Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und
Finanzausschuss im Produkt 060301 „Bereitstellung von Hilfen innerhalb und
außerhalb von Familien“ einen Betrag in Höhe von 82.000 € überplanmäßig
bereitzustellen.
Die Deckung
erfolgt durch Minderaufwendungen im Produkt 050303 „Hilfen nach AsylBLG“.
Erläuterungen und Begründungen:
Für das Produkt 060301 „Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien“ wird in 2019 ein Mehraufwand von 82.000€ prognostiziert.
Anfang des Jahres wurde nach einer erneuten Hochrechnung aller laufenden Fälle sowie aller bekannten Planungsfälle das Budget Hilfen zur Erziehung über die Änderungsliste angepasst (vergl. SV 51/239). Der Haushaltsplanansatz für das Jahr 2019 beträgt insgesamt 10.467.760€.
Im Rahmen der allgemeinen Einsparungen wurden im Produkt 060301 1,05% des Gesamtbudgets als globaler Minderaufwand gekürzt. Dies entspricht einer Kürzung von 108.429€.
Die Kürzung sollte durch aktive Steuerung des Controllings „aufgefangen“ werden.
Aufgrund von Fallentwicklungen, welche im Januar 2019 noch nicht absehbar waren, entstanden im Budget Hilfen zur Erziehung Mehraufwendungen. Diese konnten trotz durchgeführter Maßnahmen durch die Steuerungsgruppe nicht reduziert werden.
Die Grafik zeigt den Verlauf der Fälle, in denen eine Hilfe zur Erziehung installiert wurde:
Jan |
Feb |
Mrz |
Apr |
Mai |
Jun |
Jul |
Aug |
Sep |
Okt |
Nov |
Dez |
|
Jahr
2018 |
279 |
283 |
288 |
290 |
292 |
292 |
297 |
297 |
298 |
300 |
285 |
290 |
Jahr
2019 |
333 |
340 |
351 |
360 |
360 |
356 |
354 |
360 |
368 |
377 |
381 |
380 |
Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt über einen Minderaufwand im Budget 050303 „Hilfen nach AsylBLG“.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060301 Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien |
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
0603010080
Heimpflege |
533500 |
Leist.d. Jugendhilfe
innerh.v. Einrichtungen |
3.325.000€ |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
0603010080 Heimpflege |
533500 |
Leist.d. Jugendhilfe innerh.v. Einrichtungen |
3.407.000€ |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
0503031000 Leistungen nach dem AsylBLG |
533800 |
Leistungen nach dem AsylBLG |
82.000€ |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen und einverstanden Franke |
||||||