Betreff
Antrag der Allianz für Hilden - Aufstellung von Wasserspendern
Vorlage
WP 14-20 SV 51/263
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Müdigkeit, Antriebslosigkeit und nachlassende Denkfähigkeit sind häufig Anzeichen für Wassermangel. Ein ausgeglichener Wasserhaushalt im Körper ist daher wichtig für ein konzentriertes Lernen von Schülerinnen und Schülern. Zudem ist es gesund, mehr Wasser zu trinken, weil es kalorienreiche Süßgetränke ersetzen kann. Schon heute leiden viele Kinder und Schüler unter Übergewicht. Der Süßgetränke-Konsum verschlimmert dies.

 

 


Antragstext:

 

Die Allianz für Hilden bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Aufstellung von Wasserspendern oder auch Trinkwasseranlagen an den städtischen Schulen, insbesondere an den Grundschulen, machbar ist.

 

Sofern weder Wasserspender noch Trinkwasseranlagen in  den Schulen vorhanden sind, bitten wir die Verwaltung um Erstellung eines Versorgungskonzeptes. Dies könnte ggf. in Kooperation mit den Stadtwerken Hilden aufgestellt und betrieben werden.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Die Verwaltung arbeitet seit Jahren an einer gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen in Kita und Schulen. Dazu gehört auch eine gute Versorgung mit Getränken, vorrangig mit Mineralwasser.

 

In allen Grundschulen steht den Schülerinnen und Schülern kostenfrei und in unbegrenzter Menge Mineralwasser zur Verfügung. Dazu gibt es eigens einen Rahmenvertag für Getränke, der den Einkauf des Wassers kostengünstig regelt.

 

Ob sich durch die Aufstellung von Trinkwasserspendern eine Verbesserung der Versorgung erzielen lassen kann, muss bezweifelt werden. Neben den Kosten für die Bereitstellung ist hier auch der hygienische Ausschank ein entscheidendes Kriterium. Ebenso die Bereitstellung von Trinkgefäßen, bei der die Vermeidung von Müll berücksichtigt werden muss.

 

Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die Angelegenheit prüfen und in der nächsten Sitzung des Schul- und Sportausschusses über die Ergebnisse berichten.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

 

Anja Franke