Betreff
Umbesetzungen in Ausschüssen und Gremien
Vorlage
WP 14-20 SV 01/134
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat entsendet

 

1. auf Antrag der CDU in den

 

Zweckverband VHS

als 1. stellv. stimmberechtigtes Mitglied                               Reinhard Zenker

für Michael Wegmann

(anstelle von Bettina Thimm)

 

Zweckverband VHS

als 4. stellv. stimmberechtigtes Mitglied                               Sabine Kittel

für Martin Falke

(anstelle von Bettina Thimm)

 

Zweckverband VHS

als 3. stellv. stimmberechtigtes Mitglied                               Fred-Harry Frenzel

für Norbert Schreier

(anstelle von Claudia Schlottmann)

 

 

2. nach Benennung der Bürgeraktion in den

 

Integrationsrat

als ordentliches Mitglied                                                        Claudia Beier

(anstelle von Sabine Kittel)

 

Sozialausschuss

als beratendes Mitglied                                                         Ulrike Ellendt-Kelzenberg (sB)

 

Schul- und Sportausschuss

als beratendes Mitglied                                                         Doris Spielmann-Locks (sB)

 

Jugendhilfeausschuss

als beratendes Mitglied                                                         Doris Spielmann-Locks (sB)

 

Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass im

 

Integrationsrat

als gewählter Vertreter und somit ordentliches Mitglied                         Martin Falke/ CDU

(anstelle des zurückgetretenen Mitglieds Matthias Klima/ CDU)

das Mandat mit Wirkung ab dem 18.06.2019 angenommen hat

 

und

 

als gewählte Vertreterin und somit ordentliches Mitglied                                   Tatjana Michel/ SPD

(anstelle des zurückgetretenen Mitglieds Gabriele Schifano/ SPD)

das Mandat mit Wirkung ab dem 24.06.2019 angenommen hat.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zur Benennung und Bestellung beratender Mitglieder im Sozialausschuss und Schul- und Sportausschuss:

Nach Austritt von Rm. Kittel aus der Fraktion Bürgeraktion hat die Fraktion Bürgeraktion kein Mitglied mehr in diesen Ausschüssen. Mit dem Antrag macht sie von ihrem Recht gem. § 58, Abs. 1 Gemeindeordnung NRW Gebrauch. Demnach sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, berechtigt, für diesen Ausschuss ein beratendes Mitglied zu benennen.

 

Zur Benennung beratender Mitglieder im Jugendhilfeausschuss:

Das Recht zur Benennung eines beratenden Mitglieds sieht unter denselben Voraussetzungen § 4, Abs. 3, lit. k) der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden vor.

 

Zur Bestellung ordentlicher Mitglieder im Integrationsrat:

Bei einem Fraktionsaustritt und/oder Fraktionswechsel verliert das Ratsmitglied den Sitz im Integrationsrat. Die Fraktion, die so ihr Mitglied „verloren“ hat, wird durch ein anderes Ratsmitglied vertreten. Hierauf wurde die Fraktion Bürgeraktion auf Grund ihres Umbesetzungsantrags (Anlage) hingewiesen. Daraufhin wurde durch den Fraktionsvorsitzenden fernmündlich Rm. Beier als Mitglied benannt.

Begründung:

§ 27, Abs. 2, Satz 3 GO NW und ergänzend § 20 der Hauptsatzung der Stadt Hilden sehen vor, dass dem Integrationsrat neben den 12 gewählten Migrantenvertretern (nur) „je ein Ratsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen“ angehört.

Ein „fraktionsloses“ Verbleiben im Integrationsrat würde der Hauptsatzungsregelung insofern entgegenstehen, da fraktionslose Ratsmitglieder weder zum Gründungszeitpunkt, noch in der laufenden Wahlperiode vorgesehen sind.

Bei Eintritt in eine andere Fraktion hätte diese Fraktion zwei Vertreter im Integrationsrat, so dass nach dem Wortlaut bzw. der Intention von § 20 Abs. 1 S. 2 die „Beschränkung“ der Hauptsatzungsregelung auf nur ein Ratsmitglied je Fraktion greifen würde. 

 

Zur Ersatzbestimmung für Integrationsratsmitglieder:

Die Integrationsratsmitglieder Gabriele Schifano und Matthias Klima haben im Juni 2019 den Verzicht auf ihre Mandate erklärt.

Die Ersatzbestimmung für ein Integrationsratsmitglied, das während einer Wahlperiode aus dem Integrationsrat ausscheidet, ist in § 27, Abs. 11 GO NW i. V. m. § 45 KWahlG NW und § 69 KWahlO geregelt.

 

Da für beide zurückgetretenen Mitglieder und ihre Wahlbezirke nicht ausdrücklich eine Ersatzperson benannt worden ist, bestimmt sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste der Partei oder Wählergruppe (§ 45 KWahlG).

 

Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei oder Wählergruppe, für die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in der gem. § 38 KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben oder gem. § 39 KwahlG die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen sind.

 

Demnach kam als nächste Bewerberin der SPD Frau Tatjana Michel und als nächster Bewerber der CDU Herr Martin Falke in Betracht. Beide haben das Mandat angenommen.

 

 

Die beantragten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.

 

Gem. § 58, Abs. I GO NRW i. V. m. § 40, Abs. II GO NRW stimmt die Bürgermeisterin nicht mit.

 

 

Gez. Birgit Alkenings