Betreff
Antrag der Allianz für Hilden - Zuweisung von EUR 5.000,00 für die Ausrichtung de HISPO 2020
Vorlage
WP 14-20 SV 51/267
Aktenzeichen
III-51 le
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen:

 

 

Der HISPO Sport- und Familientag bietet allen Vereinen in Hilden die Möglichkeit, ihr Angebot für Sport, Kultur und Integration zu präsentieren. So zieht er regelmäßig tausende Zuschauer und stellt so eine nicht mehr hinwegzudenkende Institution für unsere Stadt dar. Bereits jetzt findet er nur noch alle zwei Jahre statt. Ein Ausfall im Jahre 2020 würde allen Hildener Vereinen und auch dem Image unserer Stadt erheblichen Schaden zufügen.


Antragstext:

 

Die ALLIANZ FÜR HILDEN beantragt, dem Stadtsportverbandes e.V. EUR 5.000,00 sachbezogen als Zuschuss für die Ausrichtung HISPO Sport- und Familientages 2020 zuzuweisen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Hildener Sport- und Familientag (Hispo) wird durch den Stadtsportverband Hilden e.V. geplant und durchgeführt. Bis zum Jahr 2012 war die Hispo eine Sportwoche in der die Hildener Sportvereine ihre Sportarten in den eigenen Räumen und in Nähe der Trainingsstätten, dezentral vorstellten.  

 

Seit einigen Jahren findet die Hispo zentral auf dem „Campus Holterhöfchen“ statt. Aufgrund der örtlichen Zentralisierung und zeitlichen Komprimierung und des damit verbundenen erhöhten Aufwands findet das Sport- und Familienfest seit 2013 nicht mehr jährlich statt. Durch die Umstrukturierung der Veranstaltung und eine optimierte Öffentlichkeitsarbeit ist es dem Stadtsportverband gelungen, das Interesse und die Teilnahme der Vereine zu erhöhen.

 

Zum 50-jährigen Jubiläum der Hispo im Jahr 2018  nahmen 17 Vereine mit 50 Aktionsständen teil. Ca. 4000 Besucher, auch aus den Hildener Nachbarkommunen, waren zu verzeichnen und konnten sich einen Eindruck von der Hildener Sportlandschaft machen. Die Hispo ist für die Stadt Hilden eine wichtige und traditionelle Einrichtung.

Die Verwaltung kann nachvollziehen, dass aufgrund des Einsatzes von mehr Personal, der zunehmend notwendigen Professionalisierung, des Ausbaus und der Optimierung der Internetpräsenz und des öffentlichen Auftritts sowie weiterer steigender Aufwandspositionen die Ausgaben steigen.

 

Die Hildener Sportvereine, sowie der Stadtsportverband Hilden e.V. haben die Möglichkeit, laut Zuschussrichtlinien vom 01.01.2013 Punkt 5., eine finanzielle Förderung für „Besondere Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung“ zu beantragen. Bezuschusst werden nicht gedeckte Kosten, die unter Berücksichtigung der anderen möglichen Einnahmen und Zuschüsse entstanden sind. Es kann ein Zuschuss bis zu 3.000 € bewilligt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, von Seiten des Stadtsportverbandes die Möglichkeit zur Beantragung des o. g. Zuschusses in Anspruch zu nehmen.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung sind in dem Produkt 100 T€ beplant. Eine Erhöhung um 5 T€ können daher erst nach derEntscheidung des Rates zu freiwilligen Leistungen auf Grundlage einer erweiterten Liste im Rahmen des Haushaltsberatungen beschlossen werden.

 

 

gez.

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Zuschussgewährung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

0802010010

534800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

100.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

0802010010

534800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

105.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (06/2023) nach Ratsbeschluss 2019 und Haushaltsfreigabe II./2020

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

In der mittelfristigen Finanzplanung sind keine Haushaltsmittel für die Erhöhung vorgesehen. Entsprechung müssten bei Befürwortung des Projektes zusätzliche Haushaltsmittel eingestellt werden. Eine solche Entscheidung sollte im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen werden.

 

Franke