Betreff
gemeinsame Resolution der Ratsfraktionen SPD, CDU, Grünen, Allianz und Bürgeraktion "Fehlbelegungsabgabe"
Vorlage
WP 14-20 SV 50/162
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

In den Städten in NRW ist preiswerter Wohnraum knapp, dies trifft besonders finanziell

schwache Wohnungssuchende.

 

Der Bau von Sozialwohnungen kann Abhilfe schaffen.

 

Ein Problem ist es, dass noch bestehende Sozialwohnungen nicht selten von Personen genutzt

werden, deren -.nach der Zuweisung- gestiegene hohe Einkommen eine solche Nutzung nicht

mehr zulassen.

 

Die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe soll die so entstandenen Mietvorteile

ausgleichen und neuen, preiswerten Wohnungsbau fördern.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt folgende Resolution:

 

Die Landesregierung NRW wird aufgefordert, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur

Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe vorzulegen.

 

Der Entwurf soll

- die regelmäßige Prüfung der Einkommensverhältnisse von MieterInnen öffentlich

geförderter Wohnungen

- die Festsetzung von Ausgleichszahlungen, abhängig von der Höhe der Überschreitung

der festzulegenden Einkommensgrenzen

regeln.

 

Die so erzielten Einnahmen verbleiben bei den Kommunen mit der Zweckbindung

„Förderung des sozialen/preisgünstigen Wohnungsbaus“


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

 

Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales Grundbedürfnis, sodass es stets ein Anliegen der Verwaltung ist, preisgünstigen Wohnraum für Haushalte zu sichern, die sich am Markt nicht selbst angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Instrument der Belegungs- und Mietpreisbindungen aber nicht geeignet, den Anteil preisgebundener Wohnungen wirksam zu erhöhen. Diese Sichtweise hat die Verwaltung in vorangegangenen Anträgen verschiedener Ratsfraktionen zu diesem Thema eindeutig dargelegt und gleichzeitig auf die Möglichkeiten durch eine Fehlbelegungsabgabe und die Verantwortung des Landes hingewiesen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die gemeinsame Resolution zu begrüßen.

 

 

gez.

Birgit Alkenings