Betreff
Sachstand unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
Vorlage
WP 14-20 SV 51/264
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu den unbegleiteten minderjährigen Ausländern zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher im November 2015 liegt die Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) im Amt für Jugend, Schule und Sport.

 

 

Mit Stand 31.12.2018 wurden in Hilden 26 unbegleitet minderjährige Ausländer betreut. Die Aufnahmequote der Stadt Hilden liegt aktuell bei 23 (Stand 22.08.2019). Seit Oktober 2018 gibt es wöchentliche Mitteilungen der Landesstelle über die Aufnahmequote der Kommunen. Dadurch ergeben sich Schwankungen zwischen 26 und 24 Fällen, welche der Stadt Hilden zugeordnet sein müssten. Aktuell werden im Fachbereich Allgemeine Soziale Dienste (ASD) 23 Fälle betreut.

In 2018 gab es insgesamt zwei neue Zuweisungen durch das Landesjugendamt. Die Herkunftsländer der unbegleiteten minderjährigen Ausländer sind Guinea und Gambia. Die Jugendlichen sind zwischen 2000 und 2001 geboren.

Die durch die Fachstelle des Sozialen Dienstes betreuten  jungen Menschen sind zum 30.08.19 in folgenden Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht:

Name der Einrichtung

Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer

Teamzukunft in Hilden

3

SKFM Don Bosco Velbert

4

AWO Düsseldorf

1

Graf Recke Stiftung Düsseldorf

1

Gastfamilien in Hilden

2

Ev. Jugend- und Familienhilfe AWG Langenfeld

1

Down Up AWG Wuppertal

1

Bergische Diakonie in Hilden

2

Tippi e.V. Langenfeld

1

in einer eigenen Wohnung

4

 

 

 

 

 

 

Die Hilfen zur Erziehung für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer verteilten sich im Zeitraum November 2018 bis August 2019 wie folgt:

 

Betreuungsherausforderungen

Viele der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge weisen eine hohe Lernmotivation auf und verfolgen ehrgeizig das Ziel, sich in Deutschland auch beruflich zu integrieren. Aktuell befinden sich 13 in schulischen bzw. berufsvorbereitenden Maßnahmen und acht in einem regulären Ausbildungsverhältnis. Bei einem Jugendlichen wird derzeit eine Leistungserhebung durch den Kreis Mettmann erbracht. Ein weiterer Heranwachsender zählt zum Personenkreis der im Sinne des § 35a SGB VIII von einer seelischen Behinderung bedrohten Person und ist derzeit nicht in der Lage, einer schulischen und/oder beruflichen Maßnahmen nachzugehen. 

Gleichzeitig haben die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge überwiegend einen langen Fluchtweg durchlitten und sind durch die Flucht und Ereignisse im Herkunftsland traumatisiert. Für eine erfolgreiche Integration ist daher auch die Wiederherstellung einer ausreichenden psychischen Stabilität erforderlich. 5 von 23 Jugendlichen / Heranwachsenden, die betreut werden, werden auch psychologisch begleitet.

Auch zukünftig bleiben der Erwerb von Sprachkenntnissen und die berufliche Integration eine zentrale Zielsetzung. Die Entwicklung von Perspektiven für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne ausreichende Bleibeperspektive und / oder unzureichende Voraussetzungen für die Integration auf dem Arbeitsmarkt bleiben große Herausforderungen für die Betreuungsarbeit in der Zukunft. Die aktuell politische wie gesellschaftliche Entwicklung erschwert aber zunehmend eine langfristige oder gar dauerhafte Aufenthaltsperspektive. Dieses gilt mittlerweile leider auch für die Heranwachsenden, die sich in Ausbildungsverhältnissen befinden und sich in der Vergangenheit hierüber eine Perspektive zur Integration in Deutschland ermöglichen konnten. Gemeinsam mit den Kooperationspartner wird dieses Thema erörtert und unter anderem ein Schwerpunkt in den nächsten Treffen des „Netzwerkes für junge Flüchtlinge“ sein.

 

Erträge und Aufwendungen

Der Großteil der Aufwendungen entsteht für die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in eine geeignete Jugendhilfeeinrichtung. Neben den Kosten für Unterkunft und Verpflegung entstanden Ausgaben für die gesamte medizinische Versorgung inkl. Arzneimittel, Beihilfen, Dolmetscherleistungen und Vormundschaften sowie vereinzelte Clearingverfahren für neu zugewiesene Minderjährige. Der Anteil der ambulanten Hilfen stieg in diesem Bereich aufgrund der Unterstützungsphase nach dem Wechsel in das Amt für Soziales, Integration und Wohnen oder in eigenen Wohnraum.

Die ursprünglich zugesagte 100%ige Refinanzierung durch das Land für das Jahr 2019 erfolgte bisher noch nicht. Die beim LVR beantragten Kostenerstattungen werden i.d.R. mit 75% abgerechnet. Nach wie vor  werden Einzelfälle, vorrangig bei Hilfen für junge Volljährige nach §41 SGB VIII, durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) begutachtet. Eine abschließende Zahlung durch den LVR ergibt sich aufgrund der Prüfungsergebnisse. 

Für das Jahr 2018 wurden 98% der geplanten Erträge durch den LVR refinanziert. Die Verwaltung wird eine umfassende Refinanzierung der Aufwendungen, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, mit Nachdruck verfolgen.

 

Mit Stand Rechnungsergebnis 08/19 ergeben sich folgende Aufwendungen:

Aufwendungen Stand 08/19

Summe

Erstattungen an das Land

13.765 €

Aufwand für Dienst-leistungen

3.265 €

Krankenhilfe nach SGB VIII

84.125 €

Jugendhilfe außerh.v. Einrichtungen

73.985 €

Jugendhilfe innerh.v. Einrichtungen

519.540 €

Gesamt

694.680 €

 

 

 

UmA-Fachstelle

 

Die fachliche Kompetenz der Fachstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den Sozialen Diensten hat einen erheblichen Anteil an der effektiven Betreuungsleistung für unbegleitete minderjährige Ausländer. Hierfür stehen zurzeit 1,0 Vollzeitäquivalente befristet bis zum 31.12.2019 zur Verfügung. Eine Verlängerung der Stellen ist zur Gewährleistung der Betreuung der jungen Menschen mit Fluchtgeschichte erforderlich. Das 2015 beauftragte INSO Institut ermittelte für die Betreuung der Fälle der unbegleiteten minderjährigen Ausländer einen Stellenbedarf von 1,0 VZÄ bei einer Fallzahl von 46.

Aufgrund der aktuellen Fallzahl von 23 jungen Menschen ist eine Reduzierung der Fachstelle im Bereich der Sozialen Dienste auf 0,5 VZÄ bis 31.12.2020 vertretbar. Die Personalkosten für diese Stelle betragen 37.000€.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060301

Bereitstell. v. Hilfen inner.- u. außerh. v. Familien

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel wurden für den Haushalt 2020 angemeldet:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer

448100

Erstattungen vom Land

667.350€

2020

0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer

448110

Erstattungen Land f. Personal

76.257€

2020

0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer

501200-509100

Personalkonten

106.496 €

2020

0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer

529100

Dienstleistungen

5.000€

2020

0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer

533300

Krankenhilfe SGB VIII

126.500€

2020

0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer

533400

Leistungen Jugendhilfe außerh v. Einrichtungen

100.000€

2020

0603010220 - Unbegleitete minderjährige Ausländer

533500

Leistungen Jugendhilfe innerh v.Einrichtungen

510.000€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen

Franke

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

0,5 VZÄ befristet bis 31.12.2020

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Gesehen Danscheidt