Erläuterungen zum
Antrag:
Der Weg ermöglicht eine schnelle, autofreie Ost /West Verbindung zwischen Hilden und Benrath.
Die Strecke ist in ihrem jetzigen Zustand zu schmal, ausgewaschen, uneben und in allgernein schlechter baulicher Verfassung. Das Begleitgrün ist zum Teil in den Weg hinein gewachsen und verengt den ohnehin schmalen Fahr- und Gehweg zusätzlich; wirkt somit verkehrsgefährdend.
Da der Weg von der Stadt Hilden und dem BRW Haan gemeinsam verantwortet wird soll geprüft werden, wie eine zeitnahe Sanierung realisierbar ist.
Antragstext:
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit dem BRW Haan
eine Sanierung des Itter- Rad-/Fußweges zwischen der
DB Brücke Hilden-Richrath und der Stadtgrenze Düsseldorf Benrath
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der vom Antragsteller benannte Weg längs der Itter hat eine Gesamtlänge von rd. 2,8 km. Einen Überblick gibt die Anlage 2. Von seiner ursprünglichen Funktion her handelt es sich nicht um einen Geh- und Radweg, sondern um einen Betriebsweg des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes (BRW) zur Gewässerunterhaltung, welcher im Rahmen des früheren Ausbaus der Itter mit angelegt worden ist. Von der o.a. Streckenlänge befinden sich 2.400m im Eigentum des BRW und nur der kleine Mittelabschnitt (Weststraße-Horster Allee) von 400m ist in städtischem Eigentum. Vor diesen Randbedingungen ist die Gesamtstrecke straßenrechtlich auch nicht als Geh- und Radweg gewidmet.
Die öffentliche Wegenutzung wird vom BRW als Eigentümer im positiven Sinne geduldet, wobei es keine diesbezüglichen vertraglichen Vereinbarungen zwischen BRW und Stadt gibt. Dies ist eine Situation, wie sie landauf/landab an vielen Gewässern vorherrscht. Vor diesem Hintergrund müssen die Wegeunterhaltungsarbeiten des BRW erst einmal nicht nach denen einer öffentlichen Nutzung als Geh- und Radweg, sondern nach den dortigen betrieblichen Erfordernissen betrachtet werden.
Der BRW hat im September seine Gewässerpflegemaßnahmen an der Itter und damit auch in dem hier behandelten Bereich durchgeführt. Standardmäßig werden diese Arbeiten 2mal jährlich durchgeführt. Dabei wurde auch der Grünbewuchs am Rand des Weges zurückgeschnitten. Der Umfang dieser Arbeiten ging sicher über die Erfordernisse des BRW hinaus und wurde vom Umfang her auch unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Nutzung des Betriebsweges als Geh-/Radweg vorgenommen. Die beigefügten Bilder (Anlage 3) geben einen Eindruck von der gesamten Wegstrecke.
Der BRW hat mitgeteilt, dass er bei Bedarf auch darüber hinaus zusätzliche Rückschnitte auf Anforderung vornehmen würde, soweit es seine Ressourcen zulassen.
Unabhängig von der Frage der Notwendigkeit und dem Umfang von Unterhaltungsarbeiten zum Zwecke eines guten Geh- und Radweges ist klar, dass die Kostentragung weiterer Maßnahmen zu Lasten der Stadt Hilden gehen würde. In der Vergangenheit hat die Stadt Hilden daher bereits in erheblichem Umfang Finanzmittel für die diesbezügliche Wegeunterhaltung eingesetzt.
So wurde in 2016 im Abschnitt Horster Allee bis Stadtgrenze Düsseldorf der komplette Wegebelag nebst Schotterunterbau erneuert. Die Kosten lagen bei 20.000€. Auch in 2016 wurde im Abschnitt DB-Unterführung Hilden bis Einmündung Agnes-Pockels-Straße das seitliche Grünbankett zur Sicherstellung der Wegebreite entfernt. Die Kosten lagen bei 10.000€.
Die Überprüfung des Wegebelagszustandes hat zu dem Ergebnis geführt, dass insgesamt ein guter bis befriedigender Zustand gegeben ist. Die Verkehrssicherheit ist überall gegeben und der Weg sowohl für Fußgänger wie auch Radfahrer uneingeschränkt nutzbar.
Auf weniger als 5% der wassergebundenen Wegedecke tritt in Einzelfällen der Schotterunterbau zu Tage. Dies führt nicht zu einer Einschränkung der Nutzung, sondern ggfls. ist im Einzelfall der Komfort herabgesetzt. Hier sollten evtl. Wegeunterhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Bei einer geschätzten Fläche von 500m² ist mit Kosten von 5.000€ zu rechnen.
Gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 Verkehrsflächen /
Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan (Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021) angemeldet: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
1201010010 |
521151 |
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5.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Es ist davon
auszugehen, dass gegenüber den Haushaltsanmeldungen erhebliche Kürzungen
vorgenommen werden müssen. Ein möglicher Maßnahmenbeschluss sollte daher im
Rahmen der Haushaltsberatungen gefasst werden. Franke |
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