Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss das Vorliegen der Voraussetzungen zur
Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 gem. §
116a GO NRW und beauftragt die Verwaltung, eine Beteiligungsrichtlinie für die
Beteiligungsunternehmen der Stadt Hilden bis 31.12.2019 vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden muss wie alle Gemeinden in Nordrhein Westfalen
grundsätzlich für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufstellen, in den
alle verselbstständigten Aufgabenbereiche einbezogen werden. Die Stadt Hilden
konnte dieser gesetzlichen Anforderung bisher nicht vollständig nachkommen. Der
letzte Gesamtabschluss wurde zum Stichtag 31.12.2012 aufgestellt. Mit dem 2.
NKF Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) wurden beginnend mit dem Haushaltsjahr
2019 größenabhängige Befreiungsmöglichkeiten eröffnet.
Gem. § 116a GO NRW wird eine Gemeinde demnach von der Pflicht, einen
Gesamtabschluss und einen Gesamtlagebericht aufzustellen befreit, wenn an zwei
aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der nachfolgend drei
genannten Merkmale zutreffen:
- Die Bilanzsummen in
den Bilanzen der Gemeinde und einzubeziehenden verselbständigten
Aufgabenbereiche dürfen insgesamt einen Wert von € 1.500.000.000 nicht
überschreiten.
- Die der Gemeinde
zuzurechnenden Erträge der verselbständigten Aufgabenbereiche machen
weniger als 50% der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde
aus.
- Die der Gemeinde
zuzurechnenden Bilanzsummen der relevanten verselbständigten Aufgabenbereiche
machen weniger als 50% der Bilanzsumme der Gemeinde aus.
Gemäß folgender Darstellung erfüllt die Stadt Hilden zu den Stichtagen
31.12.2016 und 31.12.2017 die o.g. Merkmale 1 und 3. Die Jahresabschlüsse der
Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2018 sind noch nicht vollständig
festgestellt worden. Es ist aber auch für den Abschlussstichtag zum 31.12.2018
mangels wesentlicher Änderungen davon auszugehen, dass die kumulierte
Bilanzsumme des Konzerns Stadt Hilden nicht auf über 1,5 Mrd. € ansteigt und
der Anteil der Bilanzsumme der Beteiligungsunternehmen weiterhin deutlich unter
50 % liegt.
Soweit eine Gemeinde von dem Recht der Befreiung Gebrauch macht, ist ein
Beteiligungsbericht zu erstellen. Dieser ist bis zum 31.12. des Folgejahres
aufzustellen und enthält folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten
Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form:
-
die
Beteiligungsverhältnisse,
-
die Jahresergebnisse der
verselbständigten Aufgabenbereiche,
-
eine Übersicht über den
Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten
Aufgabenbereiches ,
-
eine Darstellung der
wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander
und mit der Gemeinde.
Die Stadt Hilden stellt bereits jetzt einen aussagekräftigen
Beteiligungsbericht als Anlage zum Haushaltsplan auf. Zudem erstellt die Stadt
Hilden Holding GmbH einen Konzernabschluss nach handelsrechtlichen Vorgaben, in
den der Großteil der verselbständigten Aufgabenbereiche der Stadt Hilden
einbezogen wird. Bereits in diesem Bericht ist ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter
Fiktion der wirtschaftlichen Einheit der verbundenen Unternehmen dargestellt.
Im Sinne der Wirtschaftlichkeit sollte daher das Vorliegen der Befreiung
zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses festgestellt werden. Die
Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2013 – 2018 müssen nach aktueller
Rechtslage nachgeholt werden und sind daher schnellstmöglich aufzustellen.
Der Beteiligungsbericht kann zukünftig vom Haushaltsplan entkoppelt und
um die noch fehlenden Informationen ergänzt werden. Um die Erstellung des Beteiligungsberichtes
in der vorgegebenen Zeit und mit den erweiterten Inhalten zu gewährleisten,
sollte die Erstellung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen der
Stadt Hilden zeitlich und inhaltlich in einer Beteiligungsrichtlinie
strukturiert und geregelt werden.
Gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin