Betreff
Neuregelung der Bühnenvermietung
Vorlage
WP 14-20 SV 41/101
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur- und Heimatpflege sowie im Haupt- und Finanzausschuss den Verkauf der kleinen Bühne und die Senkung der Ausleihgebühr für die große Bühne auf 300,-€.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Über die freiwillige Leistung „Garagierung, Transport und Aufstellung der mobilen Bühnen (Kultur)“ ist nach letztmaligem Beschluss 2016, festgeschrieben für drei Jahre, erneut zu entscheiden.

 

Die beiden städtischen mobilen Bühnen werden (insbesondere in den Sommermonaten) regelmäßig sowohl für städtische Veranstaltungen und Feste des Stadtmarketings als insbesondere auch für Veranstaltungen der örtlichen Vereine genutzt. Eine gleichzeitige Nutzung der beiden Bühnen war bzw. ist nur etwa ein- bis zweimal im Jahr gefragt. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung vertretbar, die kleine Bühne zu verkaufen und den Mietpreis für die große Bühne nach unten anzupassen. In der nachfolgenden Ausführung wird das Ausleihverhalten der mobilen Bühnen dargestellt.

 

 

Nutzung der mobilen Bühnen in den Jahren 2014 – 2019

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Stand 29.08.19

Kleine Bühne

20

16

21

17

19

11

Große Bühne

11

8

6

8

6

8

Insgesamt

31

24

27

25

25

19

 

Die Mietpreise für die beiden mobilen Veranstaltungsbühnen sind bewusst niedrig gehalten, um den zahlreichen Vereinen eine Nutzung für ihre Veranstaltungen zu ermöglichen und damit das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen.

 

 

Gebühr 1. Tag

Gebühr jeder weitere Tag

Kleine Bühne

300,00 €

100,00 €

Große Bühne

350,00 €

100,00 €

 

Mit der Bereitstellung und Vermietung der beiden Bühnen sind folgende Kosten verbunden:

 

Fixkosten für die mobilen Veranstaltungsbühnen pro Jahr:

 

 

Garagierung

Steuer, Versicherung

Abschreibung

Kalkulatorische Zinsen

Gesamtaufwand

Kleine Bühne

3.141,60 €

130,27 €

0,00 €

0,00 €

3.271,87 €

Große Bühne

3.955,56 €

201,62 €

4.415,42 €

Läuft aus am 28.2.2025

1.138,50 €

9.711,10 €

 

Garagierung, Transport sowie Auf- und Abbau bei Veranstaltungen kann nicht durch städtische Mitarbeiter (z.B. des Bauhofes) erfolgen. Mit diesen Aufgaben ist die Firma Herweg GmbH als langjähriger Vertragspartner des Kulturamtes betraut.

 

Variable Kosten für die mobilen Veranstaltungsbühnen:

 

 

Preis je Auf- und Abbau

Kleine Bühne

262,21 €

Große Bühne

345,10 €

 

Zusätzlich entsteht für die Unterhaltung sowie auch für die Vermietung ein Verwaltungsaufwand, der allerdings nicht genau beziffert werden kann (+/- 2 Stunden pro Vorgang).

 

Die Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag bei der Bereitstellung und Vermietung der beiden mobilen Bühnen ergibt folgendes Ergebnis:

 

Aufwand und Ertrag der kleinen Bühne im Jahr 2018

 

 

2018

Anzahl der Nutzungen

19

Aufwand für Nutzungen

4.981,99 €

Aufwand gesamt

8.253,86 €

Ertrag gesamt

5.700,00 €

Fehlbetrag

2.553,86 €

 

Aufwand und Ertrag der großen Bühne in 2018

 

 

2018

Anzahl der Nutzungen

6

Aufwand für Nutzungen

2.070,60 €

Aufwand gesamt

11.781,70 €

Ertrag gesamt

2.100,00 €

Fehlbetrag

9.681,70 €

 

 

Obwohl die große Bühne deutlich seltener vermietet wird als die kleine Bühne, kann auf sie nicht ganz verzichtet werden. Unter der Voraussetzung, dass fortan nur noch die große Bühne zur Vermietung vorgehalten sowie vermietet wird und diese aus Rücksicht auf das geringe Budget der Vereine zum Mietpreis von 300 € (wie bisher für die kleine Bühne) zur Verfügung gestellt wird, würden sich Aufwand und Ertrag wie folgt darstellen:

 

 

Orientiert an den Zahlen aus 2018 insgesamt

Anzahl der Nutzungen

25

Aufwand für Nutzungen

8.627,50 €

Aufwand gesamt

18.338,60 €

Ertrag gesamt

7.500,00 €

Fehlbetrag

10.838,60 €

 

Insgesamt ergäbe sich nach dem Verkauf der kleinen Bühne also eine Verringerung des Fehlbetrages um etwa 1.400 € (im ersten Jahr).

 

Beim Verkauf der Bühne in 2020 geht die Verwaltung von einem Erlös von 2.500 – 3.000 € aus.

 

Die Verwaltung sieht als vertretbar an, die kleine Bühne zu verkaufen und die Ausleihgebühr der großen Bühne um 50,-€ auf 300,-€ zu senken.

 

gez.

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

040103/040201

Sonst. Veranst./Kulturförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

ZUS0015030

Bühne Kennz. ME 2807

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020/2021

040103

441100

Mieten

         6.000

2020/2021

040103

542210

Immobilienmiete

15.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020/2021

040103

441100

Mieten

6.000

2020

040103

542210

Immobilienmiete

14.000

2021

040103

542210

Immobilienmiete

13.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (12/2022)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Auf die unveränderten Abschreibungen gemäß Darstellung in den Erläuterungen wird verwiesen.

 

Gesehen

 

Franke