Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt die
vorliegende Sitzungsvorlage zur Situation der Sozialarbeit und Sozialpädagogik an
Hildener Schulen zur Kenntnis
Erläuterungen und Begründungen:
Sozialarbeit und
Sozialpädagogik an Hildener Schulen
Im Schul- und Sportausschuss vom 19.06.2019 stellte die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen eine Anfrage zu Personalsituation, Aufgabenportfolio und Finanzierung der Schulsozialarbeit bzw. Sozialpädagogik an Hildener Schulen mit folgendem Wortlaut:
1)
Wie
viel Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter
werden voraussichtlich im Schuljahr 2019/20 an den einzelnen städtischen
Schulen mit welcher Stundenzahl eingesetzt?
2)
Welche
Aufgaben werden von ihnen übernommen (zum Beispiel Schulsozialarbeit, Übergangsbegleiter,
Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe…)
3)
Wie
erfolgt die Finanzierung?
Nach Rücksprache mit dem Anfragesteller nimmt die Verwaltung dies zum Anlass, in einer Sitzungsvorlage mehr Übersichtlichkeit herzustellen und die Beantwortung der Fragen gleichzeitig um die Bestandsaufnahme wichtiger Schnittstellen der pädagogischen Arbeit rund um Schule zu erweitern. Die folgenden Auskünfte über die Schulsozialarbeit in Hilden gaben die Schulen selbst oder die zuständigen Stellen des Kreises Mettmann.
Zur Situation der
Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen
Schulsozialarbeit am Campus Holterhöfchen
Die Situation am Campus Holterhöfchen, zu dem das Berufskolleg, das Helmholtz-Gymnasium und die Marie-Colinet-Sekundarschule gehören, stellt sich wie folgt dar:
Das Aufgabenprofil der landesangestellten Schulsozialarbeiterin in der Sekundarschule umfasst nach Auskunft der Schulleitung das eigenständige und teamorientierte Arbeiten in den Bereichen.
a)
Sozialpädagogische
Gruppenarbeit
b)
Vernetzung
und Gemeinwesenarbeit (hier
auch die intensive Zusammenarbeit mit allen im gebundenen Ganztag Tätigen,
insbesondere mit den Mitarbeitern der Jugendförderung)
c)
Beratung
und Einzelfallhilfe für
Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte
d)
Elternarbeit (Gestaltung einer konstruktiven und
partnerschaftlichen Kooperation zwischen Eltern, Lehrkräften etc., welche durch
spezielle Angebote für die Eltern bereichert wird)
e)
Persönlichkeitsförderung von Schülerinnen und Schülern (Umsetzung
und Weiterentwicklung eines gerade fertiggestellten, umfänglichen Konzeptes)
Die Aufgaben des
Schulsozialarbeiters der Jugendförderung werden an der Sekundarschule in
Abstimmung mit der Schulleitung und der landesangestellten
Schulsozialarbeiterin wahrgenommen. Hierzu gehören neben Schülerberatungen auch
Pausenangebote, Workshops und die Betreuung der Offenen Tür (Campus OT). Die
aufgezählten Angebote können gleichwertig von den Schülerinnen und Schülern des
Helmholtz-Gymnasiums genutzt werden. Der Schulsozialarbeiter ist Ansprechpartner
für beide Schulen. Zurzeit wird die abstimmungsintensive Zusammenarbeit neu ausgerichtet
und konzeptionell überarbeitet.
Das Aufgabenprofil
der klassischen Sozialarbeiterstelle am Berufskolleg umfasst im Wesentlichen
folgende Schwerpunkte:
• Beratung von Schüler*innen, Erziehungsberechtigten und Lehrer*innen bei individuellen
Problemlagen
• Einzelfallhilfe
• Krisenintervention
• Vermittlung und Begleitung zu Fachdiensten
• Intensive Nachbetreuung um vorzeitige Abschulungen zu vermeiden
• Soziale Gruppenarbeit
• Übergang Schule – Beruf
• Projektarbeit
• Gender-Arbeit
• Konflikttraining
• Strategien zur Prävention und Intervention von Schulverweigerung und Schulabsentismus
• Netzwerkarbeit
Hinzu kommt am Berufskolleg die Stelle einer Schulsozialarbeiterin mit Aufgaben nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz.
Schulsozialarbeit am
Schulzentrum Gerresheimer Straße
Aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander zählen zum Schulzentrum Gerresheimer Straße die Ersatzschulen Hildens (Theresienschule, Gesamtschule und das Dietrich Bonhoeffer Gymnasium) in ihrer kirchlichen Trägerschaft:
Das
Aufgabenprofil der Schulsozialarbeit an der Theresienschule ist vornehmlich
interkulturell ausgerichtet. Es geht um die Integration von Flüchtlingen und
internationale Migrantinnen, aber auch um soziale Teilhabe, Schulabsentismus
und allgemein um Schülerinnen, die aus prekären Situationen an die Schule
wechseln. Diese Stelle ist nicht im Stellenplan festgeschrieben, die Dauer der
Förderung damit ungewiss.
Das
Aufgabenprofil der Schulsozialarbeit an der evangelischen Gesamtschule
umschreibt unter anderem die Mitarbeit im Bereich
"eigenverantwortliches Lernen", aktive Präsenz in den Pausen,
Angebote in der "Über-Mittag-Betreuung“ und das Lerncoaching.
Schulsozialarbeit an weiteren
Schulstandorten in Hilden
Zwei
weitere Schulen gehören zur Hildener Schullandschaft: Die Bettine von
Arnim-Gesamtschule in Langenfeld-Richrath, die jährlich eine vereinbarte Anzahl
Hildener Kinder aufnimmt und das Förderzentrum Mitte (ehemals Ferdinand-Lieven-Schule),
zuständig für Kinder mit Förderbedarf der Städte Hilden, Erkrath und Haan.
Die Bettine-von-Arnim Gesamtschule stellt folgende Aufgaben in den Mittelpunkt der
Schulsozialarbeit:
· Beratung (Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte)
· Prävention (Ganztagsbereich, Sozialtrainings)
· Intervention (Krisen, Mediationen, Tatausgleiche, Mobbing)
· Netzwerkarbeit (Arbeitskreise, Vermittlung zu Jugendämtern, Beratungsstellen)
· Betreuung der Ehrenamtler*innen.
Grundlage ist der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.01.2008 „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW“.
Das Stellenprofil der Schulsozialarbeit am Förderzentrum Mitte deckt sich im Wesentlichen mit dem des Berufskollegs (siehe oben).
Zur Situation der Schulsozialarbeit und
Sozialpädagogik an Hildener Grundschulen
Wie bereits in anderen kreisangehörigen Städten werden aktuell auch für die Stadt Hilden Sozialpädagogische Kräfte für die Schuleingangsphase eingestellt. Diese Fachkräfte werden vom Land NRW finanziert und nach Auskunft des Schulamtes im Kreis Mettmann auf folgende Schulen verteilt:
1. Grundschulverbund Schulstraße (Standorte
Schulstraße und Walter-Wiederhold)
2. Wilhelm-Hüls- Schule
3. Wilhelm-Busch-Schule
4. Grundschule Kalstert (Standorte Kalstert
und Walderstraße)
5. GSV Beethovenstraße
Laut Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung von Sommer 2018 haben die sozialpädagogischen Fachkräfte folgendes Tätigkeitsprofil:
• Ermittlung von Lernausgangslagen durch professionelle Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht in den grundlegenden Entwicklungsbereichen sowie in den Lernbereichen und Fächern,
• Mitwirkung bei der Durchführung von Förderdiagnostik und der Erstellung entsprechender Förderpläne,
• Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen in innerer und äußerer Differenzierung bei Kindern, deren Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Verhaltensweisen Entwicklungsrückstände aufweisen,
• Förderung u. a. in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Grundlagen der mathematischer Bildung und sozialemotionale Kompetenz von Schülerinnen und Schülern,
• Unterrichtsbegleitung mit dem Ziel der Unterstützung und Stabilisierung der Kinder im Unterricht,
• Schaffung und Förderung von Organisationsstrukturen, die für schulisches Lernen und für eine erfolgreiche Beteiligung am Unterricht Voraussetzung sind,
• Zusammenarbeit mit den Lehrkräften bei der Elterninformation und Elternberatung,
• Kooperation mit außerschulischen Institutionen, Kindertageseinrichtungen und professionellen Beratern,
• Durchführung ganzheitlicher kompetenzorientierter Angebote zur Stärkung der Selbstwirksamkeit, Konzentration und Leistungsbereitschaft
Die neuen Fachkräfte arbeiten ausschließlich bezogen auf die Schuleingangsphase (erste und zweite Klasse). Weitere sozialpädagogische bzw. sozialarbeiterische Fachkräfte im Grundschulbetrieb gibt es nach Kenntnisstand der Verwaltung nicht.
Weitere Angebote
des Amtes für Jugend, Schule und Sport rund um Schule
Der öffentliche Jugendhilfeträger finanziert in Hilden nicht nur die OGS als Bildungs- und Betreuungsangebot, es gibt auch noch weitere Handlungsfelder mit einer teilweise langen und bewährten Tradition der Unterstützung und Förderung rund um Schule. Hierzu gehören die Bildungspartnerschaften im Rahmen der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung (§§11-14 SGBVIII), die Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (Familienbüro Stellwerk) und die Übergangsbegleitung Kits-Grundschule (Teil des Übergangsmanagements im Bildungsmodul „Auf in die Schule!“ des Hildener Bildungsnetzwerkes).
Übergangsbegleitung Kita - Grundschule
In den Fachausschüssen Jugendhilfe am 12.06.2019 sowie Schule und Sport am 19.06.2019 wurde der erste Projektbericht der am 01.01.2018 an den Start gegangenen „Übergangsbegleitung Kita-Grundschule“ veröffentlicht (vgl. SV 51/253). Die Kolleg*innen der Diakonie im Kirchenkreis Mettmann, die mit 20 Stunden in der Woche in der Übergangsbegleitung tätig sind, haben folgende wesentliche Säulen ihrer Arbeit entwickelt:
- Unterstützung ausgewählter Grundschulen bei der Umsetzung des Übergangsfahrplanes im letzten Kindergartenjahr (Modellschulen, vornehmlich GL, wechselnd nach Bedarf))
- Durchführung
eines Angebotes im ersten Grundschuljahr zum mentalen Ankommen im neuen System,
zur Stärkung der sozialen Kompetenz und des Gruppenzusammenhaltes
(Erste-Klasse-Kurs)
- Bedarfsgerechte
Elternberatung und Begleitung (vor allem zu Fördermöglichkeiten in Vorbereitung
auf die Grundschulzeit)
Die sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase sind willkommene und wichtige Kooperationspartner für die Übergangsbegleitung. Berührungspunkte sieht das Bildungs- und Planungsbüro als koordinierende Instanz im Übergang zum einen in der Vorbereitung auf den Schulstart: Die Beratung und Begleitung von Eltern wird zurzeit Versuchsweise in einem Kooperationsdreieck Kindertagesstätte – Übergangsbegleitung - Gesundheitsamt auf Familien mit intensivem Bedarf erweitert. Der Schulstart kann mit der neuen Ressource der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase künftig leichter vorbereitet werden und besser gelingen. Zum anderen ist auch das angebotene Training der Erstklässler für die sozialpädagogischen Fachkräfte eine gute Gelegenheit, zu hospitieren und in passgenaue Folgeangebote überzuleiten. Eine sich ergänzende, ineinandergreifende Konzeption wäre mittelfristig ein gewinnbringendes Ziel für alle Beteiligten. Das Bildungs- und Planungsbüro kommt diesbezüglich für Abstimmungsgespräche auf die Schulen und deren neue Kolleg*innen zu.
Schulsozialarbeit
nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (Familienbüro Stellwerk)
Der im Jahr 2010 von
Faktor Familie erstellte Familienbericht hat zusätzlich zur Tatsache, dass damals
ca. 20% der Hildener Familien in Armut oder armutsnah lebten, aufgezeigt, dass
die zahlreichen vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten für diese Familien noch
besser an die Zielgruppen transportiert werden müssen. In Konsequenz wurde mit
der Einrichtung des Stellwerks ein Instrument geschaffen, um die Information
und Unterstützung der Hildener Familien zu optimieren. Durch die dortige
Verortung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2012 sollte zusätzlich ein niederschwelliger,
nicht stigmatisierender Zugang zu anspruchsberechtigten Familien sichergestellt
werden. Zudem ermöglichte diese Zuordnung auch eine Beratung der Antragsteller
zu weiteren familienrelevanten Themen und Vermittlung von Unterstützung von
Hilfebedarfen. Vor diesem Hintergrund entschied man sich bei der Umsetzung der
finanzierten „Schulsozialarbeit nach BTP“
ebenfalls vorhandene Spielräume zu nutzen und einen eigenen, kommunal passenden
Weg zu beschreiten. So wurden die Stellen ebenfalls im Stellwerk angesiedelt
und nahmen die vielfältigen Aufgaben des Informieren, Coachens, Vermittelns und
Begleitens von potentiellen Antragsstellern wahr.
Das Fachamt entwickelte vor diesem Hintergrund ein
Konzept, dass die Umsetzung des Aufgabenkanons außerhalb von Schule und in kommunaler
Zuständigkeit definierte. Selbstverständlich spielte in diesem Konzept auch der
schulsozialarbeiterische Ansatz eine gewichtige Rolle. Die Präsenz der
Fachkräfte an Schule und im Umfeld von Schule wurde folglich auch betont. Darüber
hinaus war aber der Verwaltung die eindeutige Präsenz der Fachkräfte im
gesamten Netzwerk der Stadt Hilden wichtig. In der Praxis bedeutet dies nicht
nur regelmäßige Sprechstunden, Teilnahme an Feiern oder Elternabenden in
Schulen, sondern auch in Kindertageseinrichtungen und der Trägerlandschaft. Nur
so konnte der umfassende Ansatz einer Beratung von allen anspruchsberechtigten
Familien in Hilden von Anfang an gewährleistet werden. Dabei war immer zielführend, dass die
Fachkräfte nicht nur zum kommunalen Teil der
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes (Wohngeld und
Kindergeldzuschlag), sondern auch in Richtung der Jobcenter beraten sollen. Letztendlich
begrenzt sich der Auftrag nicht nur in der Beratung zu diesen Leistungen,
sondern kann das existenzsichernde Lotsen von Familien und deren Kindern in finanziell
prekären Lebenssituationen umfassen. Mit Erfolg: Die Mittel aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket werden überdurchschnittlich gut von Familien abgerufen und
die fachlichen Akteure melden regelmäßig zurück, wie wertvoll die Andockstelle
Stellwerk im Bedarfsfalle ist. Die
Landesregierung NRW sichert 2,42 Planstellen befristet bis zum 31.12.2021 zu. Die Fortführung des bewährten
Ansatzes über dieses Datum hinaus ist fraglich. Zuletzt machte die Verwaltung
in der SV 51/175 „Fortsetzung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket“ deutlich, dass die fortlaufende Befristung der Stellen dazu
führen kann, dass die über Jahre kompetent und erfolgreich arbeitenden
Bildungs- und Teilhabecoaches sich aufgrund nicht gegebener beruflicher
Perspektive anderweitig orientieren.
Bildungspartnerschaften
Die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendförderung mit Schulen hat in Hilden eine lange Tradition. Die erste Bildungspartnerschaft wurde bereits 2008 zwischen dem Area51 und der damaligen Theodor-Heuss-Hauptschule entwickelt. Mit Einrichtung der Sekundarschule zum Schuljahr 2013/14 wurde auch das pädagogische Zentrum am Campus Holterhöfchen ins Leben gerufen (vgl. SV 51/244 „Pädagogisches Zentrum im Holterhöfchen“) - eine neue Qualitätsstufe der Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Im Rahmen des gesamten Personalstocks der städtischen Jugendförderung werden hier pädagogische Maßnahmen im Ganztag durchgeführt, von denen Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern gleichermaßen profitieren. Zusätzlich bietet die Campus OT als Treff regelmäßige Öffnungszeiten für die gesamte Schülerschaft im Holterhöfchen an und ist ein Paradebeispiel für ein gutes Ineinandergreifen von Schulsystem und offener Kinder- und Jugendarbeit.
Im Kinder- und Jugendförderplan, dem Planungsinstrument für die allgemeine Kinder- und Jugendförderung (§§11-14 SGBVIII), wird die Zusammenarbeit sowohl im Grundschul- als auch im weiterführenden Schulbereich kontinuierlich evaluiert und strategisch weiterentwickelt. In Vorbereitung auf den neuen Kinder- und Jugendförderplan 2020 befinden sich die bestehenden Kooperationen mit allen städtischen Schulen aktuell auf dem Prüfstand und werden konzeptionell überarbeitet. Im Sinne einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung geht es dabei auch um die Optimierung der Raumsituation für Jugendhilfeangebote im weiterführenden Schulbereich (Campus Holterhöfchen), damit Schülerinnen und Schülern im Ganztag noch besser unterstützt werden können.
gez.
Birgit Alkenings