Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet
1. auf Antrag der CDU in den
Zweckverband
VHS
als 1. stellv. stimmberechtigtes Mitglied Reinhard Zenker
für Michael Wegmann
(anstelle von Bettina
Thimm)
Zweckverband
VHS
als 4. stellv. stimmberechtigtes Mitglied Sabine Kittel
für Martin Falke
(anstelle von Bettina
Thimm)
Zweckverband
VHS
als 3. stellv. stimmberechtigtes Mitglied Fred-Harry Frenzel
für Norbert Schreier
(anstelle von Claudia
Schlottmann)
2. nach Benennung
der Bürgeraktion in den
Integrationsrat
als ordentliches Mitglied Claudia Beier
(anstelle von Sabine Kittel)
Sozialausschuss
als beratendes Mitglied Ulrike Ellendt-Kelzenberg
(sB)
Schul-
und Sportausschuss
als
beratendes Mitglied Doris
Spielmann-Locks (sB)
Jugendhilfeausschuss
als
beratendes Mitglied Doris
Spielmann-Locks (sB)
Der Rat nimmt davon
Kenntnis, dass im
Integrationsrat
als gewählter Vertreter und somit ordentliches
Mitglied Martin Falke/
CDU
(anstelle des zurückgetretenen Mitglieds Matthias
Klima/ CDU)
das Mandat mit Wirkung ab dem 18.06.2019 angenommen
hat
und
als gewählte Vertreterin und somit ordentliches
Mitglied Tatjana
Michel/ SPD
(anstelle des zurückgetretenen Mitglieds Gabriele
Schifano/ SPD)
das Mandat mit Wirkung ab dem 24.06.2019 angenommen
hat.
Erläuterungen und Begründungen:
Zur
Benennung und Bestellung beratender Mitglieder im Sozialausschuss und Schul-
und Sportausschuss:
Nach Austritt von Rm.
Kittel aus der Fraktion Bürgeraktion hat die Fraktion Bürgeraktion kein Mitglied
mehr in diesen Ausschüssen. Mit dem Antrag macht sie von ihrem Recht gem. § 58,
Abs. 1 Gemeindeordnung NRW Gebrauch. Demnach sind Fraktionen, die in einem
Ausschuss nicht vertreten sind, berechtigt, für diesen Ausschuss ein beratendes
Mitglied zu benennen.
Zur
Benennung beratender Mitglieder im Jugendhilfeausschuss:
Das Recht zur Benennung
eines beratenden Mitglieds sieht unter denselben Voraussetzungen § 4, Abs. 3,
lit. k) der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden
vor.
Zur
Bestellung ordentlicher Mitglieder im Integrationsrat:
Bei einem
Fraktionsaustritt und/oder Fraktionswechsel verliert das Ratsmitglied den Sitz
im Integrationsrat. Die Fraktion, die so ihr Mitglied „verloren“ hat, wird
durch ein anderes Ratsmitglied vertreten. Hierauf wurde die Fraktion
Bürgeraktion auf Grund ihres Umbesetzungsantrags (Anlage) hingewiesen.
Daraufhin wurde durch den Fraktionsvorsitzenden fernmündlich Rm. Beier als Mitglied
benannt.
Begründung:
§ 27, Abs. 2, Satz 3 GO NW und ergänzend § 20 der Hauptsatzung der Stadt Hilden sehen vor, dass
dem Integrationsrat neben den 12 gewählten Migrantenvertretern (nur) „je ein
Ratsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen“ angehört.
Ein
„fraktionsloses“ Verbleiben im Integrationsrat würde der Hauptsatzungsregelung
insofern entgegenstehen, da fraktionslose Ratsmitglieder weder zum Gründungszeitpunkt,
noch in der laufenden Wahlperiode vorgesehen sind.
Bei Eintritt
in eine andere Fraktion hätte diese Fraktion zwei Vertreter im Integrationsrat,
so dass nach dem Wortlaut bzw. der Intention von § 20 Abs. 1 S. 2 die
„Beschränkung“ der Hauptsatzungsregelung auf nur ein Ratsmitglied je Fraktion
greifen würde.
Zur Ersatzbestimmung für
Integrationsratsmitglieder:
Die Integrationsratsmitglieder Gabriele Schifano
und Matthias Klima haben im Juni 2019 den Verzicht auf ihre Mandate erklärt.
Die Ersatzbestimmung für ein Integrationsratsmitglied,
das während einer Wahlperiode aus dem Integrationsrat ausscheidet, ist in § 27, Abs. 11 GO NW i. V. m. § 45 KWahlG NW und § 69 KWahlO geregelt.
Da für beide zurückgetretenen Mitglieder und ihre
Wahlbezirke nicht ausdrücklich eine Ersatzperson benannt worden ist, bestimmt
sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste der Partei oder
Wählergruppe (§ 45 KWahlG).
Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste
diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei oder
Wählergruppe, für die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in
der gem. § 38 KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet
haben oder gem. § 39 KwahlG die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nachträglich
entfallen sind.
Demnach kam als nächste
Bewerberin der SPD Frau Tatjana Michel und als nächster Bewerber der CDU Herr
Martin Falke in Betracht. Beide haben das Mandat angenommen.
Die beantragten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.
Gem. § 58, Abs. I GO NRW i. V. m. § 40, Abs. II GO NRW stimmt die Bürgermeisterin nicht mit.
Gez. Birgit Alkenings