Erläuterungen zum
Antrag:
In den Städten in NRW ist preiswerter Wohnraum knapp, dies trifft besonders finanziell
schwache Wohnungssuchende.
Der Bau von Sozialwohnungen kann Abhilfe schaffen.
Ein Problem ist es, dass noch bestehende Sozialwohnungen nicht selten von Personen genutzt
werden, deren -.nach der Zuweisung- gestiegene hohe Einkommen eine solche Nutzung nicht
mehr zulassen.
Die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe soll die so entstandenen Mietvorteile
ausgleichen und neuen, preiswerten Wohnungsbau fördern.
Antragstext:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt folgende Resolution:
Die Landesregierung NRW wird aufgefordert, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur
Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe vorzulegen.
Der Entwurf soll
- die regelmäßige Prüfung der Einkommensverhältnisse von MieterInnen öffentlich
geförderter Wohnungen
- die Festsetzung von Ausgleichszahlungen, abhängig von der Höhe der Überschreitung
der festzulegenden Einkommensgrenzen
regeln.
Die so erzielten Einnahmen verbleiben bei den Kommunen mit der Zweckbindung
„Förderung des sozialen/preisgünstigen Wohnungsbaus“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales Grundbedürfnis, sodass es stets ein Anliegen der Verwaltung ist, preisgünstigen Wohnraum für Haushalte zu sichern, die sich am Markt nicht selbst angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Instrument der Belegungs- und Mietpreisbindungen aber nicht geeignet, den Anteil preisgebundener Wohnungen wirksam zu erhöhen. Diese Sichtweise hat die Verwaltung in vorangegangenen Anträgen verschiedener Ratsfraktionen zu diesem Thema eindeutig dargelegt und gleichzeitig auf die Möglichkeiten durch eine Fehlbelegungsabgabe und die Verantwortung des Landes hingewiesen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die gemeinsame Resolution zu begrüßen.
gez.
Birgit Alkenings