Betreff
Antrag der CDU-Fraktion: Einsatz von E-Scootern
Vorlage
WP 14-20 SV 10/078
Aktenzeichen
I/10.1-mau
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

Die Bundesregierung sowie die Verkehrsminister der Länder sind für eine rasche Zulassung von Elektro-Tretrollern (E-Scootern).

 

Neben öffentlichen Verkehrsmitteln versprechen solche Elektrokleinstfahrzeuge ein zügiges Vorankommen ohne Umweltbelastung und Staustress. E-Scooter stellen ein flexibles, kompaktes und zuverlässiges Fortbewegungsmittel ohne Emissionen dar. Sie sind wendig und vergleichsweise preisgünstig. Mit einem solchen Gefährt sind vor allem kurze Strecken mühelos und zeitsparend zu bewältigen. Es benötigt keinen Parkplatz und lässt sich bei Bedarf einfach zusammen- bzw. auseinanderfalten. Ein E-Scooter ist klimafreundlich, einfach zu steuern und besitzt Reichweiten von ca. 30 km. Der Akku wird an der normalen Steckdose aufgeladen.

Gerade aufgrund der kurzen Wege in der Stadt und der flachen Geländetopographie ist Hilden für die Nutzung von E-Scootern gut geeignet.

 

Aus Sicht der CDU-Fraktion gibt es daher viele Bereiche in der Stadtverwaltung, wo der Einsatz von E-Scootern den bisherigen Einsatz von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren bei Dienstfahrten ablösen könnte. Z.B. könnten Hausmeister, die für mehrere Standorte zuständig sind, statt der Fahrt mit ihrem Auto durchaus mit E-Scootern zwischen den einzelnen Standorten wechseln. Besichtigung von Baustellen durch städtische Bauleiterinnen und Bauleiter können mit Hilfe von E-Scootern ohne Parkplatzsuche ermöglicht werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes können zu ihren Einsatzorten rollen. Auch könnte bei Dienstreisen die Attraktivität der Nutzung des ÖPNV gesteigert werden, wenn die „erste" und die „Ietzte" Meile zwischen Haltestelle / Bahnhof zum „Einsatzort" mit mitgenommenen E-Scootern bequem überbrückt werden könnte.

Deshalb regt die CDU-Fraktion an, ergebnisoffen innerhalb der gesamten Stadtverwaltung — ggfs. durch eine Umfrage — mögliche Einsatzorte zu prüfen und nach Vorliegen der Ergebnisse zu entscheiden, ob die Stadt Hilden als Ergänzung zum dienstlichen Fahrzeug-Pool für Ämter, Einrichtungen oder einzelne Standorte E-Scooter anschafft und betreibt, die ggfs. unmittelbar einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugeordnet werden.


Antragstext:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welchen Bereichen der Stadtverwaltung der Einsatz von E-Scootern die Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzieren könnte.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 3. April 2019 wurde eine Verordnung zur Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) auf den Weg gebracht. Dieser wurde am 17.05.2019 zugestimmt. Ab wann die E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, entscheidet die Bundesregierung. Sie muss die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

 

Die Anschaffungskosten liegen je nach Modell zwischen 300 und 2000 Euro. Zudem ist eine Versicherungspflicht vorgesehen, deren Kosten sich laut Verordnung voraussichtlich auf 60 bis 90 Euro pro Jahr belaufen werden.

 

Für einen Einsatz von E-Scootern für dienstliche Termine liegen bisher noch keine Erfahrungen vor. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zunächst einmal die Entwicklung und die Erfahrungen zur Praktikabilität von E-Scootern abzuwarten. Auch ein Austausch mit anderen Kommunen oder die testweise Nutzung eines Fahrzeuges können sicherlich weitere Erkenntnisse bringen. Strittig ist allerdings bisher das Thema Verkehrssicherheit für Nutzer und andere Verkehrsteilnehmer. Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung diese Fragestellungen in die Prüfung mit einbeziehen.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin