Betreff
Redezeitbegrenzung im Rat und in den Ausschüssen
Vorlage
WP 14-20 SV 01/131
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

Trotz wiederholter Ermahnungen und Wünsche der meisten Ratsmitglieder gibt es immer wieder einzelne Mitglieder des Rates, die es sich nicht nehmen lassen ausschweifende Aussprachen für sich in Anspruch zu nehmen. Bei der Fülle der Tagesordnungspunkte verlängert dies die Sitzungen in unzumutbarer Weise ohne daß ein wirklicher Nutzen dieser Monologe erkennbar wäre. Hinsichtlich der Haushaltsreden gab es eine übereinstimmende Regelung, diese auf 10 Minuten zu begrenzen. Leider halten sich von den 7 Fraktionen im Rat wieder 2 Fraktionen nicht daran. Die GO NRW regelt das Rederecht der Ratsmitglieder nicht, so dass es in Anlehnung an die Geschäftsordnungen anderer Städte, wie z. B. Düsseldorf oder Ratingen empfehlenswert scheint, die Geschäftsordnung dahingehend zu ergänzen. Die Einschränkung der Redezeit stellt keine Einschränkung des Rechtes als Ratsmitglied da. Siehe hierzu Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz: OVG Lüneburg vom 4.12.2013.


Antragstext:

Die CDU beantragt die Ergänzung der Geschäftsordnung zur Regelung der Redezeiten wie folgt:

 

Redezeit allgemein höchstens 5 Minuten

Redezeit zur Geschäftsordnung höchstens 2 Minuten

Redezeit Haushaltsrede höchstens 10 Minuten

 

Der Rat kann die Redezeit jederzeit verändern.


Stellungnahme der Verwaltung:

Die Geschäftsordnungen der Nachbarstädte wurden hinsichtlich einer Redezeitbegrenzung im Rat und in den Ausschüssen überprüft. Bei der Recherche wurde festgestellt, dass die Begrenzungen sehr unterschiedlich behandelt und festgelegt wurden, wie die beigefügte Tabelle zeigt.

 

Um realistische Erfahrungswerte vorstellen zu können, wurden mehrere Telefonate mit verschiedenen Städten im Umkreis von Hilden durchgeführt. Überwiegend wurde berichtet, dass die Zeitbegrenzungen nicht kontrolliert werden bzw. der Aufwand zu groß sei, um die Redebegrenzung durchgehend durchzusetzen. Der/Die Vorsitzende weist zu Beginn der Sitzung auf die Redezeitbegrenzung hin.  Bei auffälligen Überschreitungen greift der/die Vorsitzende ein und ermahnt den/die Verursacher/in. Das geringfügige Überschreiten der Redezeit wird in der Regel toleriert.

 

Eine weitere Maßnahme ist, dass in mehreren Städten die Haushaltsreden als Anlage zum Protokoll beigefügt werden. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Redezeiten.

 

Nach Auffassung der Verwaltung macht eine Redezeitbegrenzung nur Sinn, wenn sie auch überwacht wird. Dies ist bei den jährlichen Haushaltsreden unproblematisch. Bei allen anderen Wortbeiträgen müsste ständig eine Zeiterfassung erfolgen. Das ist von der Protokollführung nicht leistbar.

Ein Einschreiten „nach Gefühl“ ist – aus Sicht der Verwaltung – nicht zielführend.

 

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin