Der Schul- und Sportausschuss nimmt die Prüfergebnisse für seine weitere Beratung zur Kenntnis. Weitere Entscheidungen stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Haushaltsberatungen.
Der ursprüngliche Antrag der Allianz für Hilden – Aufstellung von Wasserspendern -WP 14 -20 SV 51/263 wurde in der Sitzung vom 11.06.2019 zurückgezogen.. Nach ausführlicher Diskussion wurde es für gut und wichtig befunden, allen Kindern in den Schulen von Hilden, kostenfreies Wasser zur Verfügung zu stellen, denn zurzeit würden nur die Kinder im OGS Bereich davon profitieren.
Der Schuldezernent sicherte eine Rückmeldung für die nächste Sitzung des Schul- und Sportausschusses zu.
Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, inwieweit Trinkbrunnen (Tafelwasseranlagen), ggf. mit Frischwasserzuleitung, an allen Schulstandorten aufgestellt werden sollten, um ein dauerhaftes und nachhaltiges Angebot von Trinkwasser, anzubieten. Dabei soll das Wasser lediglich mit Kohlendioxidgas durch Druckgasflaschen angereichert sein.
Die Verwaltung bietet seit Jahren eine gesunde Ernährung für Kindern und Jugendlichen in Kita und Schulen an. Dazu gehört auch eine gute Versorgung mit Getränken, vorrangig mit Mineralwasser.
Für alle
städtischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen besteht zur Versorgung
aller Kinder mit Getränken ein Rahmenvertrag. Dieser Vertrag enthält
überwiegend das Angebot von Mineralwasser in Mehrweg-Glasflaschen. Die
Lieferung erfolgt in die jeweiligen Standorte. Das Wasser erfüllt bestimmte
Qualitätskriterien, wie z.B. „natriumarm“. Das pädagogische Personal hält die
Kinder regelmäßig an zu trinken. Die Standorte verfügen über
Mehrweg-Becher/-Kannen oder Gläser, die täglich gespült werden. Bis auf zwei
Standorte ist es gängige Praxis, die Kinder nicht nur in der Zeit der
Schulbetreuung (als Beigabe zur Mittagsverpflegung und während der Zeiten in
OGS, VGS, VGS+), sondern während des ganzen Aufenthaltes in der Schule mit
Getränken zu versorgen.
Das Helmholtz –
Gymnasium (HGH) verfügt über eine Tafelwasseranlage der Stadtwerke Hilden GmbH
mit Frischwasseranschluss, die aktuell defekt ist. Die Wartung beträgt ca. 400
€ pro Jahr (durch die Stadtwerke Hilden GmbH), darüber hinaus werden rd. 800 €
für Kohlensäure-Zylinder (10 kg Flasche) aufgewendet. Dabei werden die
Trinkwasserbeschaffenheit (allgemeine, mikrobiologische, chemische und
radiologische Beschaffenheit) und die Indikatorparameter durch die Stadtwerke
Hilden GmbH geprüft und die Anlage gewartet. Kinder entnehmen das Wasser mit
eigenen Behältnissen.
Die Grundschulen
und weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft wurden befragt, ob sie
gerne Trinkwasserbrunnen in den Schulen hätten. Im Ergebnis haben sich die zwei
weiterführenden Schulen dafür ausgesprochen. Das Gerät im Helmholtz Gymnasium
Hilden (HGH) ist aktuell defekt und muss neu angeschafft werden, die Kosten
werden aus dem Schulbudget finanziert. Das HGH würde sich über ein zweites
Gerät (z.B. im neuen Oberstufengebäude) sehr freuen. Da das Gebäude von HGH und
Marie-Colinet-Sekundarschule (MCS) gemeinsam genutzt wird, wäre das Gerät auch
durch beide Schulen nutzbar. Für die MCS prüft das Gebäudemanagement bereits
eine Anschlussmöglichkeit in der Mensa. Sofern ein Anschluss möglich ist, wird
das weitere Vorgehen mit der Schulleitung besprochen. Die Leitungen der
Grundschulen haben sich gemeinsam beraten und sprechen sich gegen
Trinkwasserbrunnen aus. Im Wesentlichen werden hygienische Gründe, der
notwendige Personaleinsatz, die Nebenkosten und Sicherheitsbedenken
(Rutschgefahr) benannt.
Nachfolgend
werden drei Varianten genauer beleuchtet:
I.
Trinkwasserbrunnen mit Frischwasseranschluss
II. Gallonen – Wasserspender – ohne Frischwasseranschluss
III. (Ausweitung)
des Rahmenvertrages auf den Schulbetrieb
Nachfolgend
aufgeführte Kosten beziehen sich immer auf 9 städt. Schulen mit 14 Standorten.
I. Trinkwasserbrunnen mit Frischwasseranschluss:
Beispiel:
In jedem Fall wären Trinkbrunnen mit Energieeinsparungen (z.B. entfällt
der Transport), Verringerung von Abfall (z.B. Etikettenentfernung, Bruchglas,
Schraubverschlüsse) und verminderter Abwasserbelastung (z.B. Flaschenspülung)
verbunden. Die Errichtung und Betrieb
derartiger Anlagen erfordern zum Schutz von Kindern, Personal sowie Personen,
die ebenfalls Zugang zum Trinkbrunnen haben
(z.B. Eltern, Handwerker, usw.) die Beachtung normativer Regelungen zur
technischen und hygienischen Sicherheit, wobei die Hygiene in Anbetracht
dessen, dass die Anlagen eine Art „Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung
innerhalb einer Betriebsstätte“ darstellen, besonderer Berücksichtigung bedarf.
Es muss beachtet werden, dass Kinder oder ältere/kranke Personen Zugang haben,
deren immunologische Abwehrlage evtl. geschwächt ist, ferner Personen, die
besonders empfänglich sind für gastrointestinale Infektionen.
Die auf dem Markt
angebotenen Trinkbrunnen für den hier beschriebenen Anwendungszweck
unterscheiden sich in qualitativer Hinsicht im Wesentlichen durch
- den technischen Aufwand zur Erfüllung
der Anforderungen aus Sicht der Arbeitssicherheit,
- des Brand- und Gebäudeschutzes und
- der Lebensmittelhygiene.
Die Druckgaszylinder
muss z.B. gegenüber dem Zugriff durch Unbefugte in einem abschließbaren Schrank
gesichert sein. Fluchtwege und Brandschutz sind selbstverständlich zu beachten.
Eine Kühlung sollte vorhanden sein (erzeugt
Nebenkosten). Es ist zu empfehlen, verwendungsfertige Anlagen (mit einer
vollständigen technischen Anlagebeschreibung), die als gesamte Einheit
baumustergeprüft und zertifiziert sind, einzusetzen.
Bis zur
Hausinstallation sind die Stadtwerke Hilden GmbH als Lieferant für die Güte des
Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung verantwortlich. Ab dem Übergabepunkt
zur Hausinstallation geht diese Verantwortung auf die Stadt Hilden über. Vor
der Installation gilt es für jeden Standort zu prüfen, inwieweit
Analyseparameter des Wassers in Hilden, in Abhängigkeit der Beschaffenheit der jeweiligen
Wasserrohre (z.B. Kupfer, feuerverzinktes Stahlrohr), ein bestimmtes
Korrosionsverhalten begünstigen oder auslösen.
Diese Prüfungen
müsste das Amt für Gebäudewirtschaft vornehmen und würden voraussichtlich ca.
250 € je Brunnen betragen (rd. 3.500 € für alle Standorte). Die Kosten für die
Herrichtung der Frischwasserleitung an den Brunnen wurden für das Amt für
Gebäudemanagement überschlägig mit 3.000 € - 5.000 € je Brunnen beziffert,
demnach zwischen 42.000 € und 70.000 € für alle Standorte.
Die Aufstellorte
müssen gut belüftet, eben, trocken, ohne direkte Sonneneinstrahlung usw.
gewählt werden. Ein Stromanschluss muss zur Kühlung ebenfalls vorhanden sein.
Der Stadt Hilden
obliegen als Eigentümer Pflichten, wie z.B. die Frischwasserzuleitungen regelmäßig
auf Keime und Verunreinigungen zu überprüfen. Dies gilt erst recht für
Frischwasserleitungen als Entnahmestelle für Trinkwasser (mindestens 2 pro Jahr bakteriologische Untersuchung, erzeugt
Nebenkosten von ca. 1.000 € je Brunnen/ca. 14.000 € für alle Standorte/ca.60 €
pro Entnahmestelle). Auch die in dem Gerät befindlichen Leitungen sind zu
untersuchen. So ist z.B. der Befall mit coliformen Bakterien, Legionellen usw. in
allen Leitungen auszuschließen und Kalkablagerungen zu beseitigen. Aktuell prüft
das Amt für Gebäudemanagement die Leitungen für den Standort Sekundarschule auf
Bakterien und Keime. Ein Abschluss dieser Prüfungen wird erst Ende Oktober 2019
erwartet.
(Nachrichtlich: die jährliche
Legionellenprüfung löst ca. 60 € pro Entnahmestelle aus)
Die Entnahme der
Getränke erfolgt über Vorrichtungen wie z.B. Zapfhähne, die direkt auch von den
Kindern usw. betätigt werden. D.h. es wird eine zum „sofortigen/kurzfristigen
Verzehr“ benötigte Getränkemenge in offene Gläser oder Krüge frisch gezapft. In
der Regel erfolgt die Aufstellung der Anlagen an einem für Kinder usw.
zugängigen zentralen Ort.
Auch die
Entnahmestelle (Hahn/Abfluss) muss speziellen Anforderungen entsprechen und
Vorkehrungen gegen Verunreinigungen aller Art baulich und technisch entsprechen.
Zapfen über das Drücken an Hebelmechanismen ist nicht zu empfehlen,
grundsätzlich sollte die Knopfdruckvariante gewählt werden. Z.B. sollte es
baulich nicht möglich sein, ohne Gefäß direkt zu trinken! Die Getränke führenden
Leitungen müssen in konkreten vorgeschriebenen Zeitintervallen im Inneren
gespült werden (erzeugt Nebenkosten).
Ebenso muss die Anlage regelmäßig gewartet werden (mindestens 2 x pro Jahr, erzeugt Nebenkosten). Hat die Leitung
keinen regelmäßigen Durchfluss, muss regelmäßig ca. 5 Min gespült werden (dafür muss sich jemand verantwortlich zeigen
und dies dokumentieren). Die Druckgasflaschen müssen regelmäßig
getauscht/nachgefüllt werden (erzeugt
Nebenkosten).
Um längere
Standzeiten zu vermeiden sollten die Getränkebehältnisse ein Volumen von 1L
nicht überschreiten sowie einen Deckel haben. Glas kommt eher nicht in
Betracht, sondern Kunststoff oder Aluminium. Die Befüllöffnung muss groß sein,
enge Befüllöffnungen, wie sie in vielen Trinkflaschen vorkommen und lassen sich
nur sehr schwer reinigen. Einwegbecher (auch wenn sie ggf. sicher die
vorgenannten Voraussetzungen erfüllen) sind grundsätzlich zur Vermeidung von
großen Abfallmengen und insbesondere bereits aus erzieherischen Gründen, z.B.
Abfall zu vermeiden, abzulehnen!
Insgesamt ist die
Gefahr der erhöhten Keimbelastung das größte hygienische Problem, welches nicht
unterschätzt werden darf. Der Betreiber trägt Sorge dafür, dass es nicht zu
unerwünschten Manipulationen kommt. Die ordnungsgemäße Nutzung kann kaum
kontrolliert werden.
Der Hausmeister
oder sonstiges Personal müsste als „sachkundiges Personal“ täglich die Anlage
prüfen, für die regelmäßige Spülung der Leitung sorgen, Reinigung des Gerätes,
Austausch der Filter usw.
Nicht außer Acht
lassen darf man ebenfalls, dass für den Grundschulbetrieb und die Organisation
des offenen Ganztags eine große Menge an zusätzlichen Behältern und Bechern
notwendig würden, die über die hauswirtschaftlichen Kräfte in Spülmaschinen
gereinigt werden müssten. Nicht zuletzt obliegt es dem pädagogischen Personal
„Wasserschlachten“ zu verhindern. Aus Sicht der Grundschulleitungen birgt das
Gesamtpaket für diesen Bereich, neben dem Personaleinsatz, zu viele Risiken und
Kosten.
Voraussichtliche Kosten in der Übersicht:
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|
Gesamt Grundschulen (7 - > 12 Standorte) |
Gesamt weiterführende Schulen (3) |
einmalig |
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Leitungsprüfung vorab |
250 € |
3.000 € |
750 € |
Anschluss (Mittelwert) |
4.000 € |
48.000 € |
12.000 € |
Pro Jahr |
|
|
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Legionellen/Bakteriologische Untersuchungen
pro Jahr |
1.000 € |
12.000 € |
3.000 € |
Kauf (inkl. 1. Wartung) |
2.450 € |
29.400 € |
7.350 € |
Leasing pro Jahr |
1.150 € |
13.800 € |
3.450 € |
Wartung pro Jahr |
400 € |
4.800 € |
1.200 € |
Druckgaszylinder |
800 € |
9.600 € |
2.400 € |
Reinigung (Gerät+ Becher/Flaschen/Krüge) |
|
Ja |
Ja |
Dokumentationspflichten |
|
Ja |
Ja |
zusätzlicher Personaleinsatz |
|
Ja |
Ja |
II.
Gallonen – Wasserspender – ohne Frischwasseranschluss:
Beispiel:
Diese Art von Wasserspendern ist nicht für Trinkflaschen, sondern nur
für Becher geeignet und scheiden aus diesem Grund aus. In der Regel kann nur
stilles Wasser gezapft werden. Austauschgallonen müssen regelmäßig geliefert
und sicher gelagert werden (ca. 18,9 l). In der Regel sind die Gallonen
kostenintensiver als Kohlensäure - Zylinder. Die Gallonen müssen ca. alle 14
Tage gewechselt werden, die hygienischen Anforderungen an das Gerät sind
gleichermaßen hoch.
Aus Sicht des Fachamtes kommt diese Variante nicht in Frage.
Die Beantwortung der Frage, ob auch die Gallonen, ähnlich wie
PET-Flaschen, Stoffe in das Wasser abgeben, soll an dieser Stelle verzichtet
werden.
III. (Ausweitung) des Rahmenvertrages auf den
Schulbetrieb:
Demgegenüber
stehen die Kosten für die Versorgung mit Mineralwasser über den geschlossenen
Rahmenvertrag:
Der Verbrauch der
Grundschulen liegt aktuell bei rd. 22.000 € pro Jahr für Getränke. Da bisher
nur zwei Schulen keine Getränke während des Unterrichts zur Verfügung stellen,
wird der Jahresverbrauch wahrscheinlich nur sehr gering steigen. Die Mehrkosten
werden bei ca. 6.500 € pro Jahr liegen.
Für die
weiterführenden Schulen sind Trinkwasserspender mit Frischwasser sicher eine
gute Alternative zur Möglichkeit, in der Mensa ein Getränk zu kaufen. Kosten
(Leasing, ohne Personaleinsatz) laufend rd. 3.400 € pro Gerät/Jahr.
Fazit:
Tafelwasseranlagen
können die Bereitstellung von Wasser über Mehrwegflaschen nicht völlig
ersetzen, könnten jedoch „on-top“ installiert werden. Auf Vorrat gezapftes
Wasser darf immer nur für den „sofortigen
Verzehr“ bereitgestellt werden. An dieser Stelle sind die Mehrwegflaschen
im klaren Vorteil, da hygienische Mängel in den Hintergrund treten und
Vorratshaltung möglich ist.
Die im HGH aufgestellte
Anlage erfüllt genau den Zweck des „sofortigen Verzehrs“. Der/die SchülerIn
zapft sich Wasser in einem im Eigentum befindlichen Gefäß als Beilage zur
Verpflegung, für den Sportunterricht, für die Pause, usw. In den Schulen wären
z.B. die Pausenhalle oder der Mensabereich geeignete Standorte. Bei
regelmäßiger Reinigung, Prüfung (Wassergüte) und Wartung der Anlagen würde nach
dem Zapfen der hygienische Aspekt auf die Nutzer übertragen.
Dies gilt jedoch
im Zweifel nicht für die Nutzung im Schulbetrieb oder offenen Ganztag. Hier
haftet Schule oder Träger der offenen Ganztagsschule. Die Leitungen der
Grundschulen haben sich gemeinsam beraten und sprechen sich gegen Trinkwasserbrunnen
aus. Im Wesentlichen werden hygienische Gründe, die Nebenkosten und
Sicherheitsbedenken (Rutschgefahr) benannt.
Eine Ausweitung
des Rahmenvertrages für Getränke auf den Schulbetrieb wäre möglich. Wasser könnte
dann gereicht werden, sofern notwendig. Dies wird für den Bereich Grundschulen
Mehrkosten von ca. 6.500 € pro Jahr auslösen. Dieser Betrag könnte aus dem
laufenden Haushalt 2019 und den beantragten Mitteln 2020 ff. bestritten werden.
Für die
weiterführenden Schulen sind Trinkwasserspender mit Frischwasser sicher eine
Alternative zur Möglichkeit in der Mensa, ein Getränk zu kaufen. Kosten
(Leasing + Betrieb, ohne Personaleinsatz) laufend rd. 3.400 € pro Gerät/Jahr. Im
HGH ist bereits ein Anschluss vorhanden, für das neue Oberstufengebäude soll
diese Möglichkeit eingeplant werden. Für die MCS ist bereits eine Prüfung in
Arbeit. Die Mehrkosten für zwei zusätzliche Geräte betragen voraussichtlich rd.
6.800 €. Für 2020 ergeben sich für drei Geräte Mehrkosten von insgesamt 10.200
€ pro Jahr. Die Mittel müssten für die Haushaltsplanung 2020 ff. nachgetragen
werden. Zukünftig würden diese Kosten dann nicht mehr aus dem Schulbudget
bestritten werden, sondern müssten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Entscheidung zu diesem Thema sollten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen gefasst werden.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer / -bezeichnung |
030104/030103 |
|||||
Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
|
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||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
||
|
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/ Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
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|
|
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|
|
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||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende MEHRAUFWÄNDE: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/ Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2020 ff |
0301040010/HGH |
529100 |
Dienstleistungen |
2.000 |
||
2020 ff |
0301040010 |
527910 |
Verbrauchsmaterial |
1.700 |
||
2020 ff |
0301040010 |
525520 |
Wartung |
800 |
||
2020 ff |
0301040010 |
542300 |
Leasing |
2.300 |
||
2020 ff |
0301030040/MCS |
529100 |
Dienstleistungen |
1.000 |
||
2020 ff |
0301030040 |
527910 |
Verbrauchsmaterial |
800 |
||
2020 ff |
0301030040 |
525520 |
Wartung |
400 |
||
2020 ff |
0301030040 |
542300 |
Leasing |
1.200 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/ Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
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||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sollen auf drei Jahre befristet werden. |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk Kämmerer In der mittelfristigen Finanzplanung sind keine Haushaltsmittel für dieses Projekt vorgesehen. Ein Beschluss über die Ausweitung von freiwilligen mehrjährigen Leistungen sollte im Kontext der Haushaltsberatungen gefasst werden. Franke |
||||||
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
030104/030103 |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
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|
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|
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende MEHRAUFWÄNDE: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2020 ff |
0301040010/HGH |
529100 |
Dienstleistungen |
2.000 |
||
2020 ff |
0301040010 |
527910 |
Verbrauchsmaterial |
1.700 |
||
2020 ff |
0301040010 |
525520 |
Wartung |
800 |
||
2020 ff |
0301040010 |
542300 |
Leasing |
2.300 |
||
2020 ff |
0301030040/MCS |
529100 |
Dienstleistungen |
1.000 |
||
2020 ff |
0301030040 |
527910 |
Verbrauchsmaterial |
800 |
||
2020 ff |
0301030040 |
525520 |
Wartung |
400 |
||
2020 ff |
0301030040 |
542300 |
Leasing |
1.200 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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