Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den
vorgestellten Zeitplan als Grundlage für die Schulentwicklungsplanung der
weiterführenden Schulen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Den am 14.02.2019 gestellten Antrag der CDU-Fraktion, „Konzept für Schülerzahlen an weiterführenden Schulen“ beantwortete die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage SV 51/251. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, den hier skizzierten Planungsrahmen weiter zu konkretisieren, insbesondere wurde die Beauftragung eines Planungsinstitutes, sowie die Vorstellung eines konkreten Zeitplans gewünscht.
Die Verwaltung hat diesen Auftrag unmittelbar bearbeitet und zur Ermittlung eines Planungsinstitutes zunächst eine Markterkundung durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass es in vertretbarer Nähe zur Stadt Hilden (im Radius von ca.100 km) nur überschaubar viele Anbieter mit ausreichender Qualifikation gibt. Abschließend konnten drei Institute ermittelt werde, die dann im Vergabeverfahren geprüft werden konnten.
Im Ergebnis dieses Verfahrens fiel die Wahl auf das Institut GEBIT aus Münster (https://www.GEBIT-ms.de). Die Verwaltung sieht bei dem ausgewählten Institut eine hohe wissenschaftliche Fachkompetenz, einen planerisch übergreifenden Ansatz, sowie hohe moderative und partizipative Expertise. Aus Sichtweise der Verwaltung ist die Auswahl des Unternehmens zu begrüßen.
Das Institut hat bundesweite Reputation und ist auch bereits von Nachbarstädten im Kreis Mettmann mit Schulentwicklungsplanung beauftragt worden. Durch einen Moderationsauftrag im Jahr 2017 hat das Institut auch bereits Kenntnisse von den Strukturen der Grundschullandschaft in Hilden.
In Vorgesprächen konnte mit dem Institut bereits ein Zeitplan abgesteckt werden, den eine Mitarbeiterin der GEBIT, Frau Frauke Gier im Ausschuss vorstellen wird.
Der Zeitplan sieht vor, bereits in diesem Jahr mit den notwendigen Vorarbeiten der Datensammlung zu beginnen. Eine erste Prognose wird Ende Dezember 2019/Anfang Januar 2020 vorliegen.
Für das erste Quartal 2020 sind Schulbesuche und Gespräche mit den Schulleitungen vorgesehen. Danach ist mit einem abschließenden Bericht zu rechnen
Der Bericht wird mit eindeutigen Handlungsempfehlungen versehen sein.
Vor diesem Hintergrund muss die Verwaltung nochmals auf die außerordentliche Komplexität der Schullandschaft und des daraus resultierenden Planungsrahmens hinweisen, was eine genaue zeitliche Vorhersage schwierig macht.
Mit 5 Schulträgern, 5 Schulformen und ca.
55 % Schülerinnen und Schülern auf Schulen in privater Ersatzschulträgerschaft
ist die Schullandschaft bei der Einwohnerzahl Hildens mindestens landesweit
einzigartig.
Der Vielfältigkeit des Angebotes für Kinder und Eltern steht die Steuerungsproblematik des öffentlichen Trägers gegenüber. Auch die Schulangebote der erreichbaren Nachbarstädte im Kreis tangieren die Hildener Schullandschaft. Der öffentliche Träger handelt bislang nach dem Prinzip, jedem Hildener Kind einen Platz an einer Hildener Schule anzubieten und wird dieses Prinzip auch zukünftig weiterhin verfolgen. Allerdings ist der öffentliche Träger nicht für die Überwachung der Schulpflicht im Übergang verantwortlich und die Steuerungsmöglichkeiten sind auch hier begrenzt.
Auch externe Faktoren, wie die zukünftige Gestaltung der Schulpolitik in NRW, gestalten die Situation in Hilden durchaus schwierig.
Der kurze Problemaufriss macht bereits deutlich, dass ein Planungskonzept keine einfache Sache wird, sondern eines gut strukturierten, auf breite Beteiligung angelegten Planungsprozesses bedarf.
Die Bandbreite möglicher Handlungsoptionen reicht von einem schulorganisatorischen Eingriff in die Hildener Schullandschaft bis zur Stärkung des Schulprofils einzelner Schulen als rein innerschulische Angelegenheit.
Auch vor diesem Hintergrund zeigt sich die Verwaltung zuversichtlich, mit der GEBIT einen starken und leistungsfähigen Planungspartner zur Seite zu haben.
Verwaltungsspitze, Elternschaft und politische Entscheider werden in einem definierten Begleitprozess in die Bewertung der Prognose und die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen einbezogen.
Zeitplan Schulentwicklungsprozess
Handlungsschritt |
Zeitliche Einordnung |
Beteiligung |
Projektvereinbarung |
November 2019 |
Verwaltung GEBIT |
Datensammlung |
November/Dezember 2019 |
Verwaltung/IT NRW/GEBIT |
Raumerfassung |
November/Dezember 2019 |
Verwaltung/GEBIT |
Erstellung einer Prognose |
Januar 2020 |
GEBIT |
Vorstellung der Prognose |
Februar 2020 |
Begleitgruppe |
Schulbegehungen und Gespräche |
Februar 2020 |
Schulleitungen, GEBIT Verwaltung |
Ergebnisse der Schulbegehungen |
März 2020 |
Begleitgruppe |
Erarbeitung der Handlungsempfehlungen |
ab März 2020 |
Begleitgruppe, Obere Schulaufsichtsbehörde |
Erstellung des Abschlussberichtes |
abhängig von Handlungsempfehlungen |
GEBIT |
Erstellung einer Vorlage für den Rat |
Abhängig vom Abschlussbericht |
Verwaltung |
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
030201 |
Schulverwaltungsangelegenheiten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0302010020 |
529100 |
Dienstleistung
Gebit |
7.837 |
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2020 |
0302010020 |
529100 |
Dienstleistung Gebit |
7.837 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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