassung um 5,1 % im Dezember 2016 nicht aufgefangen werden konnten. Zudem sind vertraglich 2,13 Vollzeitstellen vorzuhalten, die auch keine Kürzung der Personalkosten/-kapazitäten erlauben.

Gleichzeitig wurde seit dem 01.01.2014 die Präventionsarbeit mit 20.000 Euro für einem wöchentlichen Stundenumfang von 15 Wochenstunden bezuschusst. Allein die Personalkosten der Mitarbeiterin sind in der Zwischenzeit auf 25.000 Euro gestiegen.  Zudem muss der SKFM aus Eigenmitteln 0,25 Stellen für eine Verwaltungskraft vorhalten.

 

Um die enorme Beratungsnachfrage zu decken, wurde zusätzlich außerhalb der vertraglich vereinbarten Vollzeitäquivalente eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin eingestellt. Insgesamt leistet der SKFM einen wesentlich höheren finanziellen Aufwand, als die um 5.797,60 Euro vorgesehene indirekte Zuschusserhöhung.

 

Aufgrund der sehr plausibel dargestellten und deutlich erhöhten Kostenstruktur sollte der Vertrag dahingehend angepasst werden, dass die Anrechnung des Kreiszuschusses in Höhe von 52.709 Euro weiterhin erfolgt. Des Weiteren ist aufzunehmen, dass bei einer erneuten Zuschussanpassung durch den Kreis Mettmann auch über eine mögliche Anrechnung des Erhöhungsbetrages zu verhandeln ist.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050301

Hilfe zum Lebensunterhalt

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

050301 3000

531800

Zuschüsse

87.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

050301 3000

531800

Zuschüsse

84.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.12.2019

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke