Erläuterungen zum
Antrag:
Die
Bundesregierung sowie die Verkehrsminister der Länder sind für eine rasche
Zulassung von Elektro-Tretrollern (E-Scootern).
Neben öffentlichen
Verkehrsmitteln versprechen solche Elektrokleinstfahrzeuge ein zügiges
Vorankommen ohne Umweltbelastung und Staustress. E-Scooter stellen ein
flexibles, kompaktes und zuverlässiges Fortbewegungsmittel ohne Emissionen dar.
Sie sind wendig und vergleichsweise preisgünstig. Mit einem solchen Gefährt
sind vor allem kurze Strecken mühelos und zeitsparend zu bewältigen. Es
benötigt keinen Parkplatz und lässt sich bei Bedarf einfach zusammen- bzw.
auseinanderfalten. Ein E-Scooter ist klimafreundlich, einfach zu steuern und
besitzt Reichweiten von ca. 30 km. Der Akku wird an der normalen Steckdose
aufgeladen.
Gerade aufgrund
der kurzen Wege in der Stadt und der flachen Geländetopographie ist Hilden für
die Nutzung von E-Scootern gut geeignet.
Aus Sicht der
CDU-Fraktion gibt es daher viele Bereiche in der Stadtverwaltung, wo der
Einsatz von E-Scootern den bisherigen Einsatz von Fahrzeugen mit
Verbrennungsmotoren bei Dienstfahrten ablösen könnte. Z.B. könnten Hausmeister,
die für mehrere Standorte zuständig sind, statt der Fahrt mit ihrem Auto
durchaus mit E-Scootern zwischen den einzelnen Standorten wechseln.
Besichtigung von Baustellen durch städtische Bauleiterinnen und Bauleiter
können mit Hilfe von E-Scootern ohne Parkplatzsuche ermöglicht werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes können zu ihren Einsatzorten
rollen. Auch könnte bei Dienstreisen die Attraktivität der
Nutzung des ÖPNV gesteigert werden, wenn die „erste" und die „Ietzte"
Meile zwischen Haltestelle / Bahnhof zum „Einsatzort" mit mitgenommenen
E-Scootern bequem überbrückt werden könnte.
Deshalb regt die CDU-Fraktion an, ergebnisoffen innerhalb der gesamten Stadtverwaltung — ggfs. durch eine Umfrage — mögliche Einsatzorte zu prüfen und nach Vorliegen der Ergebnisse zu entscheiden, ob die Stadt Hilden als Ergänzung zum dienstlichen Fahrzeug-Pool für Ämter, Einrichtungen oder einzelne Standorte E-Scooter anschafft und betreibt, die ggfs. unmittelbar einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugeordnet werden.
Antragstext:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welchen Bereichen der Stadtverwaltung der Einsatz von E-Scootern die Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzieren könnte.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Am 3. April 2019
wurde eine Verordnung zur Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) auf den
Weg gebracht. Dieser wurde am 17.05.2019 zugestimmt. Ab wann die E-Scooter
tatsächlich fahren dürfen, entscheidet die Bundesregierung. Sie muss die vom
Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, dann kann sie die Verordnung
im Bundesgesetzblatt verkünden.
Die
Anschaffungskosten liegen je nach Modell zwischen 300 und 2000 Euro. Zudem ist
eine Versicherungspflicht vorgesehen, deren Kosten sich laut Verordnung
voraussichtlich auf 60 bis 90 Euro pro Jahr belaufen werden.
Für einen Einsatz von
E-Scootern für dienstliche Termine liegen bisher noch keine Erfahrungen vor.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zunächst einmal die Entwicklung und die
Erfahrungen zur Praktikabilität von E-Scootern abzuwarten. Auch ein Austausch
mit anderen Kommunen oder die testweise Nutzung eines Fahrzeuges können
sicherlich weitere Erkenntnisse bringen. Strittig ist allerdings bisher das
Thema Verkehrssicherheit für Nutzer und andere Verkehrsteilnehmer. Bei Annahme
des Antrags wird die Verwaltung diese Fragestellungen in die Prüfung mit
einbeziehen.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin