Betreff
Wahl der/des Beigeordneten Dezernat IV
Vorlage
WP 14-20 SV 10/080
Aktenzeichen
I10-Ar
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden wählt  _________________________

für 8 Jahre zur/zum Beigeordneten für das Dezernat IV.

 

Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16/B 2 ÜBesG NRW.

 

Der/dem Beigeordneten wird das Dezernat IV mit den Ämtern

 

60 – Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt

61 – Planungs- und Vermessungsamt

66 – Tiefbau- und Grünflächenamt

68 - Zentraler Bauhof

 

zugeordnet.

 

Eine Änderung der Dezernatsverteilung bleibt vorbehalten.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden beauftragte in seiner Sitzung vom 03.04.2019 die Verwaltung, die Stelle der/des Beigeordneten Dezernat IV auszuschreiben, sofern keine Wiederwahl von Frau Hoff erfolgt. Die Wiederwahl erfolgte nicht.

 

Die Ausschreibung erfolgte am 18.05.2019 in den Tageszeitungen „Rheinische Post“ incl. des großen Online-Angebotes (kalaydo.de, jobware.de, stellenanzeigen.de, monster.de, indeed.de) und „Westdeutsche Zeitung“ (jeweils Gesamtausgabe). Daneben erfolgten auch Veröffentlichungen in der Online-Stellenbörse „interamt, in der Jobbörse der Arbeitsagentur für Arbeit, in der Online-Jobbörse der Architektenkammer NRW, im Stellenmarkt NRW sowie auf der Internetseite der Stadt Hilden.

 

Insgesamt gingen 16 Bewerbungen ein. Hiervon wurden neun Bewerber/innen anhand der Bewerbungsunterlagen als grundsätzlich geeignet eingestuft und zu Gesprächen eingeladen. Am 17.07.2019 nahmen sieben Bewerber/innen die Einladung wahr und stellten sich im ersten Schritt des Auswahlverfahrens der Verwaltung vor.

 

Unter Beteiligung der Fraktionsvertreter/innen fand der zweite Teil des Auswahlverfahrens in Form eines Einzel-Assessment-Centers am 22.07.2019  mit drei Bewerber/innen und am 26.07.2019 mit zwei Bewerber/innen statt. Im Anschluss fand eine detaillierte Auswertung und Erörterung der Ergebnisse statt.

 

Die Wahl der/des Beigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Sie wird öffentlich vorgenommen. Das Abstimmungsverfahren richtet sich nach § 50 GO NRW. Hiernach werden Wahlen, sofern niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, die die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin