Beschlussvorschlag:
Der
Arbeitsplanausschuss beschließt, den vorgelegten Arbeitsplanentwurf für das
Semester 2/2019 unter Berücksichtigung von Änderungen und Ergänzungen, die sich
im Zuge der Beratungen durch den Ausschuss ergeben haben.
Für
das 2. Semester 2019 ist folgendes Finanzvolumen geplant:
Sachkonto 5019 Honorare allgemein: 246.750,-€
Sachkonto 5019 Honorare für Produkt 4: 2.000,-€
Sachkonto 5019 Honorare für Studienfahrten:
2.000,-€
Sachkonto 5211 Sachaufwand
für Studienfahrten: 5.000,-€
Gesamtsumme: 255.750,-€
Erläuterungen:
1) Allgemeine Vorbemerkung zur Programmentwicklung der VHS
Die VHS Hilden-Haan plant, im zweiten Semester 2019 wieder rund 450 Veranstaltungen anzubieten.
Anders als in den vergangenen Semestern wird es im Semester 2/2019 keinen fachbereichsübergreifenden thematischen Schwerpunkt geben. Das Semester steht stattdessen im Zeichen des bundesweit stattfindenden 100-jährigen Jubiläums der Volkshochschulen. Dieses wird unter anderem mit der Teilnahme der VHS Hilden Haan an der Langen Nacht der VHSen am 20. September 2019 gefeiert.
Ein entsprechendes Icon wird im Programmheft Kurse kennzeichnen, die neben der normalen Programmplanung auch in verkürzter Form und entgeltfrei im Rahmen der Langen Nacht vorgestellt werden.
Das Jubiläum kennzeichnet den Abschluss der Semesterthemen-Systematik und den Übergang zum bereits angekündigten Jahresthema ab Semester 1/2020.
In den Fachbereichen finden Sie erneut eine anspruchsvolle und attraktive Mischung aus bewährten Konzepten und neuen Kursen.
Die detaillierten Erläuterungen zu den Fachbereichen 1 bis 6 finden sich im Anschluss an dieses allgemeine Vorwort wie gewohnt als Vorbemerkungen zu den aufgelisteten Kursangeboten. Einige wenige Angebote liegen noch nicht vollständig vor, da schlussendliche Absprachen terminbedingt noch nicht getroffen werden konnten.
2) Finanzielle Steuerung
Die Haushaltssatzung 2019 wurde in der 18. Sitzung der Verbandsversammlung am 14.11.2018 beschlossen.
Bei den im Beschlussvorschlag genannten Summen handelte es sich um 50% der geplanten Gesamtbeträge. Die Budgetverantwortlichen bewirtschaften diese Budgets im Rahmen der üblichen haushaltsrechtlichen Vorgaben.
Außerdem werden im Rahmen des Kontraktmanagements das Verhältnis zwischen Erträgen aus Hörergebühren und Honoraraufwendungen (Kostendeckungsgrad 1) sowie die Zahl der durchgeführten Unterrichtsstunden gesteuert. Für das Haushaltsjahr 2019 ist wiederum eine Steigerung des Kostendeckungsgrads um 3% geplant.
Gez.
Martin Kurth
Finanzielle Auswirkungen: ja
Investitionen: |
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Personalaufwand: |
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Finanzierung |
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