Betreff
Jahresabschluss 2018
Vorlage
WP 14-20 SV 20/116
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass der von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet wurde

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden leitet den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen im Ergebnishaushalt i. H. v. 2.977.691,34 € (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 50.578,52 €), an Aufwandsermächtigungen, die mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden i. H. v. 7.200,00 € und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 9.713.135,10 € zur Kenntnis.

 

  1. Nach der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Entwurf des Jahresabschluss zum 31.12.2018 und des Lageberichtes wurde unter Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt. Änderungen dieser Normen aus dem II. NKF Weiterentwicklungsgesetz gelten erstmals für den Jahresabschluss zum 31.12.2019.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes ist von der Kämmerin aufzustellen,  der Bürgermeisterin zu bestätigen und dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.

 

Vor der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt Hilden ist eine Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen.

 

 

Die Bilanzsumme der Stadt Hilden hat sich gemäß Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag um 4,9 Mio. € bzw. 1 % auf

 

498,3 Mio. €       erhöht.

 

Der Entwurf der Ergebnisrechnung 2018 schließt mit einem positiven Ergebnis von

 

1,624 Mio. €.

 

Der Entwurf der Finanzrechnung 2018 weist folgende Entwicklungen und Bestände aus:

 

Anfangsbestand an Finanzmitteln

 

10,266 Mio. €

  Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

+  10,629 Mio. €

 

  Saldo aus Investitionstätigkeit

-       0,991Mio. €

 

  Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-      2,875 Mio. €

 

Veränderung der eigenen Finanzmittel

 

+ 6,764 Mio. €[1]

Bestand an fremden Finanzmitteln

 

+  0,321 Mio. €  

Liquide Mittel

 

17,351 Mio. €

 

Die Entwicklung der Ausgleichsrücklage stellt sich wie folgt dar:

 

 

Jahresanfangsbestand

Inanspruchnahme (-) /

Jahresendbestand

 

in TEUR

Zuführung (+) in TEUR

In TEUR

2007

26.962

0

26.962

2008

26.962

0

26.962

2009

26.962

0

26.962

2010

26.962

- 1.488

25.474

2011

25.474

- 5.429

20.045

2012

20.045

13.638

33.683

2013

33.683

6.803

40.486

2014

40.486

-6.901

33.585

2015

33.585

-6.162

27.423

2016

27.423

-8.290

19.133

2017

19.133

-5.978

13.155

2018

13.155

369

13.524

2019[2]

13.524

1.624

14.848

 

Die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2018 in Höhe von 6,36 Mio. € wurde nicht in Anspruch genommen. Das Kreditkontingent von 0,39 Mio. € aus dem Programm „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2018 wurde bisher aufgrund der ausreichend vorhandenen Liquidität nicht abgerufen; dies muss jedoch bis zum Ablauf des Jahres 2019 erfolgen.

 

Von den in das Haushaltsjahr 2018 übertragenen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 2.984.891,34 € wurden bis Mitte Juni 2019 rd. 0,84 Mio. € in Anspruch genommen.

 

Von den übertragenen Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 9.713.135,10 € wurden bis Mitte Juni 2019 rd. 2,7 Mio. € in Anspruch genommen.

 

Der Entwurf des Jahresabschluss 2018 mit den Bestandteilen Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung sowie der Lagebericht ist der Vorlage beigefügt. Der vollständige Entwurf des Jahresabschlusses inkl. Anhang, Teilrechnungen und Erläuterungen (Abweichungsanalyse) kann bei den allgemeinen Sitzungsunterlagen in session.net heruntergeladen werden. Es liegen zur Ratssitzung einige Druckexemplare der Vollversion aus.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

 



[1] Rundungsdifferenzen sind möglich

[2] Vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 mit einem Ergebnis von 1.623.669,04 €


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

160101

Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende Auswirkungen:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

1601010020 Sonstige allg. Finanzwirtschaft

204000

Ausgleichsrücklage

+ 1.623.669,04 €

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer