Betreff
Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2019
Vorlage
WP 14-20 SV 20/117
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss das Vorliegen der Voraussetzungen zur Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 gem. § 116a GO NRW und beauftragt die Verwaltung, eine Beteiligungsrichtlinie für die Beteiligungsunternehmen der Stadt Hilden bis 31.12.2019 vorzulegen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden muss wie alle Gemeinden in Nordrhein Westfalen grundsätzlich für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufstellen, in den alle verselbstständigten Aufgabenbereiche einbezogen werden. Die Stadt Hilden konnte dieser gesetzlichen Anforderung bisher nicht vollständig nachkommen. Der letzte Gesamtabschluss wurde zum Stichtag 31.12.2012 aufgestellt. Mit dem 2. NKF Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) wurden beginnend mit dem Haushaltsjahr 2019 größenabhängige Befreiungsmöglichkeiten eröffnet.

 

Gem. § 116a GO NRW wird eine Gemeinde demnach von der Pflicht, einen Gesamtabschluss und einen Gesamtlagebericht aufzustellen befreit, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der nachfolgend drei genannten Merkmale zutreffen:

 

  1. Die Bilanzsummen in den Bilanzen der Gemeinde und einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereiche dürfen insgesamt einen Wert von € 1.500.000.000 nicht überschreiten.

 

  1. Die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge der verselbständigten Aufgabenbereiche machen weniger als 50% der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus.

 

  1. Die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen der relevanten verselbständigten Aufgabenbereiche machen weniger als 50% der Bilanzsumme der Gemeinde aus.

 

 

Gemäß folgender Darstellung erfüllt die Stadt Hilden zu den Stichtagen 31.12.2016 und 31.12.2017 die o.g. Merkmale 1 und 3. Die Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2018 sind noch nicht vollständig festgestellt worden. Es ist aber auch für den Abschlussstichtag zum 31.12.2018 mangels wesentlicher Änderungen davon auszugehen, dass die kumulierte Bilanzsumme des Konzerns Stadt Hilden nicht auf über 1,5 Mrd. € ansteigt und der Anteil der Bilanzsumme der Beteiligungsunternehmen weiterhin deutlich unter 50 % liegt.

 

 

 

 

 

 


 


 

Soweit eine Gemeinde von dem Recht der Befreiung Gebrauch macht, ist ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Dieser ist bis zum 31.12. des Folgejahres aufzustellen und enthält folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form:

 

-         die Beteiligungsverhältnisse,

-         die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,

-         eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches ,

-         eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

 

Die Stadt Hilden stellt bereits jetzt einen aussagekräftigen Beteiligungsbericht als Anlage zum Haushaltsplan auf. Zudem erstellt die Stadt Hilden Holding GmbH einen Konzernabschluss nach handelsrechtlichen Vorgaben, in den der Großteil der verselbständigten Aufgabenbereiche der Stadt Hilden einbezogen wird. Bereits in diesem Bericht ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Fiktion der wirtschaftlichen Einheit der verbundenen Unternehmen dargestellt.

 

Im Sinne der Wirtschaftlichkeit sollte daher das Vorliegen der Befreiung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses festgestellt werden. Die Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2013 – 2018 müssen nach aktueller Rechtslage nachgeholt werden und sind daher schnellstmöglich aufzustellen.

 

Der Beteiligungsbericht kann zukünftig vom Haushaltsplan entkoppelt und um die noch fehlenden Informationen ergänzt werden. Um die Erstellung des Beteiligungsberichtes in der vorgegebenen Zeit und mit den erweiterten Inhalten zu gewährleisten, sollte die Erstellung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen der Stadt Hilden zeitlich und inhaltlich in einer Beteiligungsrichtlinie strukturiert und geregelt werden.

 

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin