Erläuterungen:
Der HISPO Sport-
und Familientag bietet allen Vereinen in Hilden die Möglichkeit, ihr Angebot
für Sport, Kultur und Integration zu präsentieren. So zieht er regelmäßig tausende
Zuschauer und stellt so eine nicht mehr hinwegzudenkende Institution für unsere
Stadt dar. Bereits jetzt findet er nur noch alle zwei Jahre statt. Ein Ausfall
im Jahre 2020 würde allen Hildener Vereinen und auch dem Image unserer Stadt
erheblichen Schaden zufügen.
Antragstext:
Die ALLIANZ FÜR HILDEN beantragt, dem Stadtsportverbandes e.V. EUR 5.000,00 sachbezogen als Zuschuss für die Ausrichtung HISPO Sport- und Familientages 2020 zuzuweisen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Hildener Sport- und Familientag (Hispo) wird durch den
Stadtsportverband Hilden e.V. geplant und durchgeführt. Bis zum Jahr 2012 war
die Hispo eine Sportwoche in der die Hildener Sportvereine ihre Sportarten in
den eigenen Räumen und in Nähe der Trainingsstätten, dezentral
vorstellten.
Seit einigen Jahren findet die Hispo zentral auf dem „Campus
Holterhöfchen“ statt. Aufgrund der örtlichen Zentralisierung und zeitlichen
Komprimierung und des damit verbundenen erhöhten Aufwands findet das Sport- und
Familienfest seit 2013 nicht mehr jährlich statt. Durch die Umstrukturierung
der Veranstaltung und eine optimierte Öffentlichkeitsarbeit ist es dem
Stadtsportverband gelungen, das Interesse und die Teilnahme der Vereine zu
erhöhen.
Zum 50-jährigen Jubiläum der Hispo im Jahr 2018 nahmen 17 Vereine
mit 50 Aktionsständen teil. Ca. 4000 Besucher, auch aus den Hildener
Nachbarkommunen, waren zu verzeichnen und konnten sich einen Eindruck von der
Hildener Sportlandschaft machen. Die Hispo ist für die Stadt Hilden eine
wichtige und traditionelle Einrichtung.
Die Verwaltung kann nachvollziehen, dass aufgrund des Einsatzes von mehr
Personal, der zunehmend notwendigen Professionalisierung, des Ausbaus und der
Optimierung der Internetpräsenz und des öffentlichen Auftritts sowie weiterer
steigender Aufwandspositionen die Ausgaben steigen.
Die Hildener Sportvereine, sowie der Stadtsportverband Hilden e.V. haben
die Möglichkeit, laut Zuschussrichtlinien vom 01.01.2013 Punkt 5., eine
finanzielle Förderung für „Besondere Veranstaltungen mit überregionaler
Bedeutung“ zu beantragen. Bezuschusst werden nicht gedeckte Kosten, die unter
Berücksichtigung der anderen möglichen Einnahmen und Zuschüsse entstanden sind.
Es kann ein Zuschuss bis zu 3.000 € bewilligt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, von Seiten des Stadtsportverbandes die
Möglichkeit zur Beantragung des o. g. Zuschusses in Anspruch zu nehmen.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind in dem Produkt 100 T€ beplant.
Eine Erhöhung um 5 T€ können daher erst nach derEntscheidung des Rates zu freiwilligen
Leistungen auf Grundlage einer erweiterten Liste im Rahmen des Haushaltsberatungen
beschlossen werden.
gez.
Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Zuschussgewährung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
0802010010 |
534800 |
Aufwendungen
für Zuschüsse an übrige Bereiche |
100.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
0802010010 |
534800 |
Aufwendungen
für Zuschüsse an übrige Bereiche |
105.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (06/2023) nach Ratsbeschluss 2019 und Haushaltsfreigabe
II./2020 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer In der
mittelfristigen Finanzplanung sind keine Haushaltsmittel für die Erhöhung
vorgesehen. Entsprechung müssten bei Befürwortung des Projektes zusätzliche
Haushaltsmittel eingestellt werden. Eine solche Entscheidung sollte im Rahmen
der Haushaltsberatungen getroffen werden. Franke |
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