Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu den
unbegleiteten minderjährigen Ausländern zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher im November 2015 liegt die Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) im Amt für Jugend, Schule und Sport.
Mit Stand
31.12.2018 wurden in Hilden 26 unbegleitet minderjährige Ausländer betreut. Die
Aufnahmequote der Stadt Hilden liegt aktuell bei 23 (Stand 22.08.2019). Seit Oktober 2018
gibt es wöchentliche Mitteilungen der Landesstelle über die Aufnahmequote der
Kommunen. Dadurch ergeben sich Schwankungen zwischen 26 und 24 Fällen, welche der
Stadt Hilden zugeordnet sein müssten. Aktuell werden im Fachbereich Allgemeine Soziale
Dienste (ASD) 23 Fälle betreut.
In 2018 gab es insgesamt zwei neue Zuweisungen
durch das Landesjugendamt. Die Herkunftsländer der unbegleiteten minderjährigen
Ausländer sind Guinea und Gambia. Die Jugendlichen sind zwischen 2000 und 2001
geboren.
Die durch die Fachstelle des Sozialen Dienstes
betreuten jungen Menschen sind zum
30.08.19 in folgenden Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht:
Name der Einrichtung |
Anzahl der unbegleiteten
minderjährigen Ausländer |
Teamzukunft in Hilden |
3 |
SKFM Don Bosco Velbert |
4 |
AWO Düsseldorf |
1 |
Graf Recke Stiftung Düsseldorf |
1 |
Gastfamilien in Hilden |
2 |
Ev. Jugend- und Familienhilfe AWG Langenfeld |
1 |
Down Up AWG Wuppertal |
1 |
Bergische Diakonie in Hilden |
2 |
Tippi e.V. Langenfeld |
1 |
in einer eigenen Wohnung |
4 |
Die Hilfen zur Erziehung für die unbegleiteten
minderjährigen Ausländer verteilten sich im Zeitraum November 2018 bis August
2019 wie folgt:
Betreuungsherausforderungen
Viele der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
weisen eine hohe Lernmotivation auf und verfolgen ehrgeizig das Ziel, sich in
Deutschland auch beruflich zu integrieren. Aktuell befinden sich 13 in schulischen
bzw. berufsvorbereitenden Maßnahmen und acht in einem regulären Ausbildungsverhältnis.
Bei einem Jugendlichen wird derzeit eine Leistungserhebung durch den Kreis
Mettmann erbracht. Ein weiterer Heranwachsender zählt zum Personenkreis der im
Sinne des § 35a SGB VIII von einer seelischen Behinderung bedrohten Person und
ist derzeit nicht in der Lage, einer schulischen und/oder beruflichen Maßnahmen
nachzugehen.
Gleichzeitig haben die unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge überwiegend einen langen Fluchtweg durchlitten und sind durch die
Flucht und Ereignisse im Herkunftsland traumatisiert. Für eine erfolgreiche
Integration ist daher auch die Wiederherstellung einer ausreichenden psychischen
Stabilität erforderlich. 5 von 23 Jugendlichen / Heranwachsenden, die betreut
werden, werden auch psychologisch begleitet.
Auch zukünftig bleiben der Erwerb von
Sprachkenntnissen und die berufliche Integration eine zentrale Zielsetzung. Die
Entwicklung von Perspektiven für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne
ausreichende Bleibeperspektive und / oder unzureichende Voraussetzungen für die
Integration auf dem Arbeitsmarkt bleiben große Herausforderungen für die
Betreuungsarbeit in der Zukunft. Die aktuell
politische wie gesellschaftliche Entwicklung erschwert aber zunehmend eine
langfristige oder gar dauerhafte Aufenthaltsperspektive. Dieses gilt
mittlerweile leider auch für die Heranwachsenden, die sich in Ausbildungsverhältnissen
befinden und sich in der Vergangenheit hierüber eine Perspektive zur
Integration in Deutschland ermöglichen konnten. Gemeinsam mit den Kooperationspartner
wird dieses Thema erörtert und unter anderem ein Schwerpunkt in den nächsten
Treffen des „Netzwerkes für junge Flüchtlinge“ sein.
Erträge und Aufwendungen
Der Großteil der Aufwendungen entsteht für die Unterbringung
der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in eine geeignete
Jugendhilfeeinrichtung. Neben den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
entstanden Ausgaben für die gesamte medizinische Versorgung inkl. Arzneimittel,
Beihilfen, Dolmetscherleistungen und Vormundschaften sowie vereinzelte
Clearingverfahren für neu zugewiesene Minderjährige. Der Anteil der ambulanten
Hilfen stieg in diesem Bereich aufgrund der Unterstützungsphase nach dem
Wechsel in das Amt für Soziales, Integration und Wohnen oder in eigenen Wohnraum.
Die ursprünglich zugesagte 100%ige Refinanzierung
durch das Land für das Jahr 2019 erfolgte bisher noch nicht. Die beim LVR
beantragten Kostenerstattungen werden i.d.R. mit 75% abgerechnet. Nach wie vor werden Einzelfälle, vorrangig bei Hilfen für
junge Volljährige nach §41 SGB VIII, durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR)
begutachtet. Eine abschließende Zahlung durch den LVR ergibt sich aufgrund der
Prüfungsergebnisse.
Für das Jahr 2018 wurden 98% der geplanten Erträge
durch den LVR refinanziert. Die Verwaltung wird eine umfassende Refinanzierung
der Aufwendungen, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, mit Nachdruck
verfolgen.
Mit Stand Rechnungsergebnis 08/19 ergeben sich
folgende Aufwendungen:
Aufwendungen Stand 08/19 |
Summe |
Erstattungen an das Land |
13.765 € |
Aufwand für Dienst-leistungen |
3.265 € |
Krankenhilfe nach SGB VIII |
84.125 € |
Jugendhilfe außerh.v. Einrichtungen |
73.985 € |
Jugendhilfe innerh.v. Einrichtungen |
519.540 € |
Gesamt |
694.680 € |
UmA-Fachstelle
Die fachliche Kompetenz der Fachstelle für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den Sozialen Diensten hat einen
erheblichen Anteil an der effektiven Betreuungsleistung für unbegleitete minderjährige
Ausländer. Hierfür stehen zurzeit 1,0 Vollzeitäquivalente befristet bis zum
31.12.2019 zur Verfügung. Eine Verlängerung der Stellen ist zur Gewährleistung
der Betreuung der jungen Menschen mit Fluchtgeschichte erforderlich. Das 2015
beauftragte INSO Institut ermittelte für die Betreuung der Fälle der
unbegleiteten minderjährigen Ausländer einen Stellenbedarf von 1,0 VZÄ bei
einer Fallzahl von 46.
Aufgrund der aktuellen Fallzahl von 23 jungen
Menschen ist eine Reduzierung der Fachstelle im Bereich der Sozialen Dienste
auf 0,5 VZÄ bis 31.12.2020 vertretbar. Die Personalkosten für diese Stelle
betragen 37.000€.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060301 |
Bereitstell. v.
Hilfen inner.- u. außerh. v. Familien |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel wurden für den Haushalt
2020 angemeldet: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
2020 |
0603010220 - Unbegleitete
minderjährige Ausländer |
448100 |
Erstattungen vom Land |
667.350€ |
|||
2020 |
0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer |
448110 |
Erstattungen
Land f. Personal |
76.257€ |
|||
2020 |
0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer |
501200-509100 |
Personalkonten |
106.496 € |
|||
2020 |
0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer |
529100 |
Dienstleistungen |
5.000€ |
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2020 |
0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer |
533300 |
Krankenhilfe SGB VIII |
126.500€ |
|||
2020 |
0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer |
533400 |
Leistungen Jugendhilfe außerh v.
Einrichtungen |
100.000€ |
|||
2020 |
0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer |
533500 |
Leistungen Jugendhilfe innerh
v.Einrichtungen |
510.000€ |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): 0,5 VZÄ befristet bis
31.12.2020 |
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Vermerk Personaldezernent Gesehen Danscheidt |