Betreff
Anzeige von Nebentätigkeiten gem. Korruptionsbekämpfungsgesetz
a) Anzeige gemäß § 18 I
b) Aufstellung gemäß § 18 II
Vorlage
WP 04-09 SV 11/004
Aktenzeichen
I/11 30 02-dh
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Anzeige des Bürgermeisters über die Übernahme neuer Nebentätigkeiten  sowie die Aufstellung über ausgeübte Nebentätigkeiten im Jahre 2004 zur Kenntnis.

     

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Erläuterungen und Begründung zur Sitzungsvorlage Nr. 11/004

 

 

Zu a)

 

Nach § 18 I Korruptionsbekämpfungsgesetz (in Kraft getreten am 01. März 2005) zeigt der Bürgermeister seine Tätigkeiten nach § 68 I Landesbeamtengesetz vor Übernahme dem Rat an. Unter anderem sind anzugeben Tätigkeiten im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer Gesellschaft oder einem in anderer Rechtsform betriebenen Unternehmen, soweit diese einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.

 

 

Zu b)

 

Gemäß § 18 II in Verbindung mit § 71 Landesbeamtengesetz hat der Bürgermeister dem Rat jährlich eine Aufstellung seiner Nebentätigkeiten des Vorjahres vorzulegen, wenn die Einnahmen aus den Nebentätigkeiten im jeweiligen Jahr insgesamt 1.200 € übersteigen.

 

 

Allg. Hinweis zur Abführungspflicht von Nebeneinnahmen:

Gemäß § 13 Nebentätigkeitsverordnung (NtV) sind Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (im Sinne des § 3 NtV)  insoweit abzuführen, als sie im Kalenderjahr 6.000 € übersteigen.

Die Tätigkeiten zu III. der „Meldung von Nebeneinnehmen“ bei Nr. 11 und 12 stellen keine Nebentätigkeiten im Sinne der NtV dar. Somit verbleiben die Einnahmen aus Nebentätigkeiten mit 2000,50 € deutlich unter der maßgeblichen Abführungsgrenze.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

 

Anlagen



Anlage 1

 
 


Gemäß § 18 Absatz 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz sind dem Rat vor der Übernahme Tätigkeiten nach § 68 I Landesbeamtengesetz anzuzeigen:

 

 

Fehlanzeige

 

 

 

 

Informationshalber wird jedoch der Beginn folgender ab Oktober 2004 aufgenommener Tätigkeiten mitgeteilt:

 

 

  • Mitgliedschaften in Organen/Ausschüssen des Städte- und Gemeindebundes NW

 

Präsidium                                                                              ordentl. Mitglied

(Beschluss der Mitgliederversammlung des NW StGB vom 4./5. April 2005)

 

Hauptausschuss                                                                   ordentl. Mitglied

                        (satzungsgemäß als Mitglied des Präsidiums)

 

 

  • Mitgliedschaften in Organen/ Ausschüssen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

 

Ausschuss für Europafragen                                                stellv. Mitglied

(Beschluss des Präsidiums des NW StGB vom 4./5. April 2005)

 

Ausschuss für Schule, Sport und Kultur                              stellv. Mitglied

(Beschluss des Präsidiums des NW StGB vom 4./5. April 2005)

 

 

 

  • Gemeindeprüfungsanstalt NW

 

Verwaltungsrat                                                                      ordentl. Mitglied

(Beschluss des Präsidiums des NW StGB vom 4./5. April 2005):

 

 

  • Sparkassen- und Giroverband

 

Verbandsvorstand                                                                 stellv. Delegierter

(Beschluss des Aufsichtsrates des ZV Sparkasse HRV am 14.03.2005)

 

 

  • Bergisch-Rheinischer Wasserverband

 

Verbandsversammlung                                                        ordentl. Mitglied

(Beschluss des Rates vom 13.10.2004)

 

Vorstand                                                                                ordentl. Mitglied

(Beschluss der Verbandsversammlung am 06.12.2004)

 

Anlage 2

 
 


Meldung von Nebeneinnahmen

(§ 71 LBG, § 15 NtV)

 

I. Folgende genehmigungspflichtige  und/oder nach § 69 Abs. 1 Nr. 2,3 oder 4 b LBG nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (im Sinne des § 3 NtV) wurden  gegen Vergütung ausgeübt:

 

Gremium

Art der Tätigkeit

Zeitl. Umfang/
Anzahl Sitzungen/Jahr

Auftraggeber

Vergütung 2004

1.

Stadtwerke Hilden GmbH

Mitglied des Aufsichtsrates

3

Rat

465,00

2.

Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH

Mitglied des Aufsichtsrates

2

Rat

33,00

3.

Städte- und Gemeindebund NW

Mitglied im Präsidium

5

Mitgliederver-sammlung

StGB NW

383,50

4.

GVV Kommunalversicherung

Mitglied im Regionalbeirat

1

StGB NW

105,00

5.

Zweckverband Sparkasse Hilden/Ratingen/Velbert

Mitglied der Verbandsversammlung

3

Rat

984,00

6.

Bergisch-Rhein. Wasserverband

Mitglied des Aufsichtsrates

(ab 10.2004)

1

Rat

30,00

 

 

Jahressumme

 

 

2000,50

 

 

 

 

 

 

II. Folgende genehmigungspflichtige  und/oder nach § 69 Abs. 1 Nr. 2,3 oder 4 b LBG nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten außerhalb des  öffentlichen Dienst wurden  gegen Vergütung ausgeübt:

Fehlanzeige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III. Folgende Tätigkeiten unterliegen nicht  der Anzeigepflicht,  weil sie zu den Aufgaben im Hauptamt gehören, und somit keine Nebentätigkeiten im Sinne der NtV darstellen (Nr. 1-13) oder weil keine Vergütung gezahlt wurde (Nr. 14-20). Dennoch werden sie im Interesse maximaler Transparenz aufgeführt:

 

 

 

Gremium

Art der Tätigkeit

Auftraggeber

Vergütung 2004

1.

Agentur für Arbeit Düsseldorf

Tätigkeit im Verwaltungsaus-schuss (Ende 30.06.2004)

StGB NW

36,00

2.

Zweckverband Volkshochschule Hilden-Haan

Verbandsvorsteher

Satzung

0,00

3.

Zweckverband Gesamtschule Langenfeld-Hilden

Mitglied der Verbandsversammlung

Rat

0,00

4.

Zweckverband Erholungsgebiet Ittertal

Mitglied der Verbandsversammlung

Rat

0,00

5.

Zweckverband Unterbacher See

Mitglied der Verbandsversammlung

Rat

0,00

6.

Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung

Gesellschaftsvertrag

0,00

7.

Stadtwerke Hilden GmbH

Mitglied und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung

Gesellschaftsvertrag

0,00

8.

Seniorenzentrum „Stadt Hilden“ GmbH

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung

Gesellschaftsvertrag

0,00

9.

Stadthalle Hilden GmbH

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung

Gesellschaftsvertrag

0,00

10.

Stadthalle Hilden GmbH

Vorsitzender des Verwaltungsrates

Gesellschaftsvertrag

0,00

11.

Zweckverband Sparkasse Hilden/

Ratingen/Velbert

Hauptverwaltungsbeamter im Verwaltungsrat

öff.-rechtl.Vertrag

3297,00

12.

Zweckverband Sparkasse Hilden/

Ratingen/Velbert

Mitglied im Kreditausschuss

Aufsichtsrat SpK

4609,00

13.

Sport- und Kulturstiftung Hilden

Vorsitzender des Kuratoruims

Satzung

16,50

14.

Städte- und Gemeindebund NW

Mitglied der Mitgliederversammlung

Präsidium

0,00

15.

Städte- und Gemeindebund NW

Mitglied im Arbeitskreis Mittelstadt

Präsidium

0,00

16.

Verkehrsgesellschaft Hilden mbH

Mitglied der Gesellschafterversammlung

AR Stadtwerke GmbH

0,00

17.

Verkehrsgesellschaft Hilden mbH

Mitglied des Aufsichtsrates

Rat

0,00

18.

Gemeinnützige Jugendwerkstatt Hilden GmbH

Mitglied der Gesellschafterversammlung

Rat

0,00

19.

Wasserwerk Baumberg GmbH

Mitglied der Gesellschafterversammlung

Rat

0,00

20.

Wasserwerk Baumberg GmbH

Mitglied des Aufsichtsrates

GV Wasserwerk Baumberg GmbH

0,00