Betreff
Schulentwicklungsplanung für weiterführende Schule hier:Zeitplan
Vorlage
WP 14-20 SV 51/281
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den vorgestellten Zeitplan als Grundlage für die Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Den am 14.02.2019 gestellten Antrag der CDU-Fraktion, „Konzept für Schülerzahlen an weiterführenden Schulen“ beantwortete die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage SV 51/251. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, den hier skizzierten Planungsrahmen weiter zu konkretisieren, insbesondere wurde die Beauftragung eines Planungsinstitutes, sowie die Vorstellung eines konkreten Zeitplans gewünscht.

 

Die Verwaltung hat diesen Auftrag unmittelbar bearbeitet und zur Ermittlung eines Planungsinstitutes zunächst eine Markterkundung durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass es in vertretbarer Nähe zur Stadt Hilden (im Radius von ca.100 km) nur überschaubar viele Anbieter mit ausreichender Qualifikation gibt. Abschließend konnten drei Institute ermittelt werde, die dann im Vergabeverfahren geprüft werden konnten.

 

Im Ergebnis dieses Verfahrens fiel die Wahl auf das Institut GEBIT aus Münster (https://www.GEBIT-ms.de). Die Verwaltung sieht bei dem ausgewählten Institut eine hohe wissenschaftliche Fachkompetenz, einen planerisch übergreifenden Ansatz, sowie hohe moderative und partizipative Expertise. Aus Sichtweise der Verwaltung ist die Auswahl des Unternehmens zu begrüßen.

 

Das Institut hat bundesweite Reputation und ist auch bereits von Nachbarstädten im Kreis Mettmann mit Schulentwicklungsplanung beauftragt worden. Durch einen Moderationsauftrag im Jahr 2017 hat das Institut auch bereits Kenntnisse von den Strukturen der Grundschullandschaft in Hilden.

 

In Vorgesprächen konnte mit dem Institut bereits ein Zeitplan abgesteckt werden, den eine Mitarbeiterin der GEBIT, Frau Frauke Gier im Ausschuss vorstellen wird.

 

Der Zeitplan sieht vor, bereits in diesem Jahr mit den notwendigen Vorarbeiten der Datensammlung zu beginnen. Eine erste Prognose wird Ende Dezember 2019/Anfang Januar 2020 vorliegen.

Für das erste Quartal 2020 sind Schulbesuche und Gespräche mit den Schulleitungen vorgesehen. Danach ist mit einem abschließenden Bericht zu rechnen

 

Der Bericht wird mit eindeutigen Handlungsempfehlungen versehen sein.

 

Vor diesem Hintergrund muss die Verwaltung nochmals auf die außerordentliche Komplexität der Schullandschaft und des daraus resultierenden Planungsrahmens hinweisen, was eine genaue zeitliche Vorhersage schwierig macht.

 

Mit 5 Schulträgern, 5 Schulformen und ca. 55 % Schülerinnen und Schülern auf Schulen in privater Ersatzschulträgerschaft ist die Schullandschaft bei der Einwohnerzahl Hildens mindestens landesweit einzigartig.

 

Der Vielfältigkeit des Angebotes für Kinder und Eltern steht die Steuerungsproblematik des öffentlichen Trägers gegenüber. Auch die Schulangebote der erreichbaren Nachbarstädte im Kreis tangieren die Hildener Schullandschaft. Der öffentliche Träger handelt bislang nach dem Prinzip, jedem Hildener Kind einen Platz an einer Hildener Schule anzubieten und wird dieses Prinzip auch zukünftig weiterhin verfolgen. Allerdings ist der öffentliche Träger nicht für die Überwachung der Schulpflicht im Übergang verantwortlich und die Steuerungsmöglichkeiten sind auch hier begrenzt.

 

Auch externe Faktoren, wie die zukünftige Gestaltung der Schulpolitik in NRW, gestalten die Situation in Hilden durchaus schwierig.

 

Der kurze Problemaufriss macht bereits deutlich, dass ein Planungskonzept keine einfache Sache wird, sondern eines gut strukturierten, auf breite Beteiligung angelegten Planungsprozesses bedarf.

 

Die Bandbreite möglicher Handlungsoptionen reicht von einem schulorganisatorischen Eingriff in die Hildener Schullandschaft bis zur Stärkung des Schulprofils einzelner Schulen als rein innerschulische Angelegenheit.

 

Auch vor diesem Hintergrund zeigt sich die Verwaltung zuversichtlich, mit der GEBIT einen starken und leistungsfähigen Planungspartner zur Seite zu haben.

 

Verwaltungsspitze, Elternschaft und politische Entscheider werden in einem definierten Begleitprozess in die Bewertung der Prognose und die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen einbezogen.

 

 

Zeitplan Schulentwicklungsprozess

 

Handlungsschritt

 

Zeitliche Einordnung

Beteiligung

Projektvereinbarung

November 2019

Verwaltung GEBIT

Datensammlung

November/Dezember 2019

Verwaltung/IT NRW/GEBIT

Raumerfassung

November/Dezember 2019

Verwaltung/GEBIT

Erstellung einer Prognose

Januar 2020

GEBIT                                       

Vorstellung der Prognose

Februar 2020

Begleitgruppe

Schulbegehungen und

Gespräche

Februar 2020

Schulleitungen, GEBIT Verwaltung

Ergebnisse der Schulbegehungen

März 2020

Begleitgruppe

Erarbeitung der Handlungsempfehlungen

ab März 2020

Begleitgruppe, Obere Schulaufsichtsbehörde

Erstellung des Abschlussberichtes

abhängig von Handlungsempfehlungen

GEBIT

Erstellung einer Vorlage für den Rat

Abhängig vom Abschlussbericht

Verwaltung

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

030201

Schulverwaltungsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0302010020

529100

Dienstleistung Gebit

7.837

2020

0302010020

529100

Dienstleistung

Gebit

7.837

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer