Betreff
Bericht zur Aufstellung von Wasserspendern an städtischen Schulen
Vorlage
WP 14-20 SV 51/279
Aktenzeichen
III/51
Art
Mitteilungsvorlage

Der Schul- und Sportausschuss nimmt die Prüfergebnisse für seine weitere Beratung zur Kenntnis. Weitere Entscheidungen stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Haushaltsberatungen.

 


 

Der ursprüngliche Antrag der Allianz für Hilden – Aufstellung von Wasserspendern -WP 14 -20 SV 51/263 wurde in der Sitzung vom 11.06.2019 zurückgezogen.. Nach ausführlicher Diskussion wurde es für gut und wichtig befunden, allen Kindern in den Schulen von Hilden, kostenfreies Wasser zur Verfügung zu stellen, denn zurzeit würden nur die Kinder im OGS Bereich davon profitieren.

 

 

Der Schuldezernent sicherte eine Rückmeldung für die nächste Sitzung des Schul- und Sportausschusses zu.

 

Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, inwieweit Trinkbrunnen (Tafelwasseranlagen), ggf. mit Frischwasserzuleitung, an allen Schulstandorten aufgestellt werden sollten, um ein dauerhaftes und nachhaltiges Angebot von Trinkwasser, anzubieten. Dabei soll das Wasser lediglich mit Kohlendioxidgas durch Druckgasflaschen angereichert sein.

 

Die Verwaltung bietet seit Jahren eine gesunde Ernährung für Kindern und Jugendlichen in Kita und Schulen an. Dazu gehört auch eine gute Versorgung mit Getränken, vorrangig mit Mineralwasser.

 

Für alle städtischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen besteht zur Versorgung aller Kinder mit Getränken ein Rahmenvertrag. Dieser Vertrag enthält überwiegend das Angebot von Mineralwasser in Mehrweg-Glasflaschen. Die Lieferung erfolgt in die jeweiligen Standorte. Das Wasser erfüllt bestimmte Qualitätskriterien, wie z.B. „natriumarm“. Das pädagogische Personal hält die Kinder regelmäßig an zu trinken. Die Standorte verfügen über Mehrweg-Becher/-Kannen oder Gläser, die täglich gespült werden. Bis auf zwei Standorte ist es gängige Praxis, die Kinder nicht nur in der Zeit der Schulbetreuung (als Beigabe zur Mittagsverpflegung und während der Zeiten in OGS, VGS, VGS+), sondern während des ganzen Aufenthaltes in der Schule mit Getränken zu versorgen.

 

Das Helmholtz – Gymnasium (HGH) verfügt über eine Tafelwasseranlage der Stadtwerke Hilden GmbH mit Frischwasseranschluss, die aktuell defekt ist. Die Wartung beträgt ca. 400 € pro Jahr (durch die Stadtwerke Hilden GmbH), darüber hinaus werden rd. 800 € für Kohlensäure-Zylinder (10 kg Flasche) aufgewendet. Dabei werden die Trinkwasserbeschaffenheit (allgemeine, mikrobiologische, chemische und radiologische Beschaffenheit) und die Indikatorparameter durch die Stadtwerke Hilden GmbH geprüft und die Anlage gewartet. Kinder entnehmen das Wasser mit eigenen Behältnissen.

 

Die Grundschulen und weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft wurden befragt, ob sie gerne Trinkwasserbrunnen in den Schulen hätten. Im Ergebnis haben sich die zwei weiterführenden Schulen dafür ausgesprochen. Das Gerät im Helmholtz Gymnasium Hilden (HGH) ist aktuell defekt und muss neu angeschafft werden, die Kosten werden aus dem Schulbudget finanziert. Das HGH würde sich über ein zweites Gerät (z.B. im neuen Oberstufengebäude) sehr freuen. Da das Gebäude von HGH und Marie-Colinet-Sekundarschule (MCS) gemeinsam genutzt wird, wäre das Gerät auch durch beide Schulen nutzbar. Für die MCS prüft das Gebäudemanagement bereits eine Anschlussmöglichkeit in der Mensa. Sofern ein Anschluss möglich ist, wird das weitere Vorgehen mit der Schulleitung besprochen. Die Leitungen der Grundschulen haben sich gemeinsam beraten und sprechen sich gegen Trinkwasserbrunnen aus. Im Wesentlichen werden hygienische Gründe, der notwendige Personaleinsatz, die Nebenkosten und Sicherheitsbedenken (Rutschgefahr) benannt.

 

Nachfolgend werden drei Varianten genauer beleuchtet:

I. Trinkwasserbrunnen mit Frischwasseranschluss

II. Gallonen – Wasserspender – ohne Frischwasseranschluss

III. (Ausweitung) des Rahmenvertrages auf den Schulbetrieb

 

Nachfolgend aufgeführte Kosten beziehen sich immer auf 9 städt. Schulen mit 14 Standorten.


 

I. Trinkwasserbrunnen mit Frischwasseranschluss:

 

Beispiel:

In jedem Fall wären Trinkbrunnen mit Energieeinsparungen (z.B. entfällt der Transport), Verringerung von Abfall (z.B. Etikettenentfernung, Bruchglas, Schraubverschlüsse) und verminderter Abwasserbelastung (z.B. Flaschenspülung) verbunden. Die Errichtung und Betrieb derartiger Anlagen erfordern zum Schutz von Kindern, Personal sowie Personen, die ebenfalls Zugang zum Trinkbrunnen haben
(z.B. Eltern, Handwerker, usw.) die Beachtung normativer Regelungen zur technischen und hygienischen Sicherheit, wobei die Hygiene in Anbetracht dessen, dass die Anlagen eine Art „Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung innerhalb einer Betriebsstätte“ darstellen, besonderer Berücksichtigung bedarf. Es muss beachtet werden, dass Kinder oder ältere/kranke Personen Zugang haben, deren immunologische Abwehrlage evtl. geschwächt ist, ferner Personen, die besonders empfänglich sind für gastrointestinale Infektionen.

 

Die auf dem Markt angebotenen Trinkbrunnen für den hier beschriebenen Anwendungszweck unterscheiden sich in qualitativer Hinsicht im Wesentlichen durch

 

  • den technischen Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen aus Sicht der Arbeitssicherheit,
  • des Brand- und Gebäudeschutzes und
  • der Lebensmittelhygiene.

 

Die Druckgaszylinder muss z.B. gegenüber dem Zugriff durch Unbefugte in einem abschließbaren Schrank gesichert sein. Fluchtwege und Brandschutz sind selbstverständlich zu beachten. Eine Kühlung sollte vorhanden sein (erzeugt Nebenkosten). Es ist zu empfehlen, verwendungsfertige Anlagen (mit einer vollständigen technischen Anlagebeschreibung), die als gesamte Einheit baumustergeprüft und zertifiziert sind, einzusetzen.

 

Bis zur Hausinstallation sind die Stadtwerke Hilden GmbH als Lieferant für die Güte des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung verantwortlich. Ab dem Übergabepunkt zur Hausinstallation geht diese Verantwortung auf die Stadt Hilden über. Vor der Installation gilt es für jeden Standort zu prüfen, inwieweit Analyseparameter des Wassers in Hilden, in Abhängigkeit der Beschaffenheit der jeweiligen Wasserrohre (z.B. Kupfer, feuerverzinktes Stahlrohr), ein bestimmtes Korrosionsverhalten begünstigen oder auslösen.

Diese Prüfungen müsste das Amt für Gebäudewirtschaft vornehmen und würden voraussichtlich ca. 250 € je Brunnen betragen (rd. 3.500 € für alle Standorte). Die Kosten für die Herrichtung der Frischwasserleitung an den Brunnen wurden für das Amt für Gebäudemanagement überschlägig mit 3.000 € - 5.000 € je Brunnen beziffert, demnach zwischen 42.000 € und 70.000 € für alle Standorte.

Die Aufstellorte müssen gut belüftet, eben, trocken, ohne direkte Sonneneinstrahlung usw. gewählt werden. Ein Stromanschluss muss zur Kühlung ebenfalls vorhanden sein.

 

Der Stadt Hilden obliegen als Eigentümer Pflichten, wie z.B. die Frischwasserzuleitungen regelmäßig auf Keime und Verunreinigungen zu überprüfen. Dies gilt erst recht für Frischwasserleitungen als Entnahmestelle für Trinkwasser (mindestens 2 pro Jahr bakteriologische Untersuchung, erzeugt Nebenkosten von ca. 1.000 € je Brunnen/ca. 14.000 € für alle Standorte/ca.60 € pro Entnahmestelle). Auch die in dem Gerät befindlichen Leitungen sind zu untersuchen. So ist z.B. der Befall mit coliformen Bakterien, Legionellen usw. in allen Leitungen auszuschließen und Kalkablagerungen zu beseitigen. Aktuell prüft das Amt für Gebäudemanagement die Leitungen für den Standort Sekundarschule auf Bakterien und Keime. Ein Abschluss dieser Prüfungen wird erst Ende Oktober 2019 erwartet.

(Nachrichtlich: die jährliche Legionellenprüfung löst ca. 60 € pro Entnahmestelle aus)

 

Die Entnahme der Getränke erfolgt über Vorrichtungen wie z.B. Zapfhähne, die direkt auch von den Kindern usw. betätigt werden. D.h. es wird eine zum „sofortigen/kurzfristigen Verzehr“ benötigte Getränkemenge in offene Gläser oder Krüge frisch gezapft. In der Regel erfolgt die Aufstellung der Anlagen an einem für Kinder usw. zugängigen zentralen Ort.

Auch die Entnahmestelle (Hahn/Abfluss) muss speziellen Anforderungen entsprechen und Vorkehrungen gegen Verunreinigungen aller Art baulich und technisch entsprechen. Zapfen über das Drücken an Hebelmechanismen ist nicht zu empfehlen, grundsätzlich sollte die Knopfdruckvariante gewählt werden. Z.B. sollte es baulich nicht möglich sein, ohne Gefäß direkt zu trinken! Die Getränke führenden Leitungen müssen in konkreten vorgeschriebenen Zeitintervallen im Inneren gespült werden (erzeugt Nebenkosten). Ebenso muss die Anlage regelmäßig gewartet werden (mindestens 2 x pro Jahr, erzeugt Nebenkosten). Hat die Leitung keinen regelmäßigen Durchfluss, muss regelmäßig ca. 5 Min gespült werden (dafür muss sich jemand verantwortlich zeigen und dies dokumentieren). Die Druckgasflaschen müssen regelmäßig getauscht/nachgefüllt werden (erzeugt Nebenkosten).

 

Um längere Standzeiten zu vermeiden sollten die Getränkebehältnisse ein Volumen von 1L nicht überschreiten sowie einen Deckel haben. Glas kommt eher nicht in Betracht, sondern Kunststoff oder Aluminium. Die Befüllöffnung muss groß sein, enge Befüllöffnungen, wie sie in vielen Trinkflaschen vorkommen und lassen sich nur sehr schwer reinigen. Einwegbecher (auch wenn sie ggf. sicher die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen) sind grundsätzlich zur Vermeidung von großen Abfallmengen und insbesondere bereits aus erzieherischen Gründen, z.B. Abfall zu vermeiden, abzulehnen!

 

Insgesamt ist die Gefahr der erhöhten Keimbelastung das größte hygienische Problem, welches nicht unterschätzt werden darf. Der Betreiber trägt Sorge dafür, dass es nicht zu unerwünschten Manipulationen kommt. Die ordnungsgemäße Nutzung kann kaum kontrolliert werden.

Der Hausmeister oder sonstiges Personal müsste als „sachkundiges Personal“ täglich die Anlage prüfen, für die regelmäßige Spülung der Leitung sorgen, Reinigung des Gerätes, Austausch der Filter usw.

Nicht außer Acht lassen darf man ebenfalls, dass für den Grundschulbetrieb und die Organisation des offenen Ganztags eine große Menge an zusätzlichen Behältern und Bechern notwendig würden, die über die hauswirtschaftlichen Kräfte in Spülmaschinen gereinigt werden müssten. Nicht zuletzt obliegt es dem pädagogischen Personal „Wasserschlachten“ zu verhindern. Aus Sicht der Grundschulleitungen birgt das Gesamtpaket für diesen Bereich, neben dem Personaleinsatz, zu viele Risiken und Kosten.


Voraussichtliche Kosten in der Übersicht:

 

 

 

Gesamt Grundschulen

(7 - > 12 Standorte)

Gesamt weiterführende Schulen (3)

einmalig

 

 

 

Leitungsprüfung vorab

250 €

3.000 €

750 €

Anschluss (Mittelwert)

4.000 €

48.000 €

12.000 €

Pro Jahr

 

 

 

Legionellen/Bakteriologische Untersuchungen pro Jahr

1.000 €

12.000 €

3.000 €

Kauf (inkl. 1. Wartung)

2.450 €

29.400 €

7.350 €

Leasing pro Jahr

1.150 €

13.800 €

3.450 €

Wartung pro Jahr

400 €

4.800 €

1.200 €

Druckgaszylinder

800 €

9.600 €

2.400 €

Reinigung (Gerät+ Becher/Flaschen/Krüge)

 

Ja

Ja

Dokumentationspflichten

 

Ja

Ja

zusätzlicher Personaleinsatz

 

Ja

Ja

 


II. Gallonen – Wasserspender – ohne Frischwasseranschluss:

Beispiel:

Diese Art von Wasserspendern ist nicht für Trinkflaschen, sondern nur für Becher geeignet und scheiden aus diesem Grund aus. In der Regel kann nur stilles Wasser gezapft werden. Austauschgallonen müssen regelmäßig geliefert und sicher gelagert werden (ca. 18,9 l). In der Regel sind die Gallonen kostenintensiver als Kohlensäure - Zylinder. Die Gallonen müssen ca. alle 14 Tage gewechselt werden, die hygienischen Anforderungen an das Gerät sind gleichermaßen hoch.

 

Aus Sicht des Fachamtes kommt diese Variante nicht in Frage.

Die Beantwortung der Frage, ob auch die Gallonen, ähnlich wie PET-Flaschen, Stoffe in das Wasser abgeben, soll an dieser Stelle verzichtet werden.

 

 

 

III. (Ausweitung) des Rahmenvertrages auf den Schulbetrieb:

 

Demgegenüber stehen die Kosten für die Versorgung mit Mineralwasser über den geschlossenen Rahmenvertrag:

 

Der Verbrauch der Grundschulen liegt aktuell bei rd. 22.000 € pro Jahr für Getränke. Da bisher nur zwei Schulen keine Getränke während des Unterrichts zur Verfügung stellen, wird der Jahresverbrauch wahrscheinlich nur sehr gering steigen. Die Mehrkosten werden bei ca. 6.500 € pro Jahr liegen.

 

Für die weiterführenden Schulen sind Trinkwasserspender mit Frischwasser sicher eine gute Alternative zur Möglichkeit, in der Mensa ein Getränk zu kaufen. Kosten (Leasing, ohne Personaleinsatz) laufend rd. 3.400 € pro Gerät/Jahr.

 

Fazit:

 

Tafelwasseranlagen können die Bereitstellung von Wasser über Mehrwegflaschen nicht völlig ersetzen, könnten jedoch „on-top“ installiert werden. Auf Vorrat gezapftes Wasser darf immer nur für den „sofortigen Verzehr“ bereitgestellt werden. An dieser Stelle sind die Mehrwegflaschen im klaren Vorteil, da hygienische Mängel in den Hintergrund treten und Vorratshaltung möglich ist.

 

Die im HGH aufgestellte Anlage erfüllt genau den Zweck des „sofortigen Verzehrs“. Der/die SchülerIn zapft sich Wasser in einem im Eigentum befindlichen Gefäß als Beilage zur Verpflegung, für den Sportunterricht, für die Pause, usw. In den Schulen wären z.B. die Pausenhalle oder der Mensabereich geeignete Standorte. Bei regelmäßiger Reinigung, Prüfung (Wassergüte) und Wartung der Anlagen würde nach dem Zapfen der hygienische Aspekt auf die Nutzer übertragen.

 

Dies gilt jedoch im Zweifel nicht für die Nutzung im Schulbetrieb oder offenen Ganztag. Hier haftet Schule oder Träger der offenen Ganztagsschule. Die Leitungen der Grundschulen haben sich gemeinsam beraten und sprechen sich gegen Trinkwasserbrunnen aus. Im Wesentlichen werden hygienische Gründe, die Nebenkosten und Sicherheitsbedenken (Rutschgefahr) benannt.

 

Eine Ausweitung des Rahmenvertrages für Getränke auf den Schulbetrieb wäre möglich. Wasser könnte dann gereicht werden, sofern notwendig. Dies wird für den Bereich Grundschulen Mehrkosten von ca. 6.500 € pro Jahr auslösen. Dieser Betrag könnte aus dem laufenden Haushalt 2019 und den beantragten Mitteln 2020 ff. bestritten werden.

 

Für die weiterführenden Schulen sind Trinkwasserspender mit Frischwasser sicher eine Alternative zur Möglichkeit in der Mensa, ein Getränk zu kaufen. Kosten (Leasing + Betrieb, ohne Personaleinsatz) laufend rd. 3.400 € pro Gerät/Jahr. Im HGH ist bereits ein Anschluss vorhanden, für das neue Oberstufengebäude soll diese Möglichkeit eingeplant werden. Für die MCS ist bereits eine Prüfung in Arbeit. Die Mehrkosten für zwei zusätzliche Geräte betragen voraussichtlich rd. 6.800 €. Für 2020 ergeben sich für drei Geräte Mehrkosten von insgesamt 10.200 € pro Jahr. Die Mittel müssten für die Haushaltsplanung 2020 ff. nachgetragen werden. Zukünftig würden diese Kosten dann nicht mehr aus dem Schulbudget bestritten werden, sondern müssten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Entscheidung zu diesem Thema sollten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen gefasst werden.

 

 

gez.

 

 

Birgit Alkenings

 

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

030104/030103

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende MEHRAUFWÄNDE:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020 ff

0301040010/HGH

529100

Dienstleistungen

2.000

2020 ff

0301040010

527910

Verbrauchsmaterial

1.700

2020 ff

0301040010

525520

Wartung

800

2020 ff

0301040010

542300

Leasing

2.300

2020 ff

0301030040/MCS

529100

Dienstleistungen

1.000

2020 ff

0301030040

527910

Verbrauchsmaterial

800

2020 ff

0301030040

525520

Wartung

400

2020 ff

0301030040

542300

Leasing

1.200

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sollen auf drei Jahre befristet werden.

 

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

In der mittelfristigen Finanzplanung sind keine Haushaltsmittel für dieses Projekt vorgesehen. Ein Beschluss über die Ausweitung von freiwilligen mehrjährigen Leistungen sollte im Kontext der Haushaltsberatungen gefasst werden.

 

Franke

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

030104/030103

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende MEHRAUFWÄNDE:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020 ff

0301040010/HGH

529100

Dienstleistungen

2.000

2020 ff

0301040010

527910

Verbrauchsmaterial

1.700

2020 ff

0301040010

525520

Wartung

800

2020 ff

0301040010

542300

Leasing

2.300

2020 ff

0301030040/MCS

529100

Dienstleistungen

1.000

2020 ff

0301030040

527910

Verbrauchsmaterial

800

2020 ff

0301030040

525520

Wartung

400

2020 ff

0301030040

542300

Leasing

1.200

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer