Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur- und Heimatpflege
sowie im Haupt- und Finanzausschuss den Verkauf der kleinen Bühne und die
Senkung der Ausleihgebühr für die große Bühne auf 300,-€.
Erläuterungen und Begründungen:
Über die freiwillige Leistung „Garagierung, Transport und Aufstellung der mobilen Bühnen (Kultur)“ ist nach letztmaligem Beschluss 2016, festgeschrieben für drei Jahre, erneut zu entscheiden.
Die beiden städtischen mobilen Bühnen werden (insbesondere in den Sommermonaten) regelmäßig sowohl für städtische Veranstaltungen und Feste des Stadtmarketings als insbesondere auch für Veranstaltungen der örtlichen Vereine genutzt. Eine gleichzeitige Nutzung der beiden Bühnen war bzw. ist nur etwa ein- bis zweimal im Jahr gefragt. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung vertretbar, die kleine Bühne zu verkaufen und den Mietpreis für die große Bühne nach unten anzupassen. In der nachfolgenden Ausführung wird das Ausleihverhalten der mobilen Bühnen dargestellt.
Nutzung der
mobilen Bühnen in den Jahren 2014 – 2019
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2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 Stand 29.08.19 |
Kleine Bühne |
20 |
16 |
21 |
17 |
19 |
11 |
Große Bühne |
11 |
8 |
6 |
8 |
6 |
8 |
Insgesamt |
31 |
24 |
27 |
25 |
25 |
19 |
Die Mietpreise für die beiden mobilen Veranstaltungsbühnen sind bewusst niedrig gehalten, um den zahlreichen Vereinen eine Nutzung für ihre Veranstaltungen zu ermöglichen und damit das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen.
|
Gebühr 1. Tag |
Gebühr jeder weitere Tag |
Kleine Bühne |
300,00 € |
100,00 € |
Große Bühne |
350,00 € |
100,00 € |
Mit der Bereitstellung und Vermietung der beiden Bühnen sind folgende Kosten verbunden:
Fixkosten
für die mobilen Veranstaltungsbühnen pro Jahr:
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Garagierung |
Steuer, Versicherung |
Abschreibung |
Kalkulatorische Zinsen |
Gesamtaufwand |
Kleine Bühne |
3.141,60 € |
130,27 € |
0,00 € |
0,00 € |
3.271,87 € |
Große Bühne |
3.955,56 € |
201,62 € |
4.415,42 € Läuft aus am 28.2.2025 |
1.138,50 € |
9.711,10 € |
Garagierung, Transport sowie Auf- und Abbau bei Veranstaltungen kann
nicht durch städtische Mitarbeiter (z.B. des Bauhofes) erfolgen. Mit diesen
Aufgaben ist die Firma Herweg GmbH als langjähriger Vertragspartner des
Kulturamtes betraut.
Variable Kosten für die mobilen
Veranstaltungsbühnen:
|
Preis je Auf- und Abbau |
Kleine Bühne |
262,21 € |
Große Bühne |
345,10 € |
Zusätzlich entsteht für die Unterhaltung sowie auch für die Vermietung
ein Verwaltungsaufwand, der allerdings nicht genau beziffert werden kann (+/- 2
Stunden pro Vorgang).
Die Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag bei der Bereitstellung und
Vermietung der beiden mobilen Bühnen ergibt folgendes Ergebnis:
Aufwand und Ertrag der kleinen
Bühne im Jahr 2018
|
2018 |
Anzahl der Nutzungen |
19 |
Aufwand für Nutzungen |
4.981,99 € |
Aufwand gesamt |
8.253,86 € |
Ertrag gesamt |
5.700,00 € |
Fehlbetrag |
2.553,86 € |
Aufwand und Ertrag der großen
Bühne in 2018
|
2018 |
Anzahl der Nutzungen |
6 |
Aufwand für Nutzungen |
2.070,60 € |
Aufwand gesamt |
11.781,70 € |
Ertrag gesamt |
2.100,00 € |
Fehlbetrag |
9.681,70 € |
Obwohl die große Bühne deutlich seltener vermietet wird als die kleine Bühne, kann auf sie nicht ganz verzichtet werden. Unter der Voraussetzung, dass fortan nur noch die große Bühne zur Vermietung vorgehalten sowie vermietet wird und diese aus Rücksicht auf das geringe Budget der Vereine zum Mietpreis von 300 € (wie bisher für die kleine Bühne) zur Verfügung gestellt wird, würden sich Aufwand und Ertrag wie folgt darstellen:
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Orientiert an
den Zahlen aus 2018 insgesamt |
Anzahl der Nutzungen |
25 |
Aufwand für Nutzungen |
8.627,50 € |
Aufwand gesamt |
18.338,60 € |
Ertrag gesamt |
7.500,00 € |
Fehlbetrag |
10.838,60 € |
Insgesamt ergäbe sich nach dem Verkauf der kleinen Bühne also eine Verringerung des Fehlbetrages um etwa 1.400 € (im ersten Jahr).
Beim Verkauf der Bühne in 2020 geht die Verwaltung von einem Erlös von 2.500 – 3.000 € aus.
Die Verwaltung sieht als vertretbar an, die kleine Bühne zu verkaufen und die Ausleihgebühr der großen Bühne um 50,-€ auf 300,-€ zu senken.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040103/040201 |
Sonst. Veranst./Kulturförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
ZUS0015030 |
Bühne Kennz. ME 2807 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2020/2021 |
040103 |
441100 |
Mieten |
6.000 |
||
2020/2021 |
040103 |
542210 |
Immobilienmiete |
15.000 |
||
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2020/2021 |
040103 |
441100 |
Mieten |
6.000 |
||
2020 |
040103 |
542210 |
Immobilienmiete |
14.000 |
||
2021 |
040103 |
542210 |
Immobilienmiete |
13.000 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
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|
|
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die Befristung
endet am: (12/2022) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Auf die
unveränderten Abschreibungen gemäß Darstellung in den Erläuterungen wird verwiesen.
Gesehen Franke |
||||||