Beschlussvorschlag:
- Der Rat der
Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass der von der Kämmerin aufgestellte
und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum
31.12.2018 und des Lageberichtes dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung
zugeleitet wurde
- Der Rat der
Stadt Hilden leitet den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter
- Der Rat der
Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen
im Ergebnishaushalt i. H. v. 2.977.691,34 € (davon Ermächtigungsübertragungen
für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 50.578,52 €),
an Aufwandsermächtigungen, die mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet
werden i. H. v. 7.200,00 € und an Auszahlungsermächtigungen für
Investitionen i. H. v. 9.713.135,10 € zur Kenntnis.
- Nach der
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes durch
den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage
zugeführt.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Entwurf des Jahresabschluss zum 31.12.2018 und des Lageberichtes wurde unter Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt. Änderungen dieser Normen aus dem II. NKF Weiterentwicklungsgesetz gelten erstmals für den Jahresabschluss zum 31.12.2019.
Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes ist von der Kämmerin aufzustellen, der Bürgermeisterin zu bestätigen und dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.
Vor der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt Hilden ist eine Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen.
Die Bilanzsumme der Stadt Hilden hat sich gemäß
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 gegenüber dem
Vorjahresbilanzstichtag um 4,9 Mio. € bzw. 1 % auf
498,3 Mio. € erhöht.
Der Entwurf der Ergebnisrechnung 2018
schließt mit einem positiven Ergebnis von
1,624 Mio. €.
Der Entwurf der Finanzrechnung 2018 weist folgende
Entwicklungen und Bestände aus:
Anfangsbestand an Finanzmitteln |
|
10,266 Mio. € |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
+
10,629 Mio. € |
|
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-
0,991Mio. € |
|
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
-
2,875
Mio. € |
|
Veränderung der eigenen Finanzmittel |
|
+ 6,764 Mio. €[1] |
Bestand an fremden Finanzmitteln |
|
+
0,321 Mio. € |
Liquide Mittel |
|
17,351 Mio. € |
Die Entwicklung der Ausgleichsrücklage
stellt sich wie folgt dar:
|
Jahresanfangsbestand |
Inanspruchnahme (-) / |
Jahresendbestand |
|
in TEUR |
Zuführung
(+) in TEUR |
In TEUR |
2007 |
26.962 |
0 |
26.962 |
2008 |
26.962 |
0 |
26.962 |
2009 |
26.962 |
0 |
26.962 |
2010 |
26.962 |
- 1.488 |
25.474 |
2011 |
25.474 |
- 5.429 |
20.045 |
2012 |
20.045 |
13.638 |
33.683 |
2013 |
33.683 |
6.803 |
40.486 |
2014 |
40.486 |
-6.901 |
33.585 |
2015 |
33.585 |
-6.162 |
27.423 |
2016 |
27.423 |
-8.290 |
19.133 |
2017 |
19.133 |
-5.978 |
13.155 |
2018 |
13.155 |
369 |
13.524 |
2019[2] |
13.524 |
1.624 |
14.848 |
Die
Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2018 in Höhe von 6,36 Mio. € wurde
nicht in Anspruch genommen. Das
Kreditkontingent von 0,39 Mio. € aus dem Programm „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 wurde bisher aufgrund der
ausreichend vorhandenen Liquidität nicht abgerufen; dies muss jedoch bis zum
Ablauf des Jahres 2019 erfolgen.
Von den in das Haushaltsjahr 2018 übertragenen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 2.984.891,34 € wurden bis Mitte Juni 2019 rd. 0,84 Mio. € in Anspruch genommen.
Von den übertragenen Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 9.713.135,10 € wurden bis Mitte Juni 2019 rd. 2,7 Mio. € in Anspruch genommen.
Der Entwurf des Jahresabschluss 2018 mit den Bestandteilen Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung sowie der Lagebericht ist der Vorlage beigefügt. Der vollständige Entwurf des Jahresabschlusses inkl. Anhang, Teilrechnungen und Erläuterungen (Abweichungsanalyse) kann bei den allgemeinen Sitzungsunterlagen in session.net heruntergeladen werden. Es liegen zur Ratssitzung einige Druckexemplare der Vollversion aus.
Gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
160101 |
Zahlungsströme
der allg. Finanzwirtschaft |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende Auswirkungen: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||||
2019 |
1601010020 Sonstige allg. Finanzwirtschaft |
204000 |
Ausgleichsrücklage |
+ 1.623.669,04 € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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