Betreff
Pflanzung schattenspendender Bäume auf der Südseite des Spielplatzes im Stadtpark.
hier: Antrag der Fraktion Allianz für Hilden vom 10.07.2019
Vorlage
WP 14-20 SV 66/155
Aktenzeichen
IV/66.3 Spielplätze
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

Durch die Neugestaltung des Spielplatzes ist dieser nun nach Süden völlig ungeschützt. Verschlimmert wird die Hitzesituation durch die großflächig verlegten Bodenplatten um den Spielplatz herum, die die Hitze speichern und den Verbleib bei hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung unerträglich und insbesondere für Kleinkinder gesundheitsschädlich machen.

 


Antragstext:

Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Bürgermeisterin, unverzüglich den Kinderspielplatz im revitalisierten Stadtpark mit bereits bei Pflanzung schattenspendenden Bäumen auf der Richtung Süden liegenden Seite gegen die Sonneneinstrahlung zu schützen.

 

 

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit dem beigefügten Antrag der Fraktion Allianz für Hilden wird für den neben dem Stadtparkkiosk gelegenen städtischen Kinderspielplatz die Pflanzung von schattenspendenden Bäumen beantragt. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass sich die Situation nach der Neugestaltung des Spielplatzes verschlimmert habe. Dieser sei nach Süden nunmehr ungeschützt, außerdem würde durch die um den Spielplatz verlegten Bodenplatten die Hitze vermehrt gespeichert, was bei hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung unerträglich sei.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat die vom Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und vom Rat der Stadt Hilden beschlossene Planung des Projektes –Revitalisierung Stadtpark- im ersten Bauabschnitt umgesetzt und dabei auch den dortigen Kinderspielplatz erneuert.

 

Eingangs ist festzustellen, dass sich die Situation auf dem Kinderspielplatz in Bezug auf die Beschattungsverhältnisse durch die Neugestaltung nicht verschlimmert hat. Dies kann zum Beispiel anhand der beigefügten Luftbildaufnahme von 2018 (vor dem Umbau) gut nachvollzogen werden. Die Aufnahme (Frühjahr 2018, niedriger Sonnenstand) zeigt, dass selbst bei dem im Frühjahr üblichen relativ niedrigen Sonnenstand und vergleichsweise weitem Schattenwurf, der Spielplatz nahezu ohne Schatten ist (ehemalige Randbepflanzung mit Eiben, Sträuchern und 1 Kirschgroßstrauch). Mit fortschreitender Jahreszeit und höherem Sonnenstand minimiert sich der Schattenwurf auf dem Spielplatz weiter, bis schließlich nur noch unter den Bäumen/Gehölzen eine Beschattung vorliegt. Im Hochsommer ist insofern auch nur unter dem vorhandenen Kirschbaum bzw. der vorhandenen Platane westlich des Spielplatzes (Sitzplatz) eine Beschattung gegeben.

 

Um eine flächige Beschattung auf dem Spielplatz zu erzielen, müsste ein Großbaum mittig in die Sandfläche gepflanzt werden. Dies ist jedoch allein aus Gründen der Einhaltung von Sicherheitsabständen bzw. Fallschutzbereichen um die Spielgeräte nicht realisierbar.

 

Im Süden des Spielplatzes wurde im Rahmen der Umgestaltung ein neuer Baum gepflanzt, es wird jedoch noch Jahre dauern, bis der Schattenwurf dieser Neupflanzung den Spielplatz „erreicht“. Eine weitere Baumpflanzung könnte noch im Böschungsbereich (südöstlicher Rand des Spielplatzes) vorgenommen werden. Allerdings würde auch hiermit nur ein schmaler Randbereich des Spielplatzes beschattet werden. Die Kosten hierfür könnten aus den vorh. Haushaltsmitteln gedeckt werden.

 

Im Zuge der Umgestaltung wurde das vorhandene graue Betonpflaster durch ein neues, helleres Pflaster (beige) ersetzt. Durch die Wahl eines helleren Pflasters findet keine vermehrte Aufheizung der Flächen statt.

 

Aus der Vergangenheit sind keine Meldungen bekannt, wonach die Sonneneinstrahlung im Bereich des Spielplatzes thematisiert wurde, obwohl die Beschattungssituation der derzeitigen Lage (s.o.) vergleichbar war. Dies lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass die aktuelle Einschätzung insbesondere im Zusammenhang mit den sehr hohen Temperaturen der Sommer 2018 bzw. 2019 zu sehen ist, die den Aufenthalt im Freien insbesondere bei direkter Sonneneinstrahlung, oft sehr unangenehm gestaltet haben. Im Vergleich zu der bisher üblichen sommerlichen Witterung kann man sicherlich von Extremereignissen sprechen, inwieweit dies zukünftig häufiger der Fall sein wird bleibt abzuwarten.

 

Bei der Neugestaltung des Stadtparks wurde der vorhandene Spielplatz in seiner Grundstruktur belassen, es wurde lediglich eine geringfügige Erweiterung der Sandfläche nach Westen durchgeführt. Da es sich um keine Neuanlage eines Spielplatzes handelt, sieht die Verwaltung nur geringe Möglichkeiten, die Beschattungssituation zu verbessern. Hier wird auf die bereits o.g. zusätzliche Baumpflanzung im südöstlichen Randbereich verwiesen.

 

Betrachtet man die ganzjährige Nutzungsdauer des Spielplatzes, so stellt die mögliche Einschränkung der Nutzung aufgrund zu intensiver Sonneneinstrahlung nur einen sehr kleinen Zeitanteil dar. Neben den individuellen Möglichkeiten eines wirksamen Sonnenschutzes durch Hautcremes oder etwa Kleidung, bietet der Stadtpark an solchen Tagen alternative Aufenthaltsmöglichkeiten, wie etwa die Nutzung des neu geschaffenen Waldspielplatzes oder etwa der Aufenthalt auf den Flächen unter dem vorhandenen Altbaumbestand an.

 

Für die zusätzliche Baumpflanzung stehen dem Tiefbau- und Grünflächenamt keine Finanzmittel zur Verfügung. Sie sind auch nicht zum Haushalt 2020/2021 angemeldet worden. Sie müssten ggfls. vom Rat der Stadt Hilden zusätzlich bereitgestellt werden. Es ist mit Kosten von 1.500€ zu rechnen.

 

 

gez. Alkenings

Bürgermeisterin

 

Zusätzliche Neupflanzung möglich

 

Bereits erfolgte Neupflanzung

 
 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke